Meldeschluss 2019

Am 30. Juni ist Meldeschluss für das Nutzungsjahr 2018!

Der Meldeschluss gilt für alle Berufsgruppen. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen nützliche Hinweise zu Ihren Meldungen.

Auf der Webseite der Bild-Kunst finden Mitglieder alle relevanten Informationen für die einzelnen Meldeverfahren und zwar in der Rubrik VG Bild-Kunst / Meldungen. Die Infos sind gegliedert nach Berufsgruppen:

  • Mitglieder der Berufsgruppe I (Kunst) melden bis zum 30.06.2019 ihre Kunstpräsentationen des Jahres 2018.
  • Mitglieder der Berufsgruppe II (Bild) melden bis zum 30.06.2019 die Abbildung ihrer Werke in Büchern und ihre 2018 erwirtschafteten Honorare für die Rechteeinräumung Ihrer Werke an Dritte. Anstelle der Honorarmeldungen können auch Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften, auf Webseiten sowie stehende Bilder im Fernsehen gemeldet werden.
  • Mitglieder der Berufsgruppe III (Film) melden Filme, die unter ihrer Beteiligung produziert wurden und die im Jahr 2018 im deutschen Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

Auf der Webseite finden Mitglieder zunächst die Basisinformationen für ihre Berufsgruppe, für die BG I hier, für die BG II hier und für die BG III hier. Mitglieder der BG III erhalten noch Zusatzinformationen zur Meldung von Werbespots hier.

Am Ende der einzelnen Artikel finden Sie die einschlägigen Meldeformulare zum Download. Auch entsprechende Merkblätter zum Ausfüllen jedes einzelnen Formulars finden Sie dort.

Weil der Teufel im Detail liegt, haben wir vor kurzem für jede Berufsgruppe die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, unsere FAQs finden Sie hier. Bitte schauen Sie dort als erstes hin-ein, sollten Ihnen beim Ausfüllen der Meldeformulare Fragen kommen.

Für die Meldungen, die das Jahr 2018 betreffen, ist Meldeschluss der 30. Juni 2019.

Das heißt, dass Meldungen, die per Post oder E-Mail an die Bild-Kunst versendet werden, spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2019 bei uns eingegangen sein müssen. Bitte versuchen Sie, uns die Meldungen nicht erst am letzten Tag der Frist zuzusenden. Kommt es zu Übermittlungsproblemen, so gehen diese zu Ihren Lasten! Aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips können verspätet eingegangene Meldungen nicht berücksichtigt werden.

Ab heute steht Urheber*innen der BG I und II, die ihre Meldung Bild/Kunst abgeben wollen, unser neues Meldeportal zur Verfügung. Hier erreichen Sie unser neues Meldeportal.

Urheber*innen der BG III (Film) melden nach wie vor über unser altes Meldeportal, welches Sie hier aufrufen können.

Bitte beachten Sie, dass Urheber*innen der BG I und II ihre Meldung über ein anderes Meldeportal abgeben, als es die Urheber*innen der BG III machen. Sollten Sie also Mitglied in der BG I und/oder II sein sowie in der BG III, müssen Sie sich um Ihre Meldung einzureichen, bitte an beiden Portalen anmelden. Die Zugangsdaten sind jedoch identisch.