Meldeschluss 2023

Die meisten Ausschüttungen der Bild-Kunst erfolgen auf Grundlage der Meldungen der Berechtigten. Insofern ist es klug, den Meldeschluss zu beachten, der jedes Jahr am 30. Juni ist. Wer früh meldet, hat Vorteile: Lesen Sie deshalb diesen Artikel, wenn Sie Mitglied sind, und reichen Sie Ihre Meldungen so bald wie möglich ein!

Alle aktuell einzureichenden Meldungen beziehen sich auf das Jahr 2022.

Mitglieder der Berufsgruppen I und II haben die folgenden Meldemöglichkeiten:

  • Abbildungen in Büchern
  • Abbildungen in Periodika (Zeitungen, Zeitschriften, digitale Verlagsprodukte)
  • Abbildungen im TV
  • Abbildungen auf Webseiten
  • Honorare
  • Werkpräsentationen (vor allem Ausstellungen der eigenen Werke)
  • Kunst am Bau

Mitglieder der Berufsgruppe III melden ihre Beteiligung an Filmwerken, die im deutschen TV ausgestrahlt worden sind. Welche TV-Sender im Jahr 2022 abrechnungsfähig sind, wird die Bewertungskommission der Berufsgruppe in ca. zwei bis drei Wochen entscheiden. Es wird sich allerdings – wie jedes Jahr – nicht viel ändern. Die Senderliste 2021 findet sich hier.

Wer nicht genau weiß, wie gemeldet wird, liest sich die Informationen hier durch.

Warum haben Mitglieder Vorteile, wenn sie frühzeitig melden?

In diesem Fall haben die Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle die Möglichkeit, auf Fehler oder Unstimmigkeiten in den Meldungen hinzuweisen, so dass diese noch rechtzeitig vor dem 30. Juni korrigiert werden können. Wer dagegen erst kurz vor Meldeschluss eine fehlerhafte Meldung einreicht, erhält meist keine Hinweise, da die Geschäftsstelle überlastet ist. Nach dem Meldeschluss können Fehler nicht mehr korrigiert werden. Einen Rechtsanspruch auf Hinweise der Geschäftsstelle gibt es übrigens nicht.

Probleme bereiten unseren Mitgliedern der Berufsgruppen I und II immer wieder die teilweise erforderlichen Nachweise. Denn einige Meldungen werden nur dann aufgenommen, wenn entsprechende Nachweise beigefügt werden. Ohne diese können die Meldungen leider nicht akzeptiert werden.
 

MeldeartSachverhaltNachweis
Buch Urheber*inBuch im Selbstverlag, Book-on-Demandverkaufte Auflage von 200 Exemplaren
 Buch ohne ISBNAuflagenhöhe mindestens 250; Belegexemplar (bei Ausstellungskatalogen: Kopie Deckblatt + Impressum)
 Buch ohne Textverkaufte Auflage von 1.000 Exemplaren in Deutschland
Honorar Urheber*inSumme Honorare für 2022 ab EUR 24.000,-Bestätigung Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in (alternativ: Einreichung aller digitalisierten Honorarbelege)
Einzelbild Periodika Urheberbei jeder EinzelbildmeldungAngabe ISSN oder ZDB-ID
Werkpräsentationen Urheber*inKunstwerke im öffentlichen RaumNachweis der Veranstaltung, in der das Kunstwerk erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt wurde
 Künstlerische Interventionen, Spaziergänge, Street Art, spontane DarbietungenNachweis eines außergewöhnlich großen Publikums
 Netzkunst – Kunst im InternetNachweis der öffentlichen Bewerbung in Deutschland

 

Warum können Meldungen nicht einfacher sein?

Der Verteilungsplan soll Verteilungsgerechtigkeit herstellen. Wessen Werke intensiver genutzt werden, soll eine höhere Ausschüttung erhalten. Da der Bild-Kunst für ihre wesentlichen Erlöse keine Informationen über die tatsächlichen Nutzungen vorliegen, kann sie selbst nicht ermitteln, welche Werke wo und wie intensiv genutzt werden. Deshalb bedarf es eines Meldesystems und dieses muss die einzelnen Nutzungen sachgerecht erfassen.