Meldungen 2019

Die Ausschüttungen der Bild-Kunst an die Berechtigten erfolgen zu einem großen Teil auf der Grundlage von Meldungen. Meldeschluss für die diesjährigen Ausschüttungen ist einheitlich der 30. Juni 2019. Nach Durchführung der Verteilungsplanreformen in den letzten beiden Jahren wird bald ein modernisiertes elektronisches Meldeportal, zunächst für die Berufsgruppen I und II und im Anschluss auch für die BG III, zur Verfügung stehen.

Soweit die Bild-Kunst Tantiemen für konkrete Werknutzungen erwirtschaftet, erfolgt die Ausschüttung an die Berechtigten automatisch. Die Ausschüttung pauschaler Erlöse (z.B. die Privatkopievergütung oder die Bibliothekstantieme) erfolgt dagegen meistens auf der Grundlage von Meldungen der Berechtigten.

Übersicht über die wichtigsten Meldemöglichkeiten:

  • Mitglieder der Berufsgruppe I (Kunst) melden bis zum 30.06.2019 ihre Kunstpräsentationen des Jahres 2018.
  • Mitglieder der Berufsgruppe II (Bild) melden bis zum 30.06.2019 die Abbildung ihrer Werke in Büchern und ihre 2018 erwirtschafteten Honorare für die Rechteeinräumung Ihrer Werke an Dritte. Anstelle der Honorarmeldungen können auch Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften sowie auf Webseiten gemeldet werden.
  • Mitglieder der Berufsgruppe III (Film) melden Filme, die unter ihrer Beteiligung produziert wurden und die im Jahr 2018 im deutschen Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

Die Regeln des Meldeverfahrens findet man im 3. Kapitel des Besonderen Teils des Verteilungsplans. Formulare und Merkblätter zu den einzelnen Meldearten sind auf der Webseite der Bild-Kunst zu finden und zwar hier.

Wichtig:

Für die Meldungen, die das Jahr 2018 betreffen, ist Meldeschluss der 30. Juni 2019. Das heißt, dass Meldungen, die per Post oder E-Mail an die Bild-Kunst versendet werden, spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2019 bei uns eingegangen sein müssen.

Bitte versuchen Sie, uns die Meldungen nicht erst am letzten Tag der Frist zuzusenden. Kommt es zu Übermittlungsproblemen, so gehen diese zu Ihren Lasten! Aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips können verspätet eingegangene Meldungen nicht berücksichtigt werden.

Die Verteilungsplanreform der letzten beiden Jahre brachte viele Änderungen der Meldemöglichkeiten mit sich. Die Bild-Kunst arbeitet derzeit an einem modernisierten Meldeportal und wird bald  ihren Mitgliedern wieder für alle Meldearten elektronische Meldemöglichkeiten anbieten können. In der ersten Stufe wird die neue elektronische Meldemöglichkeit für die Mitglieder der Berufsgruppen I (Kunst) und II (Bild) angeboten werden. In dieser Zeit melden die Mitglieder der Berufsgruppe III (Film) noch über das herkömmliche elektronische Portal. Nach einer Optimierungsphase werden dann auch die Filmmeldungen über das neue Portal ermöglicht. Das Meldeportal wird über die Webseite der Bild-Kunst (www.bildkunst.de) zugänglich gemacht. Wir werden auf der Startseite darauf hinweisen, wenn das Portal scharf geschaltet ist. Informationen zur Bedienung des Portals werden dann im Portal selbst angeboten.