Meldungen Film 2020

Die jüngste Verteilungsplanänderung führt zu einer wichtigen Neuerung für Szenen- und Kostümbildner: sie müssen ab jetzt ihre Beteiligung an allen Werken bis zum Meldeschluss des Folgejahres (30. Juni) bei der Bild-Kunst einreichen. Dafür verdoppelt sich die reguläre Ausschüttung.

Die letzte Reform des Verteilungsplans für Filmurheber*innen der Berufsgruppe III im Jahr 2017 führte eine neue Unterscheidung der Filmwerke ein: für so genannte „nutzungsbasierte Werke“, auf die relativ hohe Ausschüttungsbeträge entfallen (z.B. Spielfilme), reserviert die Bild-Kunst vier Jahre lang die entsprechenden Auszahlungen. Auf der anderen Seite wurden „meldebasierte Werke“ eingeführt, auf die niedrige Ausschüttungsbeträge entfallen (z.B. Doku Soaps). Die auf diese Werke entfallenden Gelder werden alle in der ersten regulären Ausschüttung verteilt.

Für die Mitglieder der Bild-Kunst (Berufsgruppe III) hat diese Unterscheidung eine wichtige Auswirkung: Die eigene Beteiligung an einem meldebasierten Werk, das im Jahr 2020 im TV ausgestrahlt wurde, muss unbedingt bis zum 30. Juni 2021 (Meldeschluss) der Bild-Kunst gemeldet werden, damit eine Ausschüttung für 2020 erfolgen kann. Dagegen kann eine eigene Beteiligung an einem nutzungsbezogenen Werk auch noch später geltend gemacht werden. In diesen Fällen recherchiert die Bild-Kunst auch die Berechtigten im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren. Die Rückstellungen, die auf Berechtigte entfallen, die auch nach vier Jahren nicht identifiziert werden konnten, werden dann auf die Berechtigten verteilt, die für das betreffende Ausstrahlungsjahr eine Abrechnung erhalten hatten. Diese Nachausschüttungen erfolgen jeweils pro Berufssparte. Regisseur*innen erhalten die nicht verbrauchten Rückstellungen für Regie usw.

Wichtiger Hinweis: Filmproduzenten müssen ihre Filmwerke stets bis zum Meldeschluss melden, damit sie für das Vorjahr eine Ausschüttung erhalten können, es sei denn, die Bild-Kunst verfügt bereits über die entsprechenden Informationen in ihrer Filmdatenbank.

Ob ein Filmwerk für Filmurheber*innen melde- oder nutzungsbezogen abgerechnet wird, ergibt sich aus seiner Werkart:

Nutzungsbezogene AbrechnungMeldebezogene Abrechnung
Spielfilme, Fernsehfilme, TV-Movies, Mehrteiler, Kinokurzfilme (Werkart 1) 
Animations- und Zeichentrickfilme über 30 Minuten Länge (Werkart 2a)Animations- und Zeichentrickfilme unter 30 Minuten Länge (Werkart 2b)
Realtrickfilm (Werkart 3) 
 Verfilmte Inszenierung (Werkart 4)
 Musikalische Sendung (Werkart 5)
Mini-Serie (Werkart 6) 
Fiktionale Serie ab 40 Minuten Länge (Werkart 7a)Fiktionale Serie unter 40 Minuten Länge (Werkarten 7b und 7c)
 Soap Opera, Sitcom, Telenovela, (Daily, Weekly) – (Werkart 8)
Dokumentarfilm / Dokumentarfilm-Serie ab 50 Minuten Länge (Werkart 9a)Dokumentarfilm / Dokumentarfilm-Serie ab 50 Minuten Länge (Werkart 9b – 9e)
 Doku-Soap (Daily, Weekly) – (Werkart 10)
 TV-Aufzeichnung (nur Szenen- und Kostümbild auf Nachweis) – (Werkart 11)
 Live-Sendung (nur Szenen- und Kostümbild auf Nachweis) – (Werkart 12)

 

Ein Merkblatt, das über die Einzelheiten der verschiedenen Werkarten informiert, finden Sie hier.

Die Mitgliederversammlung fasste am 5. Dezember 2020 den Beschluss, die Menge der nutzungsbezogenen Werke einzugrenzen: so fallen ab sofort Dokumentarfilme nicht wie bislang ab 40 Minuten Länge, sondern erst ab 50 Minuten Länge in die nutzungsbezogene Kategorie. Bei fiktionalen Serien wurde diese Grenze ebenfalls angehoben, von 20 Minuten auf 40 Minuten Länge.

Achtung:

Die Mitgliederversammlung hat am 5. Dezember 2020 eine wichtige Änderung für die Szenen- und Kostümbildner getroffen: Für diese Berufsgruppe gelten nun alle Werke als meldebezogen. Dies hat zur Folge, dass Szenen- und Kostümbildner ihre Beteiligung an allen ihren Werken, die im Jahr 2020 ausgestrahlt worden sind und die sich noch nicht in der Filmdatenbank der Bild-Kunst befinden, bis zum 30. Juni 2021 melden müssen!

Die Änderung führt zu einer höheren regulären Ausschüttung für Szenen- und Kostümbildner ab dem Ausstrahlungsjahr 2020, da keine Rückstellungen mehr getätigt werden müssen. Die Rückstellungen betrugen zuletzt über 60%.