Mitgliederversammlung 2020

Der Corona-Pandemie zum Trotz gelang es der Bild-Kunst, ihre reguläre Mitgliederversammlung 2020 als Präsenzversammlung durchzuführen. So viele Mitglieder wie selten machten von ihrer Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung Gebrauch. Im Saal stimmten weniger als 30 Vertreter*innen über die Anträge ab, die dieses Mal nur kleinere Anpassungen des Regelwerks der Bild-Kunst zum Gegenstand hatten.

Die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst sollte auch im Jahr 2020 wie üblich im Sommer stattfinden. Unter dem Eindruck der ersten Corona-Welle erschien ein Festhalten an diesem Termin jedoch als gewagt, so dass der Termin so weit wie möglich nach hinten verschoben wurde – auf den 5. Dezember. Eine Fehleinschätzung, wie sich bald herausstellte, sollten doch die Infektionszahlen im Sommer stark abflauen, während sich im Dezember bereits die 2. Welle bedrohlich aufbaute.

Hätte die Bild-Kunst eine rein virtuelle Versammlung organisieren sollen? Immerhin hatte die GEMA eine solche Ende September 2020 erfolgreich durchgeführt. Auch die VG Wort hatte sich kurzfristig für eine Absage ihrer MV Ende November 2020 entschlossen, die nun im ersten Halbjahr 2021 virtuell nachgeholt werden soll.

Die Kosten der Durchführung einer rein virtuellen Versammlung sind jedoch beträchtlich. In Abhängigkeit davon, wie professionell eine virtuelle Veranstaltung durchgeführt wird, können hier schnell mehrere hunderttausend Euro anfallen. Außerdem hätten wir aufgrund unserer satzungsmäßigen Besonderheiten keine Abstimmungssoftware von der Stange verwenden können. Und schließlich musste berücksichtigt werden, dass die Bild-Kunst eine kleine Verwertungsgesellschaft ist, die nur über begrenzte Ressourcen verfügt. Die Vorbereitung einer virtuellen Versammlung hätte uns bis weit in das Jahr 2021 hinein beschäftigt und uns wertvolle Zeit gekostet, die wir dringend in die Umsetzung unserer aktuellen Schlüsselprojekte investieren müssen: die Umstellung der Software und die Arbeit an einer Reform des Verteilungsplans.

Letztlich ist alles gut gegangen: Wir konnten unsere Mitgliederversammlung am Samstag, dem 5. Dezember 2020 als Präsenzversammlung in Bonn erfolgreich durchführen. Insgesamt 11.596 Mitglieder hatten im Vorfeld ihre Stimme auf einen Verband oder eine*n Vertreter*in übertragen und waren damit dem Aufruf gefolgt, nicht persönlich nach Bonn zu reisen. Im großen Saal des Hilton kamen deshalb wie erhofft weniger als 30 Personen zusammen. Ständige Maskenpflicht und ein auf ca. zwei Stunden reduziertes Programm zeigten dann den gewünschten Effekt: es ist uns kein Fall einer Corona-Ansteckung bekannt geworden.

Enttäuschend war dagegen der Anteil der Mitglieder, die im Vorfeld elektronisch abgestimmt hatten. Trotz einer Pandemie, die wir vor allem mit Hilfe digitaler Hilfsmittel bewältigen, hatten nur 134 Mitglieder für die Abstimmung zur Tastatur gegriffen. Ein Zeichen der Überalterung der Mitgliedschaft der Bild-Kunst? Wohl kaum – jedes Jahr begrüßen wir um die 2.000 neue Mitglieder, vor allem junge Künstler*innen, die kaum Berührungsängste mit digitalen Tools haben dürften. Die Zahlen sprechen eher dafür, dass das System der „repräsentativen Demokratie“ der Bild-Kunst auf breite Zustimmung stößt: der Wille der Mitglieder wird über Berufsverbände und Gewerkschaften kanalisiert. Diese formulieren politische Positionen, begleiten die Arbeit der Bild-Kunst kontinuierlich und sorgen für die Wahl engagierter ehrenamtlicher Mandatsträger aus dem Kreis der Mitgliedschaft.

Auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2020 waren bewusst keine großen Reformprojekte gesetzt worden. Es standen eine Reihe kleinerer Änderungen zur Abstimmung:

Alle Berufsgruppen

  • Die Abzugssätze für das Sozial- und das Kulturwerk wurden leicht geändert.
  • Allgemeine Bestimmungen des Verteilungsplans zur Systematik von Ausschüttungen wurden an neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer angepasst.

Berufsgruppe I und II

  • Der Wahrnehmungsvertrag für die Berufsgruppen I und II wurde präzisiert. Es erfolgte insbesondere eine Klarstellung zum Umfang der Rechteeinräumung.

Berufsgruppe I

  • Die Regeln für die Verteilung der pauschalen Erlöse von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurden modernisiert: Künftig erhöht die Einstellung von Programmbeiträgen mit Werken der bildenden Kunst in Mediatheken die Ausschüttung. Auch Beiträge, die ausschließlich online verbreitet werden, erhalten nun eine Ausschüttung.
  • Neue, seit 2019 erwirtschaftete Erlöse für Museumskataloge werden interimistisch auf Grundlage der Daten aus der Meldung Kunstpräsentationen verteilt. Dort kann angegeben werden, ob für die gemeldete Kunstpräsentation ein Katalog vorhanden ist.

Berufsgruppe II

  • Bei Büchern gilt nun eine Höchstzahl meldefähiger Abbildungen von 200 pro Person, nicht mehr für alle Meldungen. Durch diese Beseitigung von Querbezügen wird die Transparenz erhöht und die Anforderung an die Ausschüttungssoftware verringert.
  • Es wurde eine Kappungsgrenze für Periodika (Zeitungen und Zeitschriften) eingeführt, nachdem eine solche bei der letzten Reform des Verteilungsplans „vergessen“ worden war.
  • Bei Honorarmeldungen über EUR 30.000,- p.a. müssen Steuerberater ab jetzt nur noch die Gesamtsumme bestätigen, nicht mehr die Einteilung in Auftraggeber-Kategorien.
  • Es wurde klargestellt, dass Honorare von Buchverlagen akzeptiert werden, wenn sie für Nutzungsrechte bezahlt werden, die nicht die Bücher selbst betreffen. (Honorare für Bücher können nicht gemeldet werden, weil es hierfür das Buchmeldesystem gibt.)
  • Der pauschale Ausschluss der Meldemöglichkeit für Einzelbilder auf Webseiten von Bildagenturen wurde auf Wunsch der Aufsichtsbehörde aufgehoben. Meldungen sind jetzt möglich, soweit die betreffende Webseite der Bildagentur frei zugänglich ist.
  • Der Antrag auf Einführung einer Meldemöglichkeit für Abbildungen in englischsprachigen Fachzeitschriften wurde abgelehnt. Auf Wunsch der Mitgliederversammlung soll zunächst geprüft werden, wie die Geschäftsstelle prüfen kann, ob ein Vertrieb solcher Fachzeitschriften in Deutschland (was Bedingung ist) erfolgt.
  • Die Kappungsgrenze für Kabelweitersendung wurde auf 5% angehoben.

Berufsgruppe III:

  • Im Wahrnehmungsvertrag wurde eine Ergänzung der Rechteeinräumung für Werbefilm-Regisseure vorgenommen: Für Kabelweitersendung und Privatkopie räumen diese ab jetzt auch ihre Rechte an vorbestehenden Werken ein (Animatic, Moods, Treatments, Shootingboards etc.). Natürlich gibt es hierfür auch eine Ausschüttung.
  • In der Liste der Werkarten für Filme erfolgte ein Lückenschluss durch Einführung einer neuen Werkart für fiktionale Serien bis 20 Minuten.
  • Die Erlöszuordnung auf die Verteilungssparten „Kabelweitersendung“ und „Privatkopie“ wurde an neue umsatzsteuerrechtliche Regelungen angepasst.
  • Es erfolgte eine Einschränkung der nutzungsbezogenen Werkarten: Ab jetzt müssen fiktionale Serien bis 40 Minuten und Dokumentarfilme bis 50 Minuten innerhalb der Meldefrist bis zum 30. Juni des Jahres nach dem Ausstrahlungsjahr gemeldet werden, um berücksichtigt zu werden.
  • In der Ausschüttungssparte der Szenen- und Kostümbildner sind ab jetzt alle Werke zu melden. Die nutzungsbezogenen Werkarten wurden abgeschafft, damit die Erlöse schneller ausgeschüttet werden können.

Die nächsten Berufsgruppenversammlungen sind derzeit am 21. April 2021 geplant. Die nächste Mitgliederversammlung soll am 24. Juli 2021 stattfinden.

Aufgrund der Pandemielage wurden Vorstand und Berufsgruppenvorsitzende der Bild-Kunst jedoch ermächtigt, die Termine nach hinten zu verschieben, sollte dies erforderlich sein. Die Bild-Kunst wird etwaige Änderungen der Termine auf ihrer Webseite bekannt geben.