Neue Meldemöglichkeit Periodika ab Sommer 2024

Die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst hat im Juli 2023 eine Änderung der Meldemöglichkeiten für die Verteilungssparte „Periodika Urheber“ beschlossen, die erstmalig für das Nutzungsjahr 2024 in Kraft tritt. Es geht um englischsprachige Fachzeitschriften.

Aktuell können Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften gemeldet werden, wenn sie in einem deutschsprachigen periodischen Druckwerk erschienen sind. Dem Deutschen gleichgestellt sind die Sprachen der in Deutschland lebenden, anerkannten autochthonen Minderheiten, z.B. das Sorbische oder das Dänische.

Die Regelung für die Verteilungssparte „Buch Urheber“ sieht anders aus: Hier können auch Werke gemeldet werden, die in englischsprachigen Büchern des Typs „Wissenschaftliches Werk“ veröffentlicht wurden. (Zusätzlich können Werke in offiziellen Schulbüchern für den Fremdsprachenunterricht gemeldet werden, ohne dass es auf die Sprachfassung ankommt.)

Die Berufsgruppen I und II haben vorgeschlagen, die Meldungen für Bücher und Periodika zu vereinheitlichen.

Die Herausforderung bestand darin, sicherzustellen, dass nur solche englischsprachigen Periodika gemeldet werden können, die in Deutschland eine gewisse Verbreitung erfahren. Denn es kommt darauf an, dass die Werke in Deutschland genutzt, also zum Beispiel privat kopiert werden. Es geht hier um den notwendigen Bezug zu den Einnahmen der Bild-Kunst.

Die neue Regelung sieht nun eine Öffnung der Einzelbildmeldung für englischsprachige Periodika vor – ab Erscheinungsjahr 2024 –,

  • soweit es sich um wissenschaftliche Zeitschriften oder Fachzeitschriften handelt,
  • die im Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek nachgewiesen sind als ausleihbar an mindestens zwei Standorten (mit Möglichkeit der Fernleihe)
  • und bei denen es sich nicht um Pflichtexemplare oder Schenkungen handelt.

Die Regelung ist angelehnt an eine entsprechende Regelung im Verteilungsplan der VG Wort.

Seit 2021 ist die Angabe einer Identifizierungsnummer sowieso eine Voraussetzung für die Einzelbildmeldung Periodika. Insofern sollte die notwendige Angabe einer ZDB-ID keine zusätzliche Hürde darstellen. Bei der Abfrage der ZDB-ID können die Mitglieder prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Achtung:

Bis zum nächsten Meldeschluss am 30. Juni 2024 dreht sich alles um die Meldungen von Werken für das Nutzungsjahr 2023.

Erst nach dem nächsten Meldeschluss wird die Bild-Kunst die Meldemöglichkeit für englischsprachige Fachzeitschriften im elektronischen Meldeformular freischalten (und auch die physischen Meldeformulare entsprechend ändern). Entsprechende Meldungen können somit erst ab dem zweiten Halbjahr 2024 eingereicht werden.