Ordentliche Mitgliederversammlung 2016

Am 2. Juli 2016 wird die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Bild-Kunst in Bonn stattfinden. Neben dem Jahresabschluss stehen Gremienwahlen und eine abschließende Satzungsänderung auf der Tagesordnung, mit der das Regelwerk an die Erfordernisse des neuen Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) angepasst werden soll. Nachfolgend geben wir einen genaueren Überblick über die Tagesordnung, die zusammen mit der Einladung im Mai an die Mitglieder versendet werden wird.

Der Jahresabschluss 2015 kann sich sehen lassen: die Bild-Kunst erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt über EUR 88 Mio. für alle drei Berufsgruppen. Damit lag das Ergebnis weit über dem Normalniveau von EUR 60 Mio. Es ist darauf zurückzuführen, dass es VG Wort und VG Bild-Kunst gelungen ist, einen dreizehn Jahre währenden Rechtsstreit mit der Geräteindustrie über die Vergütungspflicht für Drucker für die Jahre 2001 bis 2007 erfolgreich durch einen Vergleich abzuschließen.

Die Kosten beliefen sich nach dem Abzug von Erstattungen, z.B. für die Geschäftsführung der ZWF, auf ca. EUR 4,1 Mio. Vor allem durch einen Rückgang dieser Erstattungen sind die Netto-Kosten im Vergleich zum Vorjahr (EUR 3,6 Mio.) gestiegen. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stieg von 44 auf 46, wobei allerdings die Hälfte der Beschäftigen in Teilzeit arbeitet. Betrachtet man das „Vollzeit-Äquivalent“, so verfügte die Bild-Kunst Ende 2015 über 35,8 Beschäftigte. Der Kostensatz fiel wegen der hohen Sondererträge niedrig aus, er lag 2015 bei 4,62%. Auf Basis einer „normalen“ Ertragslage von EUR 60 Mio. hätte er bei ca. 6,8% gelegen.

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Juli 2016 werden turnusgemäß – wie alle drei Jahre – wieder Gremienwahlen stattfinden: Gewählt werden pro Berufsgruppe ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied sowie sechs Verwaltungsräte und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Darüber hinaus werden die Beiräte der Stiftungen Sozialwerk und Kulturwerk – einer pro Stiftung und Berufsgruppe – neu gewählt. Die Bild-Kunst hatte bereits Ende 2015 einen Aufruf gestartet, dass mehr Frauen für die Positionen in den Gremien kandidieren. Momentan beträgt die Frauenquote im Vorstand der Bild-Kunst 25% und im Verwaltungsrat 26,6%.

Neben den Wahlen steht eine Neuregelung und eine Ergänzung des Regelwerks auf der Agenda der Mitgliederversammlung:

Die geplante Satzungsänderung sieht die folgenden Neuerungen vor: in einer Präambel bekennt sich die Bild-Kunst zu einer ausgewogenen Repräsentation der Berufssparten und Geschlechter, zudem wird der gesamte Satzungstext geschlechtsneutral formuliert. Die Befugnis-Kataloge für Mitgliederversammlung und Verwaltungsrat werden klarer strukturiert und an das VGG angepasst. Ebenfalls aufgrund des VGG werden die Bestimmungen zur Stimmübertragung überarbeitet.

Der Regierungsentwurf zum VGG kann momentan so interpretiert werden, dass alle Verwertungsgesellschaften ab 2017 die Einführung der elektronischen Abstimmung von abwesenden Mitgliedern in der Mitgliederversammlung beschließen müssen. Entsprechende technische Systeme sind allerdings noch sehr fehleranfällig. Man liest immer wieder von Parteitagen, Hauptversammlungen und Konventen, in denen die elektronische Abstimmung versagt. Dass ausgerechnet Verwertungsgesellschaften hier die Versuchskaninchen spielen sollen, ist unbegreiflich. Wir setzen darauf, dass der Deutsche Bundestag hier noch Vernunft walten lässt und die in Frage stehende Vorschrift entschärft.

Neben der Satzung soll eine neue Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt werden, die gleichzeitig als Geschäftsordnung für die Berufsgruppenversammlung dienen soll. Sie regelt erstmalig detailliert den Ablauf der Versammlungen, die Befugnisse der Versammlungsleitung und ähnliche Themen. Damit soll künftig Streitfällen zum Prozedere vorgebeugt werden. Ab 2017 werden nämlich die Mitglieder in der Versammlung nicht mehr unter sich sein: dass VGG schreibt vor, dass jedes Mitglied einen beliebigen Vertreter beauftragen kann. Es werden also vermehrt Branchenfremde, Anwälte und Agenten in der Mitgliederversammlung auftreten.

Die Mitglieder sollen am 2. Juli 2016 darüber hinaus eine Richtlinie Geldanlage und eine Richtlinie „Vergütung Ehrenamt“ in Kraft setzen. Erstere wird vom VGG gefordert: in den engen, vom Gesetzgeber im VGG noch zugestandenen Grenzen wird sie der Geschäftsleitung Vorgaben machen, wie die Erträge anzulegen sind. Denn auch bei zügiger Ausschüttung wird die Bild-Kunst dank konstanter Geldeingänge stets über einen nicht unwesentlichen Geldbetrag verfügen, der verwaltet sein will. Bei der Richtlinie „Vergütung Ehrenamt“ handelt es sich um die bestehende Reisekosten- und Sitzungsgeldverordnung. Zu Recht verlangt das VGG, dass über die Kompensationen der Verwaltungsräte das nächst höhere Organ entscheidet, also die Mitgliederversammlung.

Für die Berufsgruppe I (Kunst) soll darüber hinaus noch eine Richtlinie „Nicht-Kommerzielle Nutzung“ in Kraft gesetzt werden, die – auf Veranlassung des VGG – die Bedingungen regelt, zu denen Mitglieder ihre eigenen Rechte für nicht-kommerzielle Nutzungen selber verwalten können. Die Bild-Kunst hat das Thema in zwei Fachsitzungen diskutiert: im Ergebnis soll den Mitgliedern mit Inkrafttreten der Richtlinie ein weitgehender Entscheidungsspielraum eingeräumt werden. Über die Details werden wir rechtzeitig informieren.