Zur vierten Tagung am 6. November kamen internationale Verbände der Beteiligten sowie ausgewählte nationale Marktteilnehmer nach Brüssel, um gemeinsame Positionen sowie Empfehlungen zur einfachen Abwicklung des Folgerechts zu erarbeiten. Es ist gelungen, ein gemeinsames Positionspapier zu den anfangs kontrovers diskutierten Problemfeldern zu formulieren.
Die ersten Treffen hatten gezeigt, dass in einigen Mitgliedsstaaten bei der Wahrnehmung des Folgerechts vieles im Argen lag: Verwertungsgesellschaften und Kunsthandel konnten keine konstruktiven Lösungen finden und bezichtigten sich gegenseitig der Intransparenz. Das gemeinsame Positionspapier spricht nun Empfehlungen an die Marktteilnehmer in den Mitgliedsstaaten aus und widmet sich insbesondere den Themenbereichen Transparenz, einfache Verwaltung, Information der Beteiligten, Durchsetzung des Rechts sowie der vom englischen Kunsthandelsverband problematisierten Frage der Zahlungspflicht bei grenzüberschreitenden Verkäufen. Als Problem stellte sich bei den Gesprächen heraus, dass belastbare Zahlen über die Auswirkungen des Folgerechts für den Kunstmarkt fehlen. Daher empfiehlt das Positionspapier den Beteiligten, für künftige Berichte der Kommission Zahlenmaterial vorzubereiten, das eine Beurteilung der Marktentwicklung ermöglicht.
Bei dem Treffen berichtete Kerstin Jorna, zuständige Direktorin für Urheberrecht der Kommission Binnenmarkt, von der Entschlossenheit der Kommission, sich im Rahmen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit den USA nicht nur für die Einführung des Folgerechts in den USA einzusetzen, sondern auch den hohen europäischen Schutzstandart aufrecht zu erhalten.
Das gemeinsame Positionspapier wird von allen am Dialog Beteiligten Ende Januar 2014 im Rahmen eines Empfangs der Kommission mit Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier unterzeichnet.