Stellungnahme zum Reda-Entwurf

Am 19. Januar 2015 hat die Europaparlamentsabgeordnete der deutschen Piratenpartei, Julia Reda, einen Berichtsentwurf über die Umsetzung der so genannten InfoSoc-Richtlinie veröffentlicht. Die Initiative Urheberrecht nimmt Stellung zum Berichtsentwurf über die Umsetzung dieser Richtlinie. Der Bericht steht am 23. Februar im Rechtsausschuss des Europaparlaments (JURI) zur Diskussion.

Julia Reda, deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament und Mitglied der Grünen Parlamentsfraktion, evaluierte im Januar als offizielle Berichterstatterin im Rechtsausschuss JURI die EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) aus 2001. Ihr <link http: www.europarl.europa.eu sides external-link-new-window externen link in neuem>Entwurf ist der erste konkrete Schritt auf Seiten des Parlaments in Vorbereitung der anstehenden EU-Urheberrechtsreform. Auf Seiten der Kommission hatte Günther Oettinger bereits verkündet, dass die Urheberrechtsrichtlinie zumindest teilweise durch eine EU-weit einheitliche Verordnung ersetzt werden könnte. Wir berichteten darüber.

Der Berichtsentwurf von Julia Reda hat das Ziel, eine behutsame Modernisierung des Urheberrechts anzugehen; unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Stakeholder-Gruppen. Sowohl Reda als auch Digitalkommissar Oettinger sehen die Zukunft in einem einheitlichen EU-Urheberrecht. Die Initiative Urheberrecht, in der über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammenarbeiten, nimmt Stellung zum Berichtsentwurf über die Umsetzung der InfoSoc-Richtlinie.

Positiv bewertete Punkte im Reda-Entwurf
Die Initiative Urheberrecht begrüßt im Reda-Entwurf die Definition der Notwendigkeit eines starken Rechtsschutzes für UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen sowie die Notwendigkeit einer Verbesserung des Urhebervertragsrechts. Zugleich sei die Rolle der Verleger und Produzenten bei der Vermarktung der Werke erwähnt.

Im Hinblick auf die Digitalisierung befürwortet die Initiative das Augenmerk im Bericht auf den Umgang mit Werken durch neue Technologien wie data mining, hyperlinking und user generated content (z.B. in 12, 15 und 18). Die Initiative Urheberrecht hält jedoch eine gründliche Analyse des rechtlichen Umgangs mit diesen Techniken für erforderlich und bedauert, dass das durch die Entscheidung des EuGH (BestWater) verschärfte Problem des framings nicht erwähnt wird.

Sie begrüßt außerdem, dass der Entwurf auf den Umgang mit Werken, die im öffentlich finanzierten Sektor geschaffen wurden, hinweist. Die Initiative teilt jedoch nicht die Auffassung von Reda, dass dieser Umgang frei ist. Viele dieser Werke enthalten weitere vorbestehende Werke, deren Urheber aufgrund von Schrankenregelungen für die Primärnutzung keine Genehmigung erteilt und keine Vergütung erhalten haben. Jedoch im Falle von womöglich kommerziellen Fortnutzungen, nicht ihrer Rechte und Vergütungsansprüche beraubt werden dürfen.

Auch die erwähnte Möglichkeit der Rechtsinhaber, nämlich ihre Werke ohne Vergütung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen (Ziff. 6), erfährt Zustimmung. Für die Initiative Urheberrecht fehlt allerdings der Hinweis, dass diese Möglichkeit inzwischen von Verwertern genutzt wird, um auf Autoren Druck auszuüben, freie Lizenzen (CC-Lizenzen) zu nutzen, um die Vergütungen zu senken.

Negativ bewertete Punkte im Reda-Entwurf
Großzügig gezogene oder als "fair" definierte Schranken zu kostenlosem Zugang zu Werken werden kritisch gesehen; auch im Bereich Bildung und Wissenschaft. Zudem ist die Initiative der Auffassung, dass Ausnahmeregelungen und Schranken bei digitalen Nutzungen ebenso bestimmt werden sollen wie bei analogen Nutzungen.
Ebenfalls nicht geteilt wird die Auffassung, dass die Definition eines Schadens die Vergütung bestimmen sollte; Grundlage sollte vielmehr der wirtschaftliche Nutzen desjenigen sein, der von der Schranke begünstigt wird. Die geltenden Schutzfristen auf das Standardniveau der RBÜ sollen auch nicht gesenkt werden (50 Jahre).
Eine Registrierung von Werken führe nicht zu einer Verwaltungserleichterung. Im Gegenteil: Sie werde im Gegenteil zur Rechtsverletzung in Bezug auf nicht registrierte Werke führen und die Position der Rechtsinhaber schwächen.
Eine empfohlene grenzüberschreitende Lizenzierung für die Mehrzahl der Nutzungen im Interesse der Verbraucher wird ebenfalls hinterfragt, denn die kulturelle Vielfalt sei die Stärke Europas und des kreativen Schaffens in Europa. Sie solle nicht leichtfertig in Frage gestellt werden. Schon heute ermögliche das geltende Recht die europaweite Lizenzierung. Voraussetzung der Nutzung sei allerdings die Bereitschaft, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Lesen Sie in der angehängten Datei die Punkte, die nach Auffassung der Initiative Urheberrecht bei den weiteren Beratungen des Berichts berücksichtigt werden sollten.

<link http: www.urheber.info sites default files story initiative-urheberrecht-stellungnahme-reda-entwurf.pdf external-link-new-window externen link in neuem>» Stellungnahme Initiative Urheberrecht