Update Ausschüttungen

Seit einigen Jahren erfolgen die Ausschüttungen der Bild-Kunst nicht termingerecht, insbesondere weil die gesamte IT-Infrastruktur neu programmiert wird. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Bericht „von der Baustelle“ geben und die Frage beantworten, welche Berechtigtengruppen wann mit den nächsten Geldern rechnen können.

Im Januar dieses Jahres informierte die Bild-Kunst zuletzt über ihre Ausschüttungen und die zahlreichen Gründe, die seit 2018 immer wieder zu Verzögerungen führten. Nachzulesen sind diese Ausführungen hier.

Die wesentliche Ursache für die Unregelmäßigkeiten liegt in der Neuprogrammierung der IT-Infrastruktur der Bild-Kunst, die parallel zum laufenden Tagesgeschäft durchgeführt werden muss. Die wesentlichen Module für die Ausschüttungen in den Verteilungssparten der Berufsgruppen I und II befinden sich derzeit in der Fertigstellung. Das Modul für die Filmverteilung hingegen musste auf 2023 verschoben werden.

Filmverteilung

Dies hat paradoxer Weise zur Folge, dass im laufenden Jahr 2022 die Filmverteilung bereits im Sommer erfolgte, weil hierzu noch einmal das alte System zum Einsatz kam: Für das Ausstrahlungsjahr 2020 erhielten die Filmurheber*innen am 27. Juni eine reguläre Ausschüttung in Höhe von EUR 15 Mio., die Filmproduzent*innen folgten am 23. August mit EUR 1,24 Mio. Noch vor dem Jahreswechsel soll zudem die erste Endausschüttung nach neuem System erfolgen, die das Jahr 2017 betreffen wird. Die Ausschüttung wird EUR 5 Mio. betragen.

Außerdem führt die Verzögerung im Softwareprojekt dazu, dass die Gelder für das Ausstrahlungsjahr 2021 ebenfalls auf Basis des Altsystems ausgeschüttet werden, wahrscheinlich schon im Frühjahr 2023.

Berufsgruppen I und II

Im Gegensatz zur Filmverteilung werden die Ausschüttungen für die Berufsgruppen I und II auf Basis der neuen Software berechnet und überwiesen. Da das neue System hier erstmalig zum Einsatz kommt, wird jede Ausschüttung erst nach umfangreichen Tests freigegeben. Werden dabei Fehler festgestellt, muss zudem nachprogrammiert werden. Im Einzelnen sieht der Zeitplan aus wie folgt:

Erstrechte Kunst und Folgerechte Kunst

Seit Ende August sind die Ausschüttungsmodule weitgehend fertiggestellt und befinden sich seitdem in der Erprobungsphase. Die Gelder sollen bis zum Jahreswechsel an die Mitglieder, hauptsächlich der Berufsgruppe I, angewiesen werden. Es geht um Folgerechte, Lizenzerlöse der Bild-Kunst für Erstrechte (inklusive der pauschalen Senderechte) und individuelle Abrechnungen der Schwestergesellschaften.

Kollektivverteilung Kunst/Bild

Die Erlöse aus Privatkopie, Bibliothekstantieme und anderen so genannten „Zweitrechten“ für das stehende Bild werden seit der Verteilungsplanreform vom Dezember 2021 für Mitglieder der Berufsgruppen I und II nach einheitlichen Regeln verteilt. Die Fachabteilung bearbeitet derzeit die Meldungen für das Nutzungsjahr 2021, die bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden konnten. Parallel werden die Ausschüttungsmodule im neuen IT-System fertiggestellt. Es geht um Ausschüttungen in vier Verteilungssparten: Buch Urheber, Periodika Urheber, Webseiten und Kabelweitersendung Kunst/Bild. Die Bild-Kunst plant, die betreffenden Ausschüttungen im ersten Quartal 2023 durchzuführen.

Weil die Gelder für das Nutzungsjahr 2020 bereits im vierten Quartal 2021 verteilt worden waren – also fast pünktlich –, tut sich jetzt wieder eine größere zeitliche Lücke auf. Wir hoffen, dass nach Inbetriebnahme der neuen Software und dem Austreiben der Kinderkrankheiten die Zeit der Verzögerungen beendet werden kann.

Sonstige Ausschüttungen

Eine Reihe von Pauschalausschüttungen für Mitglieder der Berufsgruppe I sowie für ausländische Schwestergesellschaften, die die Jahre 2019 und 2020 betreffen, werden so schnell wie möglich durchgeführt, sobald sich hierfür ein Zeitfenster ergibt.

Fazit

Ausschüttungen an ihre Berechtigten durchzuführen, das ist die Raison d’Être der Bild-Kunst. Umso mehr bedauert die Geschäftsstelle die auftretenden Verzögerungen. Immerhin ist das Softwareprojekt jetzt so weit fortgeschritten, dass eine Rückkehr zur Normalität nun in greifbare Nähe rückt – für die Berufsgruppen I und II. Aber auch der Filmbereich profitiert von den bereits geleisteten Vorarbeiten, so dass die Umstellung Ende 2023 hoffentlich leichter durchgeführt werden kann als derzeit.