Urheberkongress 2013 – Reform des Urheberrechts

Unter dem Titel „Selbstbestimmung im digitalen Netz – Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance?“ fand am Freitag, den 6. September der Urheberkongress in Berlin in der verdi-Bundesverwaltung statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Initiative Urheberrecht und iRights lab. Drei Schwerpunkte wurden diskutiert: Die private Nutzung, neue Finanzierungsmodelle sowie die Werknutzung an Schulen und Universitäten.

Rund 200 Teilnehmer kamen nach Berlin und beteiligten sich an den zahlreichen Diskussionen zu den Kernthemen. Die Forderung nach einem ausdrücklichen Handeln – insbesondere auf EU-Ebene – wurde gleich zu Beginn vom Sprecher der Initiative Urheberrecht, Professor Gerhard Pfennig, ausgesprochen. Philipp Otto von iRights betonte, dass ein Neudenken erforderlich sei und das Urheberrecht nach wie vor einen dringenden Modernisierungsbedarf habe. Dabei waren sich alle einig, dass insbesondere durch die moderne digitale Welt auch ein modernes, auf die Bedürfnisse der Urheber und Nutzer zugeschnittenes Urheberrecht unabdingbar ist. Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, betonte, dass es keinen Zweifel gebe, dass das Internet längst aus passiven Konsumenten aktive Nutzer geformt habe. Ziel sei im digitalen Zeitalter ein modernes Urheberrecht, das angemessene Vergütungen garantiere und zugleich eine aktive sowie passive Teilnahme der Nutzer  im digitalen Zeitalter ermögliche. 

Private Nutzung 

Helga Trüpel, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung, gab einen Überblick über die europäischen Aktivitäten und Perspektiven beim Thema Urheberrecht. Auf Seiten der Europäischen Kommission seien angemessene Modelle zur gerechten Vergütung bei der Privatkopie wünschenswert. Ziel sei eine gerechte Vergütung für die Kreativen. Dies setze sich das EU-Parlament als Aufgabe und Ziel in der kommenden Legislaturperiode. Auf EU-Ebene wolle man insbesondere Hindernisse abbauen und ein funktionierendes Modell finden. 

Professor Dr. Karl-Nikolaus Pfeifer von der Universität Köln erläuterte die rechtlichen Probleme, mit denen man umgehen muss, wenn man das für analoge Privatkopien geschaffene System der Geräte- und Leermedienabgaben ins Digitale übertragen will. Das bekannte Fair Use-System aus den USA sei als Alternative für die Urheber in der EU keine sinnvolle Lösung. Auch eine Lösung über eine allgemeine "Kulturflatrate" schieße wohl über das Ziel hinaus. Man müsse den politischen Fokus  auf gangbare "kleine Lösungen" konzentrieren und dabei einen fairen Interessensausgleich zwischen Kreativen und Konsumenten anstreben.  

Neue Finanzierungsmodelle

Am Nachmittag definierte Professor Gerald Spindler von der Universität Göttingen bezugnehmend auf die digitale Nutzung von Werken Vor- und Nachteile von Pauschalvergütungen sowie Individuallizenzen. Er setze auf Statistiken, um Erkenntnisse über das Nutzerverhalten zu erzielen. Microlicensing sei nur ein Beispiel, wie man künftig an das Thema Vergütung herangehen könne. 

In der anschließenden Diskussionsrunde "Vom Kopierer auf’s Konto oder vom Nutzen der Pauschalvergütung" erläuterte Dr. Pappi, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst, die wesentlichen Vorteile der Pauschalvergütung. Sie sichere den Kreativen eine Vergütung, die ihnen nicht durch "buy out" – Verträge weggenommen werden können. Aber auch die Nutzer profitieren davon, dass ihnen die Verantwortung zur Rechteklärung abgenommen wird, deren Notwendigkeit mit der Privatkopieschranke entfalle. Dazu komme der Vorteil des Datenschutzes, denn dem Nutzer bleibt auch erspart, dass er sein persönliches (Kopier-)Verhalten preisgeben müsse. Dr. Pappi stand Markus Scheufele von der Bitkom gegenüber. Dieser sprach sich gegen die pauschalen Abgaben aus und forderte hingegen, den Nutzern individuelle Lizenzmodelle anzubieten; man solle nur für das bezahlen, was man auch nutzt. Die Privatkopie selbst könne allenfalls für die analoge Welt bestehen bleiben. Aber auch hier seien Verbesserungen des bestehenden Systems notwendig, um die Rechts- und Planungssicherheit für die abgabepflichtigen Unternehmen zu erhöhen.

Werknutzung in Schule, Hochschule und Wissenschaft

Professor Bernd Schorb  (Universität Leipzig) beobachtete, dass es nicht sein könne, dass der Einzelne seine Daten im Web nur ungern preisgeben möchte, wohl aber gerne Gebrauch von den im Web zur Verfügung gestellten Daten macht, diese einfach herunterlädt, nutzt und seine Arbeit dadurch bereichert. Der eigentliche Urheber, der beispielsweise seine wissenschaftliche Arbeit als PDF im Web zur Verfügung stelle, ginge dabei leer aus. Insbesondere sprach er die Gratismentalität und die modern kommunizierende Jugend an, die dem Thema Datenschutz und Datennutzung keine Bedeutung zuschreibe. 

Auch die digitale Kopie war Thema: Gerade im Bildungsbereich – ob im Schulischen oder an den Hochschulen - stellt sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage: "Was ist eigentlich erlaubt, was nicht?" Neben den klassischen Kopien, die mit einem Kopierer erstellt werden, werden heute auch digitale Vervielfältigungen von verschiedenen Schrankenregelungen umfasst. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier angesichts der technischen Möglichkeiten recht komplex. Der Umgang mit digitalen Kopien beschäftigt insbesondere Urheber und Verlage, die ihre Werke ausschließlich für den Schulgebrauch herstellen. Wünschenswert wären künftig klarere Regeln, die den Interessen beider Seiten gerecht werden.

<link http: www.urheberkongress2013.de external-link-new-window externen link in neuem>www.urheberkongress2013.de