Verabschiedung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Jetzt ist es amtlich: Am 1. März 2018 wird die Urheberrechtsreform in den Bereichen Bildung und Wissenschaft in Kraft treten. Nachdem sich die Regierungskoalition in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss geeinigt hatte, fand die Neuregelung die erforderliche Mehrheit im Bundestag. Es war sprichwörtlich fünf vor zwölf, denn am letzten Freitag tagte der Bundestag ein letztes Mal vor den anstehenden Parlamentsferien und damit vor der Bundestagswahl. Bundesjustizminister Heiko Maas konnte im Urheberrecht in kurzer Folge zweimal punkten, nachdem er im Dezember 2016 die Reform des Urhebervertragsrechts auf den Weg gebracht hatte. Während letztere vor allem Kritik der Urheberseite hervorgerufen hatte, sind bei der jetzigen Reform die Verleger unzufrieden.

Das jetzt beschlossene "Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" fußt auf dem Anfang des Jahres vorgestellten <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article reform-des-urheberrechts-im-bereich-bildung-und-wissenschaft.html external link in new>Regierungsentwurf. Worum geht es?

  • Die bislang im Urheberrechtsgesetz verstreuten Schranken zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft werden strukturiert und teilweise erweitert. Dadurch sollen die Bedürfnisse der heutigen Forschung und Lehre zeitgemäß berücksichtigt werden.
  • Direkt begünstigt werden Universitäten, Schulen, Bibliotheken, Archive und Museen. Indirekt begünstigt werden die Nutzer dieser Einrichtungen.
  • Die lizenzfreien Nutzungen werden dadurch kompensiert, dass die Träger der genannten Einrichtungen pauschale Vergütungen an Verwertungsgesellschaften entrichten, die diese wiederum an die Berechtigten ausschütten. Es wird erwartet, dass sich parallel zu den erweiterten Schranken auch die Erlöse der Verwertungsgesellschaften erhöhen.

Kritik an dem Gesetz kommt dieses Mal vor allem von <link https: www.boersenverein.de de portal index.html external link in new>Verlegerseite: Sie sieht darin einen "schweren Rückschlag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland", vor allem für die rund 600 kleinen und mittelgroßen Verlage. Die neuen Erlaubnistatbestände, in umfangreicheren Maß als bisher Teile aus Lehrbüchern ohne Zahlung einer Lizenzgebühr zu nutzen, bedrohe die Geschäftsmodelle der Verlage. Denn anders als früher sollen die neuen gesetzlichen Ausnahmen von der Lizenzpflicht auch dann gelten, wenn ein Verlag Lizenzangebote macht. Zusätzlich wird argumentiert, die angedachte Kompensation würde die Verlage nicht erreichen, da diese von Verwertungsgesellschaften administriert würden, die nach dem BGH-Urteil "Verlegerbeteiligung" vom April 2016 Verlage gar nicht mehr pauschal beteiligen dürften.

Aus diesem Grund war der Regierungsentwurf bis zuletzt hart umstritten. CDU/CSU und SPD einigten sich dann Anfang letzter Woche auf einen Kompromiss, den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in den Bundestag einbrachte:

  • Die für die Verlage entscheidenden Regelungen sind bis Ende Februar 2023 befristet und sollen ab 2022 evaluiert werden.
  • Zugunsten der Zeitungsverleger wurde die lizenzfreie Nutzung einzelner Artikel auf Fachzeitschriften und wissenschaftliche Zeitschriften begrenzt.

Weiterhin wird die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, sich weiterhin auf europäischer Ebene für eine wirksame Verlegerbeteiligung an den durch Verwertungsgesellschaften verwalteten Vergütungsansprüchen der Urheber einzusetzen. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob Einnahmeausfälle der Verlage bis zu einer Reform des Europarechts durch geeignete Maßnahmen überbrückt werden können.

Abschließend wird man die Reformen des UrhWissG aus Urhebersicht vorsichtig als positiv beurteilen können. Viele Autoren im wissenschaftlichen Betrieb erhalten von Verlagen schon jetzt kein Geld - sie können immerhin steigende Tantiemen von VG Wort und VG Bild-Kunst erwarten. Dass kleine und mittlere Verlage auf der anderen Seite zugunsten der Großen aufgeben müssen, ist ein <link https: irights.info artikel neues-urheberrecht-in-der-wissenschaft-ein-sargnagel-fuer-verlage external link in new>Prozess, der bereits Mitte der neunziger Jahre eingesetzt hatte. Das neue Gesetz wird deshalb nicht ursächlich sein für ein Sterben der kleinen Verlage, es wird höchstens eine seit zwanzig Jahren bestehende Entwicklung nicht aufhalten. Dass es diese Entwicklung gibt, ist natürlich trotzdem zu bedauern. Ob das Gesetz den Markt für Lehrbücher in Hochschulen negativ beeinträchtigen wird - eine der wesentlichen Befürchtungen der Verlage - wird die Evaluation erweisen müssen.