Verteilungsprojekt Kunst und Bild im Jahr 2020

Die Bild-Kunst führte im Jahr 2016 eine grundlegende Modernisierung ihres Verteilungsplans durch und setzte auch in den Folgejahren entscheidende Verbesserungen in Sachen Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit um. Allerdings fußten die Neuregelungen auf der Prämisse, dass jede Berufsgruppe ihr eigenes Regelwerk benötigt, was seit einem guten Jahr zunächst von Gremienmitgliedern der Berufsgruppe I hinterfragt und dann in gemeinsamen Fachsitzungen mit den Kolleg*innen von der Berufsgruppe II diskutiert wurde. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass Handlungsbedarf besteht, der in den Berufsgruppenversammlungen am 22. April in Bonn diskutiert werden soll.

Natürlich sollen im April, wenn möglich, auch bereits Lösungen vorgeschlagen werden, an denen derzeit gearbeitet wird. Doch worum geht es im Einzelnen?

Nach dem derzeitigen Regelwerk hängt das Verteilungsprozedere für die wichtige Privatkopievergütung, aber auch für alle anderen Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen davon ab, welcher Berufsgruppe ein Mitglied angehört. Während sich das Verteilungsschema für den Filmbereich vom Grundsatz her bewährt hat, sind die Unterschiede in der Verteilung für Mitglieder der BG I und der BG II zu hinterfragen.

Für sich genommen verfügen beide Schemata über eine innere Logik und führen auch zu sachgerechten Ergebnissen, jedoch entfaltet sich ihre Logik nur dann, wenn ein betroffenes Mitglied entweder ausschließlich im Bereich der bildenden Kunst oder ausschließlich im Bereich Fotografie, Illustration oder Design tätig ist. Allein, die künstlerische Realität sieht im Jahr 2019 anders aus: Viele Urheber*innen schaffen gleichzeitig Werke in mehreren urheberrechtlichen Werkgattungen. So kann eine Videokünstlerin gleichzeitig als Fotografin tätig sein oder ein Graffiti-Künstler im Bereich klassischer Illustration.

Der Verteilungsplan der Bild-Kunst für die Mitglieder der BG I und BG II muss diesem Befund Rechnung tragen: Jedes Mitglied sollte unabhängig vom „Hauptberuf“ für alle geschaffenen Werke die gleichen Meldemöglichkeiten haben. Es hat sich herausgestellt, dass das aktuell von der Bild-Kunst praktizierte System der „Doppelmitgliedschaften“ keine wirkliche Abhilfe schafft und darüber hinaus in der Anwendung zu kompliziert ist.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Bild-Kunst um eine nochmalige Verteilungsplanänderung nicht umhinkommt, wenn sie bei ihren Reformbemühungen nicht 100 Meter vor der Ziellinie aufgeben will. Allerdings ist auch klar, dass eine weitere Verteilungsplanänderung im Kern nur eine Vereinfachung des jetzigen Regelwerks darstellen kann.

Dies ist gleich aus mehreren Gründen notwendig:

  • Es hat sich gezeigt, dass komplizierte Regelwerke die Mitglieder eher von der Abgabe von Meldungen abhalten. Je einfacher das Regelwerk, desto besser lässt es sich zudem vermitteln.
  • Außerdem führt die Bild-Kunst derzeit ein umfangreiches Projekt zur Modernisierung ihrer IT-Systeme durch. Die Umstellung vom alten auf das neue System würde von einer Vereinfachung des Regelwerks profitieren.
  • Drittens sind die Erträge aus den bisherigen gesetzlichen Vergütungsansprüchen – Privatkopie, Bibliothekstantieme – rückläufig. Die Komplexität eines Verteilungsplans steht aber im Verhältnis zum Ausschüttungsvolumen. Je höher der zu verteilende Geldbetrag, desto höher die Anforderung an die Verteilungsgerechtigkeit und desto mehr Detailregelungen sind um-setzbar. Umgekehrt gilt das auch: je weniger Geld zu verteilen ist, desto einfacher sollte der Verteilungsplan sein, damit sich die Verwaltungskosten möglichst in Grenzen halten.

Das Jahr 2020 wird somit eventuell noch einmal eine größere Verteilungsplanreform bereithalten – mit dem Ziel, für die BG I und II den letzten noch fehlenden Schritt hin zu einem einfachen und gerechten System zu gehen.