Verwertungsgesellschaftengesetz und Reprobel-Urteil

Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz – oder kurz: VGG – soll im April 2016 in Kraft treten. Seine Regelungen müssen bis zum Jahresende umgesetzt werden. Momentan befindet es sich im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag und im Bundesrat diskutiert. In der Debatte nahm die Frage der Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen breiten Raum ein.

Das VGG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften vom 26. Februar 2014 in deutsches Recht. Es wird das 50jährige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablösen. Wir haben Sie sowohl über den Referentenentwurf vom <link http: mailing.bildkunst.de m _blank external-link-new-window externen link in neuem>Juni 2015, als auch über den Regierungsentwurf vom <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article update-aus-berlin.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>November 2015 unterrichtet.

Die erste Lesung des VGG im Bundestag fand am Freitag, dem 15. Januar 2016, statt. Justizminister Heiko Maas stellte es den Parlamentariern als erstes großes Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht in dieser Legislaturperiode vor. Drei Aspekte hob der Minister hervor: Das VGG stärke die Binnendemokratie der Gesellschaften, es vereinfache die europaweite Vergabe von Online-Musikrechten und es beschleunige das Verfahren zur Festsetzung von Vergütungen der Privatkopie. Als nächsten großen Gesetzesentwurf aus seinem Haus kündigte Heiko Maas die Neuregelung des Urhebervertragsrechts an.

Der Minister kündigte weiterhin an, dass sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen werde, dass auch in Zukunft Verleger an den Ausschüttungen für gesetzliche Vergütungsansprüche partizipieren können. Mit Blick auf das umstrittene <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article update-verfahren-vogel-vg-wort-1.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>Reprobel-Urteil des EuGH, welches die Verlegerbeteiligung in Belgien verbot, sprach er sich dafür aus, dass nicht die Gerichte, sondern die gewählten demokratischen Parlamente die Regeln des Urheberrechts bestimmen sollten.

In der anschließenden Debatte unterstützten die Abgeordneten der CDU/CSU die Bundesregierung in ihrem Anliegen, die Verlegerbeteiligung in Zukunft sicher zu stellen. MdB Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) betonte, Deutschland werde es nicht zulassen, dass die deutsche Verlagslandschaft von der europäischen Rechtsprechung „quasi im Handstreich“ zerstört werde. Für die SPD kündigte MdB Christian Flisek einen konstruktiven Dialog auf nationaler und europäischer Ebene an, sobald das Urteil des Bundesgerichtshofs im Verfahren Vogel / VG Wort vorliegt. Die nächste mündliche Verhandlung ist für den 10. März 2016 angesetzt.

Der Gesetzentwurf zum VGG wurde vom Bundestag sodann in die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Kultur und Medien sowie für die Digitale Agenda verwiesen.

Die Ausschüsse des Bundesrates haben sich bereits mit dem VGG beschäftigt und Empfehlungen für die Plenarsitzung abgegeben, die am 29. Januar 2016 stattfinden wird.

In der allgemeinen Stellungnahme zum Gesetzgebungsentwurf wird hervorgehoben, dass gesetzliche Vergütungsansprüche unionsweit von Verwertungsgesellschaften sowohl für Kreative, als auch für Verwerter wahrgenommen werden. Das Reprobel-Urteil des EuGH habe für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt, ob eine Beteiligung von Verlagen weiterhin zulässig sei. Ein solcher Ausschluss wird als „in keiner Weise gerechtfertigt“ eingestuft, weil auch Verleger einen Nachteil dadurch erleiden, dass die von ihnen verlegten Werke ohne Zustimmung privat kopiert werden können. Die Ausschüsse empfehlen deshalb dem Bundesrat, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass diese in Brüssel darauf hinwirkt, dass auch in Zukunft eine Verlegerbeteiligung möglich bleibt.