
Im Zentrum der Veranstaltung stand die Frage, wie audiovisuelle Urheber*innen – also Regisseur*innen, Drehbuchautor*innen und weitere Miturheber*innen – in einem sich rasant wandelnden Markt nachhaltig von ihrer Arbeit leben können. Es wurde deutlich, dass der weltweite Erfolg von Filmen und Serien nicht automatisch zu fairen Einkommen für diejenigen führt, die sie erschaffen.
Ein zentrales Anliegen war es, die wachsende Kluft zwischen globaler Verwertung und tatsächlicher Vergütung offenzulegen. Obwohl Streaming-Plattformen eine enorme Reichweite erzielen und Nutzungsdaten exakt erfassen können, fehlt es vielen Urheber*innen an Transparenz über die wirtschaftliche Auswertung ihrer Filme, geschweige denn einer fairen Beteiligung daran. Buyout-Verträge und fehlende gesetzliche Vergütungsansprüche – etwa im Bereich Video-on-Demand – schwächen ihre Position. Das strukturelle Ungleichgewicht gegenüber großen Produktionsfirmen und Plattformen führt zu unsicheren Einkommen, insbesondere im Alter.
Besonders eindringlich argumentierte die Filmregisseurin und CISAC-Vizepräsidentin Ángeles González-Sinde: Sie stellte die Urheberrechte in einen historischen Zusammenhang mit den Menschenrechten und betonte, dass kreative Werke ihren Schöpfer*innen gehören. Ohne wirksame Rechte drohe Kultur zu einem Privileg zu werden, statt Ausdruck demokratischer Vielfalt zu sein. Auch im Hinblick auf künstliche Intelligenz forderte sie klare Regeln zu Transparenz, Zustimmung und Vergütung. Regulierung sei kein Innovationshemmnis, sondern notwendig, um den sozialen Vertrag zwischen Kreativen und Gesellschaft zu sichern.
Lesen Sie hier den vollständigen Vortrag von Ángeles González-Sinde.
Anhand vieler Beispiele – etwa aus Spanien, Deutschland, Großbritannien, Brasilien und Kolumbien – wurde in einem international besetzten Panel aufgezeigt, dass gesetzlich verankerte und kollektiv verwaltete Vergütungsansprüche deutliche und auch messbare Verbesserungen bringen können. Besonders das kolumbianische „Pepe-Sánchez-Gesetz“ gilt als Beleg dafür, dass eine Stärkung der kollektiven Rechtewahrnehmung die Einkommenssituation audiovisueller Urheber*innen deutlich stärken kann.
In einem zweiten Panel forderte Dr. Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst, vom deutschen Gesetzgeber den Mut, einen neuen Direktvergütungsanspruch zu Gunsten von audiovisuellen Urheber*innen und Schauspieler*innen für Video-on-Demand einzuführen. Das bestehende System der gemeinsamen Vergütungsregeln führt nicht zu zufriedenstellenden Beteiligungen.
Die übergreifende Intention der Urheber*innen und ihrer Organisationen ist klar: Sie fordern keine Sonderbehandlung, sondern transparente Regeln, faire Beteiligung an Erlösen und eine starke kollektive Vertretung. Europäische Politiker*innen müssen ein Interesse daran haben, die kreative Tätigkeit der jeweils heimischen audiovisuellen Urheber*innen langfristig zu sichern, um die kulturelle Vielfalt in Europa zu bewahren. Das gilt vor allem in Zeiten der Unsicherheit und des Umbruchs – also jetzt!
Hier können Sie den Livestream der Veranstaltung nachträglich verfolgen.
Einen ausführlichen Konferenzbericht finden Sie auch auf der CISAC-Website.