13. März 2026Urheberrecht
Das Europäische Parlament stärkt den Urheber*innen den Rücken bei der massenhaften Nutzung von Werken zum Training künstlicher Intelligenz
Am 6. März 2026 hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit den vom deutschen EU-Abgeordneten Axel Voss verantworteten Bericht zum „Urheberrecht in Zeiten Künstlicher Intelligenz“ verabschiedet. 460 Parlamentarier*innen stimmten für den Report, 88 enthielten sich und 71 stimmten dagegen.
Dr. Anke Schierholz
Im Vordergrund steht auf der Tastatur eines Laptops ein Empfangsdesk der Europäischen Union mit einem großen Olivenzweig in einer Vase. Im Hintergrund versperrt ein Gitter den Bildschirm des Laptops. Eine Hand öffnet mit einem großen Schlüssel in Form eines Paragraphenzeichens einen Teil des Gitters.

Angesichts der rasanten Entwicklung künstlicher Intelligenz, insbesondere generativer künstlicher Intelligenz, fordert der Report einen zweckmäßigen und verlässlichen Rechtsrahmen, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördert und gleichzeitig den europäischen Urheber*innen volle Transparenz, Kontrolle und eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte gewährleistet.

Das Parlament fordert, dass die Entwicklung, der Einsatz und die Nutzung von KI  uneingeschränkt mit dem geltenden Rechtsrahmen vereinbar sein müssen, und hält es für inakzeptabel, wenn diese technologischen Entwicklungen bestehende Rechte verletzen. Die derzeitigen Systeme zur Wahrung von Rechten („Opt-out“) an urheberrechtlich geschützten Inhalten seien oft unpraktisch, deckten möglicherweise nicht alle relevanten Text- und Data-Mining-Aktivitäten ab und ließen die notwendige Transparenz für eine effektive Umsetzung und Durchsetzung vermissen. Auch sollten sich die Entwicklung neuer Technologien wie KI und die Wahrung bestehender Rechte, einschließlich der im Urheberrecht verankerten, nicht gegenseitig ausschließen, sondern vielmehr gemeinsam gefördert werden.

Die Verletzung von Urheberrechten durch die Anbieter künstlicher Intelligenz ist weit verbreitet, insbesondere die unerlaubte Sammlung von Werken aus dem Internet, die Nichtbeachtung der Rechtevorbehalte, die bei geschützten Werken für das Text- und Data-Mining ausgesprochen wurden, sowie die Nutzung von Piraterie-Seiten als Quellen der zum Training verwendeten Werke. Diese Verletzung fundamentaler Menschenrechte und die Missachtung europäischer Werte fügt der Kultur- und Informationswirtschaft in Europa Schaden zu.

Wirksame Maßnahmen müssen sicherstellen, dass das Ökosystem künstlicher Intelligenz in Europa fair ist und auf ethischen Grundsätzen beruht. Die Kommission wird aufgefordert, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Anreize zur Entwicklung eines Lizenzmarktes bietet, wobei das Parlament die schlichte Schaffung von gesetzlichen Schrankenregelungen, selbst wenn sie vergütet wären, ablehnt.

Damit sendet das Europäische Parlament ein deutliches Zeichen an die EU-Kommission und stärkt den Rechteinhaber*innen den Rücken angesichts des Datenhungers der KI-Unternehmen, die sich erst einmal nehmen, was sie haben möchten, und ihre Anwälte einschalten, sobald es Beschwerden gibt.

Wir begrüßen die Feststellung des Parlaments, dass ein rechtlicher Rahmen fehlt, der tatsächlich einen angemessenen Schutz der Urheberrechte gewährleistet, sowie den wichtigen Hinweis, dass die technische Entwicklung und ein starker Schutz des Urheberrechts sich nicht ausschließen. Schließlich gehört Innovation zur DNA der Kreativen!

Bildmaterial: Anne Mair c/o kombinatrotweiss.de