Folgerecht berechnen

Die Höhe der zu leistenden Folgerechtsabgabe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§26 Abs. 2 UrhG).

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende – kumulativ zu verstehende – Staffelung vor:

  • Folgerechtsfrei sind alle Weiterverkäufe unter einem Nettoverkaufspreis von 400 Euro
  • 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro,
  • 3% für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
  • 1 % für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
  • 0,5 % für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000 Euro,
  • 0,25 % für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000 Euro.

Eine Kappungsgrenze schließt die Zahlung von über 12.500 Euro Folgerechtsabgabe je einzelne Werkveräußerung aus; sie ist bei einem Verkaufspreis von 2 Mio. Euro erreicht.


Folgerechtsrechner

  €  

Summe Beitrag zum Folgerecht:

  € (netto = brutto)