Stiftung Sozialwerk

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urheberinnen und Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in persönlichen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Stiftung besteht nicht.
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Dreigliedrige Berufsgruppierung

Die finanziellen Mittel fließen in drei verschiedene Fonds der Stiftung:

  • Berufsgruppe I: bildende Kunst
  • Berufsgruppe II: Fotografie, Illustration, Design
  • Berufsgruppe III: Film


Die Gelder erhält die Stiftung in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst für die Wahrnehmung von Urheberrechten. Der an die Stiftung auszuzahlende Anteil wird im Verteilungsplan der VG Bild-Kunst festgelegt. Weitere Mittel erhält die Stiftung aus Spenden und Nachlässen.

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