FAQ Folgerecht

Was ist das Folgerecht?

Das Folgerecht ist ein gesetzlicher Anspruch auf Beteiligung am Weiter- bzw. Zweitverkaufserlös eines Kunstwerks, wenn es von einem Kunsthändler erworben, vermittelt oder veräußert wird.

Wie lautet der Gesetzestext des § 26 UrhG Folgerecht?

Welchen Sinn hat das Folgerecht?

Es soll den Künstler am Wertzuwachs seiner Kunstwerke beteiligen, wenn sie im Kunsthandel weiterverkauft werden. Der Gesetzgeber bestätigt mit dieser Vergütung die hohe Bedeutung kreativer Leistung für die Gesellschaft und zollt damit dem einzelnen Urheber Anerkennung.

Wie erhalte ich als Künstler die Folgerechtsvergütung, wenn Werke im Inland aber z.B. auch im europäischen Ausland weiterverkauft werden?

Der einfachste Weg ist es, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu werden. In Deutschland ist das die VG Bild-Kunst. Da Verwertungsgesellschaften untereinander verbunden sind, nehmen sie auch die Rechte der Mitglieder im Ausland wahr.

Wer zahlt das Folgerecht?

Galerien, Kunsthändler, Auktionatoren, d.h. diejenigen, die an Weiterverkäufen von Kunstwerken kommerziell beteiligt sind. Weiterverkäufe zwischen Privatpersonen sind vom Folgerecht nicht betroffen.

Wie und wann gelangt das Geld, das der Kunsthandel aufbringt, an Künstler und Berechtigte?

Die VG Bild-Kunst stellt die Folgerechtsanteile dem Kunsthandel in Rechnung und zahlt sie turnusmäßig an Künstler und Erben aus. Auszahlungstermine für Einnahmen aus dem deutschen Kunsthandel liegen grundsätzlich in der Kalenderwoche 20 und 46.

Gelder, die die VG Bild-Kunst von ihren Schwestergesellschaften erhält, werden gegebenenfalls zusätzliche in der Kalenderwoche 7 und 33 ausgeschüttet.

Grund für die unterschiedlichen Auszahlungstermine sind die abweichenden Fristen zur Ausschüttung nach dem neuen Verwertungsgesellschaftengesetz.

Welche Verwaltungskosten zahle ich als Mitglied?

Der allgemeine Verwaltungskostensatz für direkte Erlöse der VG Bild-Kunst werden jährlich vom Verwaltungsrat neu festgelegt.

Folgerechtsanteile, die unsere ausländischen Schwestergesellschaften einnehmen, leiten wir mit einem reduzierten Kostenabzug weiter.

Die aktuellen Verwaltungskostensätze finden Sie in den Anlagen des Verteilungsplans.

Wie erlangen Künstler oder Berechtigte eine Folgerechtsvergütung, wenn sie keinen Mitgliedsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen?

Falls der Weiterverkaufspreis des Werkes bekannt ist, kann eine Rechnung an den Kunsthändler gestellt werden. Einen allgemeinen Auskunftsanspruch an den Kunsthandel hinsichtlich folgerechtspflichtiger Weiterverkäufe von Kunstwerken hat in Deutschland aber nur die VG Bild-Kunst.

Was muss ich als Galerist, Kunsthändler, Versteigerer tun, wenn ich Werke von Künstlern weiterverkauft habe, die Mitglieder der VG Bild-Kunst sind?

Die VG Bild-Kunst sammelt Informationen über Weiterverkäufe von Werken ihrer Mitglieder auf dem Kunstmarkt und versendet einmal im Jahr eine Anfrage an Galeristen, Kunsthändler und Auktionatoren. Die Weiterveräußerer von Kunstwerken müssen dann bekanntgeben, von welchen Künstlern und zu welchem Preis sie Werke weiterverkauft haben. Über die an-fallenden Folgerechtsanteile schreibt ihnen die VG Bild-Kunst eine Rechnung.

Versteigerer, Kunsthändler und Galeristen können einen Einzelvertrag mit der VG Bild-Kunst über die Folgerechtsadministration abschließen, wenn sie Mitglied in einem Verband sind, der mit der VG Bild-Kunst hierüber einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Derzeit existieren Rahmenverträge mit den folgenden Verbänden:

  • Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer (BDK)
  • Kunsthandelsverband Deutschland (KD)
  • Verband Deutscher Antiquare (VDA)
  • Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) (in Kürze)

Durch Abschluss eines Muster-Einzelvertrags erhalten die Unternehmen Anspruch auf einen Nachlass in Höhe von 10% auf die Folgerechtsvergütung. Außerdem regelt der Einzelvertrag die Online-Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken aus dem Repertoire der Bild-Kunst sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen von gedruckten Katalogen und sonstigen Printwerken.

Welche Künstler vertritt die VG Bild-Kunst im Folgerecht?

In unserer Rubrik Künstlersuche erfahren Sie, welche Künstler wir im Folgerecht vertreten. Mehr über die Künstlersuche Folgerecht erfahren Sie hier.