FAQ Meldung Einzelbilder

Was kann ich melden?

Mitglieder der BG I und der BG II können alle eigenen Werke unabhängig von der Werkart (Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) melden, wenn sie in den folgenden Zusammenhängen im abzurechnenden Nutzungsjahr verwendet wurden:

1. Websites: Hier melden Sie Ihre Einzelbilder, die in einem Nutzungsjahr für mindestens 6 Monate auf einer deutschen Website verwendet wurden. Einzelbilder in digitalen Verlagsprodukten melden Sie bitte im Einzelbild-Formular „Digitale Verlagsprodukte“. Sie können maximal 200 eigene Werke auf Websites pro Jahr melden. Unter die meldefähigen Websites fällt auch Ihre eigene Website. Eigene Werke in Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram etc.) sind nicht meldefähig.

2. Zeitschriften und Zeitungen (Print): Hier melden Sie Ihre Einzelbilder, die im abzurechnenden Nutzungsjahr in deutschsprachigen periodischen Printmedien verwendet wurden. Sie können alle Ihre Werke ohne Begrenzung melden. Voraussetzung ist, dass die Zeitung oder die Zeitschrift über eine ISSN oder Identifikationsnummer (ZDB-ID) des Zeitschriftenkatalogs der Deutschen Digitalen Bibliothek verfügt. Ab dem Erscheinungsjahr 2024 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Werke in englischsprachigen wissenschaftlichen Zeitschriften und Fachzeitschriften gemeldet werden.

3. Digitale Verlagsprodukte: Ihre Werke, die im abzurechnenden Nutzungsjahr für eine Dauer von mindestens einem Monat in digitalen Verlagsprodukten erschienen sind, können Sie hier melden. Voraussetzung ist, dass das digitale Verlagsprodukt über eine ISSN oder eine Identifikationsnummer (ZDB-ID) des Zeitschriftenkatalogs der Deutschen Digitalen Bibliothek verfügt. Es können maximal 200 Werke pro Nutzungsjahr melden. Verfügt das digitale Verlagsprodukt weder über eine ISSN, noch über eine ZDB-ID können Sie Ihre Werke stattdessen in der Kategorie „Webseiten“ melden.

4. Fernsehen: Hier melden Sie Ihre Einzelbilder, die im deutschen Fernsehen in einem Nutzungsjahr verwendet wurden. Eine Begrenzung der Anzahl der Abbildungen gibt es nicht. Jedoch muss der Fernsehsender im abzurechnenden Nutzungsjahr über einen durchschnittlichen gesamtdeutschen Marktanteil von 1% verfügt haben.

Warum melde ich meine Einzelbilder?

Durch die Meldung Ihrer Einzelbilder erhalten Sie Ausschüttungen für Ihre Abbildungen wie folgt:

Einzelbilder Webseiten: Ausschüttung in der Verteilungssparte „Webseiten“.

Einzelbilder Zeitungen und Zeitschriften (Print + Online): Ausschüttung in der Verteilungssparte „Periodika Urheber“.

Einzelbilder Fernsehen: Ausschüttung in der Verteilungssparte „Weitersendung Kunst/Bild“.

Meldung Fernsehen: Welche Sender verfügen über einen Marktanteil von über 1 Prozent?

Im Jahr 2023 kamen die folgenden Sender auf einen Marktanteil von über 1 Prozent:
 

ZDFARD / Das ErsteRTLVOXSAT.1Kabel Eins
ProSiebenNDR FernsehenZDFneoRTLupRTL ZWEIWDR Fernsehen
MDR FernsehenSAT.1 GOLDBR FernsehenSWR / SR FernsehenNITROZDFinfo
3SATRBB FernsehenWELTarteSUPER RTLONE
Nachrichten TV (n-tv)hr FernsehenDMAX   


Die Marktanteile für das Jahr 2023 werden erst im Januar 2024 veröffentlicht.

Meldung Zeitungen und Zeitschriften (Print): Wo finde ich die ISSN?

Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften Print können ab 2021 nur noch gemeldet werden, wenn die entsprechende ISSN der Publikation angegeben wird. Die ISSN ist eine Identifizierungsnummer für Periodika, vergleichbar der ISBN für Bücher. Anstelle der ISSN kann aber auch die ZDB-ID des Zeitschriftenkatalogs der Deutschen Nationalbibliothek angegeben werden.

Sie können die ISSN für eine deutsche Zeitung oder Zeitschrift in dem Zeitschriften-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek abfragen unter: www.zdb-katalog.de. Sie müssen den korrekten Titel des Periodikums in das Suchfeld eintragen und dann auf das entsprechend angezeigte Ergebnis klicken. Die ISSN findet sich unter der Eintragung „Standardnummern“. 

Sollte keine ISSN angegeben sein, entnehmen Sie der Anzeige bitte die ZDB-ID. Dabei handelt es sich um eine Identifikationsnummer der Deutschen Nationalbibliothek. Sie finden diese an erster Stelle der Anzeige.

Meldung Digitale Verlagsprodukte: Wo finde ich die ISSN?

Über das entsprechende Formular „Digitale Verlagsprodukte“ können digitale Verlagsprodukte gemeldet werden. Es handelt sich um digitale, von einem Verlag herausgegebene Informationsangebote. Nicht unter diese Kategorie fallen so genannte E-Paper von Printausgaben, also digitale Versionen von Printausgaben, die vom Layout her identisch sind. Für E-Paper sieht der Verteilungsplan neben der Ausschüttung für das Printprodukt keine gesonderte Beteiligung vor. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Meldefähigkeit von DVDs mit digitalen Verlagsinhalten, da diese Vertriebsform in Deutschland im Bereich von Periodika kaum noch eine Rolle spielt.

Bei der Meldung von Einzelbildern muss unterschieden werden zwischen dem Formular „Digitale Verlagsprodukte“ und dem Formular „Webseiten“. Während mittels letzterem Einzelbilder auf beliebigen Websites gemeldet werden, soweit die allgemeinen Meldevoraussetzungen für Websites erfüllt sind, müssen die oben beschriebenen digitalen Verlagsprodukte mittels des Formulars „Digitale Verlagsprodukte“ gemeldet werden. 

Die Unterscheidung erfolgt anhand einer Identifikationsnummer: 

Wenn die Website eine ISSN aufweist oder eine ZDB-ID des Zeitschriftenkatalogs der Deutschen Nationalbibliothek, dann gilt das Angebot als digitales Verlagsprodukt. Wenn im Zeitschriftenkatalog keine ISSN oder ZDB-ID vorhanden ist, es sich jedoch eindeutig um ein digitales Presseverlagsangebot handelt, können Sie alternativ die ISSN oder ZDB-ID der korrespondierenden Printausgabe angeben. Sind auch diese nicht vorhanden, dann gilt das Angebot als „Website“.

Sie können die ISSN für ein deutsches digitales Verlagsprodukt in dem Zeitschriften-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek abfragen unter: www.zdb-katalog.de. Sie müssen den korrekten Titel des digitalen Verlagsprodukts in das Suchfeld eintragen und dann auf das entsprechend angezeigte Ergebnis klicken. Häufig werden mehrere Ergebnisse angezeigt. Eine erste Auswahl treffen Sie, indem Sie nur Ergebnisse berücksichtigen, die mit einem Bildschirmsymbol angezeigt werden (also kein Symbol für Print oder CD/DVD).

Die ISSN findet sich unter der Eintragung „Standardnummern“. Sollte keine ISSN angezeigt werden, können Sie auch die ZDB-ID melden. Dabei handelt es sich um eine Identifikationsnummer der Deutschen Nationalbibliothek, die an erster Stelle der Ergebnisliste aufgeführt wird.

Wie kann gemeldet werden?

Sie können Ihre Meldung entweder online über unser Meldeportal abgeben, oder Sie melden schriftlich mit unserem "Meldeformular Einzelbilder". Informationen zum Ausfüllen des Meldeformulars finden Sie in unserem Merkblatt zum "Meldeformular Einzelbilder".

Kann ich Honorare und Einzelbilder gleichzeitig melden?

Sie können grundsätzlich eine Honorarmeldung und verschiedene Einzelbildmeldungen gleichzeitig einreichen. Hinsichtlich der gemeldeten Werke ist jedoch eine Doppelmeldung zu vermeiden:

Wenn Sie von einen Zeitungsverlag ein Honorar erhalten haben und dieses in der Auftraggeberkategorie „Presseverlage“ melden, dann dürfen Sie die Einzelbilder, die in den entsprechenden Medien genutzt wurden, nicht noch einmal als Einzelbilder melden. Ebenso verhält es sich in den anderen Kategorien.

Melden Sie Einzelbilder nur, wenn sie hierfür kein Honorar erhalten haben.

Kann ich Werkpräsentationen und Einzelbilder gleichzeitig melden?

Sie können grundsätzlich eine Meldung für Werkpräsentationen und eine Meldung für Einzelbilder einreichen. Jedoch müssen Sie darauf achten, dass Sie die Werke, die im Zusammenhang mit der Werkpräsentation auf Webseiten oder in Periodika genutzt wurden, nicht gleichzeitig als Einzelbilder melden. Ansonsten würde eine verbotene Doppelmeldung vorliegen.

Melden Sie Einzelbilder nur, wenn diese nicht im Zusammenhang mit einer gemeldeten Werkpräsentation stehen.

Kann ich Abbildungen auf meiner eigenen Webseite melden?

Ja, Sie können Ihre eigenen Werke auf Ihrer eigenen Webseite ebenso melden, wie wenn sich Ihre Werke auf den Webseiten Dritter befinden.

Warum kann ich keine Einzelbildmeldung für Bücher abgeben?

Doch, das geht. Für die Meldung von Abbildungen in Büchern müssen Sie allerdings das "Meldeformular Buch" verwenden.

Was ist ein*e Webdesigner*in und kann ich als diese*r melden?

Für das Design einer Webseite kann nur eine Person verantwortlich sein. Diese wird als verantwortliche*r Webdesigner*in im Impressum der Webseite ausgewiesen. Der Ausweis im Impressum gilt hierbei als Nachweis für die Urheberschaft – Sie können also eine Meldung einreichen.

Welche Einzelbilder auf Webseiten kann ich melden?

  • Sie können alle eigenen Werke melden, auf die Werkart (Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) kommt es nicht an.
  • Die Einzelbilder müssen sich im Kalenderjahr sechs Monate oder länger auf einer deutschen Webseite befinden. Alternativ können Sie die Anzahl der eigenen Einzelbilder angeben, die sich durchschnittlich gleichzeitig im abzurechnenden Nutzungsjahr auf der Webseite befunden haben.
  • Die Webseite muss die TOP-Level Domain „DE“ aufweisen. Oder wenn es sich um eine generische TOP-Level Domain handelt (.org / .net / .com usw.), muss sie sich in deutscher Sprache an ein deutsches Publikum wenden.
  • Die Auflösung eines Einzelbildes muss von guter Qualität sein. Wesentliche Bildmerkmale müssen am Bildschirm erkennbar und ein Ausdruck muss möglich sein.
  • Social Media Seiten, wie z.B. Facebook und Instagram, sind nicht meldefähig.

Melde ich die Anzahl der Einzelbilder auf Webseiten pro Domain?

Ja, Sie geben uns die Anzahl Ihrer Einzelbilder pro Domain an. Wenn beispielsweise auf der Webseite der Bild-Kunst in einem Artikel zwei Fotografien von Ihnen verwendet wurden, geben Sie z.B. folgende Informationen an uns weiter:

Spalte Webseite: bildkunst.de
Spalte Fotografie: 2

Kann ich auch Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften melden, die im Ausland gedruckt und verkauft werden?

Nein, Sie können nur Einzelbilder in deutschsprachigen und in Deutschland vertriebenen Zeitungen und Zeitschriften melden.

Meine Illustration in einer deutschen Zeitung wurde im Jahr 2022 sowie im Jahr 2023 verwendet. Kann ich die Illustration für das Jahr 2023 erneut melden?

Ja, Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften können jedes Nutzungsjahr – sofern sie verwendet wurden – neu gemeldet werden.