FAQ Meldung Einzelbild

Was kann ich melden?

1. Webseiten: Hier melden Sie Ihre Einzelbilder, die in einem Nutzungsjahr für mindestens 6 Monate auf einer deutschen Webseite verwendet wurden.
Sie können pro Bereich („Fotografie“ oder „Illustration, Design, Sonstige Bilder“) max. 200 Einzelbilder, also insgesamt 400 Einzelbilder melden.

2. Zeitschriften und Zeitungen (Print): Hier melden Sie Ihre Einzelbilder, die in deutschsprachigen Printmedien in einem Nutzungsjahr verwendet wurden. Hier können Sie alle veröffentlichten Abbildungen melden.

3. Fernsehen: Hier melden Sie Ihre Einzelbilder, die im deutschen Fernsehen in einem Nutzungsjahr verwendet wurden. Hier können Sie alle veröffentlichten Abbildungen melden.

Warum melde ich meine Einzelbilder?

Durch die Meldung Ihrer Einzelbilder erhalten Sie Ausschüttungen für Ihre Abbildungen, die
•    in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print)
•    auf Webseiten mit Deutschlandbezug
•    im deutschen Fernsehen
verwendet wurden.

Wie kann gemeldet werden?

Sie können Ihre Meldung entweder online über unser Meldeportal abgeben, oder Sie melden schriftlich mit unserem "Meldeformular Einzelbild", das Sie herunterladen können - bitte beachten Sie den Meldestopp bis voraussichtlich Ende 2021.

Kann ich Honorare und Einzelbilder gleichzeitig melden?

In jeder Werkkategorie („Fotografie“ oder „Illustration, Design, Sonstige Bilder“) müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Honorare oder Einzelbilder melden. Melden Sie in einer Werkkategorie, z.B. Illustration, sowohl Honorare als auch Einzelbilder, wird nur Ihre Honorarmeldung bei den Ausschüttungen berücksichtigt.

Beispiel:
Sie sind Illustrator und melden Ihre Honorare in der Werkkategorie „Sonstige Bilder“. Sie können jetzt nicht mehr eine Einzelbildmeldung einreichen, in der Sie Ihre Einzelbilder in den Spalten „Illustration“ und „Infografik“ angegeben haben. Wenn Sie aber ebenfalls als Fotograf tätig sind und für die Nutzung Ihrer Fotografien keine Honorare erhalten haben, so können Sie diese als Einzelbilder in der Spalte „Fotografie“ mit dem Meldeformular Einzelbilder melden.

Kann ich Abbildungen auf meiner eigenen Webseite melden?

Sie könne keine Einzelbilder auf Ihrer eigenen Webseite melden. Jedoch erhalten Sie einen pauschalen Zuschlag, wenn Sie generell eine eigene Webpräsenz, zum Beispiel eine Webseite oder Social Media-Kanäle, betreiben.

Hierzu müssen Sie bitte das entsprechende "Meldeformular Eigene Webpräsenz" ausfüllen.
 

Warum kann ich meine Abbildungen in Büchern nicht melden?

Wenn Sie Abbildungen in Büchern melden wollen, müssen Sie hierfür das "Meldeformular Buch" verwenden - bitte beachten Sie den Meldestopp bis voraussichtlich Ende 2021.

Was ist ein*e Webdesigner*in und kann ich als diese*r melden?

Für das Design einer Webseite kann nur eine Person verantwortlich sein. Diese wird als verantwortliche*r Webdesigner*in im Impressum der Webseite ausgewiesen. Der Ausweis im Impressum gilt hierbei als Nachweis für die Urheberschaft – Sie können also eine Meldung einreichen.

Welche Einzelbilder auf Webseiten kann ich melden?

  • Die Einzelbilder müssen sich im Kalenderjahr sechs Monate oder länger auf einer deutschen Plattform befinden
  • Die Webseite muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein
  • Die Webseite muss die TOP-Level Domain „DE“ aufweisen. Oder wenn es sich um eine generische TOP-Level Domain handelt, muss sie sich in deutscher Sprache an ein deutsches Publikum wenden
  • Die Auflösung eines Einzelbildes muss von guter Qualität sein. Wesentliche Bildmerkmale müssen am Bildschirm erkennbar und ein Ausdruck muss möglich sein

 

Melde ich die Anzahl der Einzelbilder auf Webseiten pro Domain?

Ja, Sie geben uns die Anzahl Ihrer Einzelbilder pro Domain an. D.h., wenn auf der Webseite von Spiegel online in einem Artikel 2 Fotografien von Ihnen verwendet wurden, geben Sie z.B. folgende Informationen an uns weiter:

Spalte Webseite: spiegel.de
Spalte Fotografie: 2

Kann ich auch Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften melden, die im Ausland gedruckt und verkauft werden?

Nein, Sie können nur Einzelbilder in deutschsprachigen und in Deutschland vertriebenen Zeitungen und Zeitschriften melden.

Meine Illustration in einer deutschen Zeitung wurde im Jahr 2018 sowie im Jahr 2019 verwendet. Kann ich die Illustration für das Jahr 2018 erneut melden?

Ja, Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften können jedes Nutzungsjahr – sofern sie verwendet wurden – neu gemeldet werden.