Meldung Werbefilm

Die Meldung erfolgt in zwei Schritten:

  • Zunächst wenden Sie sich an die Bild-Kunst und erhalten postalisch ihre Zugangsdaten für das Meldeportal der TWF.
  • In einem zweiten Schritt loggen Sie sich in das Meldeportal der TWF ein und machen dort die Angaben zu den Werbespots, an deren Herstellung Sie beteiligt waren.

Bitte entnehmen Sie ausführliche Informationen zum Meldeverfahren und der Handhabung des Meldeportals aus den zum Download bereitstehendem PDFs (am Ende dieser Seite) sowie aus den FAQs.

Technische Fragen zur Meldung

Wie erhalte ich als Filmurheber der VG Bild-Kunst einen Zugang zum Meldeportal der TWF?

Das Mitglied muss der VG Bild-Kunst mitteilen, dass es bei der Produktion von Werbefilmen mitgewirkt hat. Es erhält dann ein Antragsformular auf Zugang zum Meldeportal der TWF, das es bei der VG Bild-Kunst ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Nach Bearbeitung durch die VG Bild-Kunst und die TWF erhält das Mitglied von der VG Bild-Kunst die Zugangsdaten zugeschickt (Postweg).

Wo kann ich das Meldeportal aufrufen?

Das Meldeportal ist von der Homepage der TWF aufrufbar unter www.twf-gmbh.de. Im unteren Bereich der Seite findet sich ein Button „Meldeportal“, der zur Log-In Seite führt. Oder direkt über http://twf.xad.tv/login

Welche technischen Voraussetzungen benötige ich?

Zur Verwendung des Meldeportals wird ein Browser und ein Internetzugang benötigt. Alle gängigen Webbrowser werden unterstützt, z.B. Chrome, Firefox, Safari.

  • Google Chrome
  • Microsoft Edge
  • Internet Explorer (ab Version 11)
  • Safari
  • Firefox

Wir gehen von den aktuellen Versionen, Stand: Mai 2018, aus.

Wie logge ich mich ins System ein?

Von der VG Bild-Kunst erhält der Filmurheber einen User-Namen, der gleichzeitig die TWF-ID darstellt. Ebenfalls wird ein Passwort zugeteilt. Beide Daten werden beim Einloggen benötigt.

Wie kann ich mein vorgegebenes Passwort individuell ändern?

Das Passwort kann und sollte im Bereich „Account“ individuell geändert werden.
Besondere Voraussetzungen muss das selbstgewählte Passwort dabei nicht erfüllen. Es wird jedoch empfohlen, ein Passwort mit Groß- und Kleinschreibung sowie mindestens einer Ziffer zu wählen.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Auf der Startseite der TWF www.twf-gmbh.de kann unter „Forgot your Password?“ ein neues angefordert werden.

Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link, über den das Passwort geändert werden kann.

Das neue Passwort ist sofort gültig.

Was mache ich, wenn ich meinen User-Namen (=TWF ID) vergessen habe?

Die ID kann im Zweifelsfall schriftlich (auch per E-Mail) bei der VG Bild-Kunst unter werbefilm@bildkunst.de abgefragt werden.

An wen wende ich mich bei technischem Problemen?

Bei technischen Problemen, die das Portal direkt betreffen bspw. bei Nichterreichbarkeit, kann der Portalbetreiber direkt unter twf@xad.tv kontaktiert werden.

Inhaltliche Fragen zur Meldung

Welchen Zeitraum kann ich bis wann melden? Werden meine Meldungen für spätere Jahre berücksichtigt oder muss ich jedes Jahr neu melden?

Meldeschluss für das Vorjahr ist der 31. Mai des Folgejahres. 

Im Januar eines jeden Jahres werden alle Spots, die im Kalenderjahr zuvor im TV ausgestrahlt wurden, im Meldeportal veröffentlicht. Beispiel: Im Januar 2022 werden alle Werbespots für 2021 freigeschaltet. Sobald die neuen Werbespots verfügbar sind, wird die TWF dies im Bereich NEWS mitteilen. Alle registrierten Wahrnehmungsberechtigten erhalten zudem eine gesonderte Mitteilung.

Grundsätzlich bleiben alle Meldungen auch für kommende Jahre bestehen. Wird ein Spot aus 2018 im selben Jahr gemeldet und 2020 unverändert nochmals ausgestrahlt, so werden die Ausstrahlungsdaten zur Meldung addiert. 

Wird der Spot jedoch inhaltlich verändert (Schnitt, Szenen, Bildfolge) so wird das Aufzeichnungssystem diesen wahrscheinlich als neues Werk erkennen und unter einer neuen ID speichern. Dann muss der Spot erneut gemeldet werden. 
 

Kann ich auch schon für das aktuelle Sendejahr melden?

Meldungen können immer nur für das vergangene Sendejahr gemeldet werden, da immer im Folgejahr der komplette Datenbestand des Vorjahres geliefert wird, stehen die Daten für das aktuelle Jahr immer erst Anfang des Folgejahres zur Verfügung. 

Welche Spots kann ich melden?

Abrechnungsfähige Werbespots sind Filmwerke oder Laufbilder, die im Auftrag der werbetreibenden Wirtschaft zwecks Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen hergestellt und entgeltlich auf den TV-Sendern ausgestrahlt worden sind. Nicht als Werbespots gelten Sender-Eigenwerbungen (Programmhinweise, Werbung für eigene Leistungen des Senders, Senderkennungen, Werbetrenner), Kinotrailer, Hinweise auf erschienene Tonträger und Sponsoringhinweise.

Kurz: Abrechnungsfähige Werbespots müssen im offiziellen Werbeblock ausgestrahlt worden sein.

Auf welchen Sendern müssen die Spots gelaufen sein?

Meldefähig sind alle Werbespots, die in den abzurechnenden Ausstrahlungsjahren auf den in Deutschland empfangbaren TV-Sendern ausgestrahlt wurden und die von dem von der TWF beauftragten Datenlieferanten aufgezeichnet werden.

Kann ich meine Rolle angeben?

Im Meldeportal kann ein Filmurheber pro Werbespot angeben, welchen Bereichen der eigene Beitrag entstammt. Angeboten werden: Regie, Kamera, Editor (Schnitt), Szenenbild/Filmarchitektur, Kostümbild.

Was ist, wenn meine Rolle nicht aufgeführt ist?

Zusätzliche, freie Angaben können im Portal nicht gemacht werden. Es sind stets alle Rechtearten im Portal aufgeführt, die von der TWF auch vertreten werden.

Kann ich %-Anteile an einer Rolle eintragen, wenn ich nicht alleiniger Urheber dieser Rolle bin?

Ja. Kommt es jedoch zu einem Konflikt wird die Ausschüttung solange gestoppt, bis sich eine Einigung ergibt.

Was geschieht, wenn mehrere in meiner Rolle an dem Spot gearbeitet haben, zum Beispiel zwei Kameraleute?

Kollisionen sind nur intern sichtbar und nicht für den einzelnen Nutzer. Da es noch kein technisches Prozedere für Kollisionen gibt, werden diese z. Zt. manuell bearbeitet.

Sofern eine Rechteklärung vor der Ausschüttung herbeigeführt werden kann, werden die Rechte entsprechend zugeteilt und die Beträge ausgeschüttet. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der betroffene Spot bzw. der errechnete Betrag zunächst aus der Wertung gezogen und nach Klärung der Rechte in der nächsten Ausschüttung ausbezahlt.

Kann ein Urheber mehrere Rollen an einem Spot angeben, z.B. Regie und Kamera?

Ja, ein Nutzer kann bei einem Spot mehrere Rollen angeben.

Was passiert bei einem "Konflikt"?

Ob ein Spot bereits in derselben Kategorie von einem anderen Wahrnehmungsberechtigten gemeldet wurde, ist für die einzelnen User des Meldeportals zunächst nicht zu sehen.

Zwei oder mehr Meldungen für dieselbe Kategorie und denselben Spot erzeugen im System jedoch einen sogenannten Konflikt. Das bedeutet, dass der Spot für diese Kategorie bis zur Lösung des Konflikts für die Ausschüttung gesperrt wird. 
 

 

Fragen zur Bedienung des Meldeportals?

An wen wende ich mich bei inhaltlichen Fragen zur Meldung?

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich zunächst unter werbefilm@bildkunst.de an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG Bild-Kunst.

Wo finde ich eine Bedienungsanleitung?

Die TWF hält ein Handbuch zur Bedienung des Meldeportals als PDF-Dokument bereit. Es ist abrufbar unter TWF-Handbuch.

Wie läuft die Meldung grundsätzlich ab?

Nach erfolgreichem Login findet man die Startseite vor. Von hier aus sucht man die Werbespots, an denen man mitgewirkt hat, mittels Suchfunktion. Parameter sind „Kampagne“, „Kunde“, „Produkt“ und „Stichwort“.

Mittels Filter kann die Suche eingegrenzt werden, z.B. in zeitlicher Hinsicht. In der Ergebnisliste werden die Spots mit Angaben zu Kunde und Produkt, einem Bild und dem Ausstrahlungsdatum angezeigt. Um die Meldung abzugeben, muss man auf „Detailansicht“ drücken. Als Filmurheber klickt man jetzt auf seine Rolle am Spot.

Warum finde ich einen Spot nicht?

Hierfür kann es eine Reihe von Gründen geben. Die wichtigsten:

  • Es handelt sich nicht um einen abrechnungsfähigen Werbespot.
  • Der Werbespot lief auf einem Sender, der nicht abrechnungsfähig ist.
  • Werbung auf dem Sender Sky wird nicht vom System getrackt.

Was kann ich machen, wenn einer meiner Werbespots abrechnungsfähig ist, er aber vom Portal nicht angezeigt wird?

Das Portal deckt knapp 100% aller Spots ab, da es auch von der werbetreibenden Wirtschaft genutzt wird. Sollte einer der sehr seltenen Ausnahmefälle auftreten, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an twf@xad.tv mit folgenden Angaben:

  • Produzent
  • Kunde
  • Kampagnenname
  • Spot-ID
  • Kampagnenstart
  • Eure TWF-ID

Die meisten Filmurheber arbeiten häufig mit den gleichen Produzenten zusammen. Daher erhalten sie meistens direkt von diesen die Auskunft zum Kampagnenstart und den Ausstrahlungen. Die Informationen zu Produkt, Kunde und Produzent liegen in der Regel vor.

Allgemeine Fragen

Für welche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Werbespots zahlt die TWF Tantiemen aus?

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden von den Filmurhebern regelmäßig den Filmproduzenten übertragen. Diese Rechteübertragung wird mit der Gage vergütet. Darüber hinaus gibt es jedoch Vergütungsansprüche, die der Gesetzgeber den Filmurhebern zuordnet und die nicht abtretbar sind außer an eine Verwertungsgesellschaft. Die Tantiemen decken die Vergütung für Kabelweitersendung und Privatkopievergütung ab.

Warum rechnet nicht die VG Bild-Kunst die Vergütungsansprüche selber ab?

Die von der VG Bild-Kunst vertretenen Filmurheber erhalten ihre Abrechnung von der VG Bild-Kunst, die der einzige Vertragspartner bleibt. Die VG Bild-Kunst wiederum hat einen Kooperationsvertrag mit der TWF abgeschlossen, um die Verwaltungskosten zu senken. Die gesamte Meldung und die Berechnung der individuellen Ausschüttung läuft über die TWF. Diese vertritt ebenfalls die Werbefilmproduzenten und kann eine sehr leistungsgerechte Abrechnung garantieren.

Wann erfolgt die Ausschüttung/Zahlung?

Ausschüttungen finden im Anschluss an die Ausschüttung der TWF an uns statt. 

Nach welchen Grundsätzen werden die individuellen Auszahlungen berechnet?

Die Verteilungssystematik folgt dem aktuell gültigen Verteilungsplan der TWF.

Jeder gemeldete Werbespot erhält einen Punktwert, der durch die folgenden Parameter modifiziert wird:

  • Häufigkeit der Ausstrahlung des Spots
  • Marktanteil des ausstrahlenden Senders
  • Zeitpunkt der Ausstrahlung im Tagesverlauf.

Durch diese Parameter wird die Wertigkeit der Ausstrahlung bestimmt. Ein Filmurheber erhält einen Anteil der Ausschüttung dann im Verhältnis seiner Punkte zu den Gesamtpunkten.

Wo finde ich den Verteilungsplan der TWF, an wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Der gültige Verteilungsplan finden Sie auf der Website der TWF - www.twf-gmbh.de.