Informationen für Verlage

Der deutsche Gesetzgeber hat 2021 eine Beteiligung der Verleger*innen an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber*innen wieder möglich gemacht, nachdem der Bundesgerichtshof die vorangegangene jahrzehntelange Praxis zu großen Teilen als rechtswidrig eingestuft hatte. Vorausgegangen war eine Änderung des europäischen Rechts in Art. 16 der DSM-Richtlinie im Jahre 2019.

Die VG Bild-Kunst hat daraufhin im Dezember 2021 eine neue Verteilungssparte für Buchverlage geschaffen, im Juli 2024 folgte eine solche für Presseverlage. Im Ver-teilungsplan finden sich die entsprechenden Regeln in §§ 27, 37 (Buch) und §§ 28, 38 (Presse).

Neuer Wahrnehmungsvertrag

Wenn Sie als Buchverlag oder Presseverlag an den Ausschüttungen der VG Bild-Kunst partizipieren wollen, müssen Sie zwingend den neuen Wahrnehmungsvertrag für Verleger*innen mit der VG Bild-Kunst abschließen, auch wenn Sie schon Mitglied sind. Schreiben Sie uns eine E-Mail an vertraege@bildkunst.de. Einen Mustervertrag haben wir für ihre Information bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Vertrag nicht ausgedruckt an uns senden können. Sie müssen den Originalvertrag anfordern.

Der Abschluss des Wahrnehmungsvertrags führt automatisch zur Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst, die jedoch für Sie nicht mit Kosten verbunden ist.

Verteilungssparte Buch Verleger

Buchverleger kennen die VG Wort. Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der VG Bild-Kunst geltend gemacht werden. Dabei gilt: Je bildintensiver die durchschnittlichen Bücher eines Verlags ausgestaltet sind, desto mehr lohnt sich eine Meldung bei der VG Bild-Kunst. Diese vertritt nicht nur Kunstbuchverlage, sondern alle Buchverlage!

Jedoch gilt es zu beachten: Die VG Wort nimmt auch die Bildrechte in den Sparten Wissenschaft sowie Sach- und Fachbuch wahr, soweit der bzw. die Textautor*in die Bildwerke geschaffen hat und es sich bei den Bildwerken nicht um Bildende Kunst handelt. Diese „Selbstillustrationen“ können bei der VG Bild-Kunst nicht gemeldet werden.

Im zweiten Schritt müssen Sie Ihre Buchmeldungen für 2024 elektronisch bei uns einreichen, und zwar bis zum 30. Juni 2025. Nutzen Sie hierfür unser elektronisches Meldeportal.

In unseren FAQ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. In unserem Merkblatt für die Buchmeldungen Verleger finden Sie wichtige Informationen zur Meldung.

Verteilungssparte Periodika Verleger

Die Verteilungssparte „Periodika Verleger“ erfasst gedruckte Zeitungen und Zeitschriften inklusive der entsprechenden E-Paper sowie ebenfalls digitale Verlagsprodukte, letztere aber nur, wenn für sie eine „IVW-Gesamtzahl – Publishing Digital/Print“ vorliegt. Die Meldung eines Titels setzt weiterhin voraus, dass er über eine ISSN oder eine ZDB-ID des Zeitschriftenkataloges der Deutschen Nationalbibliothek verfügt und eine Mindestauflage von 10.000 Exemplaren erreicht. Verfügt die Publikation über eine ISBN, ist ausschließlich eine Meldung in der Sparte „Buch Verleger“ möglich.

Bitte beachten Sie, dass wissenschaftliche Periodika und Fachperiodika nicht bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden können, sofern die darin enthaltenen Abbildungen überwiegend von den Textautoren stammen. In diesen Fällen handelt es sich um so genannte Selbstillustratoren, deren Rechte von der VG Wort verwaltet werden. Die Vergütungen für diese Abbildungen ist in den Abrechnungen der VG Wort enthalten.

Im Rahmen der Meldung bei der VG Bild-Kunst müssen Sie für einen Titel die folgenden Angaben machen:

  • Bildintensität
  • Verbreitung
  • Erscheinungsintervall

Für jeden Faktor werden bis zu 10 Punkte vergeben, so dass ein Titel maximal 1.000 Punkte erreicht. Beispiele für Punktwerte zur Orientierung:

  • Überregionale Tageszeitung (werktäglich): 106,25 Punkte
  • Monatlich erscheinender Titel aus dem Genre „Wohnen & Garten“: 160 Punkte
  • Wochenzeitung Politik & Gesellschaft: 210 Punkte

Presseverlage, die mehrere Titel herausgeben, erhalten eine Gesamtpunktzahl, die der Summe der einzelnen Titel entspricht. Dabei gelten Regionalausgaben einer Zeitung nicht als eigene Titel; vielmehr werden unter dem Stamm-Titel die Auflagen aller Ausgaben addiert.

Faktor Bildintensität

Die vier Stufen der Bildintensität (2,5 – 5,0 – 7,5 – 10 Punkte) ergeben sich aus der Genre-Kategorie des Titels. Diese können dem § 38 Abs. 2 des Verteilungsplans entnommen werden. Das Verfahren ist bewusst pauschal gehalten, um den Presseverlegern die Arbeit des Zählens von Bildern abzunehmen. Um Ausreißer einzufangen, können Verlage die Bildintensität von Titeln aber auch individuell bestimmen.

Für Titel, die über eine gedruckte Auflage und ein komplementäres digitales Verlagsprodukt verfügen, werden die Faktoren anhand der Kategorie der Printausgabe bestimmt. Für reine digitale Verlagsprodukte (Voraussetzung: IVW-Gesamtzahl!) wird die Bildintensität ebenfalls nach dem Genre bestimmt.

Faktor Verbreitung

Die Verbreitung bemisst sich nach der „IVW-Gesamtzahl – Publishing Digital/Print“ für das abzurechnende Kalenderjahr. Alternativ kann die verkaufte Auflage (Print) des Titels gemeldet werden. Ab einer IVW-Gesamtzahl von 1 Mio. wird die Höchstpunktzahl (8 Punkte) vergeben.

Faktor Erscheinungsintervall

Die höchste Punktzahl (8 Punkte) erreichen täglich erscheinende Titel, die Mindestpunktzahl (1 Punkt) setzt ein halbjähriges Erscheinen voraus. Seltener erscheinende Titel können nicht berücksichtigt werden.

Reine digitale Verlagsprodukte wählen die Periode als Erscheinungsintervall, in der die Bilder des Angebots im Wesentlichen einmal ausgetauscht wurden.

Meldeverfahren

Das Verfahren wird derzeit neu eingeführt. Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags melden Verlage zunächst ihre Titel für die Jahre 2021 bis 2023 nach. (Ab 2021 gibt es Geld.) Hierfür werden genormte Excel-Tabellen zur Verfügung gestellt – später werden Meldungen über das elektronische Meldeportal der VG Bild-Kunst ermöglicht. Die Meldungen für das Jahr 2024 müssen spätestens bis zum 30. Juni 2025 erfolgen. Dies gilt auch für die Jahre 2021 bis 2023 mit dem Vorbehalt, dass die VG Bild-Kunst die Vergangenheit früher ausschütten will, wenn genügend Verlage mitmachen.