Auslandsmeldungen

Wo dies möglich ist, nimmt die Bild-Kunst die Rechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder auch im Ausland wahr. Dort ist sie allerdings nicht selbst tätig, sondern beauftragt ihre jeweiligen Schwestergesellschaften vor Ort. Diese übermitteln ihre Abrechnungen und die entsprechenden Erlöse an die Bild-Kunst, die die Gelder dann an ihre Mitglieder auszahlt.

Ob die Mitglieder für die Geltendmachung von Ansprüchen Meldungen einreichen müssen oder ob eine Beteiligung automatisch erfolgt, legt die zuständige Schwestergesellschaft fest. 

Berufsgruppe I


Die Schwestergesellschaften der Bild-Kunst im Kunstsektor verwalten die Exklusivrechte und auch das Folgerecht selbständig, ohne dass hierfür Meldungen eingereicht werden müssen. Als Mitglied erhalten Sie von der Bild-Kunst automatisch eine Abrechnung, wenn individuelle Vergütungen erzielt werden.

Bei den Tantiemezahlungen gilt im Großen und Ganzen das Gleiche. Es geht hier um die Beteiligung der Mitglieder der BG I an der Privatkopievergütung, der Bibliothekstantieme oder vergleichbarer pauschaler Kompensationszahlungen, die im Ausland anfallen. In Frage kommen nur Länder, in deren Urheberrechtsgesetzen solche Zahlungen überhaupt vorgesehen sind. In einigen Fällen, die weiter unten dargestellt werden, kann es sich aber lohnen, Meldungen einzureichen.

Berufsgruppe II


Wie die Bild-Kunst verwalten die Schwestergesellschaften für Fotograf*innen, Illustrator*innen und Designer*innen im Regelfall nur gesetzliche Tantiemezahlungen, nicht aber die Exklusivrechte. In Frage kommen nur Länder, in deren Urheberrechtsgesetzen solche Zahlungen überhaupt vorgesehen sind. Beispielweise ist dies in den USA nicht der Fall, so dass von dort nicht mit Erlösen zu rechnen ist.

Wenn Tantiemezahlungen möglich sind, geschieht die Verteilung in manchen Fällen pauschal und in anderen Fällen auf Basis von Meldungen. In welchen Fällen Meldungen erforderlich sind, wird weiter unten dargestellt.

Berufsgruppe III


Für ihre Filmurheber*innen verwaltet die Bild-Kunst im Wesentlichen die Privatkopievergütung, die Vergütung für Kabelweitersendung sowie neue Vergütungsansprüche aus dem Bildungsbereich. Im Ausland werden teilweise noch weitergehende Sachverhalte zwingend über Verwertungsgesellschaften abgerechnet. In all diesen Fällen bildet das Filmwerk den Anknüpfungspunkt für eine individuelle Ausschüttung. Die Filmwerke wiederum verwalten die Verwertungsgesellschaften in einer gemeinsamen Datenbank, so dass sie im Regelfall wissen, welche Berechtigten zu beteiligen sind, wenn ein bestimmtes Filmwerk genutzt wird. Gesonderte Meldungen für das Ausland sind also nicht nötig.

Länder mit Meldemöglichkeiten

Derzeit sind folgende Meldungen möglich, wenn Sie Mitglied in der entsprechenden Berufsgruppe sind:

Meldemöglichkeit Land

Sachverhalt

BG I

BG II

Frankreich (ADAGP)

Buch, Periodika, TV, Pressehonorare

X

X

Großbritannien (DACS)

Buch, Periodika, TV, Webseiten

X

X

Österreich (Bildrecht)

Buch, Periodika, TV, Webseiten, Kunstpräsentationen

X

X

Schweiz (ProLitteris)

Periodika

X

X

Spanien (VEGAP)

Buch, Periodika, TV

(X)

X

 

 

Länder ohne (derzeitige) Meldemöglichkeiten

Im sonstigen Ausland gibt es aus verschiedenen Gründen keine Meldemöglichkeiten. Die folgende Tabelle listet die Gründe für die europäischen Länder auf:

 Land

 Sachverhalt

Belgien

Die Tantiemen für Bildnutzungen sind nach einer Gerichtsentscheidung auf ein Minimum gesunken.

Dänemark

Die Verteilung von Tantiemen erfolgt nicht meldebasiert, sondern auf Basis statistischer Erhebungen individualisiert.

Estland

kein Inkasso für Tantiemen Bild

Finnland

staatliches Kompensationssystem, minimale Tantiemen für Bildnutzungen

Griechenland

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Island

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Italien

Meldemöglichkeiten in Klärung

Kroatien

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Lettland

keine Vertragsbeziehungen

Litauen

keine Vertragsbeziehungen

Niederlande

pauschale Abgeltung der Tantiemen für Bild-Kunst-Mitglieder, Meldungen nicht möglich

Norwegen

individualisierte Abrechnung der Tantiemen im Bildbereich, Meldungen nicht möglich

Polen

Bildgesellschaft erst im Aufbau

Portugal

Meldemöglichkeiten in Klärung

Rumänien

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Russland

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Schweden

pauschale Abgeltung der Tantiemen für Bild-Kunst-Mitglieder, Meldungen nicht möglich

Serbien

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Slowakei

kein relevantes Inkasso

Slowenien

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Tschechische Republik

kein relevantes Inkasso im Bildsektor

Ukraine

keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor

Ungarn

kein relevantes Inkasso

Meldemöglichkeit für Frankreich

WER?

Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II

WAS?

Nutzungen Ihrer Bildwerke in
 

  • französischen Büchern,
  • französischen sonstigen Pressepublikationen,
  • französischen TV-Sendern.

Als Pressefotograf*in oder Presseillustrator*in können Sie den prozentualen Anteil Ihrer Honorare für Presseveröffentlichungen in französischer Presse melden.

WIE?

Derzeit sind nur schriftliche Meldungen an die Bild-Kunst möglich. Reichen Sie diese bitte per E-Mail an auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de ein.

 

Die Bild-Kunst leitet die Meldungen gesammelt an die französische ADAGP weiter. Dort werden die Meldungen erfasst und Ihre Ansprüche ermittelt. Die Ausschüttung wird über die Bild-Kunst an Sie weitergeleitet.

BIS WANN?

Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres. 

 

ACHTUNG: Meldeschluss für das Meldeformular "Künstlerische Tätigkeitsbereiche" läuft bereits am 15. Januar des Folgejahres ab – hier greifen andere Vorschriften der ADAGP.

WOZU?

Die französische Bildgesellschaft ADAGP schüttet jedes Jahr Beträge für gesetzliche Vergütungsansprüche aus.

 

INFOS?

Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Meldeformularen für das Ausland, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.

HILFE!

Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de

Betreff: "Meldungen Frankreich".

Meldemöglichkeit für Großbritannien

WER?

Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II

WAS?

Nutzungen Ihrer Bildwerke
 

  • in Büchern aus Großbritannien,
  • in Zeitschriften aus Großbritannien,
  • in britischen TV-Sendern,
  • auf britischen Webseiten.

WIE?

Derzeit sind nur schriftliche Meldungen an die Bild-Kunst möglich. Reichen Sie diese bitte per E-Mail an auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de ein.

Die Bild-Kunst leitet die Meldungen gesammelt an die britische DACS weiter. Dort werden die Meldungen erfasst und Ihre Ansprüche ermittelt. Die Ausschüttung wird über die Bild-Kunst an Sie weitergeleitet.

Bis WANN?

Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres.

WOZU?

Die britische Gesellschaft DACS schüttet jedes Jahr ca. EUR 5 Mio. Tantiemen für gesetzliche Vergütungsansprüche aus. Eine Privatkopievergütung gibt es in Großbritannien leider nicht.

INFOS?

Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Meldeformularen für das Ausland, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.

HILFE!

Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:

auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de
Betreff: "Meldungen Großbritannien".

Meldemöglichkeit für Österreich

WER?

Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II

WAS?

Mitglieder der Berufsgruppe I:

 

  • Ausstellungen und Kunstpräsentationen in Österreich
  • Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften

Mitglieder der Berufsgruppe II:

 

  • Nettohonorare oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen, Magazinen sowie auf Webseiten für österreichisches Publikum

Mitglieder beider Berufsgruppen:

 

  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen
  • Werkveröffentlichungen im TV

WIE?

Für die Meldungen verwenden Sie bitte die auf der Webseite der Bildrecht veröffentlichten Formulare und senden diese eingescannt an portal@bildrecht.at. Alternativ senden Sie diese per Post an die Bildrecht (Burggasse 7-9/6, 1070 Wien, Österreich).

Bis WANN?

Meldeschluss ist der 30. April des Folgejahres.

WOZU?

Die Bildrecht verwaltet in Österreich wie die Bild-Kunst in Deutschland die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Sie nimmt auf Basis von Meldungen im Wesentlichen die österreichische Reprographie- und Speichermedienvergütung, die Bibliothekstantieme und die Kabelvergütung wahr.

INFOS?

Die Meldungen sind den Meldungen, die Sie bei der Bild-Kunst abgeben können, sehr ähnlich. Bei Fragen zu den Meldungen kontaktieren Sie bitte die Bildrecht.

HILFE !

Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse unserer Schwestergesellschaft Bildrecht gestellt werden:
portal@bildrecht.at
Betreff: "Meldungen Bild-Kunst-Mitglied".

Meldemöglichkeit für die Schweiz

WER?

Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II

WAS?

Bildbeiträge (Fotos, Illustrationen, Karikaturen usw.) in

 

  • Schweizer Printmedien.

Für die Berücksichtigung von Abbildungen in Schweizer Büchern muss das Bild-Kunst-Mitglied für die Schweiz Mitglied der ProLitteris werden.

WIE?

Wenn Sie erstmals Meldungen abgeben möchten, wenden Sie sich bitte zunächst mit einem formlosen Schreiben per E-Mail direkt an ProLitteris (member@prolitteris.ch). Geben Sie in dem Schreiben Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Bild-Kunst-Urheber-Nummer an und teilen Sie mit, dass Sie als Mitglied der Bild-Kunst Meldungen bei der ProLitteris einreichen möchten.

 

ProLitteris legt Sie als Wahrnehmungsberechtige*n der Bild-Kunst an und eröffnet für Sie einen Zugang zum Online-Meldeportal. Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit allen notwendigen Informationen für den Zugang. Ihre Meldungen geben Sie dann direkt im Online-Meldeportal ein.

Bis WANN?

Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres.

WOZU?

Die ProLitteris verwaltet in der Schweiz wie die Bild-Kunst in Deutschland die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Sie nimmt für die Werkbereiche Text und Bild im Wesentlichen die Vergütungsansprüche für Kopieren zum Eigengebrauch, für Vermieten und Verleihen, für Schulnutzungen sowie für Kabelweitersendungen wahr.

INFOS?

Nähere Informationen zur Verteilung der ProLitteris finden Sie hier.

HILFE!

Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
works@prolitteris.ch.
Betreff: "Meldungen Bild-Kunst-Mitglied".

Meldemöglichkeit für Spanien

WER?

Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe II

Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I nur für direkte Auftragsarbeiten für Spanien (von der VEGAP lizenzierte Nutzungen werden automatisch berücksichtigt)

WAS?

Bildbeiträge (Fotos, Illustrationen, Karikaturen usw.) in

 

  • spanischen Büchern,
  • spanischen kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Periodika mit mindestens 48 Seiten,
  • spanischem Fernsehen.

WIE?

Derzeit sind nur schriftliche Meldungen an die Bild-Kunst möglich. Reichen Sie diese bitte per E-Mail an auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de ein.

Die Bild-Kunst leitet die Meldungen gesammelt an die spanische VEGAP weiter. Dort werden die Meldungen erfasst und Ihre Ansprüche ermittelt. Die Ausschüttung wird über die Bild-Kunst an Sie weitergeleitet.

Bis WANN?

Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres.

WOZU?

Die spanische Bildgesellschaft VEGAP schüttet jedes Jahr Tantiemen für gesetzliche Vergütungsansprüche aus. Wirtschaftlich relevant ist insbesondere die Privatkopievergütung.

INFOS?

Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Meldeformularen für das Ausland, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.

HILFE!

Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de
Betreff: "Meldungen Spanien".