Auslandsmeldungen
Wo dies möglich ist, nimmt die Bild-Kunst die Rechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder auch im Ausland wahr. Dort ist sie allerdings nicht selbst tätig, sondern beauftragt ihre jeweiligen Schwestergesellschaften vor Ort. Diese übermitteln ihre Abrechnungen und die entsprechenden Erlöse an die Bild-Kunst, die die Gelder dann an ihre Mitglieder auszahlt.
Ob die Mitglieder für die Geltendmachung von Ansprüchen Meldungen einreichen müssen oder ob eine Beteiligung automatisch erfolgt, legt die zuständige Schwestergesellschaft fest.
Berufsgruppe I
Die Schwestergesellschaften der Bild-Kunst im Kunstsektor verwalten die Exklusivrechte und auch das Folgerecht selbständig, ohne dass hierfür Meldungen eingereicht werden müssen. Als Mitglied erhalten Sie von der Bild-Kunst automatisch eine Abrechnung, wenn individuelle Vergütungen erzielt werden.
Bei den Tantiemezahlungen gilt im Großen und Ganzen das Gleiche. Es geht hier um die Beteiligung der Mitglieder der BG I an der Privatkopievergütung, der Bibliothekstantieme oder vergleichbarer pauschaler Kompensationszahlungen, die im Ausland anfallen. In Frage kommen nur Länder, in deren Urheberrechtsgesetzen solche Zahlungen überhaupt vorgesehen sind. In einigen Fällen, die weiter unten dargestellt werden, kann es sich aber lohnen, Meldungen einzureichen.
Berufsgruppe II
Wie die Bild-Kunst verwalten die Schwestergesellschaften für Fotograf*innen, Illustrator*innen und Designer*innen im Regelfall nur gesetzliche Tantiemezahlungen, nicht aber die Exklusivrechte. In Frage kommen nur Länder, in deren Urheberrechtsgesetzen solche Zahlungen überhaupt vorgesehen sind. Beispielweise ist dies in den USA nicht der Fall, so dass von dort nicht mit Erlösen zu rechnen ist.
Wenn Tantiemezahlungen möglich sind, geschieht die Verteilung in manchen Fällen pauschal und in anderen Fällen auf Basis von Meldungen. In welchen Fällen Meldungen erforderlich sind, wird weiter unten dargestellt.
Berufsgruppe III
Für ihre Filmurheber*innen verwaltet die Bild-Kunst im Wesentlichen die Privatkopievergütung, die Vergütung für Kabelweitersendung sowie neue Vergütungsansprüche aus dem Bildungsbereich. Im Ausland werden teilweise noch weitergehende Sachverhalte zwingend über Verwertungsgesellschaften abgerechnet. In all diesen Fällen bildet das Filmwerk den Anknüpfungspunkt für eine individuelle Ausschüttung. Die Filmwerke wiederum verwalten die Verwertungsgesellschaften in einer gemeinsamen Datenbank, so dass sie im Regelfall wissen, welche Berechtigten zu beteiligen sind, wenn ein bestimmtes Filmwerk genutzt wird. Gesonderte Meldungen für das Ausland sind also nicht nötig.
Länder mit Meldemöglichkeiten
Derzeit sind folgende Meldungen möglich, wenn Sie Mitglied in der entsprechenden Berufsgruppe sind:
Meldemöglichkeit Land | Sachverhalt | BG I | BG II |
Frankreich (ADAGP) | Buch, Periodika, TV, Pressehonorare | X | X |
Großbritannien (DACS) | Buch, Periodika, TV, Webseiten | X | X |
Österreich (Bildrecht) | Buch, Periodika, TV, Webseiten, Kunstpräsentationen | X | X |
Schweiz (ProLitteris) | Periodika | X | X |
Spanien (VEGAP) | Buch, Periodika, TV | (X) | X |
Länder ohne (derzeitige) Meldemöglichkeiten
Im sonstigen Ausland gibt es aus verschiedenen Gründen keine Meldemöglichkeiten. Die folgende Tabelle listet die Gründe für die europäischen Länder auf:
Land | Sachverhalt |
---|---|
Belgien | Die Tantiemen für Bildnutzungen sind nach einer Gerichtsentscheidung auf ein Minimum gesunken. |
Dänemark | Die Verteilung von Tantiemen erfolgt nicht meldebasiert, sondern auf Basis statistischer Erhebungen individualisiert. |
Estland | kein Inkasso für Tantiemen Bild |
Finnland | staatliches Kompensationssystem, minimale Tantiemen für Bildnutzungen |
Griechenland | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Island | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Italien | Meldemöglichkeiten in Klärung |
Kroatien | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Lettland | keine Vertragsbeziehungen |
Litauen | keine Vertragsbeziehungen |
Niederlande | pauschale Abgeltung der Tantiemen für Bild-Kunst-Mitglieder, Meldungen nicht möglich |
Norwegen | individualisierte Abrechnung der Tantiemen im Bildbereich, Meldungen nicht möglich |
Polen | Bildgesellschaft erst im Aufbau |
Portugal | Meldemöglichkeiten in Klärung |
Rumänien | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Russland | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Schweden | pauschale Abgeltung der Tantiemen für Bild-Kunst-Mitglieder, Meldungen nicht möglich |
Serbien | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Slowakei | kein relevantes Inkasso |
Slowenien | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Tschechische Republik | kein relevantes Inkasso im Bildsektor |
Ukraine | keine Verwertungsgesellschaft im Bildsektor |
Ungarn | kein relevantes Inkasso |
Meldemöglichkeit für Frankreich
WER? | Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II |
WAS? | Nutzungen Ihrer Bildwerke in
Als Pressefotograf*in oder Presseillustrator*in können Sie den prozentualen Anteil Ihrer Honorare für Presseveröffentlichungen in französischer Presse melden. |
WIE? | Derzeit sind nur schriftliche Meldungen an die Bild-Kunst möglich. Reichen Sie diese bitte per E-Mail an auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de ein.
Die Bild-Kunst leitet die Meldungen gesammelt an die französische ADAGP weiter. Dort werden die Meldungen erfasst und Ihre Ansprüche ermittelt. Die Ausschüttung wird über die Bild-Kunst an Sie weitergeleitet. |
BIS WANN? | Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres.
ACHTUNG: Meldeschluss für das Meldeformular "Künstlerische Tätigkeitsbereiche" läuft bereits am 15. Januar des Folgejahres ab – hier greifen andere Vorschriften der ADAGP. |
WOZU? | Die französische Bildgesellschaft ADAGP schüttet jedes Jahr Beträge für gesetzliche Vergütungsansprüche aus. |
INFOS? | Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Meldeformularen für das Ausland, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen. |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: Betreff: "Meldungen Frankreich". |
Meldemöglichkeit für Großbritannien
WER? | Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II |
WAS? | Nutzungen Ihrer Bildwerke
|
WIE? | Derzeit sind nur schriftliche Meldungen an die Bild-Kunst möglich. Reichen Sie diese bitte per E-Mail an auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de ein. |
Bis WANN? | Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres. |
WOZU? | Die britische Gesellschaft DACS schüttet jedes Jahr ca. EUR 5 Mio. Tantiemen für gesetzliche Vergütungsansprüche aus. Eine Privatkopievergütung gibt es in Großbritannien leider nicht. |
INFOS? | Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Meldeformularen für das Ausland, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen. |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de |
Meldemöglichkeit für Österreich
WER? | Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II |
WAS? | Mitglieder der Berufsgruppe I:
Mitglieder der Berufsgruppe II:
Mitglieder beider Berufsgruppen:
|
WIE? | Für die Meldungen verwenden Sie bitte die auf der Webseite der Bildrecht veröffentlichten Formulare und senden diese eingescannt an portal@bildrecht.at. Alternativ senden Sie diese per Post an die Bildrecht (Burggasse 7-9/6, 1070 Wien, Österreich). |
Bis WANN? | Meldeschluss ist der 30. April des Folgejahres. |
WOZU? | Die Bildrecht verwaltet in Österreich wie die Bild-Kunst in Deutschland die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Sie nimmt auf Basis von Meldungen im Wesentlichen die österreichische Reprographie- und Speichermedienvergütung, die Bibliothekstantieme und die Kabelvergütung wahr. |
INFOS? | Die Meldungen sind den Meldungen, die Sie bei der Bild-Kunst abgeben können, sehr ähnlich. Bei Fragen zu den Meldungen kontaktieren Sie bitte die Bildrecht. |
HILFE ! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse unserer Schwestergesellschaft Bildrecht gestellt werden: |
Meldemöglichkeit für die Schweiz
WER? | Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I oder II |
WAS? | Bildbeiträge (Fotos, Illustrationen, Karikaturen usw.) in
Für die Berücksichtigung von Abbildungen in Schweizer Büchern muss das Bild-Kunst-Mitglied für die Schweiz Mitglied der ProLitteris werden. |
WIE? | Wenn Sie erstmals Meldungen abgeben möchten, wenden Sie sich bitte zunächst mit einem formlosen Schreiben per E-Mail direkt an ProLitteris (member@prolitteris.ch). Geben Sie in dem Schreiben Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Bild-Kunst-Urheber-Nummer an und teilen Sie mit, dass Sie als Mitglied der Bild-Kunst Meldungen bei der ProLitteris einreichen möchten.
ProLitteris legt Sie als Wahrnehmungsberechtige*n der Bild-Kunst an und eröffnet für Sie einen Zugang zum Online-Meldeportal. Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit allen notwendigen Informationen für den Zugang. Ihre Meldungen geben Sie dann direkt im Online-Meldeportal ein. |
Bis WANN? | Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres. |
WOZU? | Die ProLitteris verwaltet in der Schweiz wie die Bild-Kunst in Deutschland die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Sie nimmt für die Werkbereiche Text und Bild im Wesentlichen die Vergütungsansprüche für Kopieren zum Eigengebrauch, für Vermieten und Verleihen, für Schulnutzungen sowie für Kabelweitersendungen wahr. |
INFOS? | Nähere Informationen zur Verteilung der ProLitteris finden Sie hier. |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: |
Meldemöglichkeit für Spanien
WER? | Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe II Mitglied der Bild-Kunst – Berufsgruppe I nur für direkte Auftragsarbeiten für Spanien (von der VEGAP lizenzierte Nutzungen werden automatisch berücksichtigt) |
WAS? | Bildbeiträge (Fotos, Illustrationen, Karikaturen usw.) in
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WIE? | Derzeit sind nur schriftliche Meldungen an die Bild-Kunst möglich. Reichen Sie diese bitte per E-Mail an auslandsmeldungen-bild@bildkunst.de ein. Die Bild-Kunst leitet die Meldungen gesammelt an die spanische VEGAP weiter. Dort werden die Meldungen erfasst und Ihre Ansprüche ermittelt. Die Ausschüttung wird über die Bild-Kunst an Sie weitergeleitet. |
Bis WANN? | Meldeschluss ist der 31. Januar des Folgejahres. |
WOZU? | Die spanische Bildgesellschaft VEGAP schüttet jedes Jahr Tantiemen für gesetzliche Vergütungsansprüche aus. Wirtschaftlich relevant ist insbesondere die Privatkopievergütung. |
INFOS? | Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Meldeformularen für das Ausland, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen. |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: |