News Archiv 2014

19.12.2014 ¦ "Ausgleich zwischen Kreativen & Verbrauchern schaffen"

Die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, kündigte in ihrem Grußwort einen Referentenentwurf ihres Ministeriums bis Mitte des nächsten Jahres an. Man werde einerseits die im Februar 2014 erlassene Verwertungsgesellschafts-Richtlinie aus Brüssel in deutsches Recht umsetzen. Andererseits werde man Akzente, durch die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Verbesserung der Verfahrensregeln zur Privatkopie und allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke setzen.

Vier Experten beleuchteten die Privatkopie aus verschiedenen Blickwinkeln:

Prof. Dr. Jörg Reinbothe, lange Zeit in Brüssel an zentraler Stelle mit der Weiterentwicklung des europäischen Urheberrechts befasst, erwartet von der neuen Kommission keine urheberrecht-liche Revolution, sondern eine nüchterne Auseinandersetzung mit der InfoSoc-Richtlinie. Es gehe um die Fragen, ob man neue Schranken benötige, die bestehenden Schranken präzisieren müsse oder ob man eine Art „Generalschranke“ im Sinne der US-amerikanischen "fair use"-Doktrin einführen solle. Letzteres lehnte Prof. Reinbothe strikt ab; fair use sei ein Fremdkörper im kontinental-europäischen System des Urheberrechts. Trotzdem: momentan sei die Büchse der Pandora weit geöffnet. Deutschland und Frankreich sollten ein Bollwerk gegen den ideologisch motivierten Ruf nach Radikalreformen des Urheberrechts bilden.

Prof. Dr. Malte Stieper von der Universität Halle-Wittenberg beleuchtete die Entwicklung der Privatkopieschranke seit ihrer ersten Einführung im Jahr 1907 unter dem Blickwinkel des Interessenausgleichs zwischen Urhebern und Verbrauchern. Sie sei regelmäßig dem aktuellen Nutzungsverhalten angepasst worden, welches wiederum durch das technisch Mögliche bestimmt sei. Aktuell müssten unter anderem Antworten auf die Frage des Umgangs mit virtuellen Cloud-Speichern gefunden werden. Dabei riet Prof. Stieper ebenfalls von Radikalre-formen ab: Diese bewirkten zunächst eine lange Phase der Rechtsunsicherheit, bis der Europäi-sche Gerichtshof – meistens zehn Jahre später – in seinen Entscheidungen für Klarheit sorgte.

Dr. Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, ging in seinem Beitrag auf die missglückten verfahrensrechtlichen Vorschriften der Privatkopie ein. Der Gesetzgeber habe bei seiner letzten Reform zum Jahr 2008 ein System zur Bestimmung der Geräteabgaben geschaffen, das in der Praxis nicht funktioniere. So habe es die Geräte- und Speichermedienindustrie in der Hand, die Festlegung der Abgabehöhen bis zu 13 Jahre nach Markteinführung zu verzögern. Funktionierender Rechtsschutz sehe anders aus. Die Verwertungsgesellschaften haben sich deshalb frühzeitig mit konkreten Verbesserungsvorschlägen an die jetzige Bundesregierung gewandt.

Dr. Ole Jani, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, ging abschließend auf unterschiedliche Aspekte der Privatkopie aus Sicht der Praxis ein und adressierte einzelne Verbesserungsvorschläge, sowohl an den deutschen, wie auch an den europäischen Gesetzgeber.

In der anschließenden Diskussionsrunde ging es um die Bedürfnisse der Betroffenen, der Urheberinnen und Urheber. Nina George, Schriftstellerin, Nikki Stein, Regisseur, und Matthias Hornschuh, Filmkomponist, erläuterten anhand konkreter Beispiele die aktuelle wirtschaftliche Situation der schöpferisch Kreativen. Die Digitalisierung setze die Einkommensperspektiven seit Jahren unter Druck. Insbesondere bei digitalen Nutzungen – das E-Book, der Spielfilm in einer Mediathek oder das Musikwerk auf Spotify – lautete der branchenübergreifende Befund, dass wenn überhaupt nur Centbeträge bei den Schöpfern der Inhalte ankommen. Auf die Fragen von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell und Prof. Dr. Gerd Pfennig nach der "Wunschliste" zeigte sich, dass die Urheber auf der Seite der Endkonsumenten stehen. Werke werden wegen des Publikums geschaffen und je größer das Publikum ist, desto besser. Insofern sollte das Urheberrecht, so war man sich einig, den Rahmen so setzen, dass ein Auskommen möglich bliebe, ohne die Handlungsfreiheit der Konsumenten zu beschränken.

Auf diesen Aspekt ging Prof. Dr. Gerd Pfennig in seinem Schlusswort ein: Die Privatkopie stelle einen idealen Interessenausgleich zwischen Schöpfern und Verbrauchern dar. Letztere könnten unbehelligt und unkontrolliert geschützte Werke privat kopieren und die Urheber erhielten dafür einen gesetzlich garantierten finanziellen Ausgleich, der eine wichtige Säule des Auskommens darstelle. Deshalb müsse das System der Privatkopie in Deutschland so schnell wie möglich gangbar gemacht und in Europa gegen Angriffe der Geräteindustrie verteidigt werden.
 

19.12.2014 ¦ Folgerechtsklage dauert 14 Jahre

Im Jahr 2001 verkaufte der Sammler Jan Ahlers seine bedeutende Sammlung von Werken des Expressionismus und der Klassischen Moderne für 85 Mio. DM. Die Sammlung gehörte offiziell verschiedenen Firmen aus der Ahlers Gruppe. Die VG Bild-Kunst musste bereits neun Jahre auf Auskunft klagen, um zu erfahren, welche Werke von welcher Firma verkauft worden waren; zweimal war der BGH mit dieser Auskunftsklage befasst, bevor die Zahlungsklagen erhoben werden konnten.


Nachdem die VG Bild-Kunst in der ersten Instanz gewonnen hatte, haben sich die Parteien nun am 4. Dezember vor dem OLG Hamm verglichen. Die VG Bild-Kunst hat auf die Verzinsung der Klagesumme verzichtet und einem pauschalen Abschlag von 25% zugestimmt. Das Verfahren ist wegen der Vielzahl der beklagten Firmen und der Schwierigkeit der Verteilung des pauschalen Verkaufspreises auf die einzelnen Werke höchst komplex und damit risikobehaftet, so dass es sinnvoll war, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die VG Bild-Kunst wird noch vor Jahresende knapp 1,3 Mio. Euro erhalten, die dann rasch an die Berechtigten ausgeschüttet werden können.

19.12.2014 ¦ EuGH Entscheidung "Best Water"

Auf Vorlage des Bundesgerichtshofes hat der Europäische Gerichtshof eine höchst problematische Entscheidung zum Framing getroffen. Beim Framing verlinkt ein Nutzer auf eine andere Webseite, ohne dass der Besucher der verlinkenden Seite erkennt, dass der Inhalt auf einer fremden Seiten Seite und nicht auf der verlinkenden Seite liegt. Im entschiedenen Fall ging es um die Einbindung eines Videos, das bei youtube veröffentlicht war. Doch die Überlegungen des EuGH sind auch für den Bildbereich relevant. Eine solche Art der Verlinkung, die nicht erkennbar macht, dass das Werk nicht auf der eigenen, sondern auf einer fremden Seite liegt, führe nicht dazu, dass dies Werk einer neuen oder anderen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, denn mit der Einstellung ins Internet haben die Inhaber des Urheberrechts ja bereits an alle Internetnutzer als Publikum gedacht.

Die VG Bild-Kunst wird auf Grund dieser Entscheidung überprüfen müssen, ob überhaupt noch Lizenzen für Nutzungen im Internet erteilen werden können, wenn nicht durch technische Maßnahmen eine Verlinkung unmöglich gemacht wird. Auch alle bestehenden Lizenzen müssen überprüft werden und gegebenenfalls widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH die Lizenzierung von Werken im Internet sehr erschwert.

Mehr dazu finden Sie <link http: curia.europa.eu juris document external-link-new-window externen link in neuem>hier

19.12.2014 ¦ Vogel-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat in der relativ kurzen streitigen Diskussion angedeutet, dass er die Frage der Priorität der Abtretung der Rechte nicht zwingend genauso sehe wie die Vorinstanzen. Es erging sodann der Beschluss, das Verfahren auszusetzen, um zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem Vorlageverfahren aus Belgien abzuwarten (Az. C-572/13 Reprobel). Dort geht es – unter anderen Vorzeichen - ebenfalls um die grundsätzliche Zulässigkeit der Beteiligung von Verlegern an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen. In dem belgischen Verfahren hatte Hewlett Packard im Streit um die Höhe der Gerätevergütungen geltend gemacht, die Verleger dürften nicht an den Vergütungen, die das Gesetz für Urheber vorsehe, beteiligt werden.


Im Verfahren Reprobel soll die mündliche Verhandlung bereits am 29. Januar 2015 stattfinden. Mit einer Entscheidung ist ab Sommer 2015 zu rechnen. Nachdem diese vorliegt, könnte der Bundesgerichtshof eine weitere mündliche Verhandlung einberufen. Jedenfalls ist mit einer endgültigen Entscheidung im Verfahren Vogel / VG Wort erst gegen Ende des kommenden Jahres zu rechnen.

» lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserer Sektion <link internal-link internen link im aktuellen>"Der Fall Vogel / VG Wort

» <link http: www.vgwort.de fileadmin pdf allgemeine_pdf bgh_18.12.2014_aktuelle_information.pdf external-link-new-window externen link in neuem>zur Pressemitteilung der VG Wort

18.12.2014 ¦ Urheberrecht 2014: Die Reformdebatte hat begonnen

Bundesregierung und Bundestag

Wir erinnern uns: Die große Koalition hat der Urheberpolitik, vor allem der Verbesserung der Situation der Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen in ihrem Koalitionsvertrag ungewöhnlich viel Raum gewidmet.
Nach längerer Einarbeitungszeit, bedingt durch Minister- und Staatssekretärswechsel, die Erweiterung des Justizministeriums - das jetzt auch für Verbraucherfragen zuständig ist - und schließlich einige wesentliche  Wechsel in der Fachabteilung, begann die Sondierung der Umsetzungsbemühungen mit Gesprächen an runden Tischen, an die der Bundesminister Heiko Maas mit seinen Staatssekretären zahlreiche Gäste aus der Kulturszene, darunter viele Urheber, Vertreter von Verwertungsgesellschaften und Vertreter der Kulturindustrien lud. Präsentiert wurde ein Vier-Punkte-Programm, in dem es um die Umsetzung der VG- Richtlinie einschließlich der Verbesserung des Abgabesystems für das Inkasso der Vervielfältigungsvergütungen, die Stärkung des Urhebervertragrechts, die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke und schließlich die Einordnung weiterer urheberrechtlicher Fragen in die "Digitale Agenda" ging. Später wurde auch der Aspekt der besseren Einbeziehung der deutschen Bemühungen um die Stärkung des Urheberrechts in die Reformagenda der EU ergänzt. Eine erste Gesprächsrunde im BMJV zur Umsetzung der VG-Richtlinie fand im Dezember statt, Anhörungen der Beteiligten sollen folgen, bevor der Referentenentwurf im Juni (hoffentlich) vorgelegt wird. Die Fachpolitiker der Fraktionen haben sich inzwischen ebenfalls in zahlreichen Gesprächen mit den interessierten Kreisen eingearbeitet und drängen auf baldige Reformen.

Debatte in der Fachöffentlichkeit

Die öffentliche Debatte begann auf dem Deutschen Juristentag am 18. September 2014 mit einem Paukenschlag: Einer der vom Sachverständigen Prof. Ohly präsentierten Vorschläge, der auf die Stärkung der Nutzer im Schutzumfang des UrhG zielte, wurde vom Podiumsvertreter der Firma Google sogleich um die Einbeziehung der Interessen der Intermediäre ergänzt; also der Internetkonzerne in dieses Gesetz. Beide Vorschläge fanden jedoch keine Mehrheit bei den versammelten Fachleuten und wurden abgelehnt. Sachlicher verlief die Diskussion auf dem in kurzem Abstand folgenden Kongress der Deutschen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, auf dem unter anderem das mittlerweile hoch kontroverse Thema „Creative Commons Lizenzen“ thematisiert wurde. Dieses System, ursprünglich ersonnen, um die kostenlose Nutzung von Werken in bestimmten Grenzen zu ermöglichen, wird mittlerweile sogar von öffentlich-rechtlichen Sendern als Mittel zur Reduzierung der Honorare von Urhebern eingesetzt, und damit in sein Gegenteil verkehrt, ein Thema, das uns im Rahmen der Reform des Urhebervertragsrechts noch beschäftigen wird.

Urhebervertragsrecht

Das Thema Urhebervertragsrecht stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung im November 2014, in der Prof. Peifer in Kooperation mit Praktikern seinen "Kölner Entwurf" zur Reform vorstellte. Für dieses Thema steht damit eine Vorlage zur Diskussion, an der sich zumindest diejenigen, die die Reform nicht grundsätzlich ablehnen – dies war die Minderheit der betroffenen Branchen der Kulturwirtschaft, vor allem Verleger – sich nun abarbeiten können. Eine weitere Diskussion zu diesem Thema fand auf einem Symposium des Erich-Pommer-Instituts am 1. Dezember 2014 statt. Hier stand der Filmbereich im Vordergrund, in dem in den vergangenen Jahren, nach langen Debatten und teilweise nur auf Anordnung von Gerichten Vereinbarungen und Tarifverträge geschlossen wurden, die in die richtige Richtung weisen, wenn sie auch im einzelnen diskussionsbedürftig sind. Jedenfalls wird deutlich, dass die grobe Richtung der Reform von 2002 (!) stimmt, wenn auch insbesondere bei der Durchsetzung der in Vereinbarungen festgelegten "angemessenen Vergütungen" starke Defizite bestehen. Aus diesem Grund fordert die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit vielen Verbänden und Gewerkschaften die Einführung des Verbandsklagerechts, um einzelnen Urhebern Individualklagen um die Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche zu ersparen. Ein weiteres Petitum zur Verbesserung des Urhebervertragsrechts ist die Einführung eines Rechtsweges, um die Verbindlichkeit von Verhandlungsergebnissen über Vergütungen zu erstreiten.

Vergütungsansprüche

Die Verbesserung der Verfahren zur Verhandlung von Vergütungen für die
private Vervielfältigung stand im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung, die die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit dem Josef Kohler-Institut der Humboldt-Universität zu Berlin und Frau Prof. Obergfell im Dezember veranstaltete. Eröffnet wurde die Veranstaltung von der Staatssekretärin im BMJV, Frau Dr. Hubig, die sich für eine Stärkung des Schutzes der Urheber als Ziel des Reformprozesses aussprach. Von Seiten der Verwertungsgesellschaften machte Dr. Pappi, VG Bild-Kunst, deutlich, zu welchen Verzögerungen es bisher im Verhandlungsverlauf durch Ausweichmanöver der Vergütungspflichtigen gekommen ist. Die Folge: Millionenverluste für Urheber und Rechtsinhaber. Die Regierung, so scheint es, hat den Reformbedarf nach vierjähriger Untätigkeit der Vorgängerkoalition erkannt.

EU

Der neue Kommissionspräsident Juncker hat eine "Digitale Agenda" – ebenso wie einige Ministerien der Bundesregierung – in den Mittelpunkt seines Programms für die nächsten fünf Jahre gestellt. Wie bekannt, wurde der deutsche Kommissar Günter Oettinger Verantwortlicher für dieses Projekt. Um diese Agenda durchzusetzen, wurde die bisherige Urheberrechtsdirektion aufgeteilt. Die für die Urheberrechtsreform zuständigen Mitarbeiter/innen werden nun Oettinger zugeordnet. Dieser hat nach anfänglichen und mehr spontanen als gut begründeten Vorschlägen nun den Dialog mit Fachleuten innerhalb und außerhalb der Kommission begonnen und sich Anfang Dezember mit einer hochrangigen Delegationen von Urheber/innen (aus den Bereichen Film/TV, Musik und Bildende Kunst) getroffen, um seine Agenda zu verfeinern. Es ist zu hoffen, dass er sich schnell einarbeitet und erkennt, dass die Kommission nicht nur Lippenbekenntnisse zu Gunsten der Produzenten des „Contents“ der Informationsgesellschaft abgeben darf, sondern sich konkret um die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse kümmern muss. Immerhin hat die Kommission am 16.Dezember ein Arbeitsprogramm vorgelegt, das folgende Schwerpunkte hat:
Den Verbrauchern soll grenzüberschreitender Zugang zu digitalen Dienstleistungen eröffnet werden. Ein kommissionsweites, grenzüberschreitendes Wirtschaftsgebiet soll  für Unternehmen geschaffen (und damit territorial begrenzte Lizenzierung beendet) und im übrigen die Bedingungen für eine lebendige digitale Wirtschaft hergestellt werden. Wolkiger geht es nicht.

Das Parlament hat die wesentlichen Fragen früher identifiziert. In einer mehrtägigen Veranstaltung Anfang November mit Organisationen der Urheber und ausübenden Künstler wurde dies deutlich. Mehrere Studien zur Erforschung der Honorarsituation wurden in Auftrag gegeben, konkrete Schritte zur Verbesserung der Vertragssituation, darunter die Erarbeitung eines europäischen Urhebervertragsrechts nach deutschem und holländischem Muster wurden vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Svoboda, in Aussicht gestellt. Das Parlament hat Arbeitsgruppen zu den entsprechenden Themen begründet, die ihre Vorsitzenden und Berichterstatter gewählt und die Arbeit aufgenommen haben; wobei manche Personalentscheidungen überrascht haben. Aber auch hier gilt: Viele neue Köche rühren im Brei, und über den Geschmack des fertigen Produkts kann man gegenwärtig nicht viel sagen.

TTIP

Im Focus aller, die sich mit Kreativität, Urheberrecht und der Entwicklung der Informationsgesellschaft auf Basis der demokratischen Grundordnung beschäftigen, muss  schließlich die intensive Beschäftigung mit den Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen stehen, das gravierende Auswirkungen insbesondere auf die zukünftige Medienordnung und damit auch auf die Kreativen haben wird, mit unmittelbarem Bezug zum Urheberrecht.

 
Die Zukunft des Urheberrechts

Wie dargestellt, stehen derzeit vor allem Reparatur – und Aufholarbeiten im Fokus der Gestalter in Deutschland und Europa. Die Beschäftigung damit  darf uns aber nicht den Blick auf die Zukunft und die Herausforderungen der nächsten Jahre verstellen.
Folgende Schwerpunkte werden voraussichtlich im Mittelpunkt der  Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts stehen; wobei folgende Aufstellung nicht als abschließend zu betrachten ist:
 

  • Die Verstärkung der zentralisierten oder kollektiven Rechtswahrnehmung in Bereichen, in denen bisher individuell lizenziert – oder wegen der Schwierigkeiten, die Berechtigten zu ermitteln, gar nicht lizenziert wird: z.B. bei der online-Erschließung der TV-Archive. Hierzu ist die Stärkung der Verwertungsgesellschaften  im Rahmen der Reform des Wahrnehmungsrechts und die bessere Zusammenarbeit der Urheber/innen verschiedener Bereiche erforderlich. Daneben muss verstärkt darüber nachgedacht werden, wie die Beziehungen zwischen Urhebern, Künstlern einerseits und Nutzern andererseits verbessert werden können, damit möglichst viel Werke wahrgenommen und verwertet werden; denn daran liegt allen. Deshalb stand dieses Thema auch im Mittelpunkt der Veranstaltung der Initiative Urheberrecht am 12. Dezember 2014. Die Prüfung der Frage, wie Intermediäre, die auf ihren Plattformen die Nutzung nicht lizenzierter Werke durch die Kunden ermöglichen – (Einstellung von Hintergrundmusik zu selbst produzierten Werken auf YouTube z.B.) zur Kasse gebeten werden können. Durch ein Vergütungssystem ähnlich der Leermedienabgabe, die als Kompensation für die zulässige private Vervielfältigung eingeführt wurde, könnten solche Nutzungen, die nicht in Persönlichkeitsrechte eingreifen, legalisiert werden, wenn die Urheber und Rechteinhaber dem zustimmen.
  • Weiterhin ist zu prüfen, wie die von Prof. Spindler – in einer Anhörung des Bundestagsausschusses "Digitale Agenda" am 3. Dezember – vorgestellte Abgabe auf "Content", der durch Datennetze geleitet wird, die angemessene Vergütung für neue Nutzungsformen sicherstellen könnte, die nicht an Geräte oder Aufzeichnungen gebunden ist, z.B. durch Streaming. Hier treffen Themen der Medienpolitik und der Urheberpolitik aufeinander.
  • Die Debatte um die Nutzungen von Werken für Zwecke der Bildung und Wissenschaft nicht auf die von der Bundesregierung thematisierte Bildungs-  und Wissenschaftsschranke beschränken. In diesem Zusammenhang stellen sich weitergehende Fragen um das Zusammenwirken von Bildungs- Informations- und Urheberrechtspolitik, die im gesamtgesellschaftlichen Diskurs  erörtert werden müssen.

Die Initiative Urheberrecht wird im Laufe des kommenden Jahres diese Fragen bündeln und auf einem Kongress im November 2015 zur Debatte stellen. Dieses Datum markiert das fünfzigjährige Bestehen des modernen deutschen Urheberrechts und sollte Anlass sein, in die Zukunft zu schauen.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberecht
www.urheber.info
 

16.12.2014 ¦ "Wachstum schaffen"

Anfang Dezember wurden die Ergebnisse der Studie "Wachstum schaffen – Märkte der Kultur- und Kreativwirtschaft in der EU" in Brüssel vorgestellt. Darin werden Brancheninfos über elf Teilmärkte und mit Blick auf 28 EU-Staaten dokumentiert.

Starke Branche
Mit einem Gesamtumsatz von 535,9 Mrd. Euro erwirtschaftet die Kultur- und Kreativwirtschaft 4,2% des europäischen Bruttoinlandprodukts. Trotz schwieriger Zeiten für die Wirtschaft ist die Kultur- und Kreativwirtschaft eine dynamische, schnell wachsende Industrie. Dieser Sektor ist zudem der drittgrößte Arbeitgeber, in Europa; nur noch überholt von Bauwesen und Gastronomie. Beschäftigt werden von der Kultur- und Kreativwirtschaft rund 7 Mio. Europäer – angestellt und selbstständig, direkt und indirekt. Im Bereich bildende Kunst sind 1.231,5 Mio. Menschen tätig, in der Filmindustrie 641.000.

Attraktiver Arbeitgeber
Im Jahr 2013 beschäftigten die Kultur- und Kreativbranchen im Durchschnitt mehr Personen zwischen 15 und 29 Jahren als jeder andere Sektor (19,1 % der Gesamtbeschäftigung in der KKW im Vergleich 18,6 % in allen anderen Wirtschaftsbereichen). Zwei konvergierende Tendenzen stehen fest, nämlich dass die Kultur- und Kreativbranchen für Jugendliche sehr attraktiv und die Bereiche dieses Sektors gegenüber jungen ArbeitnehmerInnen sehr offen sind. Aus diesen beiden Gründen spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft eine strategisch wichtige Rolle für den erneuten Konjunkturaufschwung in Europa.

Alles wird digital
Mit zunehmendem Funktionsumfang und Bedienungskomfort von Mobilgeräten verändert sich das Konsumverhalten der Europäer weiter, einschließlich der Kanäle, über die sie auf Medien und kulturelle Angebote zugreifen. Über 50 Millionen Europäer gehen heute mit Tablet-PCs online und 68 % besitzen ein Mobilfunktelefon mit Internetzugang; dies sind 46 % mehr als im Jahr 2010. Diese Tendenz fördert die Veränderung der Art zu lesen sowie Medien, Kultur und viele andere Inhalte anzusehen und anzuhören. Durch die digitale Technologie sind viele kulturelle Werke erst zugänglich geworden, die Kulturbranche muss daher Werke auch auf diesem Wege nutzbar machen und darauf vertrauen können, dass die kreative Arbeit vergütet wird.

» Download Studie

16.12.2014 ¦ Marie Marcks mit 92 gestorben

Maria Marcks wurde am 25. August 1922 in Berlin geboren. Ihr Vater war Architekt, ihre Mutter arbeitete als Leiterin einer privaten Kunsthochschule in Berlin.
In den 40ern und 50ern schuf sie Plakate und gestaltete 1958 grafisch den Bundesdeutschen Beitrag zur Expo in Brüssel. Zu Beginn der 60er Jahre veröffentlichte sie erste Karikaturen. Marcks veröffentlichte regelmäßig Karikaturen in bekannten Magazinen und Tageszeitungen wie Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Stern und Titanic.

Ihre Bilder malte sie in schwarz-weiß oder mit Buntstift. Sprechblasen als Wortwitz oder Untertexte markieren die Momentaufnahmen und sind die typischen Merkmale ihrer Zeichnungen. Oft bezog sich Marie Marcks auf eine dezidierte Position in politischen Tagesfragen kommunaler oder bundesweiter Politik. In ihren Bildern tauchen stets Hinweise auf die zeitgenössische Kunst auf. Unverkennbar sind ihre Figuren mit den langen Nasen.
Die vielfach ausgezeichnete Künstlerin arbeitete auch als Buch- und Kinderbuchillustratorin. Außerdem wirkte sie bei der Produktion von Kurz- und Trickfilmen mit. Marie Marcks engagierte sich gewerkschaftlich und war Mitglied der Bild-Kunst.

Sie wurde Mutter von fünf Kindern und lebte in Heidelberg.

Ihr künstlerischer Nachlass ging an das Wilhelm Busch–Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst in Hannover. Derzeit bereitet dieses eine Retrospektive für 2015 vor.

15.12.2014 ¦ Vernissage "Das Unsichtbare"

Die abendliche Vernissage zur Ausstellung "Das Unsichtbare" eröffnete Martin Dörrmann, MdB und Sprecher Kultur und  Medien der SPD-Fraktion. Die Begrüßungsrede hielt Frank Michael Zeidler, erster Vorsitzender des Deutschen Künstlerbunds. Er mahnt sowohl EU- als auch Bundesregierung: "Der deutsche Künstlerbund schaut mit Sorge auf die Verhandlungen des Handelsabkommens TTIP, und wir möchten noch einmal die Freiheit der Kunst in unserem Lande unabhängig von ökonomischen Interessen behauptet sehen; unabhängig von Amerika, die ihre Gesellschaft mit einem offensichtlich anderem Kulturbegriff verhandeln. Der Deutsche Künstlerbund fordert die Regierung weiterhin auf, dass professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler freien Eintritt zu staatlichen Museen bekommen. Im Gegensatz zu Restauratoren und Pressevertretern kann die vergleichbar geringe Anzahl von Künstlerinnen und Künstlern nicht auf eine derartige Vergünstigung zurückgreifen. Gerade in Hinblick auf die soziale Lage vieler Kolleginnen und Kollegen wäre es notwendig, ein deutliches Signal für die Unterstützung unserer Kulturschaffenden zu setzen."

Vom 28. November bis 13. Februar 2015 kann die Ausstellung "Das Unsichtbare" von Dienstag bis Freitag zwischen 14 und 18 Uhr im Projektraum des Deutschen Künstlerbunds besucht werden. Arpad Dobriban zeigt mittels Installation bildnerische Arbeiten, die die Produktion von Lebensmitteln präsentieren. Der Geschmack ist dabei die wesentliche, unsichtbare Komponente. Das Besondere an der Ausstellung: Der Besucher kann sich nicht nur visuell, sondern auch geschmacklich inspirieren lassen. Zu jedem Objekt besteht die Möglichkeit, sich mittels Kostprobe einen Eindruck zu verschaffen.

Arpad Dobriban
Er wurde 1957 in Komlo in Ungarn geboren. Arpad Dobriban lebt in Düsseldorf und betreibt Kochen nicht nur als Kulturtechnik, sondern auch als Kunst. Er studierte Bildhauerei bei Nam June Paik in Düsseldorf und Peter Kubelka an der Städelschule in Frankfurt am Main.
Er zeichnet, fotografiert und entwickelt seit 1997 seine "kommentierten Speisefolgen". Durch Zubereitung und Genuss vermitteln mehrtägige Speisefolgen genussreich Botschaften auf mehreren Ebenen. Auch künstlerische Rechercheprojekte wie "Anweisungen aus der Vergangenheit" vermitteln Welterfahrung als Geschmackserinnerungen. Die Ergebnisse werden in Form großer Essen veröffentlicht und von Vorträgen begleitet. Dobriban unterrichtet an verschiedenen Hochschulen Kochen als Kunstgattung. Er ist der 16. HAP Grieshaber-Preisträger.

HAP Grieshaber Preis
Mit der Vergabe des nach dem Maler und Holzschneider HAP Grieshaber benannten Preises ehrt die VG Bild-Kunst einen Künstler, der maßgeblich an der Initiative zum Aufbau der VG Bild-Kunst beteiligt war. Grieshaber hatte sich seit den siebziger Jahren außerordentlich für die Urheberrechte seiner Künstlerkollegen eingesetzt und ebenso für den Ausbau der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern ausgesprochen.
Die Fördergelder des HAP-Grieshaber-Preises der VG Bild-Kunst stellt das Kulturwerk der VG Bild-Kunst aus den Mitteln zur Verfügung, die es aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der VG Bild-Kunst erhält.
 

25.11.2014 ¦ Geförderte Projekte Berufsgruppe II stehen fest

Geförderte Projekte Berufsgruppe II
NameGefördertes Projekt
Ahmadzai, LelaForbidden Dreams – Afghan Women at the Crossroads
Baier, UlrikeIllustration des Kinderbuchs "Tiffy im Zauberwald"
Brüggemann, JörgAutobahn – ein deutsches Porträt
Büllesbach, AlfredAm un-romantischen Rhein
Diehl, JohannaVergessen. Räume verdrängter Erinnerung
Enders, StefanEuropa am Rande – eine Reise um den Kontinent
Gjestvang, AndreaDie Abwanderung der Frauen von den Färöer-Inseln
Göttlicher, BjörnBreaking the silence – Multimediageschichte über den aktuellen Fotojournalismus
Hagemann, Insa CatherineLeben in Las Vegas – eine topografische Bestandsaufnahme
Koch, Heidi & Hans-JürgenDie Geschichtenerzähler und der Geisterwald. Das Storytelling der Totempfähle
Kraemer, BrigitteAsylanten und Zuwanderer in Deutschland
Künstlerkollektiv Klub 7Ausstellung: All die bunten Dinge
Lindström, Ann SophieDon’t fence me in. Über die Urban Horsemen Community in Philadelphia
Rest, Pascal Amos4,5 qm – zur Situation in deutschen Flüchtlingsheimen
Töws, JohannesIllustration des dritten Bands eines Kinderbuchs über den dänischen Jungen Hannibal
Schmitt, Harald

Unbekanntes Europa

Voit, RobertFukushima
von Stemm, AntjeIllustration des Kinderbuchs "Ab die Post"
Wandel, MalteEinheit, Arbeit, Wachsamkeit. Die DDR in Mosambik

Mitglieder der Vergabekommission waren:

Lutz Fischmann, Jan Köhler-Kaeß, Urs Kluyver, Prof. Rolf Nobel, Heiko Preller, Norbert Wanning und Bernd Weise.

Für weitere Infomrationen stehen wir Ihne gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dr. Britta Klöpfer, Stefan Barbian

Telefon: 0228 91534 13 E-Mail: <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

21.11.2014 ¦ Broschüre für Urheber

In der Broschüre wird insbesondere dargestellt, welche konkreten Fortschritte die neue EU-Kommission für Drehbuchautoren und Regisseure in den nächsten fünf Jahren erzielen kann und sollte. Im Fokus stehen die  Erwartungen der Organisationen der Drehbuchautoren und Regisseure in Europa an die EU.

FERA, FSE und SAA appellieren an die neuen Mitglieder des Europäischen
Parlaments: "Es ist jetzt an der Zeit, die nächsten Maßnahmen zu ergreifen, um den Urhebern als Hauptmotoren der Kultur Europas wieder eine zentrale Rolle in der Urheberrechtspolitik einzuräumen."

Die Broschüre können Sie sich als PDF herunterladen.

<link fileadmin user_upload downloads pdf saa_fera_fse_-_wie_die_urheber_wieder_in_das_zentrum_der_kultur_und_des_urheberrechts_geru__ckt_werden_ko__nnen.pdf download herunterladen der datei>» Wie die Urheber wieder in das Zentrum der Kultur und des Urheberrechts gerückt werden können

Um ein PDF öffnen zu können, benötigen Sie den kostenfreien <link https: get.adobe.com de reader external-link-new-window externen link in neuem>Adobe Reader.

 

19.11.2014 ¦ Förderungen von Ausstellungen und Büchern

Die Jury der Stiftung Kunstfonds hat am 18. November rund 350.000 Euro für Ausstellungen und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland vergeben.

17 Kunstvereine, Ausstellungshäuser, Galerien und Initiativen erhalten einen finanziellen Zuschuss von 2.400 bis 27.000 Euro. Gefördert werden u.a. Ausstellungen der Kunstvereine in Aachen, Göttingen, Ludwigshafen, Schwerin und Stuttgart.
Sechs Künstler/innen erhalten Druckkostenzuschüsse aus dem erstmals ausgeschriebenen Programm "Künstlerpublikationen" für monografische Kataloge.

Im Sonderprogramm für Verlage, das von der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst finanziert wird, werden elf Publikationen gefördert, darunter Buchprojekte von AKV Berlin, Revolver Publishing und Spector Books.

Mit 293 Bewerbungen wurden 50 Prozent mehr Förderanfragen als im Vorjahr eingereicht. Die Jury, der Frank Bölter, Gerrit Gohlke, Rudolf Herz, Birgit Jensen, Kai Middendorff, Wladimir Olenburg und Sabine Wild angehörten, hat alle Anträge sorgfältig geprüft und diejenigen ausgewählt, die ihr angesichts der begrenzten Fördermittel als besonders förderungswürdig erschienen.

Die Stiftung Kunstfonds ist eine unabhängige, bundesweit agierende Fördereinrichtung, deren Gremien mehrheitlich aus bildenden Künstlerinnen und Künstlern bestehen. Sie wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Karin Lingl
Telefon +49 228 915 34 11
<link mail ein fenster zum versenden der>info@kunstfonds.de

19.11.2014 ¦ Monitoringbericht 2013 Kultur- und Kreativwirtschaft

"Die Kultur- und Kreativwirtschaft besteht zu allererst aus Menschen mit beeindruckender Kreativität, mit einem Spürsinn für das gesellschaftlich Relevante, auf das unser Land angewiesen ist, wenn es seine Zukunft weiterhin erfolgreich gestalten will. Ihre Ideen, ihre Anregungen und Werke tragen zur internationalen Attraktivität Deutschlands und seiner Wettbewerbsfähigkeit in der Welt bei. Den Doppelcharakter der kulturellen Produkte und Dienstleistungen als Wirtschaftsgüter, aber auch als Träger gesellschaftlicher Werte
anzuerkennen ist mir wichtig. Mein besonderes Augenmerk gilt daher den Künstlern und Kreativen, den Rahmenbedingungen, unter denen Kunst und Kultur gedeihen können", so Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei der diesjährigen Jahreskonferenz "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" in Berlin.

Während sich im Monitoringbericht 2012 alles um das Thema Digitalisierung drehte, liegt der Fokus 2013 darauf, wie Potenziale genutzt werden können, um erfolgreiche Kooperationen, wirtschaftliche Partnerschaften und Netzwerke zwischen mittelständischen Wirtschaftsunternehmen und der Kultur- und Kreativwirtschaft zu intensivieren und zu fördern.
 
Bruttowertschöpfung und Beschäftigung
Die Bruttowertschöpfung betrug in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2013 63,6 Milliarden Euro. Sie war damit geringer als im Maschinenbau und in der Automobilindustrie, dafür aber höher als in der chemischen Industrie und bei den Energieversorgern.

Die Beschäftigung in der Kultur- und Kreativwirtschaft erweist sich als stabil. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von 2009 bis 2012 stetig an. 2013 geht sie im Vergleich zum Vorjahr minimal um 0,4 Prozent zurück. Dies wird durch den Rückgang der geringfügig Erwerbstätigen begründet. Die Zahlen der Freiberufler und Selbständigen sowie der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigen hingegen an.

Insgesamt üben nahezu zwei Millionen Menschen in Deutschland einen kulturellen oder kreativen Beruf aus.

Mehrheit der Branche setzt auf Kooperationen
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Monitoringberichts widmet sich dem Thema "Kooperationen, Networking, Partnering". Im Schnitt gehen 84 Prozent der Kultur- und Kreativunternehmen Kooperationen ein. Mögliche Kooperationspartner: andere Unternehmen, branchen-spezifische Verbände oder öffentliche Einrichtungen.

Innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft ist der Buchmarkt der Teilmarkt mit dem höchsten Anteil von Unternehmen, die Kooperationen eingehen; das sind satte 94 Prozent. Doch auch in der Musikwirtschaft und im Kunstmarkt fällt der Anteil kooperierender Unternehmen mit 92 Prozent höher aus, als in den anderen Teilmärkten wie Rundfunk, Presse oder Werbung. Dabei werden Kooperationen als Notwendigkeit für aktuellen und künftigen Erfolg angesehen.  48 Prozent der Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft setzen auf Kooperationspartner.

Zahlen / Daten /Fakten
Betrachtet man ausschließlich die Teilmärkte, so sind einige Zahlen zu nennen:

Bei der Anzahl der Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft zwischen 2009 und 2013 ist die Zahl im Teilmarkt Kunst rückläufig: 13.763 waren es 2009, 2013 hingegen 13.032 Unternehmen. Bei der Filmwirtschaft sind es 2013 18.226 Unternehmen, vier Jahre zuvor waren es 18.312. In der Designwirtschaft stieg die Zahl der Unternehmen deutlich: um 7.297 auf 55.729.

Der Kunstmarkt hat mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund vier Prozent zur Gesamtentwicklung des Umsatzes beigetragen; mit ihm die Musikwirtschaft mit 5,5 Prozent und der Architekturmarkt mit 4,9 Prozent. Die Teilmärkte für Design und Film liegen mit einem jährlichen Umsatzwachstum von 2,5 bzw. 2,1 Prozent etwa im Durchschnitt der gesamten Branche. Die Umsätze sind in den meisten Teilmärkten von 2009 bis 2013 gestiegen. Die Umsätze in Millionen: Im Kunstmarkt von 2.146 auf 2.413, in der Filmwirtschaft von 8.734 auf 9.285 und in der Designwirtschaft von 17.595 auf 18.931.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim und das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe – beide mit der Durchführung des Monitorings vom BMWI beauftragt – gehen anhand der vorliegenden Daten davon aus, dass sich die Kultur- und Kreativwirtschaft in Zukunft weiterhin stabil verhalten und positiv entwickeln wird. Die große Heterogenität der Teilmärkte – ja die Kleinteiligkeit dieser Branche – erfordere künftig jedoch wirtschaftspolitische Maßnahmen, die auf die jeweiligen Teilmärkte zugeschnitten sind.

18.11.2014 ¦ Grafik aus dem Künstlerarchiv

Neuvorstellung des Nachlasses von Paul Heimbach (1946-2013), der nach positiver Juryentscheidung 2014 in das Archiv für Künstlernachlässe aufgenommen wurde. Ausgehend von den drei Farben Blau, Rot und Gelb entstehen durch Überlagerung, Vermischung und Kombination seriell angelegte Arbeiten in Farbschichten, - nuancen  oder –projektionen. Das Archiv für Künstlernachlässe erhält bis zum Jahresende Zeichnungen, Grafiken, Kunstbücher und kleine Objekte aus dem Nachlass. Sie dokumentieren eindringlich die konsequente Herangehensweise des Autodidakten Paul Heimbachs in Werken aus allen Schaffensphasen. Die Kunstwerke zeigen die Stringenz von Heimbachs Arbeitsstil ebenso wie die auf klugen Formeln beruhenden Berechnungen zur Ausarbeitung ihrer maximalen ästhetischen Erscheinung. Zunächst startete Heimbach in den späten 60er Jahren damit, auf Wasser schwimmende Tusche per Papier aufzunehmen und so transparenteste Kunstwerke zu erhalten. Im Folgenden zeichnete er die zufällig entstandenen Formationen nach, schnitt sie als Umriss aus oder legte sie mit Fäden nach. Partituren und Progressionen aus Farben lösen seine Arbeitsweise vom Zufallsprinzip und machen sie zuletzt mathematisch berechenbar, musikalisch unterlegt oder aus Sprache transkribiert. Komponisten, Schriftsteller und die Tagespresse dienen ihm als inhaltliche oder optische Vorlagen für seine eigenständigen Kunstwerke. Tuschezeichnungen auf Basis einer Zeitungsseite verschlüsseln die Inhalte bis zur Unkenntlichkeit und reduzieren sie auf ästhetische Anordnungen von Buchstabenformen. Die Zahlen des magischen Quadrats in ihrer seriell darstellbaren Berechenbarkeit interessieren Heimbach genauso wie Musikkompositionen, Zeitläufe und astronomische Phänomene als Anreiz zur Ausarbeitung von Werkserien. Paul Heimbachs Werke sind in zahlreichen öffentlichen Sammlungen vertreten, darunter im Centre Pompidou in Paris, dem Museum Ludwig in Köln, dem Museum of Modern Art in New York und dem Van Abbemuseum in Eindhoven.

Renate Angers (1943-2008) Kunst ist selbstreferentiell und findet durch Reduktion und Wiederholung von Farbe und Form ihre Dichte und leuchtende Intensität. Im September 2007 brachte Anger eine Serie spontaner Aquarelle zu Papier, in denen sie mit Farbdichte und aufsteigender Formanordnung experimentiert, bis die Motive fliegenden Luftballons ähneln. In einer weiteren Serie scheint sie traditionelle Muster von Trockentüchern aufzugreifen, die sie in anderen Werken auch als Malgrund wählte, während eine Reihe Zeichnungen mit den Worten JA und NEIN durch Joseph Beuys JA, NEE- Auftritt genauso wie durch das um Antwort ringende Zupfen von Blütenblättern inspiriert sein könnte.

Eduard Franoszek (1935-1995) war Mitbegründer der Künstlergruppe "Großgörschen 35", eine der ersten Produzentengalerien in Deutschland mit selbstorganisierten Ausstellungsräumen. An der Hochschule der Künste Berlin lehrte er als Professor für Druckgrafik und Reprotechnik, in dieser Zeit entstanden auch die ausgestellten Gouachen, die installiert auf Klammern ohne Rahmen die nachhaltige Beschäftigung des Künstlers mit jedem einzelnen Motiv dokumentieren.

Aus Ludger Gerdes‘ (1954-2008) umfangreichem Nachlass aus Skizzen, Bildern, Skulpturen und Fotos ergibt sich das Bild systematisch entwickelter Bildthemen. Gerdes beschäftigte sich in seiner Kunst mit der Frage der Darstellbarkeit von Ideen und seiner eigenen Rolle im System Kunstbetrieb. Eine Serie von Papierarbeiten kreist um Schlagworte und Formfindung und zeigt die Vorskizze, die fertige Grafik und eine später ürberarbeitete Version. Genauso wie die ausgestellten Editionen "Ichs" und "Müssen, Sollen, Können, Dürfen" thematisiert Gerdes Grundbegriffe als Anreiz für (kunst-)theoretische Betrachtungen.

Jockel Heenes‘ (1947-2004) zentrales Thema war das Empfinden und Begreifen des Raumes. Ob Tafelbild, Zeichnung, Installation oder Kunst am Bau - der Raum als Erfahrung und Gegenspiel von Innen und Aussen ist immanent. Die Gegenüberstellung freier Zeichnungen mit einer Serie von Siebdrucken in der Ausstellung zeigt die Parallelität der Formfindung über Gattungsgrenzen hinaus.

Von Erich Lütkenhaus (1924-2010) werden Prägedrucke auf weißem Papier ausgestellt. Die Drucke veranschaulichen Lütkenhaus' Suche nach der Gesetzmäßigkeit konkreter Formen. Die aktuelle Kunstgeschichtsschreibung reiht den Künstler wegen seiner konstruktiv-systematischen Arbeitsweise überwiegend in die Tradition der konkreten Kunst ein.

Der Schwerpunkt von Kurt M. Schulz-Schönhausen (1922-1999) liegt auf Malerei und Grafik. Seine zahlreichen Arbeiten auf Papier, die zu Beginn seiner künstlerischen Laufbahn noch gegenständliche Bezüge aufweisen, werden im Laufe der Jahre zunehmend abstrakter. Ein anfangs strenger Formalismus seiner Arbeiten weicht in späteren Jahren gelockerteren Kompositionen. Die Linien werden weicher, Mischtöne lösen die reinen Farben ab und Pinselstriche brechen die vormals glatten Flächen auf.

Arbeitsaufenthalte in New York bereicherten Helen Spoerris (1937-2011) Formensprache, die sie in Aquarellen, Zeichnungen und Collagen festhielt. Als Autodidaktin brachte sie sich verschiedene künstlerische Techniken selbst bei und begeisterte sich für Zeichentechniken und verschiedenste papierne Bilduntergründe, mit denen sie formal oder inhaltlich spielt. Eine Serie von Zeichnungen New Yorker Signets auf historischen Schnittmustern erinnert aus der Ferne betrachtet an das dichte Straßennetz von Manhattan, das sich aus den komplexen Anweisungen der technischen Zeichnungen zur Textilienherstellung herauslesen läßt. Zeichentrickähnlich sehen auch die Figuren auf großformatigen Zeichnungen aus, die sie mit intensiven Farben hinterlegt. Notenblätter dienen als Untergrund für geometrische Formspiele.

Gerhard Winds (1928-1992) umfangreicher grafischer Nachlass dokumentiert seine stilistische Entwicklung von einer ersten Abstraktion, geprägt von der zeitgenössischen Kunst der frühen 1950er, über die 60er Jahre, in denen er neben gestischen Elementen einen zunehmend tektonischen Bildaufbau wählt, bis hin zu späteren Kunst-am-Bau Entwürfen und Ausführungen, die zunehmend abstrakt-geometrisch aufgebaut sind. In der Ausstellung werden neben frühen Zeichnungen auch Grafiken vorgestellt.

Die Ausstellung wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst, Bonn. Die Öffnungszeiten sind Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds, LVR-Kulturzentrum Abtei Brauweiler
Auf der Insel 1, 50259 Pulheim, <link mail ein fenster zum versenden der>nachlass@kunstfonds.de, <link http: www.kunstfonds.de external-link-new-window externen link in neuem>www.kunstfonds.de

17.11.2014 ¦ »Das Unsichtbare«

Arpad Dobriban nennt seine Ausstellung im Berliner Projektraum des Deutschen Künstlerbundes "Das Unsichtbare". In einer Installation werden bildnerische Arbeiten gezeigt, die im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln stehen. Eine wesentliche Komponente der Exponate ist der unsichtbare Bereich des Geschmacks. Das Besondere: Während der gesamten Ausstellungszeit können die Besucher aber nicht nur sehen, sondern auch schmecken: Allen Objekten sind Kostproben beigegeben.

Seit rund 20 Jahren beschäftigt sich der 1957 in Ungarn geborene Meisterschüler von Nam June Paik (Kunstakademie Düsseldorf) in seiner künstlerischen Arbeit mit Kochen. Die Konzeption und Zubereitung thematisch gefasster Speisefolgen sind sein künstlerisches Medium, zeigen seine Sicht auf die Welt, machen diese für die Gäste unmittelbar und genussreich erfahrbar. Er konzipiert und inszeniert Gastmahle für 40 bis 150 Gäste mit dem Ziel einer gemeinsamen Geschmackserfahrung, weil für ihn der Geschmack der Speisen individuelle wie kollektive Erfahrungen und Stimmungen heraufbeschwört. Diese unverwechselbaren Geschmackserinnerungen hängen von sozialen und geografischen Wurzeln der Rezeptgeber und den jeweiligen Zubereitungspraktiken ab. Während der Menüfolgen erläutert Dobriban die Entstehungsgeschichte der einzelnen Speisen, kommentiert die Zutaten und deren kulturhistorische Bedeutung. Das gemeinsame Essen als kommunikatives soziales Event, als partizipatorisches Kunstprojekt, wird so zum Anlass interessierter und kritischer Fragen zu den Produktionsbedingungen unserer Nahrungsmittel und zu unserem Umgang mit diesen lebenswichtigen Ressourcen. Dobriban ist der 16. HAP-Grieshaber-Preisträger.

Über den HAP Grieshaber-Preis
Mit der Vergabe des nach dem Maler und Holzschneider HAP Grieshaber benannten Preises ehrt die VG Bild-Kunst einen Künstler, der maßgeblich an der Initiative zum Aufbau der VG Bild-Kunst beteiligt war. Grieshaber hatte sich seit den siebziger Jahren außerordentlich für die Urheberrechte seiner Künstlerkollegen eingesetzt und ebenso vehement für den Ausbau der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern ausgesprochen.

Die Fördergelder des »HAP-Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst« stellt das Kulturwerk der VG Bild-Kunst aus den Mitteln zur Verfügung, die es aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der VG Bild-Kunst erhält.

14.11.2014 ¦ Regieverband kürt István Szabó für sein Lebenswerk

Seit 2011 ehrt der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure (BVR) bedeutsame Filmschaffende mit dem Metropolispreis, einem goldenen Würfel mit eingestanztem M. Die Preisträger des Deutschen Regiepreises Metropolis 2014 wurden von den Mitglieder des BVR aus jeweils vier von einer Jury nominierten Vorschlägen in einer Online-Abstimmung gewählt. Der Ehrenpreis der VG Bild-Kunst wird im Unterschied zu den übrigen Jahrespreisen nicht online von den Mitgliedern gewählt, sondern von einer Jury bestehend aus dem BVR-Vorstand und einem Vertreter der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst. Eine siebenköpfige Jury hatte in sechs Kategorien Regisseurinnen und Regisseure für den Preis nominiert. Die Gala fand in der Hochschule für Fernsehen und Film in München am 9. November statt.

Ehrenpreis Bild-Kunst 2014
Der ungarische Regisseur István Szabó erhält für sein Lebenswerk den mit 20.000 Euro dotierte Ehrenpreis, der von der VG Bild-Kunst gestiftet wird. Szabó wurde 1938 in Budapest geboren, feierte seinen internationalen Durchbruch als Regisseur 1981 mit der Adaption von Klaus Manns bekanntestem Roman "Mephisto". Der Film gewann unzählige Preise, sogar den Oskar als bester fremdsprachiger Film. Die Jury würdigte den Filmemacher, der auch im "kunstvoll Inszenierten Authentizität anstrebt". Der 76-Jährige benötige keine wild ausschweifenden Fantasien in seinen Filmen; ihm genügen "Materialsplitter der Geschichte und des selbst Erlebten" hieß es bei der Laudatio.

Die Gewinner des diesjährigen Regiepreises Metropolis sind:
Beste Regie Kino: "Jack" Edward Berger
Beste Regie Fernsehfilm: "Männertreu" Hermine Huntgeburth
Beste Regie Serie: Serienfolge "Angehörige" aus der TV-Serie "Tatortreiniger" Arne Feldhusen
Beste Regie Kinder- und Jugendfilm: "Lauf Junge lauf" Pepe Danquart
Beste Regie Nachwuchs: "Finsterworld" Frauke Finsterwalder
Beste Regie Dokumentarfilm: "Die Arier" Mo Asumang

13.11.2014 ¦ 10 Jahre Bild-Kunst Schnitt Preis bei Filmplus

Im Rahmen der feierlichen Preisverleihung im Filmforum im Museum Ludwig in Köln wurden Entscheidungen über die Schnitt-Preise unter Anwesenheit der Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW Petra Müller bekannt gegeben.

Vergabe Bild-Kunst Schnitt-Preis 2014
Der mit 7.500 Euro dotierte Bild-Kunst Schnitt Preis Dokumentarfilm - gefördert von der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst - geht an: Leopold Grün und Dirk Uhlig für den Schnitt von "Am Ende der Milchstraße" (Regie: Leopold Grün und Dirk Uhlig).

In der Jury Dokumentarfilm saßen Rüdiger Laske (Kameramann), Oliver Neumann (Produzent und Editor) und Roland Zag (Dokumentarfilmer und Dramaturg), die ihre Wahl folgendermaßenbegründeten: "Der entschiedene und mutige Aufbau der Narration entwirft ein dichtes Gewebe von Eindrücken aus einer extremen Lebenswelt. Das Portrait einer Solidargemeinschaft schafft nach Meinung der Jury ein souveränes Bild, das den Protagonisten ihren Raum und ihre Würde lässt. Der Schnitt des Filmes findet zu einer eigenständige Balance zwischen Erzählung und Auslassung und begegnet dem Publikum auf Augenhöhe. In Montage und Dramaturgie findet 'Am Ende der Milchstraße' eine ungewöhnlich offene Form, die einem subtilen Geflecht von menschlichen Befindlichkeiten gerecht wird."

Neben dem Bild-Kunst Schnitt Preis werden der NRW Schnittpreis Spielfilm (dotiert mit 7.550 Euro), der Avid Förderpreis Schnitt (dotiert mit 2.500 Euro) sowie der Geißendörfer Ehrenpreis (dotiert mit 3.000 Euro) vergeben.

Zehn Jahre Bild-Kunst Schnitt-Preis
Seit 2004 unterstützt die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst Filmplus und ermöglicht es den Veranstaltern, auch die dramaturgisch hoch anspruchsvolle Montageleistung im Bereich Dokumentarfilm angemessen zu würdigen. Erstmals wurde dieses Jahr auch bei der Auswahl der Dokumentarfilme für den Schnitt-Preis auf ein Einreichungsverfahren gesetzt. Mit dem mit 7.500 Euro dotierten Preis wird die beste Editorenleistung an einem deutschen Dokumentarfilm des letzten Jahres ausgezeichnet. Seit 2013 sind die Langfilm-Wettbewerbe auch für Filme aus Österreich geöffnet.

Bisherige Preisträger des Bild-Kunst Schnittpreises

  • Philip Scheffner (2013) für Revision
  • Inge Schneider (2012) für Raising Resistance
  • Stephan Krumbiegel und Volker Sattel (2011) für Unter Kontrolle
  • Stephan Krumbiegel (2010) für Wiegenlieder
  • Gesa Marten (2009) für pereSTROIKA - umBAU einer Wohnung
  • Ginés Olivares und Wolfgang Reinke (2008) für Nicht böse sein!
  • Anja Pohl (2007) für Die Unzerbrechlichen
  • Jean-Marc Lesguillons (2006) für Horst Buchholz – Mein Papa
  • Gesa Marten und Bettina Braun (2005) für Was lebst du?
  • Inge Schneider (2004) für Die Spielwütigen.

Das Nominierungsverfahren
Nominiert werden Dokumentarfilme, die zwischen dem 1. August des Vorjahres und dem 31. Mai 2014 im Kino ausgewertet wurden; dabei kommen nur deutsche Produktionen und deutsche Majoritäts-Koproduktionen sowie rein österreichische und majoritär österreichische Koproduktionen in Frage.

Die Vorauswahl treffen die künstlerischen Leiter von Filmplus. Eine Vorjury mit erfahrenen Editoren sichtet den Pool von zwölf bis fünfzehn Filmen und legt anschließend gemeinsam die fünf Nominierungen in Köln fest, die während Filmplus dem Publikum und der Hauptjury vorgeführt werden.

» mehr Infos unter www.filmplus.de

11.11.2014 ¦ Rückblick: The State of Fine Art - Internationales Symposium in Brüssel

VG Bild-Kunst, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), European Visual Artists (EVA) und EuroMEI organisierten das Symposium in Zusammenarbeit mit der International Association of Art (IAA) Europe und der International Confederation of Authors and Composers Societies (CISAC).

Zu den Themen "Folgerecht: Umsetzung des Folgerechts und der europäischen Folgerechtsrichtlinie", "Urheberrechtsverträge: Wie kann ein für die Urheber gerechtes europäisches Vertragsrecht aussehen?", "Privatkopie: Bedeutung einer fairen Privatkopie-Vergütung" und "User Generated Content and ISP Responsibility: Welche Probleme und Positionen gibt es, welche Lösungsvorschläge?" luden erfahrene Juristen, Führungskräfte von Verwertungsgesellschaften sowie NGOs ein. Für die Künstler wurden damit die aktuellsten Themen zum Urheberrecht angesprochen, mit denen sie täglich konfrontiert werden; Lösungsvorschläge in Sachen Urheberrechtspolitik wurden ebenfalls dargestellt.

Im ersten Panel ging es um das Folgerecht. Marie-Anne Ferry-Fall (Direktorin ADAGP und Präsidentin EVA) führte Best Practice-Modelle auf und verdeutlichte die Schwierigkeiten, die es beim künftigen Umgang mit dem Folgerecht zu überwinden gilt. Martin Leskovjan, Rechtsanwalt in der tschechischen Gesellschaft zur Verwertung von Folgerecht (GESTOR), setzte den Fokus nicht nur auf die Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Verwaltung des Folgerechts im aufstrebenden europäischen Kunstmarkt, sondern auch auf moderne Lösungen, um bestehende Schwierigkeiten beim Folgerecht zu beseitigen.

Im zweiten Panel thematisierten Martin Beckett (britischer Fotograf) und Anouk Siegelaar (Expertin für Urheberrechtsverträge für den Verband Niederländischer Designer) die größten Probleme bei Urheberrechtsverträgen und zeigten auf, wie Gesetzgeber, Freiberufler und die Künstler sich selbst schützen können.

Anke Schierholz, Justiziarin der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und Carlos Sanz Sánchez, Vertreter der EGEDA (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Produzenten in Spanien) präsentierten im dritten Panel das Thema Privatkopievergütung. Anke Schierholz zeigte mögliche Modelle auf, die eine Erhebung der zu ermittelnden Abgabe möglich machen sollen; auch unter Berücksichtigung der Digitalisierung und der Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit den Industrievertretern. Carlos Sanz Sánchez präsentierte neueste Veränderungen in der spanischen Gesetzgebung in Bezug auf die Privatkopievergütung.

Panel 4 widmete sich dem Thema User Generated Content und damit die Verantwortung der Internet Service Provider. Gerhard Pfennig (Sprecher der Initiative Urheberrecht) ging es im Kern um den Schutz von urheberrechtlich geschütztem Material im Web, der trotz der zunehmenden Online-Sharing-Gesellschaft gewährleistet und gewahrt werden müsse. Alexander von Arotin (Österreichischer Künstler) erläuterte die Sicht eines Künstlers in Bezug auf User Generated Content.

Pavel Svoboda, MdEP - Vorsitzender des Rechtsausschusses, sorgte für Zuversicht und betonte abschließend, dass er dem Urheberrecht auf europäischer Ebene eine große Bedeutung während seiner Legislaturperiode zuteilen wolle.

Die Teilnehmer des Symposiums waren davon überzeugt, dass es für den Gesetzgeber viele Ansätze gibt, um sicherzustellen, dass die Schöpfer der bildenden Kunst in Zukunft geschützt sind. Es gilt, sie darin  zu bestärken, ihre Arbeiten und Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, weil sie sicher sein können, dass sie daran beteiligt werden, wenn damit Geld verdient wird. Hier ist gerade der europäische Gesetzgeber gefragt, denn die Regeln müssen in allen Mitgliedsstaaten gleich sein.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Carola Streul (EVA), Johannes Studinger (UNI-MEI) und Ariane Joachimowicz (Berenboom & Partners Law Office).


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10.11.2014 ¦ Hofer Filmtage: Bild-Kunst-Förderpreise vergeben

Der Bild-Kunst_Förderpreis "Bestes Kostümbild"
geht an Juliane Maier für den Film:

Wir sind jung, Wir sind stark /Regie Burhan Qurbani

Der Bild-Kunst_Förderpreis "Bestes Szenenbild"
geht an Jill Schwarzer für den Film

Wir sind jung, Wir sind stark /Regie Burhan Qurbani

» Video: Interview mit Jill Schwarzer

Bild-Kunst-Förderpreise: Bestes Kostümbild/ Bestes Szenenbild
Der Preis wurde angeregt von dem "Studiengang Film- und Fernsehen Abteilung Szenenbild" der HFF München. Er wird seit 1997 vergeben, von einer Jury aus Vertretern des VSK Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e. V., dem Szenenbild Studiengang der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg und der HFF Potsdam-Babelsberg.

Seit 2008 wird der Preis vom VSK Verband und der Filmakademie Baden-Württemberg allein organisiert; seit 2009 ist er um den Preis für das beste Kostümbild erweitert. Seit 2010 besteht zusätzlich eine Förderung durch die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst und die Theaterkunst GmbH.

Der Preis besteht seit 2004 aus einer Urkunde, nennt sich jetzt "Bild-Kunst Förderpreis – Bestes Kostümbild Bestes Szenenbild" und ist seit 2010 mit jeweils 2500 € dotiert.

Über die Hofer Filmtage
Die Internationalen Hofer Filmtage gelten als Plattform für deutsche Nachwuchsregisseure: Für die Entdeckung junger Talente gelten die Filmtage nach Berlin als wichtigstes Filmfest im deutschsprachigen Raum. Auch Independent-Filme aus aller Welt werden gezeigt. Sie machen rund die Hälfte der insgesamt 130 Spielfilme, Dokumentationen und Kurzfilme im Programm aus.

Präsentiert werden die Vorstellungen meist von der Regisseurin oder vom Regisseur selbst, die es sich nur selten nehmen lassen, dem Publikum bei der deutschen Erstaufführung ihres Werks persönlich Rede und Antwort zu stehen.

10.11.2014 ¦ Wert der Kreativität

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, begrüßte zur Eröffnung des Parlamentarischen Abends die EU-Richtlinie als wichtigen Erfolg für die Urheber: "Damit ist ein wesentlicher Schritt getan, um europaweit einheitliche Standards für Verwertungsgesellschaften zu schaffen und die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten in Europa zu erleichtern. Bei der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten muss es nun darum gehen, tatsächlich gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften herzustellen und damit einen fairen Wettbewerb in Europa zu ermöglichen."


Der Schirmherr der Veranstaltung, Christian Flisek MdB (SPD), betonte in seinem Grußwort, dass die deutschen Verwertungsgesellschaften in einem gewachsenen, bewährten und gut funktionierenden Rechtssystem tätig seien. "Nationale Regelungen, die über den Maßgaben der Richtlinie liegen, bleiben zulässig, ein strengeres deutsches Recht darf aber nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen. Dies müssen wir anerkennen und mit Augenmaß vorgehen." Anschließend vertraten die Bundestagsabgeordneten Christian Flisek MdB (SPD), Ansgar Heveling MdB (CDU), Renate Künast MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Halina Wawzyniak MdB (Fraktion DIE LINKE.) auf drei Paneldiskussionen zu den Themen "Europäische Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts", "Grenzüberschreitende Musiklizenzierung" sowie "Bedeutung der Privatkopie" die Positionen ihrer Fraktionen zum Urheberrecht und zur anstehenden Umsetzung der Richtlinie.


Ausgangspunkt für den Dialog ist die bis April 2016 anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. Die Richtlinie schafft erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts und soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa bieten. Die deutschen Verwertungsgesellschaften hatten bereits den Entstehungsprozess der EU-Richtlinie im Sinne der Urheber und Leistungsschutzberechtigten in Brüssel aktiv begleitet. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gab GVL-Geschäftsführer Dr. Tilo Gerlach zu bedenken: "Dank der hierzulande geltenden hohen Regulierungsstandards erfüllen die deutschen Verwertungsgesellschaften bereits heute die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie. Die Harmonisierung der europäischen Rechtewahrnehmung darf jedenfalls nicht zulasten der Kreativen und ihrer Partner gehen."
Dr. Robert Staats, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort betonte, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie gesetzliche Korrekturen zur Privatkopievergütung dringend erforderlich seien. "Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Hinterlegungspflicht ist besonders wichtig, um die angemessene Vergütung der Rechteinhaber sicherzu-stellen."

Für Dr. Urban Pappi, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst ist entscheidend, dass der deutsche Gesetzgeber sein Augenmerk nun verstärkt nach Brüssel richtet, wo Digitalkommissar Günther Oettinger in den kommenden Monaten die lang erwartete Modernisierung des Urheberrechts in Angriff nehmen will. Deutschland sollte sich in die Diskussion aktiv einschalten und gemeinsam mit Frankreich dafür sorgen, dass man das Urheberrecht mit dem gebotenen Augenmaß weiter entwickelt.


GVL-Geschäftsführer Guido Evers hob in seiner Schlussbetrachtung hervor, wie wichtig der Dialog zwischen den gesetzgebenden Akteuren und den Verwertungsgesellschaften sei: "Wir freuen uns, dass die Vertreter aller Parteien an einem Austausch interessiert sind." Mit Blick nach Berlin und Brüssel stellte er heraus, dass sich das System der Privatkopievergütung seit fast fünfzig Jahren etabliert habe und ein Zukunftsmodell sei: "Es ist verbraucherfreundlich, zeitgemäß und auch die 2008 erfolgte Überführung in ein marktorientiertes und empirisch gestütztes, zukunftsoffenes Verhandlungsgefüge ist vom Ansatz her positiv und kann ein Modell für ganz Europa sein."


Die Diskussion wurde moderiert von der Journalistin Barbara Haack, die Musikmacher Ulle und Töle sorgten für das musikalische Rahmenprogramm.

<link fileadmin user_upload downloads pdf pm_wert_der_kreativita__t.pdf download herunterladen der datei>» offizielle Pressemitteliung

31.10.2014 ¦ Save the date: Symposium am 12. Dezember

Das Josef Kohler-Institut für Immaterialgüterrecht der Humboldt-Universität zu Berlin veranstaltet gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht das

3. Josef Kohler-Symposion zum Thema
"Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern: Die private Vervielfältigung im Lichte der jüngsten Rechtsentwicklung in der EU"

12. Dezember 2014
9.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Heilig-Geist-Kapelle in Berlin-Mitte

Das Symposion stellt Fragen zur Diskussion, die für die Urheber und ausübenden Künstler, aber auch für die Entwicklung des Urheberrechts von aktueller Bedeutung sind: Wie sieht die neue EU-Kommission im Rahmen ihrer "Digitalen Agenda" die Rolle des Urheberrechts in der Zukunft? Werden Nutzer in Europa und in Deutschland in Zukunft im Rahmen eines geregelten Interessenausgleichs mit den Rechteinhabern in erweitertem Umfang freien Zugriff auf geschützte Werke für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, für wissenschaftliche und Schulnutzungen haben? Werden sie dafür Pauschalvergütungen entrichten? Kann das bestehende System auf neue Nutzungsformen ausgedehnt werden? Die Koalition hat sich verpflichtet, die geltenden Regeln nachzubessern: Geschieht das?

Das an der Humboldt-Universität zu Berlin in Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht veranstaltete 3. Josef Kohler-Symposion soll diesen Fragen nachgehen. Spezialisierte Juristen aus Brüssel und Deutschland aus Wissenschaft und Praxis sowie Urheber und Kreative diskutieren diese Themen.

Das Programm und weitere Informationen entnehmen Sie auch dem <link fileadmin user_upload downloads pdf download herunterladen der datei>Flyer oder der website <link http: symposion.urheber.info external-link-new-window externen link in neuem>symposion.urheber.info

Anmeldungen nehmen wir gerne unter <link mail ein fenster zum versenden der>info@urheber.info entgegen.

<link http: urheber.info sites default files external-link-new-window externen link in neuem>» zur offiziellen Mitteilung

<link http: urheber.info external-link-new-window externen link in neuem>» zur Homepage Initiative Urheberrecht

30.10.2014 ¦ Oettinger plant EU-weite Urheberrechtsabgabe

Der Spiegel berichtet eine Woche vor Amtsantritt der neuen EU-Kommission über die Pläne des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten zum "globalen Reizthema" Urheberrecht. Es freut uns, dass der neue Digitalkommissar diesem für die Urheber so wichtigen Thema erkennbar eine große Bedeutung beimisst. Eine geplante Abgabe für die Webnutzung von geistigem Eigentum sollen insbesondere US-Konzerne wie Google zahlen. "Wenn Google intellektuelle Werte aus der EU bezieht und damit arbeitet, dann kann die EU diese Werte schützen und von Google eine Abgabe dafür verlangen", so Oettinger in einem weiteren Interview mit dem Handelsblatt. Er erklärt, dass man für den geplanten Gesetzesentwurf zunächst einmal definieren müsse, "was geistiges Eigentum überhaupt sei". Anschließend würde man die Rechte der Erzeuger, also der Künstler, Wissenschaftler und Autoren" festlegen. "Am Ende stünde dann die noch zu definierende Vergütung."

Straffer Zeitplan bis zum Gesetzesentwurf
Bis 2016 will Günther Oettinger einen Gesetzentwurf vorlegen. Ob es ihm gelingen wird, diesen nach nur einem Jahr vorzulegen und das Thema europaweit zu harmonisieren, bleibt fraglich, denn in vielen Ländern der EU gibt es schon seit Jahren heftige Debatten um mögliche Urheberrechtsreformen.
Hinzu kommt, dass im Bereich Urheberrecht traditionell eine starke Lobbytätigkeit in Rechnung gestellt werden muss: Verwertungsgesellschaften, Verlags-, Produzenten- und Künstlerverbände, US-Branchenverbände. Sie alle mischen bei weltweiten Diskussionen zum Urheberrecht mit. Oettinger wird nicht darum herum kommen, sich mit diesen Interessengruppen in seinem knapp bemessenen Jahr auseinanderzusetzen.

Abgaben in Deutschland – Oettinger zu den Verwertungsgesellschaften
Hierzulande gibt es bereits Regelungen, über die Geld von Unternehmen eingezogen und an die Urheber verteilt wird: die Rede ist von der Privatkopievergütung. Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die VG Bild-Kunst ziehen Geld für Musiker, Autoren, Künstler, Filmurheber sowie Fotografen ein, aber auch für Filmproduzenten, Verlage und Musiklabels ein. Insofern besteht die Infrastruktur bereits, mit deren Hilfe eine neue Abgabe administriert werden könnte.

Für Günther Oettinger wird das Thema Urheberrecht eine große Herausforderung. Trotzdem ist es an der Zeit, den Stier bei den Hörnern zu packen und das Urheberrecht endlich an die Herausforderungen des Digitalzeitalters anzupassen. Wir werden das Geschehen in Brüssel aufmerksam verfolgen und an anderer Stelle über die Entwicklungen berichten.

24.10.2014 ¦ IGBK-Stellungnahme zum neuen EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport

Der neu gewählte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker setzt sich mit der Nominierung Navracsics' sowohl über das Votum des Kulturausschusses des Europaparlaments als auch die Proteste europäischer Kulturorganisationen hinweg. Der Kulturausschuss hatte sich nach einer Anhörung gegen Tibor Navracsics als EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Bürgerschaft ausgesprochen, ihn aber grundsätzlich für geeignet erachtet, den Posten eines EU-Kommissars auszufüllen. Darüber hinaus hatte u. a. die Organisation Culture Action Europe, ein Zusammenschluss von Personen und Organisationen, der über 80.000 Kunst- und Kulturschaffende in Europa eine Stimme verleiht, die Nominierung kritisiert.

Als ehemaliger ungarischer Justizminister im Kabinett der rechtskonservativen Regierungspartei FIDESZ ist Tibor Navracsics mitverantwortlich dafür, dass in Ungarn die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft drastisch eingeengt wurde. In der ungarischen Kunst- und Kulturszene wurde gar der Vorwurf einer 'Gleichschaltung' laut, da die Regierung schon seit Jahren auf wichtige Museen und Ausstellungseinrichtungen durch Budgetkürzungen und personelle Umbesetzungen massiv politischen Druck ausübt. Der Ruf nach einer qualifizierten Persönlichkeit, die glaubwürdig die Meinungsfreiheit und die Vielfalt von Kunst und Kultur in Europa repräsentiert, blieb damit ungehört. Das Ressort von Tibor Navracsics wird nun lediglich um die Zuständigkeit für die 'Bürgerschaft' beschnitten und durch das Ressort Sport ergänzt. Die Stellungnahme, der sich zahlreiche Europäische Kulturorganisationen angeschlossen haben, finden Sie auf der Website von <link http: www.cultureactioneurope.org lang-en news-archive external-link-new-window externen link in neuem>Culture Action Europe.

22.10.2014 ¦ 22. November: Symposium »Kunst, Bildung, Qualität«

Es gibt in der Kunstgeschichte wohl keinen Satz, der derart inflationär zitiert wird, wie der von Joseph Beuys »Jeder Mensch ist ein Künstler«. Dieser Satz ist zum Leitmotiv einer liberal-demokratischen Lebenseinstellung geworden, die mit dem künstlerischen Potential Einzelner rechnet, es aber zugleich neutralisiert. Der Freiheitsimpuls, der künstlerischem Handeln innewohnt, der mit einer kritischen Reflexion von Gegenwart verbunden ist, spielt in diesem Zusammenhang nur eine Nebenrolle. Denn individueller Gestaltungsspielraum bewegt sich in den engen Grenzen marktgerechter Selbsterfindung und gelenkter Kreativität. Diese ist vor allem auf wirtschaftlich verwertbare Innovation ausgerichtet. Demzufolge wird heute oft von einem Bildungsauftrag gesprochen, den die Politik an die gesellschaftlichen Institutionen und Bildungsträger richtet. Gefordert wird die Ausbildung akademischen Nachwuchses, der die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft im globalen Wettbewerb sicherstellt. Lebenslange Weiterbildung wird jeder Bürgerin, jedem Bürger als Selbstverpflichtung und Dienst an der Gesellschaft abverlangt. Mehr und mehr wird der Kunst in diesem Zusammenhang die Rolle einer Dienstleisterin zugewiesen. Sie soll messbar vermittelt werden und besonders Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten zu gesellschaftlicher Akzeptanz und Integration verhelfen.
 
Das Symposium will die Beziehung zwischen Kunst und Bildung und die in beide gelegten Werte untersuchen. Eine solche Auseinandersetzung ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit von Künstlerinnen und Künstlern im Kontext der Bildung. Ob sie ihr künstlerisches Handeln für die Teilhabe Anderer öffnen oder ein singuläres Werk entwickeln, immer findet auch eine Auseinandersetzung mit den sinnlichen Eigenschaften und Qualitäten von Lebenswelten, unabhängig von rationalen Rechtfertigungen statt. Emotionale und intuitive Impulse und Erfahrungen stehen im Zentrum. Ohne sie bliebe uns jede Qualität von Kunst verschlossen.
 
Programm

 
11:00 Uhr
Grußwort
Dr. Marion Ackermann | Künstlerische Direktorin Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
 
11:15 Uhr
Begrüßung & Einführung
Frank Michael Zeidler | Erster Vorsitzender Deutscher Künstlerbund
Annebarbe Kau | Vorstand Deutscher Künstlerbund
 
11:30 Uhr
»Werkstatt verändert«
Seraphina Lenz | Künstlerin, Berlin
 
12:00 Uhr
»Arbeiten am Kunstbegriff – eine Parallelverschiebung zwischen K und B«
Prof. Dr. phil. Nanna Lüth | Juniorprofessorin für Kunstdidaktik/Geschlechterforschung Universität der Künste Berlin
 
12:30 Uhr
»Raum für Partizipation. Das Labor in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen.«
Julia Hagenberg | Leiterin der Abteilung Bildung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
 
13:00 Uhr
Mittagspause
 
13:45 Uhr
Podium
Statements im Rahmen des Podiums
Ute Reeh | Künstlerin, Düsseldorf
Jörg Schubert | Lehrer und Initiator HerderRaumFürKunst, Köln
Seraphina Lenz
Prof. Dr. phil. Nanna Lüth
Julia Hagenberg
 
14:45 Uhr
Öffnung der Diskussion zum Publikum
 
Podiumsleitung
Prof. Dr. Joachim Kettel | Professor für Kunst und ihre Didaktik Pädagogische Hochschule Karlsruhe
 
15:30 Uhr
Zusammenfassung
 
Möglichkeit des Besuches der Ausstellung Katharina Hinsberg »Feldern (Farben)« im Labor
 
16:30 Uhr
»Des Apfels Kern«
Kostproben von Christine Bernhard, Studio 1
 
Veranstaltungsort
Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
K20 Grabbeplatz | Trinkaus Auditorium
Grabbeplatz 5 | 40213 Düsseldorf
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Eintritt frei
Anmeldung bis 19.11.2014 erforderlich
per Mail unter <link mail ein fenster zum versenden der>info@kuenstlerbund.de

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Gefördert von der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst, Bonn

Mehr Infos unter <link http: www.kuenstlerbund.de external-link-new-window externen link in neuem>www.kuenstlerbund.de

20.10.2014 ¦ Veranstaltung: 04. November 2014 in Brüssel

Das Ziel ist, den Blick auf aktuelle Fragen des Urheberrechts zu lenken und den Europa-Parlamentariern und -Parlamentarierinnen sowie Vertretern/innen der neuen EU-Kommission die Positionen des Sektors Bildende Kunst in Europa vorzustellen. Die VG Bild-Kunst, die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), European Visual Artists (EVA) und EuroMEI organisieren das Symposium in Zusammenarbeit mit der International Association of Art (IAA) Europe und der International Confederation of Authors and Composers Societies (CISAC).

Organisatorisches

Die Veranstaltung findet zwischen 14 und 18 Uhr im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Auf den Panels diskutieren Vertreter/innen von Verwertungsgesellschaften und Künstlerorganisationen zu folgenden Themen:

  • Resale Right: Umsetzung des Folgerechts und der europäischen Folgerechtsrichtlinie
  • Copyright Contracts: Wie kann ein für die Urheber gerechtes europäisches Vertragsrecht aussehen?
  • Private Copy Remuneration: Bedeutung einer fairen Privatkopie-Vergütung
  • User Generated Content and ISP Responsibility:Welche Probleme und Positionen gibt es, welche Lösungsvorschläge?

Ein Abendempfang in der Nordrhein-Westfälischen Landesvertretung in Brüssel beschließt die Veranstaltung.

Melden Sie sich gleich an!

Weitere Informationen finden Sie unter www.state-of-fine-art.org

Die Website ist nur auf Englisch verfügbar; bitte beachten Sie auch, dass die Veranstaltung ebenfalls auf Englisch erfolgt.

17.10.2014 ¦ CISAC zur 54. Generalversammlung der WIPO

Zur Eröffnung des neuen Konferenzsaals der WIPO in Genf hielt CISAC-Präsident Jean Michel Jarre zwei Begrüßungsreden. Rund 1.200 Delegierte nahmen an der zweitägigen WIPO-Veranstaltung teil: darunter Minister, Botschafter, Diplomaten sowie Regierungsbeamte. Jarre nutzte bei seinen Reden die Gelegenheit und startete einen Aufruf zur Unterstützung der Gesetzgeber und der internationalen Gemeinschaften für den Schutz der Urheberrechte. Er hob dabei den wertvollen Beitrag der Urheber zur Kultur und Kreativwirtschaft in der ganzen Welt hervor.

"Wir haben Mitglieder in Verwertungsgesellschaften aus rund 120 Ländern. Und sie versammeln die Urheber aus allen künstlerischen Bereichen: Musik, audiovisuelle Medien, Literatur, Drama und der bildenden Kunst.
All diese Kreativen haben eines gemeinsam: Sie werden durch das Urheberrecht vereint und sind gleichermaßen abhängig vom Schutz durch das Urheberrecht.
Wir setzen auf Organisationen wie WIPO, um einen internationalen Rahmen für diesen Schutz zu schaffen.

Schöpfer brauchen WIPO - und WIPO braucht Schöpfer.

Ich rufe alle Mitgliedstaaten auf, die WIPO und die Bedeutung von Kreativität anzuerkennen. Dabei geht es nicht allein um unsere Kulturen oder Kreativität, sondern um die Anerkennung von uns als Motor für die globale Wirtschaftsentwicklung."


Cocktaillunch mit Podiumsdiskussion
Am zweiten Tag organisierte die CISAC einen Cocktail-Lunch und lud in der Lobby zu mehreren Podiumsdiskussionen ein; dieser Rahmen bot eine gute Chance für die Urheber zum Austausch mit den Konferenzteilnehmern. Im Kern ging es um ein globales, modernes Urheberrecht. Unter dem Titel "Eine nachhaltige Zukunft für Autoren" präsentierten sechs international renommierte Urheber ihre Ansichten über die Notwendigkeit eines globalen Schutzes des Urheberrechts und die Bedeutung der kollektiven Verwaltung von Rechten - weltweit. U.a. Jean Michel Jarre, Hervé di Rosa (Visual Artist, Frankreich), Angèle Diabang (Filmregisseur, Senegal), Daphna Levin (Drehbuchautor, Israel), Vinod Ranganath (Dramatiker, Drehbuchautor und Regisseur, Indien) und Eddie Schwartz (Komponist, Kanada).

Resümee
Wer nicht auf seine Belange aufmerksam macht, wird heutzutage nicht gehört. Die CISAC setzt verstärkt auf den direkten Dialog zwischen Urhebern und Entscheidungsträgern, um die Bedeutung des Urheberrechts anschaulich zu machen und die trockenen Paragraphen zum Leben zu erwecken. Richtig so!

» Zur CISAC-Website

14.10.2014 ¦ Projektförderung BG II: Erstmals auch Multimedia

Fotografen, Illustratoren, Grafiker und Grafik-Designer mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland können sich bei der Stiftung Kulturwerk um die Förderung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens bewerben. Erstmals sind auch Multimedia-Geschichten zur Einreichung und Förderung zugelassen. Die Förderung kann bis zu 80% der Gesamtkosten, maximal jedoch 8.000 Euro betragen. Bezuschusst werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten; private Lebenshaltungskosten und investive Kosten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2014.

Die Anträge müssen zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kulturwerk in Bonn vorliegen. Multimediaproduktionen zur Dokumentation Ihrer bisherigen Arbeit können über die Seite der VG Bild-Kunst unter dem Menüpunkt Service und weiter über "<link internal-link internen link im aktuellen>Datenübertragung an die Stiftung Kulturwerk" auf unseren Server hochgeladen werden. Es gelten folgende Einschränkungen:

  • Größe der Filme um die 640 x 360 Pixel
  • maximale Dateigröße 100 MB

Pro Antragsteller kann nur eine Multimedia-Produktion eingereicht werden. Grundlage der Produktion müssen Fotografien sein, auch wenn andere visuelle Elemente wie Film, Grafik und Text verwendet werden. Die Autorenschaft des sich bewerbenden Fotografen muss eindeutig erkennbar sein.

Die Jury wird ihre Entscheidung noch in diesem Jahr treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien sowie Hinweise zur Antragstellung gibt es <link internal-link internen link im aktuellen>hier oder telefonisch unter 0228 915 34 13.

14.10.2014 ¦ Kulturwerk: Projektförderung 2014 BG I

In seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 hat der Förderbeirat der Stiftung Kulturwerk der Berufsgruppe I (Bildende Kunst) die für den Bewerbungstermin 15. September ausgeschriebenen Projektförderungen beraten und entschieden. Antragsberechtigt waren rechtsfähige Organisationen von ausschließlich bildenden Künstlerinnen und Künstlern, sofern sie auf überwiegend ehrenamtlicher Basis arbeiten und als Verein in ein Vereinsregister eingetragen sind. Für diesen Termin waren 27 Anträge eingegangen. Die Vergabekommission hat fünf Vorhaben, die im Jahr 2015 stattfinden, mit einer Gesamtsumme von rund 39.000 Euro bewilligt.

  • BBK Hamburg e.V.    Forum und Ausstellung "Position 2015"
  • BBK Leipzig e.V.    "Ereignis Druckgraphik 2015" im Tapetenwerk Leipzig
  • Freie Akademie der Künste e.V. Hamburg    "Letters & Loops". Ouxpotische Performance
  • Künstlerhaus Dortmund e.V.    Ausstellung "I wanna be a dog"
  • Kulturwerk des BBK Sachsen-Anhalt e.V.    Ausstellung "Schnongs auf Hitsche"

Mitglieder der Vergabekommission waren:
•    Annemarie Helmer-Heichele
•    André Kestel
•    Michael Kress
•    Dorothee Rocke
•    Werner Schaub
•    Ulla Windheuser-Schwarz
•    Frank Michael Zeidler

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin:

Dr. Britta Klöpfer
Telefon: 0228 915 34 13, <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

22.09.2014 ¦ Gastkommentar Prof. Dr. Gerhard Pfennig

Im Zentrum des Urheberrechtsgesetzes aber auch in der Wirklichkeit der Informationsgesellschaft steht nach, wie vor der kreative, schöpferisch tätige Urheber und ausübende Künstler - dessen Schöpfungsbeitrag - vor der Leistung des unmittelbaren Werkvermittlers und der Intermediäre der Internetgesellschaft die Voraussetzung für die Entstehung von urheberrechtlich geschütztem Content ist.
Das ist mittlerweile nicht nur eine konstante Größe der deutschen Politik, sondern auch der EU, wie der neue Kommissionspräsident Juncker bei seiner Vorstellung deutlich gemacht hat. Diese Positionierung kann nicht durch Kosten-Nutzen-Analysen und auch nicht durch den Hinweis auf technische Entwicklungen in Frage gestellt werden.

Neu ist allerdings, dass die Werke unter Nutzung digitaler Technik nicht mehr allein mit Hilfe der traditionellen Erstverwerter  - Produzenten, Verleger, Sender - an die Endnutzer gelangen, sondern dass diese vermehrt direkten Zugang zu Werken haben und darüber hinaus über technische Möglichkeiten verfügen, die  zur Aneignung fremder Werke, aber auch zu eigener Werkschöpfung auf der Grundlage der Nutzung fremder Werke einladen.

Diese neue Situation erfordert jedoch keine Erweiterung des  § 11 UrhG und damit zu einer Gleichstellung der Nutzer mit den Urhebern, wie es das Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Ohly nahelegt, und wie es seit rund zwei Jahren von den Piraten gefordert wird.  

Meiner Ansicht nach kann den neuen Umständen besser unter Anwendung und ggf. Erweiterung der urhebervertragsrechtlichen Regelungen des Gesetzes Rechnung getragen werden; ohne die Vorrangstellung der Urheber vor den Nutzern in Frage zu stellen und das System fundamental zu ändern. Die Urheber sind nach wie vor die wichtigsten Personen bei der Schaffung von Content für die Informationsgesellschaft und verdienen Schutz wie es die Ausführungen von Frau Bundeskanzlerin Merkel bei der Jubiläumsveranstaltung des Deutschen Privatfernsehens am 9.September 2014 verdeutlicht haben: "Es muss möglich sein, aus kreativer Arbeit Einkünfte zu erzielen (...). Niemand soll Autoren um die Früchte ihrer Arbeit bringen. Jeder weiß, wie viel Arbeit dahinter steckt."

Unter diesen Voraussetzungen ist bedauerlich, dass der Hauptgutachter und die anderen Gutachter auf zwei wichtige Bereiche nur beiläufig eingehen, die für die
Nutzung von Rechten im Informationszeitalter große Bedeutung haben:

  • das Urhebervertragsrecht
  • das Recht der kollektiven Wahrnehmung,

Unter Berücksichtigung dieser wichtigen – und in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich als entwicklungsbedürftig erwähnten - Gebiete des Urheberrechts müssen wir uns aus der Sicht der Urheber mit folgenden Fragestellungen vordringlich befassen:

a.  Werkbegriff
Ob unter der Berücksichtigung der europäischen und nationalen Rechtsprechung definitorische Änderungen des Werkbegriffs erforderlich sind - wie im Gutachten Ohly vorgeschlagen -, kann hier offen bleiben. Realität ist, dass der Werkbegriff zunehmend "aufgeweicht" wird. Die falsche Lösung ist aus meiner Sicht allerdings die beispielhaft vorgeschlagene Abschaffung  "minderer" Rechte; nämlich mancher Leistungsschutzrechte. In Gutachten wird beispielsweise die Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Lichtbilder (§ 72) gefordert. Sie wird rein pragmatisch mit der massenhaften Zunahme der Hobbyfotografie, der Entwicklung der Technik und der Zunahme von Abmahnverfahren in diesem Bereich begründet, ohne darauf hinzuweisen, dass mit diesem Schritt auch die Grundlage der Vergütung vieler professioneller Fotografen betroffen wäre. Außerdem würde das Abgrenzungsproblem - als Werk – zwischen geschützter und "schutzloser" Fotografie aufleben, das im Rahmen der Umsetzung der Schutzfristenrichtlinie faktisch beseitigt wurde. Durch diesen Vorschlag werden also mehr Konflikte geschaffen als gelöst. Insbesondere, wenn man an die im Gutachten angesprochenen Laufbilder und andere Leistungen denkt, die wichtige materielle Refinanzierungsmöglichkeiten für zahlreiche kreative Menschen und Teile der Kulturindustrie schaffen.

Was die geschützten Werke und Leistungen betrifft, ist unstrittig, dass unter den gegebenen technischen Möglichkeiten auch die kreativen Nutzer (Prosumer), die ihre Werke auf der Grundlage vorbestehender, im Netz kursierender Werke "schaffen", dann als Urheber anzuerkennen sind, wenn ihre Werke unter Berücksichtigung des § 24 (Freie Benutzung) geschaffen wurden. Sie haben dann auch Anspruch auf die Vergütungen, die für die Nutzung ihrer Werke anfallen, sofern sie dies wünschen; einer Erweiterung des § 11 bedarf es dafür nicht.

b. Erweiterung der kollektiven oder zentralisierten Rechtewahrnehmung

Viele technische Neuerungen der digitalen Gesellschaft - darauf weist das Gutachten Ohly hin - machen Werkermittlungen und den Rechtserwerb für den individuellen Nutzer im Einzelfall schwieriger; dies gilt insbesondere für den Bereich der Schrankenregelungen und der neuen Nutzungsarten – user generated content, framing, streaming etc. Das Gutachten Ohly weist an vielen Stellen auf mögliche kollektive Rechtewahrnehmung hin, die praktikabel und kostengünstig ist.

Wenn man jetzt und in Zukunft – ohne die Nutzer mit umfangreichen Rechteklärungen befassen zu wollen – die Beteiligung und angemessene Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, aber auch der Produzenten und Verleger für die Nutzung von geschützten Werken sichern will, muss man im Zusammenhang mit diesen neuen Nutzungen über Erweiterungen der kollektiven oder zentralisierten Rechtewahrnehmung  speziell für Urheber und ausübende Künstler, und damit über Erleichterungen des Rechtserwerbs zugunsten der Nutzer nachdenken. Damit stellt sich auch die Frage nach dem  Recht der Verwertungsgesellschaften und notwendige Anpassungen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung bietet die beste Gelegenheit, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soweit das geltende Recht nicht ausreicht.
 
Die Urheber jedenfalls stehen Nutzungserweiterungen der genannten Art nicht im Weg, sofern die Verwaltung in einfacher Form ermöglicht wird und damit auch die Zahlung angemessener Vergütungen gesichert ist. Die Diskussion auf EU-Ebene über einen Anspruch auf angemessene Vergütung der Filmurheber bei Weiterleitung ihrer Werke durch Intermediäre - verwaltet durch ihre Verwertungsgesellschaften - gibt Anlass zum Nachdenken über innovative Modelle der Lizenzierung, die zur Senkung der Transferkosten führen.

c. Urhebervertragsrecht

In diesen Zusammenhang gehört dann auch die urhebervertragliche Präzisierung der Beteiligungsverhältnisse in traditionellen Werkvermittlungsstrukturen zwischen Produzenten und Urhebern, da viele genutzte Werke auch weiterhin in der gemeinsamen Zusammenarbeit geschaffen und genutzt werden. Für die Verwaltung dieser Werke in neuen Nutzungsformen müssen von Anfang an klare Regelungen geschaffen werden, die die Aufteilung der Erlöse in fairer Weise ermöglichen. Das geltende Urhebervertragsrecht muss deshalb dringend überarbeitet werden, damit mehr Verträge über Vergütungsregeln zustande kommen und die Ansprüche auf angemessene Vergütung durchsetzungsstark ausgestaltet sind.

Ein besonderes Problem ergibt sich allerdings durch die jüngste Rechtsprechung der Münchener Gerichte, dass das traditionelle Rechtsverhältnis der Buchverleger zu den Urhebern und ihr Beteiligungsanspruch an Vergütungen für Nutzungen im Bereich der Schrankenregelungen der kollektiven Wahrnehmung rechtlich in Frage gestellt wird.

Ich schlage zur Lösung dieser Problematik - ganz unabhängig von der bevorstehenden Entscheidung des BGH - einen pragmatischen Ansatz vor, der allerdings nicht kurzfristig umzusetzen sein wird: Wenn es gelungen ist, für Presseverleger ein Leistungsschutzrecht zu definieren, muss das auch bei Buchverlegern möglich sein. Die im Gutachten erwähnte These, das sei nicht möglich, weil es sich beim Buch im Gegensatz zum Tonträger um ein dauerhaft festgelegtes Werkstück handele, ist für mich nicht überzeugend.

Das Thema Urhebervertragsrecht hat jedoch in der Informationsgesellschaft zusätzlich eine weitere Dimension bekommen. Den Urhebern stehen nicht nur die traditionellen Verwerter gegenüber, sondern auch die neuen Internetmächte bzw. Intermediäre: Amazon, Google, Youtube und andere. Diese sind weit davon entfernt, über Bedingungen überhaupt zu verhandeln bzw. sonstige Gepflogenheiten ,die sich z.B. aus traditionellen Verlagsverträgen ergeben, zu übernehmen. Es gilt für diese, die ihre Dienste als Verleger oder "Produzenten" in Anspruch nehmen, der Grundsatz "Friss oder stirb", so dass sich in manchen Länder die Urheber schon wieder hinter ihre Verleger stellen; trotz berechtigter Kritik, sich diesen neuen Monopolen und ihren Geschäftspraktiken nicht auszuliefern.

So entstehen aus der Not, trotz der eingangs erwähnten Konfliktlage, Bündnisse gegen die größeren "Raubfische". Wir brauchen also langfristig auch ein internationales Urhebervertragsrecht, das die Vertragsverhältnisse von Urhebern und ausübenden Künstlern zu internationalen Verwerterkonzernen reguliert, damit die Verwertungskette auch in Zukunft so funktioniert, dass jeder seinen fairen Anteil bekommt.

d. Erweiterung der Schrankenregelungen
Schrankenregelungen im Interesse der Werknutzer haben sich bewährt. Sie verwirklichen die Sozialpflichtigkeit des Urheberrechts und tragen der Freiheit von Kunst und Wissenschaft Rechnung. Gegen ihren Ausbau bzw. ihre Differenzierung ist aus Sicht der Urheber und ausübenden Künstler prinzipiell nichts einzuwenden.

Soweit neue Schranken - oder neue Schrankenkonstruktionen - und eine stärkere Zugriffsmöglichkeit der Nutzer auf vorbestehende Werke wie z.B. bei User generated content erwogen wird, sind die Urheber bereit, im Rahmen des Gesetzes und der Informationsrichtlinie auf die Nutzer zuzugehen. Allerdings muss man differenzieren. User generated content, der im Sinne des § 24 zu neuen Werken führt, ist zu unterscheiden von Nutzungen, bei denen Werke unverändert übernommen werden. Hier müssen spezielle Vergütungsmodelle z.B. über Präzisierungen des § 24 und andere Vorschriften entwickelt werden. Allerdings müssen die Intermediäre und Nutzer mitspielen. Schwer verständlich ist z.B., warum Google bei hohen Milliardenerträgen aus Werbeerlösen nicht in der Lage ist, für die Verwendung von Vorschaubildern eine angemessene Vergütung zu zahlen, oder für die Programme, mit denen Museumsinhalte zugänglich gemacht werden. Neue Schranken müssen also ebenso wie die bestehenden durchsetzungsstark ausgestaltet werden. Fair Use Klauseln brauchen wir nicht, wenn wir so vorgehen.

Im Falle der Einführung von neuen Schranken im Wissenschaftsbereich oder wie politisch gewollt, einer generellen Wissenschaftsschranke, muss dies dann auch gegenüber den  Sparzwängen der öffentlichen Hand gelten.


e. Einführung einer Vergütungspflicht für Intermediäre
Soweit Internetdienste/Intermediäre sich im Interesse ihrer Kunden - der individuellen Nutzer - erweiterte Schranken zur Legalisierung der nach geltendem Recht auftretenden Eingriffe in fremde Rechte bei Erstellung von user generated content und anderen technisch möglichen Optionen unter Nutzung fremder Werke wünschen, und sich damit auch in diesem Bereich von der Störer- oder Helferhaftung befreien wollen, stellt sich nach der Infosoc-Richtlinie die Frage, wie die Urheber für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden sollen.
Hier sind die Urheber aufgrund der Erfahrungen mit der privaten Vervielfältigung - der ersten wichtigen Schranke zur Ermöglichung erweiterten Zugriffs auf Werke  für entsprechende Lösungsmöglichkeiten - offen.

Das  Modell der Vergütung der privaten Vervielfältigung durch die Verursacher – die Geräte- und Trägermedienhersteller – bietet sich auch für die Abrechnung von Nutzungen an, die unter Zuhilfenahme von Internetdiensten vorgenommen werden an. Die Intermediäre könnten in ähnlicher Weise in Anspruch genommen werden, mit den Verwertungsgesellschaften über pauschale Abgaben verhandeln, diese aus ihren Werbeerlösen zahlen und damit den individuellen Nutzern den Rechtserwerb im Einzelfall ersparen.

f. EU-Rechtsordnung für Urheberrecht
Aus Urhebersicht ist weder eine EU-Verordnung, noch eine Richtlinie zur Schaffung eines EU-weiten Urheberrechtstitels erforderlich oder wünschenswert. Hier hat die Fragebogenaktion der EU vom Frühjahr 2014 ein klares und negatives Ergebnis gebracht. Nach unseren Erfahrungen führen Harmonisierungen zur Kompromissbildung und damit zur Absenkung des Schutzniveaus.

Wir bevorzugen deshalb den mühsamen Weg der Regulierung auf EU-Ebene durch Richtliniensetzung bzw.  -erweiterungen im Detail.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig

Anmerkung: Der Autor wurde wenige Tage vor dem 70. Deutschen Juristentag gebeten, zur Einführung in die Diskussion über die Thesen der Gutachter Referenten in der Sektion Urheberrecht ergänzend einen eigenen Beitrag zur Verdeutlichung der Position der Urheber zu erarbeiten. Der vorstehende Beitrag wurde  – aus zeitlichen Gründen in verkürzter Fassung – auf dem Juristentag vorgetragen.<link http: www.urheber.info external-link-new-window externen link in neuem>

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21.09.2014 ¦ Sonderausschüttungen Privatkopie

Nachdem es den deutschen Verwertungsgesellschaften zu Jahresbeginn gelang, mit wesentlichen Teilen der PC-Industrie Vergütungssätze für die Privatkopie-Abgabe zu verhandeln, wurden anschließend die Jahre 2011 bis 2013 abgerechnet. Für die Lebensdauer eines normalen privat genutzten PCs oder Laptops ist eine Vergütung von 10,55 Euro vereinbart worden (für alle Kopien und für alle Rechteinhaber).

Dabei entfiel auf die Bild-Kunst nach dem neuen ZPÜ-Verteilungsschlüssel ein Anteil von 26,4 Mio. Euro. Dieser Betrag teilt sich wiederum auf in 13,8 Mio. Euro für das Kopieren stehender Bilder und 12,6 Mio. Euro für den Bild-Kunst-Anteil an Kopien von Filmen. Bei Filmen vertritt die Bild-Kunst Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner sowie Dokumentarfilmproduzenten. Die Beträge verstehen sich inklusive sieben Prozent Umsatzsteuer, nach Abzug der Kosten der ZPÜ. Die Gesellschaft ZPÜ bezeichnet den Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaften; sie hat ihren Geschäftssitz in München bei der GEMA.

Ausschüttung Bild
Die Bild-Kunst wird die Erträge für das Kopieren von Bildern, die den Jahren 2011 und 2012 zugeordnet sind, im vierten Quartal 2014 im Rahmen einer Sonderausschüttung an ihre Mitglieder der Berufsgruppen I und II verteilen. Die Vorbereitungen hierzu laufen auf Hochtouren. Die Gelder für 2013 werden demgegenüber regulär zum Jahreswechsel 2014/2015 verteilt.

Ausschüttung Film
Im Filmbereich sieht der Verteilungsplan derzeit für Gelder eines bestimmten Jahres nach dessen Ablauf eine dreijährige Meldefrist vor. Nach eineinhalb Jahren wird eine Zwischenausschüttung vorgenommen.

Dementsprechend wird die Bild-Kunst die jetzt eingenommenen Gelder, die auf das Jahr 2011 entfallen, regulär zum Jahreswechsel 2014/2015 ausschütten.
Für die 2012 betreffenden Gelder wäre regulär im Sommer 2014 eine Zwischenausschüttung durchgeführt worden; da die hier in Rede stehenden Vergütungen erst im August an die Bild-Kunst überwiesen wurden, war dies nicht möglich. Die Zwischenausschüttung wird allerdings so schnell wie möglich nachgeholt.
Für die das Jahr 2013 betreffenden Gelder gilt erstmalig der auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossene neue Verteilungsplan 13 (Privatkopie). Die Zwischenausschüttung erfolgt regulär im Sommer 2015.

Wie geht es weiter?
Der Gesamtvertrag mit der PC-Industrie läuft noch mindestens bis 2016. Andere nennenswerte Einnahmequellen gibt es jedoch derzeit nicht: Für das Kopieren durch Geräte der Unterhaltungselektronik, durch Tablets oder Smartphones fließt auch im siebten Jahr nach der Gesetzesänderung 2008 kein Geld. Nachdem die Industrie Zahlungen teilweise rundheraus ablehnt, obwohl das Kopieren bewiesen wurde, und teilweise nur unangemessen niedrige Vergütungssätze angeboten hat, werden derzeit sehr viele Prozesse vor Gericht geführt, die aber allesamt nur schleppend voran kommen.

Die Verwertungsgesellschaften haben dem Bundesjustizministerium bereits seit längerem Vorschläge unterbreitet, wie das Verfahren zur Vergütungsbestimmung beschleunigt werden kann. Wir fordern, diese Vorschläge jetzt zu diskutieren und spätestens mit dem Gesetzespaket zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaftsrichtlinie in Kraft zu setzen.

19.09.2014 ¦ EU-Kommission, Urheberrecht und die Kanzlerin

Die scheidende Digitalkommissarin Neelie Kroes wollte den aktuellen Rechtsrahmen für das Urheberrecht auf Kosten der Kreativen modernisieren. Doch sie konnte sich nicht durchsetzen, da das Thema dem Portfolio von Binnenmarktkommissar Michel Barnier zugeordnet war. Dieser wertschätzte als Franzose das Urheberrecht; ein gutes Beispiel, wie wichtig Personen in der Politik sind.
Der neu gewählte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stellt nun die Ressorts seiner Kommission neu auf: Das Urheberrecht wandert von der Generaldirektion Binnenmarkt in das Digitalreferat – ein schlechtes Omen? Nicht unbedingt: Der zuständige Kommissar heißt nicht Neelie Kroes – die 74-jährige hört auf –, sondern Günther Oettinger, vormaliger Kommissar für Energie. Unter Vizepräsident Andrus Ansip, dem ehemaligen estnischen Premier, soll er die Digitalwirtschaft voran bringen.

Junckers Leitlinien und Zukunftspläne
Im Fokus der Agenda der neuen Kommission stehen zehn Politikbereiche. Eines der politischen Ziele – und das betrifft die Kreativen und Urheber – bezieht sich auf die Schaffung eines vernetzen digitalen Binnenmarkts. Natürlich ist in erster Linie wirtschaftlicher Wachstum das Ziel: rund 250 Mrd. Euro mehr verspricht sich Juncker, daneben neue Jobs mit Zukunftsperspektive; er denkt an eine Start-Up-Kultur. Maßgeblich will er auch dabei die Modernisierung des Urheberrechts vorantreiben:

"Damit wir dies erreichen, werde ich in den ersten sechs Monaten meines Mandats
ehrgeizige gesetzgeberische Schritte zur Verwirklichung eines solchen vernetzten digitalen Binnenmarkts einleiten. Hierzu zählen insbesondere der rasche Abschluss der Verhandlungen über gemeinsame europäische Datenschutzbestimmungen, (...) die Modernisierung des Urheberrechts unter Berücksichtigung der digitalen Revolution und des damit geänderten Verbraucherverhaltens sowie die Modernisierung und Vereinfachung des Verbraucherschutzvorschriften beim Online-Kauf und beim Kauf digitaler Produkte."

Nun soll es also Günther Oettinger richten. Schon haben ihm Politiker der Grünen mangelnde Expertise in diesem Bereich vorgeworfen. Andere – wie der Industrie-Branchenverband BITKOM – halten den als industriefreundlich geltenden ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg als besonders geeignet. Wir warten ab und vertrauen darauf, dass Oettinger eine Balance zwischen den Interessen der Kreativen und Konsumenten finden wird.

Da war doch was
Aus der jüngsten EU-Konsultation, die noch aus Zeiten von Neelie Kroes stammt, geht allerdings hervor, dass für die EU-Kommission die Interessen der Nutzer und Verbraucher im Vordergrund stehen. Haben die Kreativen also schon verloren?

Nein, noch nicht.
Wir vertrauen auf das gute Verhältnis zwischen Günther Oettinger und der Bundeskanzlerin.

Bei ihrer Rede Anfang September zur 30-Jahrfeier des privaten Rundfunks betonte die Kanzlerin, dass das Urheberrecht unverzichtbar sei. Sie stellte sich auf die Seite der Urheber: "Was nützt aber der modernste Zugang, wenn der Inhalt nicht geschützt ist? (...) Digital ist mehr als Technik." Sie unterstützt in ihrer Rede die Deutsche Content Allianz als wichtiges Bündnis mit dem gemeinsamen Ziel, die Interessen der Kreativ- und Kulturwirtschaft im digitalen Zeitalter wirkungsvoll zu vertreten.

Die Kanzlerin weiter: "Ich will ausdrücklich sagen: Wenn Kreativität und kulturelle Betätigung keinen Wert mehr haben, weil sozusagen der freie Zugang zu allem angeblich der Maßstab sein muss, dann geht Kreativität verloren." Merkel plädiert für ein zukunftsfähiges Urheberrecht und unterstreicht: "Deshalb werden wir auch in der Politik dafür geradestehen, dass wir ein vernünftiges Urheberrecht brauchen. (...) Bei der Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz geistigen Eigentums ist natürlich den verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen. Es muss aber eben möglich sein, aus kreativer Arbeit Einkünfte zu erzielen. Niemand soll Autoren, Filmemacher oder Musiker eigennützig um die Früchte ihrer Arbeit bringen. Jeder, der sich einmal auf deren Gebieten versucht hat, weiß ja, wie viel Arbeit dahinter steckt."

Wir freuen uns, dass die Kanzlerin das anerkennt. Hoffen wir, dass die Personalie Günther Oettinger in diesem Zusammenhang ein gutes Omen darstellt.

12.09.2014 ¦ Frist: Fragebogen für Urheber und ausübende Künstler

Die EU-Kommission hat bislang nur 300 Antworten erhalten. Die Studie wurde von der alten, noch bestehenden Generaldirektion Binnenmarkt in Auftrag gegeben. Sie bewertet unterschiedliche nationale Regelungen und Mechanismen, um eine adäquate Vergütung für Urheber und ausübende Künstler aus der Nutzung ihrer Werke und Aufführungen in der audiovisuellen Branche sicherzustellen.

Sie soll ebenfalls Aufschluss über den Umfang der bestehenden Unterschiede bei der Höhe der Vergütung zwischen den Mitgliedsstaaten ermitteln. Ziel ist es, Informationen über die Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern zu sammeln.Der Fragebogen ist auf Deutsch.

<link http: ec.europa.eu eusurvey runner>» zur Umfrage

Machen Sie mit!

Europe Economics und das Institut für Informationsrecht der Universität Amsterdam führen eine Online-Befragung relevanter Urheber und ausübender Künstler durch. Die einzelnen Urheber und ausübenden Künstler kennen ihre eigene Vergütung wahrscheinlich besser als jeder andere. Deshalb ist es wichtig, diese Informationen aus erster Hand zu sammeln.

Die Umfrage nimmt einen Teil Ihrer Zeit in Anspruch (ca. 15 bis 20 Minuten); die meisten Fragen sind Multiple-Choice-Antworten. Durch Ihre Teilnahme tragen Sie dazu bei, das Augenmerk der Empfehlungen für eine faire Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern verstärkt auf die größten Anliegen dieser Berufsgruppe zu legen.

<link http: ec.europa.eu eusurvey runner>» zur Umfrage

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt Ewa Biernat oder Judit Fischer von der Generaldirektion Binnenmarkt unter folgender E-Mail-Adresse:

<link mail ein fenster zum versenden der>ewa.biernat@ec.europa.eu
<link mail ein fenster zum versenden der>judit.fischer@ec.europa.eu

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass alle Antworten vertraulich behandelt werden: Weder Europe Economics noch das Institut für Informationsrecht der Universität Amsterdam oder die Generaldirektion Binnenmarkt werden Sie identifizieren können.

03.09.2014 ¦ Ausstellungseröffnung: Charlotte Posenenske

Zum Programm
Aufführung: mit Vierkantrohren aus der Serie DW, Studierende der UdK Berlin, Fachbereich Musical/Show
Begrüßung: Frank Michael Zeidler, Erster Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes
Gespräch: Dr. Burkhard Brunn, Soziologe, Nachlassverwalter, ehemaliger Lebensgefährte von Charlotte Posenenske mit Dr. Frederik Schikowski, Kunsthistoriker
Moderation: Judith Siegmund

Im Herbst 2014 wendet sich der Deutsche Künstlerbund Charlotte Posenenske zu, einer Künstlerin, die sich bereits vor fast fünfzig Jahren mit auch heute noch aktuellen Fragen der Demokratie, Mitbestimmung und Partizipation beschäftigt hat.
 
Die im Projektraum des Deutschen Künstlerbundes gezeigte Ausstellung greift eine Performance von Charlotte Posenenske auf, die sie 1967 für ihr variables Wellpappen-Bausystem »Vierkantrohre Serie DW« anlässlich der Ausstellung »Dies alles, Herzchen, wird einmal Dir gehören« in der Frankfurter Galerie Dorothea Loehr entwickelt hat. Charlotte Posenenske gestaltete damals für die Transformationen ihrer Arbeit ein Programm, eine Art Choreografie. Im Rahmen der Ausstellungseröffnung wird es eine vergleichbare Aufführung geben: Studierende der Universität der Künste Berlin, Fachbereich Musical/Show werden mit den Vierkantrohren in eigener Regie agieren. Durch ihre Entscheidung, mit welchen und mit wie vielen Elementen sie bauen wollen, bestimmen sie Ausgangsmaterial und Ausgangssituation und somit, einem Bühnenbild gleich, die Gestaltung des Raumes. Mit dem fortlaufenden Auf- und Umbau machen sie Prozesse der Veränderbarkeit und des demokratischen Handelns sichtbar. In den ersten Tagen der Ausstellung wird aus dem Bühnenraum wieder ein Ausstellungsraum, indem das Wellpappen-Bausystem der primären Funktion des Raumes entsprechend umgebaut wird.
 
Der Ausstellungstitel »Aufhören; Weitermachen« spielt auch darauf an, dass Charlotte Posenenske 1968 ihre künstlerische Laufbahn beendete und mit dem Studium der Soziologie fortfuhr. Sie selbst bemerkte dazu im selben Jahr: »Es fällt mir schwer, mich damit abzufinden, dass Kunst nichts zur Lösung drängender gesellschaftlicher Probleme beitragen kann.« (1) Im Deutschen Künstlerbund waren Posenenskes Arbeiten zuletzt in der Jahresausstellung 1968 in Nürnberg zu sehen. Mit einer reduzierten geometrischen Formensprache arbeitend, gehörte sie schon damals zu den interessantesten und eigenwilligsten Künstlerinnen in Deutschland. Auch 1969 bot der Deutsche Künstlerbund Posenenske an, sich an der Jahresausstellung in Hannover zu beteiligen. Doch die Einladung blieb unbeantwortet – Posenenske hatte sich endgültig von der Kunst ab- und der Sozialwissenschaft zugewandt.
 
Charlotte Posenenske wurde 1930 in Wiesbaden geboren. Sie studierte bei Willi Baumeister an der Stuttgarter Kunstakademie. Zwischen 1952-1955 war sie als Bühnenbildnerin an den Städtischen Bühnen in Lübeck und am Landestheater Darmstadt tätig. Als Malerin stellte sie 1959 zum ersten Mal ihre Bilder in einer Galerie in Kassel aus. Von 1965 bis 1968 entstand ihr plastisches Werk. 1968 beendete sie ihre Kunstproduktion, studierte Soziologie und arbeitete an sozialwissenschaftlichen Projekten. Nach ihrem frühen Tod 1985 wurden ihre Arbeiten in vielen Ausstellungen gezeigt, darunter 2007 auf der »documenta 12« in Kassel.
 
Text: Anita Stöhr Weber, Frederik Schikowski
Kuratiert von Anita Stöhr Weber
 
(1) Charlotte Posenenske, «Statement», in: Art International (15. Mai 1968), S. 50.
 
Courtesy Nachlass Charlotte Posenenske, Frankfurt am Main und Mehdi Chouakri, Berlin
 
Öffnungszeiten:

Dienstag – Freitag 14-18 h
und nach Vereinbarung
sowie am Sonnabend, dem 20.09.2014, 11-18 h<link http: www.kuenstlerbund.de deutsch projekte deutscher-kuenstlerbund index.html external-link-new-window externen link in neuem>

<link http: www.kuenstlerbund.de deutsch projekte deutscher-kuenstlerbund index.html external-link-new-window externen link in neuem>www.kuenstlerbund.de

25.08.2014 ¦ SAMPLE #5 | Fantasie für Wirklichkeit | Inspiration im Dokumentarischen

Donnerstag, 28.08.2014 um 19:00 h

Das digitale Videoarchiv des Deutschen Künstlerbundes wurde im Jahr 2007 im Projektraum als offenes Archiv eingerichtet: Es umfasst inzwischen rund 450 Arbeiten von mehr als 130 internationalen Künstlerinnen und Künstlern.  Im Projektraum des Deutschen Künstlerbundes wurde ein Sichtungsplatz eingerichtet, der die Werke mit Hilfe einer speziellen Software nach dem System »Video on demand« interessierten Besuchern zur Verfügung stellt. Seit seiner Einrichtung hat sich der Deutsche Künstlerbund zu einem bedeutsamen Ort der Vermittlung, Information und Diskussion über Videokunst entwickelt.

In der Reihe »SAMPLE« finden in lockerer Folge Präsentationen des Videoarchivs statt, wobei die Auswahl entsprechend unterschiedlicher künstlerischer Positionen getroffen wird. Am 28. August 2014 widmet die Künstlerin Susanne Fasbender diesen Abend der Verbindung von Inspiration, Fantasie und Fiktion mit dokumentarischen Formen. Selbst durch die von ihr ausgesuchten Videos durchaus inspiriert, stellt sie die bekannte Frage, was die Darstellung von Wirklichkeit mit Fantasie zu tun hat.

Programm:

Ulu Braun
Tower of Invincibility, 2012, 15:11 Min.

Thomas Kutschker
Über das moderne Leben, 1995, 14:37 Min.

Maja Weyermann
Bangkok - Berlin, Pankstr. 49, 2010, 07:50 Min.
(gefördert von der European Cultural Foundation)

Effie Wu
Zeitscheiben, 2004, 02:54 Min.

Jürgen Hille
WIND, 2012, 07:45 Min.

Clea T. Waite
Stella Maris, 1988, 11:08 Min.

Moira Zoitl
Babae / Women, 2005, 09:58 Min.


weitere Informationen finden Sie unter www.kuenstlerbund.de

21.08.2014 ¦ Ausblick auf anstehende Projekte im Verteilungsbereich

Die erwähnte Richtlinie gibt zum ersten Mal für alle europäischen Verwertungsgesellschaften ein zum Teil sehr konkretes Rahmengerüst für die Beziehung zwischen den Mitgliedern und ihrer Gesellschaft, die Arbeit der Gremien und die Anforderungen an den Finanzbereich vor. Viele Bestimmungen ihrer Satzung hat die Bild-Kunst bereits auf der letzten Mitgliederver-sammlung richtlinienkonform modifiziert. Die Richtlinie greift allerdings noch tiefer in die Arbeit der Gesellschaften ein; indem sie sehr spezifische Vorgaben für die Verteilung trifft. Bei vielen dieser Vorgaben findet der nationale Gesetzgeber für Modifikationen gar keine Spiel-räume mehr vor. Mit anderen Worten: Wirksam werden die Regelungen der Richtlinie für die Bild-Kunst zwar erst mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht – wir wissen zum größten Teil aber schon jetzt, was auf uns zukommt.

Die Bild-Kunst wird ihre Verteilungspläne in den Bereichen der Vergütungsansprüche ändern müssen. Hier geht es vor allem um die Erträge aus der Privatkopievergütung und Kabelweitersendung. Alle Einnahmen sollen im Regelfall neun Monate nach Ende des Jahres ihrer Erwirtschaftung ausgeschüttet werden; insbesondere im Filmbereich werden sich die Abläufe beschleunigen. Für denjenigen, der schnell seine Meldung einreicht, heißt das aber auch, dass das Geld in Zukunft schneller auf dem Konto ist. Neben dieser positiven Auswirkung im Sinne der Mitglieder, hat die Richtlinie auch eine Verbesserung der Auslandsabrechnungen im Blick. Alle europäischen Verwertungsgesellschaften werden in Zukunft genauer recherchieren müssen, welche Anteile der Verteilungssummen an die ausländischen Schwestergesellschaften zu überweisen sind.

Dieser letzte Aspekt ist ohne eine moderne IT nicht zu leisten. IT im Verteilungsbereich lebt aber von den Daten, mit der die Gesellschaften sie füttern. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit wird in einer Verbesserung des Datenaustauschs mit den Schwestergesellschaften liegen, wobei wir hier auf die Gesprächsplattformen unserer Dachorganisationen CISAC und IFFRO zurückgreifen können.

Was kommt da auf uns zu?
Im Bildbereich richten sich die Ausschüttungen für digitale Vervielfältigungen nach dem Verteilungsplan 7. Von verschiedener Seite haben wir Anregungen erhalten, diesen zu verbessern. Sprich: mehr an die digitale Wirklichkeit anzupassen. In einem Gebiet, in dem sich Geschäftsmodelle und Nutzerverhalten rasch wandeln, ist auch eine häufigere Überprüfung von Verteilungsregularien angezeigt. Schließlich soll sich die Verteilung von Vergütungsansprüchen - wenn sie schon die Wirklichkeit nicht abbilden kann - so nah wie möglich an die Wirklichkeit anlehnen.

Im Filmbereich wurden der Bild-Kunst von der ZPÜ Erträge für die Filmurheber an Werbespots zugeteilt. Die notwendigen Verteilungsdaten zu beschaffen, stellt sich aber als schwierig bis unmöglich dar. Insofern sprechen wir mit der Verwertungsgesellschaft TWF über eine mögliche Kooperation. Denn die TWF vertritt die Werbefilmproduzenten, die wiederum über genaue Abrechnungsdaten verfügen.

Last but not least müssen wir das <link internal-link internen link im aktuellen>Gerichtsverfahren Vogel ./. VG Wort im Auge behalten, das auch eine Wirkung auf unsere eigene Verteilung haben kann. Es betrifft die Berufsgruppen I und II; dort die pauschale Aufteilung von Erträgen auf Urheber und Verlage. Die Rechtmäßigkeit dieser Pauschalierung, die auch die Bild-Kunst vornimmt, wird vom Kläger bestritten und wurde in der Berufungsinstanz vom OLG München bestätigt. Der BGH hat im Dezember eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Alle Änderungen der Verteilungspläne werden natürlich von der Mitgliederversammlung der Bild-Kunst beschlossen. Verteilungsplanprojekte werden zwar häufig von der Geschäftsstelle initiiert, es folgt jedoch ein intensiver Konsultationsprozess mit den Mitgliedern, z.B. im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen oder von Fachsitzungen. Erst wenn ein allseits tragfähiges Ergebnis erzielt werden kann, wird der Vorschlag zur Abstimmung in die Mitgliederversammlung gegeben.

20.08.2014 ¦ Digitale Agenda 2014-2017

Die "<link http: www.digitale-agenda.de da navigation de home home.html external-link-new-window externen link in neuem>Digitale Agenda 2014-2017" gliedert sich wie folgt ein in:

A. Grundsätze unserer Digitalpolitik
B. Maßnahmen

1.    Digitale Infrastrukturen
2.    Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
3.    Innovativer Staat
4.    Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten
5.    Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
6.    Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
7.    Europäische und Internationale Dimension der Digitalen Agenda


Das Urheberrecht steht im gesamten Dokument an gerade einmal zwei Stellen. Im zweiten Abschnitt unter Punkt 3. Zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln, wird dem Urheberrecht folgendes zugesprochen:

"Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der Interessen von Rechteinhaberinnen und -inhabern, Verwerterinnen und Verwertern, Internet-Service Providern sowie Nutzerinnen und Nutzern anpassen. Zugleich werden wir dafür sorgen, dass sich Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden außerdem die kollektive Rechtewahrnehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Überprüfung des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken."

Im fünften Abschnitt wird unter Punkt 2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern, folgendes vermerkt:

"Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, insbesondere in der Wissenschaft, verbessern. Dazu gehört eine umfassende OpenAccess-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll. Um die Potenziale für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen, werden wir die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu diesen Zwecken verbessern. Insbesondere soll eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden."

Man erkennt schnell, dass die Modernisierung des Urheberrechts nicht als Aufgabe der Bundesregierung allein betrachtet wird. Deutlich zu erkennen ist, dass die Modernisierung des Urheberrechts auf EU-Ebene, also in Brüssel, stattfinden und entschieden werden muss.

Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums, Verantwortung der Dienstanbieter, Stärkung der kollektiven Rechtewahrnehmung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, OpenAccess-Strategie, Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke – wir sind gespannt, welches der Vorhaben bis 2017 umgesetzt ist; auf Bundes- und EU-Ebene.

<link http: www.digitale-agenda.de da redaktion de publikation external-link-new-window externen link in neuem>» Digitale Agenda als PDF zum Download

17.08.2014 ¦ Filmplus: Schnittpreis Dokumentarfilm nominiert

  • Leopold Grün und Dirk Uhlig für Am Ende der Milchstraße (D), R.: Leopold Grün, Dirk Uhlig
  • Nicole Kortlüke und Assaf Lapid für Schnee von gestern (D), R.: Yael Reuveny
  • Gesa Marten für Vom Ordnen der Dinge (D), R.: Jürgen Brügger, Jörg Haaßengier
  • Calle Overweg für Land in Sicht (D), R.: Judith Keil, Antje Kruska
  • Rune Schweitzer und Hansjörg Weißbrich für Master of the Universe (D), R.: Marc Bauder

Seit 2004 wird Filmplus von der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst dabei unterstützt, auch die dramaturgisch hoch anspruchsvolle Montageleistung im Bereich des Dokumentarfilms angemessen zu würdigen. Erstmals wurde in diesem Jahr auch bei der Auswahl der Dokumentarfilme für den Schnitt Preis auf ein Einreichungsverfahren gesetzt. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert und zeichnet die beste Editorenleistung an einem deutschen Dokumentarfilm des letzten Jahres aus. Seit 2013 sind die Langfilm-Wettbewerbe auch für Filme aus Österreich geöffnet.

Die bisherigen Preisträger des Bild-Kunst Schnitt Preises Dokumentarfilm sind:

Philip Scheffner (2013) für Revision
Inge Schneider (2012) für Raising Resistance
Stephan Krumbiegel und Volker Sattel (2011) für Unter Kontrolle
Stephan Krumbiegel (2010) für Wiegenlieder
Gesa Marten (2009) für pereSTROIKA - umBAU einer Wohnung
Ginés Olivares und Wolfgang Reinke (2008) für Nicht böse sein!
Anja Pohl (2007) für Die Unzerbrechlichen
Jean-Marc Lesguillons (2006) für Horst Buchholz – Mein Papa
Gesa Marten und Bettina Braun (2005) für Was lebst du?
Inge Schneider (2004) für Die Spielwütigen

Wissenswertes über das Nominierungsverfahren

Nominiert werden Dokumentarfilme, die zwischen dem 1. August des Vorjahres und dem 31. Mai 2014 im Kino ausgewertet wurden; dabei kommen rein deutsche Produktionen und deutsche Majoritäts-Koproduktionen in Frage sowie rein österreichische und majoritär österreichische Koproduktionen.

Das System funktioniert wie beim Schnitt Preis Spielfilm: Die Vorauswahl treffen hier die künstlerischen Leiter von Filmplus. Eine Vorjury mit erfahrenen Editoren sichtet den Pool von zwölf bis fünfzehn Filmen und legt anschließend gemeinsam die fünf Nominierungen in Köln fest, die während Filmplus dem Publikum und der Hauptjury vorgeführt werden.

Mehr Informationen finden Sie unter <link http: www.filmplus.de external-link-new-window externen link in neuem>www.filmplus.de

20.07.2014 ¦ Bild Kunst Mitgliederversammlung 2014

Die Bild Kunst erwirtschaftete im Jahr 2013 mit  61,3 Mio. Euro ca. 4,6% höhere Erlöse als im Vorjahr (EUR 58,6 Mio.). Davon entfielen 11,1 Mio. Euro auf die Administration von Erstrechten der BG I (Repro-, Folge-, Sende- und Onlinerechte), 20,6 Mio. Euro auf das Kopieren von stehendem Bild und 26,5 Mio. Euro auf die Verwaltung der Vergütungsansprüche im Filmbereich (Kabelweitersendung, Privatkopie).

Die Nettoausgaben der Bild Kunst konnten im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 9% auf 3,3 Mio. Euro gesenkt werden. Damit wurde ein durchschnittlicher Kostensatz von 5,44% erzielt. Vor dem Hinblick anstehender Investitionen - vor allem im Bereich IT - wird in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten gerechnet. Die Mitgliederversammlung legte wie jedes Jahr die variablen Zuweisungen für die Stiftungen Sozialwerk (1,1%, Vorjahr 0,7%) und Kulturwerk (1%, Vorjahr 2%) fest.

Die Anzahl der Mitglieder stieg weiter auf 54.559 an. Die Berufsgruppe I (Bildende Künstler) umfasst 12.977 Mitglieder, die Berufsgruppe II (Bildurheber) 31.412 und die Berufsgruppe III (Filmurheber) 10.170.

Die Bild Kunst sieht sich in einer guten Ausgangsposition für die Bewältigung der Herausforderungen der kommenden Jahre. Jedoch wird sie wie derzeit alle Verwertungsgesellschaften einen Modernisierungsprozess durchlaufen müssen. Dr. Urban Pappi nannte in seinem Bericht drei Schwerpunktbereiche:

Transparenz

Mit der im Frühsommer 2013 neu gestalteten Website und dem im Herbst 2013 gestarteten Newsletter wurden bereits zwei notwendige Neuerungen umgesetzt. Pappi hob hervor, dass die Bild Kunst in Zukunft bei allen Reformen an den offiziellen Dokumenten (Satzung, Wahrnehmungsverträge, Verteilungspläne) auf Lesbarkeit und Verständlichkeit achten werde. Wo ein Juristendeutsch nicht vermieden werden kann, werde man Erläuterungen anbieten.

Effizienz

Eine der Kernkompetenzen von Verwertungsgesellschaften stellt der Verteilungsbereich dar. Kollektiv eingenommene Vergütungen müssen zeitnah und leistungsgerecht verteilt werden. Pappi kündigte eine Prüfung der Verteilungspläne im Hinblick auf diese beiden Aspekte an; auch um die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Auch das Verfahren Vogel ./. VG Wort, bei dem die pauschale Aufteilung von Vergütungen zwischen Urhebern und Verlegern (BG I und II) im Mittelpunkt steht, gibt Anlass, die bestehenden Regelungen kritisch zu hinterfragen.

Service

Die Mitglieder erwarten heute von ihrer Verwertungsgesellschaft das Handeln als moderner Dienstleister und haben dabei mindestens die üblichen Standards von Banken und Versicherungen vor Augen. Im Hinblick auf Online-Services für Mitglieder besteht für die Bild Kunst sicherlich Verbesserungsbedarf. Pappi kündigte in diesem Bereich den Start eines entsprechenden Projektes an, mit dem Ziel, den Mitgliedern künftig eine komfortable Online-Verwaltung ihrer Daten und Konten zu erlauben. Allerdings müsse in diesem Bereich dem Aspekt der Datensicherheit ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, so dass für die Bild Kunst als kleine Gesellschaft eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse unumgänglich sei.

Die nächste reguläre Mitgliederversammlung wird am Samstag, den 11. Juli 2015, in München stattfinden.

Weiterführende Dokumente

  • <link fileadmin user_upload downloads pdf_mitgliedsversammlung_2014 download herunterladen der datei>Geschäftsbericht 2013
  • <link fileadmin user_upload downloads pdf_mitgliedsversammlung_2014 download herunterladen der datei>Mitgliederinformation Nr. 29/2014

<link fileadmin user_upload downloads pdf_mitgliedsversammlung_2014 download herunterladen der datei>

 

20.07.2014 ¦ BGH-Entscheidung im Druckerverfahren

Fazit: Nach 13,5 Jahren Gerichtsverfahren steht nun fest, dass Gerätehersteller und Importeure für das Inverkehrbringen von Druckern und PC für den Zeitraum bis zum 31.12.2007 Vergütungen an die VG Wort und die VG Bild-Kunst zu entrichten haben.

Belo Horizonte, 8. Juli 2014:

Miroslav Klose, Rekordnationalspieler, schießt sein 16. WM-Tor im Halbfinale Deutschland : Brasilien.

Fazit: Nach 12 Jahren als aktiver Nationalspieler geht Klose damit vor Ronaldo in Führung und hält alleine den Rekord als der Spieler mit den meisten WM-Toren aller Zeiten.

Rückblick auf die Entwicklungslinien:

Köln, 21. Dezember 2000:

Die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild Kunst veröffentlichen einen Tarif im Bundesanzeiger mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001 über die Privatkopievergütungen für Drucker und PC im Hinblick auf stehenden Text und stehendes Bild. Die Industrieunternehmen weigern sich zu zahlen.

Sapporo, Ibaraki, Shizuoka, 1. bis 11. Juni 2002:

Miroslav Klose schießt in der Vorrunde der Weltmeisterschaft in Japan/Südkorea unter Teamchef Rudi Völler seine WM-Tore eins bis fünf gegen Saudi-Arabien, Irland und Kamerun.

München, 31. Januar 2003:

Es laufen Verfahren zwischen der VG Wort und den Geräteherstellern Kyocera, Epson, Xerox, Canon, Fujitsu und Hewlett-Packard. Die Schiedsstelle entscheidet unter anderem am 31. Januar für die VG Wort. Danach geht es weiter vor den Landgerichten. Es geht immer weiter.

Stuttgart und München, 11. Mai und 15. Dezember 2005:

Auch die Oberlandesgerichte in Stuttgart und München entscheiden im Sinne der Verwertungsgesellschaften. Ein Jahr später wird das OLG Düsseldorf die gegenteilige Auffassung vertreten.

München und Berlin, 9. bis 30. Juni 2006:

Miroslav Klose schießt im Sommermärchen seine WM-Tore sechs bis zehn in den Spielen gegen Costa Rica, Ecuador und Argentinien. Trainer ist Jürgen Klinsmann.

Karlsruhe, 6. Dezember 2007:

Der Bundesgerichtshof verweigert eine Vergütungspflicht für PC und Drucker. Nur der Scanner als sachnächstes Gerät sei vergütungspflichtig.

Durban, Bloemfontein, Kapstadt, 13. Juni bis 3. Juli 2010:

Unter Bundestrainer Jogi Löw schießt Miroslav Klose seine WM-Tore elf bis vierzehn während der Weltmeisterschaft in Südafrika gegen Australien, England und wieder Argentinien.

Karlsruhe, 21. Dezember 2010:

Das Bundesverfassungsgericht hebt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf, denn sie stellt eine Verletzung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes dar. Danach geht es Schlag auf Schlag:

Karlsruhe,  21. Juli 2011:

Der Bundesgerichtshof, der das Verfahren nun wieder aufnehmen muss, schiebt es erst einmal weiter an den Europäischen Gerichtshof.

Luxemburg, 27. Juni 2013:

Der EuGH entscheidet klar und eindeutig im Sinne der Verwertungsgesellschaften.

Karlsruhe, 31. Oktober 2013 und 30. April 2014:

Immer noch tut sich der Bundesgerichtshof schwer damit, seine jetzt sieben Jahre alte Entscheidung zu korrigieren. Er führt zwei mündliche Verhandlungen, was ungewöhnlich ist.

Fortaleza, 21. Juni 2014:

Miroslav Klose zieht Ronaldo gleich mit seinem 15. WM-Tor im Vorrundenspiel der WM 2014 in Brasilien gegen Ghana.

Ausblick:

Deutschland ist zum vierten Mal Fußball-Weltmeister nach 1954, 1974 und 1990. Miroslav Klose erlebte bewegende Augenblicke nach dem Abpfiff des Endspiels gegen Argentinien, als er mit seinen zwei Söhnen noch auf dem Rasen den Höhepunkt seiner Karriere feierte. Ob er sie nunmehr beendet, ist unsicher.

Ebenso unsicher ist, wann die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild Kunst für ihre Mitglieder die Vergütungen für PC und Drucker (bis 2007) erhalten werden. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Artikels liegen die Urteilsgründe noch nicht vor. Wahrscheinlich ist, dass der Bundesgerichtshof das Verfahren nun wieder an die Oberlandesgerichte zurück verweisen wird.

Zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland werden wir im Rückblick über den weiteren Gang der Ereignisse berichten.

20.07.2014 ¦ Stiftung Kunstfonds: Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2014

Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (18.000 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Außerdem stehen Mittel für die Erarbeitung von Werkverzeichnissen zur Verfügung.

Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2014. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen!

Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2015 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es <link http: www.kunstfonds.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>hier oder telefonisch unter 0228 915 34 11.

Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.

20.07.2014 ¦ Kulturwerk: Projektförderung 2014 BG III

Geförderte Projekte Berufsgruppe III - 2014/2
Bundesverband Regie Print- und Online-Publikation eines ersten Diversitätsberichts zur Regieauftragsvergabepraxis in den Primetime-Programmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF in den Jahren 2010 bis 2014
Ehrenpreis der VG Bild-Kunst für das Lebenswerk eines Regisseurs im Rahmen der Metropolis-Preisverleihung des Bundesverband Regie
Carrara, Geremia"Eine andere Erinnerung. Unsere Geschichte mit dem Blick des Amateurfilms." Informationsveranstaltung des Filmclub 813 / Kino in der Brücke, Köln in Kooperation mit dem Nationalarchiv von Familienfilmen, Bologna
Institut für Medienwissenschaft,
Philipps-Universität Marburg
Marburger Kamerapreis und Bild-Kunst Kameragespräche 2015

 

Mitglieder der Vergabekommission waren:

  • Matthias Kammermeier
  • Dr. Jürgen Kasten
  • Dietmar Kraus
  • Rüdiger Laske
  • Dr. Thorolf Lipp
  • Niki Stein von Kamienski
  • C. Cay Wesnigk

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 

    Ansprechpartnerin: Dr. Britta Klöpfer

    Telefon: 0228 915 34 13, <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

    <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst stiftung-kulturwerk gefoerderte-projekte-berufsgruppe-iii.html _top external-link-new-window externen link in neuem>» Zum Gesamtüberblick geförderte Projekte Berufsgruppe III

    20.07.2014 ¦ Stiftung Kulturwerk Berufsgruppe I: Bewerbungsschluss: 15. September 2014

    Rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstlerinnen und Künstlerin in Deutschland, die auf überwiegend ehrenamtlicher Basis arbeiten als Zusammenschluss von Urhebern und seit mindestens drei Jahren in ein Vereinsregister in Deutschland eingetragen sind, können sich um einen Zuschuss zur Realisierung ihres Vorhabens bewerben. Die Fördersumme kann bis zu 80% der Gesamtkosten, maximal jedoch 20.000 Euro betragen.

    Es können Anträge für Projekte und Vorhaben gestellt werden, die im Jahr 2015 stattfinden. Für Projekte und Vorhaben, die bereits 2014 begonnen haben, aber zu Beginn des Jahres 2015 noch weiterlaufen, können keine Anträge mehr gestellt werden.

    Gefördert werden künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen und Präsentationen von anderen Formen künstlerischen Schaffens, Jahresprogramme, z. B. von Produzentengalerien, als überzeugende ganzheitliche Konzepte, ebenso Symposien oder Fachtagungen mit überregionalem Charakter, sofern sie thematisch ausgerichtet sind auf künstlerisch und kulturell relevante Themenbereiche.

    Bewerbungsschluss ist der 15. September 2014. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kulturwerk in Bonn vorliegen!

    Die Jury wird ihre Entscheidung im Herbst 2014 treffen.

    Anträge, Vergaberichtlinien sowie Hinweise zur Antragstellung gibt es <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst stiftung-kulturwerk bewerbungsformular-berufsgruppe-i.html _top external-link-new-window externen link in neuem>hier oder telefonisch unter 0228 915 34 13.

    17.06.2014 ¦ Sonderausschüttung Bild

    An die von der Bild Kunst vertretenen Mitglieder der Berufsgruppen II und I wurden rund 10,8 Millionen Euro ausgezahlt. Die Ausschüttung erfolgte dabei periodengerecht auf Grundlage der Meldungen für die Jahre 2008 bis 2010. Bereits im Sommer 2013 erfolgte die Sonderausschüttung an Filmurheber und -produzenten. Dass sich die Ausschüttungen im Bildbereich verzögerte, war vor allem auf Rechtsunsicherheiten zurück zu führen, die erst durch den Bundesgerichtshof ausgeräumt werden mussten.

    2008 eröffnete eine Gesetzesänderung im Urhebergesetz der Geräteindustrie die Möglichkeit, die Zahlung der Privatkopieabgabe in Deutschland weitgehend einzustellen. Sie profitiert davon, dass der Rechtsstaat nicht selten über zehn Jahre benötigt, um ein rechtskräftiges Urteil zu fällen. Den Verwertungsgesellschaften gelang immerhin ein Abschluss mit einer Gruppe größerer PC-Hersteller und Importeure für die Jahre 2008 bis 2010. Die VG Bild-Kunst hat die Ansprüche ihrer Mitglieder aus der Privatkopieabgabe in die ZPÜ eingebracht, welche diese Ansprüche bündelt und damit für die Gerätehersteller und -importeure einen One-Stop-Shop bereitstellt. Die aus der PC-Einigung (2008 bis 2010) resultierenden Erträge wurden nach einem neu geschaffenen, modernen ZPÜ-Verteilungsschlüssel auf die beteiligten Verwertungsgesellschaften aufgeteilt.

    Die Verhandlungen mit den PC-Herstellern und Importeuren über einen Anschlussvertrag (ab 2011) konnten zu Jahresbeginn 2014 erfolgreich abgeschlossen werden. Die vom EuGH 2010 geforderte Trennung der Abgaben für privat und gewerblich genutzte Geräte hatte zunächst zu Verzögerungen geführt, die aber überwunden werden konnten. Über die anderen abgabepflichtigen Geräte und Speichermedien werden Prozesse über die Höhe der angemessenen Vergütung geführt. Auch hier laufen zum Teil parallele Verhandlungen, so dass vertragliche Lösungen nicht ausgeschlossen sind.

    17.06.2014 ¦ Staatsministerin Monika Grütters im Bonner Haus der Kultur

    Natürlich kann dieser Tage kein kulturpolitisches Gespräch ohne Bezugnahme auf das geplante deutsch-amerikanische Freihandelsabkommen (TTIP) geführt werden. Frau Grütters hatte bereits auf dem 54. Akademiegespräch "Verteidigt die Kultur!" am 20. Mai in Berlin deutlich gemacht, dass Kulturgüter eben nicht mit normalen Waren und Dienstleistungen in einen Topf geworfen werden dürfen. So sehr sie als Mitglied der Bundesregierung das Abkommen dem Grunde nach befürworte, so sehr setze sie sich dafür ein, den Kulturbereich aus dem Anwendungsbereich des Abkommens heraus zu halten. Am 10. Juni im Haus der Kultur in Bonn erklärte sie nun, von Seiten der Bundesregierung beauftragt zu sein, eine entsprechende Klausel zu entwerfen. Das sind gute Neuigkeiten.

    Ebenfalls positiv wurde die Tatsache aufgenommen, dass das BKM im Haushaltsausschuss in der ersten Juni-Woche eine deutliche Etat-Erhöhung durchsetzen konnte, nämlich EUR 90 Mio. zusätzlich zu dem ursprünglichen Ansatz. Sollte der Bundestag den Etat für 2014 Ende Juli so beschließen, wovon auszugehen ist, dann verfügte das BKM über Gesamtmittel von knapp EUR 1,3 Mrd. Ungefähr die gleiche Summe erwirtschaften die deutschen Verwertungsgesellschaften pro Jahr für die von ihnen vertretenen Künstlerinnen und Künstler. Damit dies so bleibt, gilt es bei der anstehenden Urheberrechtsreform einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern herzustellen, der die Einkommen der Kreativen und der Kreativwirtschaft nicht schmälert. Frau Grütters jedenfalls will sich für ein starkes Urheberrecht einsetzen.

    Das Bonner Haus der Kultur ist ein Kind des Berlin-Bonn Gesetzes von 1994. Mit Ausgleichsmitteln des Bundes gefördert, kaufte die Stadt Bonn damals zentrale Bürogebäude in der Bonner Südstadt und brachte sie in eine Stiftung ein. Diese wiederum vermietet das Anwesen an eine Reihe von Organisationen der Kulturverwaltung, von denen die Bild Kunst die größte darstellt. Die Zuflüsse der Stiftung werden in Fördermaßnahmen gesteckt, welche die Bedeutung der Stadt Bonn als Kulturstandort hervorheben.

    17.06.2014 ¦ Kulturwerk: Projektförderung 2014 BG I

    Geförderte Projekte Berufsgruppe I - 2014
    Ateliers für die Kunst e.V., Hamburg : Ausstellung "Räume".
    BBK Bremen e.V. : Kunstfrühling 2014
    BBK Leipzig e.V. : "Ereignis Druckgraphik 2014 " im Tapetenwerk Leipzig
    BBK Niederrhein e.V., Kempen : Ausstellungsreihe "Pförtnerloge"
    Brunnen e.V., Köln : Druckkostenzuschuss für die Publikation "Raum für temporäre Kunst – die Boutique am Ebertplatz / Köln"
    Capacity e.V., Düsseldorf : Gasthof Worringer Platz. Jahresprogramm 2014.

    D21 Kunstraum e.V., Leipzig : Ausstellung, Symposium und Workshop "Suchroutinen: Erzählungen von Datenbanken"

    Deutscher Künstlerbund e.V., Berlin: "Kunst, Qualität, Bildung". Symposium des Deutschen Künstlerbunds in Kooperation mit der Kunstsammlung NRW
    Frise Künstlerhaus e.V., Hamburg: "Crossing Differences". Jahresprogramm 2014
    Heidelberger Forum für Kunst e.V.: Ausstellung "Fremd" in Heidelberg und Istanbul
    Meinblau e.V., Berlin : "we, animals". Künstlerische Positionen zur aktuellen Debatte um Mensch-Tier-Verhältnisse" 
    Shine Power e.V., Hamburg : Kunst-Imbiss 2014
    TOP e.V. & okk/raum 29, Berlin : "personal territories”. 6 Künstlerpositionen zum Thema Grenzen

    » <link internal-link internen link im aktuellen>Zum Gesamtüberblick geförderte Projekte Berufsgruppe I

    Mitglieder der Vergabekommission waren:

    • Annemarie Helmer-Heichele
    • André Kestel
    • Michael Kress
    • Dorothee Rocke
    • Werner Schaub
    • Ulla Windheuser-Schwarz
    • Frank Michael Zeidler

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 

    Ansprechpartnerin: Dr. Britta Klöpfer

    Telefon: 0228 915 34 13, <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

    17.06.2014 ¦ Kulturwerk: Projektförderung 2014 BG II

    Geförderte Projekte Berufsgruppe II - 2014
    Baum, Christoph : Wie der Dom nach Köln kam - Illustration
    Diefenbach, Andrea : Späte Mütter
    Frey, Christian : www.brafus2014.com. Blog über die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien
    Golovchenko, Kirill: Die Ukraine am Scheideweg 
    Kuhl, Anke: Golem-Kindercomic - Illustration
    Herzau, Andreas : Die Schweizer 
    Lange, Michael: Sequenzen der Stille. Marine layer
    Oetken, Maria-Lena: Sturmfrei – 8 Künstlerinnen illustrieren einen Raum in der Hamburger Fabrik der Künste
    Reeg, Andreas: Arzt der Armen. Dr. Trabert und seine Patienten 
    Rusch, Thomas : Artisans sans cataracte
    Schulz, Stefanie: Psychische Erkrankungen – 3 Frauen im Porträt 
    Seiffert, Daniel : Der Fluch des Ölsegens. Luanda, eine Stadt der extremen Kontraste 
    Spengler, Constanze: Hirschkäfergrill. Ein Insektenabenteuer für Kinder - Illustration
    Sperber, Achim : Unterwegs in Weltstädten. Streetphotography 1974 - 2014
    Umbach, Jens: Porträts von Afghanen, die vom deutschen Militäreinsatz in Afghanistan betroffen sind
    Wittmar, Petra: Bauernhöfe 
    Wohlleben, Severin : Eisenerzabbau in Nordschweden
    Wu, Yimeng : Die sprechenden Bücher. Auf den Spuren der chinesischen Avantgarde in Frankreich - Illustration

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    Mitglieder der Vergabekommission waren:

    • Lutz Fischmann
    • Jan Köhler-Kaeß
    • Urs Kluyver
    • Prof. Rolf Nobel
    • Heiko Preller
    • Norbert Waning
    • Bernd Weise

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 

    Ansprechpartnerin: Dr. Britta Klöpfer

    Telefon: 0228 915 34 13, <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

    21.05.2014 ¦ Bild Kunst Satzungsreform

    Ebenso wie die GEMA und die VG Wort ist die VG Bild-Kunst ein Verein und hat als solcher derzeit knapp 55.000 Mitglieder. Der Vereinssatzung kann man entnehmen, wer unter welchen Bedingungen Mitglied werden kann und welche Rechte die Mitglieder haben. Darüber hinaus konstituiert die Satzung die Gremien, bestimmt deren Verantwortungsbereiche und regelt ihr Zusammenwirken.

    Damit die Vorgaben der VG-Richtlinie so schnell wie möglich umgesetzt werden können, sollen deren wesentliche Vorschriften bereits jetzt in die Satzung der Bild Kunst übernommen werden. Dabei geht es vor allem um die Befugnisse der Gremien: Die Rechte der Mitgliederversammlung werden gestärkt. Die wesentliche Änderung für die Bild Kunst wird darin bestehen, dass Änderungen der Wahrnehmungsverträge in der Zukunft nicht mehr vom Verwaltungsrat, sondern von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Wahrnehmungsverträge regeln, welche Rechte und Vergütungsansprüche die Mitglieder der Bild Kunst der Gesellschaft zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.

    Die Satzungsreform nimmt allerdings auch Änderungen in Angriff, die nicht auf die VG-Richtlinie zurückzuführen sind. Vor allem die Wahlordnung ist hier betroffen: Sie wird einerseits vereinfacht und andererseits präzisiert. Das Gleiche gilt für eine Reihe weiterer Vorschriften. Juristisch nicht eindeutige Formulierungen werden durch präzise Vorschriften ersetzt, um dadurch mögliche Streitfälle zu vermeiden. Betroffen sind zum Beispiel die Regelungen der Vertretung der Bild Kunst nach außen, die Regeln zur Änderung der Wahrnehmungsverträge und die Regelungen der Sitzungsgelder für Gremienmitglieder.

    Im nächsten oder übernächsten Jahr wird eine weitere Satzungsänderung notwendig werden, wenn diejenigen Bestimmungen der Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden sind, bei denen der nationale Gesetzgeber einen Entscheidungsspielraum behält. Das Bundesministerium der Justiz will die Beratungen zur Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes in diesem Herbst beginnen.

    21.05.2014 ¦ Bewegung in Europa



    Nach der Wahl zum Europaparlament, die zwischen dem 22. und dem 25. Mai stattfindet, formieren sich im Juni die Fraktionen des Parlaments. Da es keine politischen Parteien gibt, die europaweit ihre Kandidaten zur Wahl entsenden, schließen sich im Juni die Politiker aus den einzelnen Mitgliedstaaten, die sich dem gleichen politischen Spektrum zuordnen, mit Gleichgesinnten zusammen, um ihren Einfluss zu stärken.

    Ende Juni wird dann der Europäische Rat –die Vertretung der Mitgliedsstaaten – dem Europäischen Parlament den Präsidenten der Kommission zur Wahl vorschlagen. Der Kommissionspräsident ist, wenn man so will, der europäische Regierungschef.

    In der ersten Sitzung des neugewählten EU-Parlaments, voraussichtlich Anfang Juli, wählen die Abgeordneten zunächst ihren eigenen Parlamentspräsidenten.

    Voraussichtlich Mitte Juli stimmen die Parlamentarier dann über den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Kommissionspräsidenten ab. Bei der Präsentation des Kandidaten muss der Rat die neuen Mehrheitsverhältnisse im Parlament im Auge haben. Die Wahl wird wohl entschieden zwischen dem Christdemokraten Jean-Claude Juncker (Luxemburg) und dem Sozialdemokraten Martin Schulz (Deutschland).

    Zwischen Mitte Juli und Mitte August erarbeitet der neu gewählte Kommissionspräsident dann gemeinsam mit dem Europäischen Rat eine Liste der EU-Kommissare, die vergleichbar sind mit den deutschen Ministern und die jeweils einen eigenen Verantwortungsbereich haben. So ist momentan Binnenmarktkommissar Michel Barnier zuständig für das Urheberrecht, wobei sich dieser Verantwortungsbereich mit dem der Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, überschneidet. Solche Überschneidungen sind nicht selten, werden doch insgesamt 28 Kommissare bestimmt – einer aus jedem Mitgliedsstaat der Union. Das hat eine sehr kleinteilige Stückelung der Verantwortungsbereiche zur Folge.

    Im September müssen die designierten Kommissare vor dem Europäischen Parlament bzw. einem hierfür eingerichteten Ausschuss Rede und Antwort stehen. Sollte ein Kommissar keine Zustimmung erhalten, wird der Europäische Rat einen Alternativkandidaten präsentieren. Nach Abschluss dieser Phase stimmt das Europäische Parlament insgesamt über das Kabinett ab.

    Wenn alles reibungslos läuft, dürfte die neue Kommission Anfang November 2014 ihre Arbeit aufnehmen.

    21.05.2014 ¦ Neue Vertragskonditionen für Museen

    Wir sind stolz, dass es gelungen ist, zusammen mit dem Deutschen Museumsbund einen Vertrag zu vereinbaren, der den Vertragsmuseen klare und einfache Regeln für die Erstellung von ausstellungsbegleitenden Materialen an die Hand gibt – und so die Rechte der Künstler stärkt. Bereits nach dem Urhebergesetz sind den Museen einige wichtige Nutzungen ohne Zustimmung der Künstler gestattet – doch die Schranken decken nicht alle Nutzungen ab, die heute zu einer professionellen Museumsarbeit gehören. Zudem dürfen Museen nach dem Gesetz nur solche Nutzungen vornehmen, die „erforderlich“ sind. Die Bild-Kunst und der deutschen Museumsbund haben nun den neuen Rahmenvertrag dazu genutzt, gemeinsam den Rahmen abzustecken, innerhalb dessen die Museen geschützte Werke nutzen können, ohne dass hierfür Kosten anfallen. Für die verbleibenden Nutzungen gewährt die Bild-Kunst den Vertragsmuseen einen Rabatt von 20% auf die jeweils gültigen Tarife. Im Gegenzug verzichten die Museen darauf, sich von den Künstlern Rechte abtreten zu lassen.

    Die Bild-Kunst wird nun zügig den über 200 deutschen Museen, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, den neuen Vertrag zukommen lassen, um rasch die neuen Vorgaben umsetzen zu können. Selbstverständlich freuen wir uns über jedes Museum, das erstmalig einen Vertrag abschließen will.

    Die Online-Präsentation der Sammlung und der Bestände bedarf einer gesonderten Regelung – die Bild-Kunst will so schnell wie möglich versuchen, auch für diesen Bereich eine Regelung zu schaffen, die es den Institutionen erlaubt, die in sie gesetzten Erwartungen hinsichtlich der Internetpräsentation zu erfüllen. Als Treuhänderin für die Rechte der Künstler kann sie diese Rechte nicht ohne angemessene Vergütung einräumen. Daher gilt es nun – gemeinsam mit den Museen, Bibliotheken und Archiven – in der Politik dafür zu werben, dass die Institutionen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die erforderlichen Rechte der Künstler erwerben zu können.

    Siehe auch:

    Museumsvertrag als Download.

    Webseite des Deutschen Museumsbunds:
    http://www.museumsbund.de/de/das_museum/themen/bildrechte/

    26.04.2014 ¦ Urheber fordern Taten statt Sonntagsreden

    <link fileadmin user_upload downloads pdf_pressemitteilungen download herunterladen der datei>Presseerklärung der Initiative Urheberrecht

    Zum Welttag des Geistigen Eigentums am 26. April hat die Initiative Urheberrecht ihre Forderung an die Politik erneuert, die Rechte und Interessen der Urheber und ausübenden Künstler nicht nur in Sonntagsreden zu
    betonen, sondern konkrete gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören aus Sicht der Initiative insbesondere:

    • die Stärkung des Urhebervertragsrechts, durch die Urhebern und ausübenden Künstlern faire Verträge in der Zusammenarbeit mit den Verwertern gewährleistet und gerechte Honorare durchsetzungsstark gesichert werden,
    • Nachbesserungen der Regelungen zur erlaubten privaten Vervielfältigung, um sicher zu stellen, dass angemessene Vergütungen auch zukünftig gezahlt werden,
    • eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Arbeit der Verwertungsgesellschaften, um faire Bedingungen für die Arbeit dieser Gesellschaften in der EU herzustellen,
    • Verbesserung der urheberrechtlichen Regelungen für Lehre und Forschung, um den Zugang zu geschützten Werken zu sichern, ohne die Rechtsinhaber zu enteignen.

    Die Initiative Urheberrecht fordert die Bundesregierung auf, zur Transparenz in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) beizutragen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die kulturelle Identität in Europa gewahrt und das mit öffentlichen Mitteln geförderte Kulturleben in Europa erhalten bleibt. Die Urheber und ausübenden Künstler befürchten, dass die Existenzbedingungen der Kulturberufe in Europa durch das geplante Freihandelsabkommen zu ihren Lasten und zum Vorteil von Konzernen in den USA entscheidend verändert werden könnten.

    Die Initiative Urheberrecht hat im vergangenen Jahr im Rahmen ihres Kongresses "Selbstbestimmung im digitalen Netz - Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance?" Vorschläge zur Entwicklung des Urheberrechts gemacht, die auf der Website <link http: www.urheber.info external-link-new-window externen link in neuem>www.urheber.info veröffentlicht wurden.

    Die Publikation zum Kongress erscheint am 5. Mai.

    Berlin, 25.4.2014

    16.04.2014 ¦ Urheberrechtsreform in Großbritannien - voraussichtlich im Sommer?

    Bislang fehlt im Urheberrecht in Großbritannien eine wichtige Ausnahmeregelung: Es geht um die Nutzung geschützter Werke durch Verbraucher zu privaten Zwecken. Lesen Sie mehr darüber in unserem Gastbeitrag von Professor Gerhard Pfennig, Sprecher Initiative Urheberrecht.

    Die Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (in Kraft getreten am 22.5.2001) wurde bisher in Großbritannien in einem wichtigen Punkt nicht umgesetzt: Eine nach der Richtlinie mögliche Ausnahmeregelung, die das Vervielfältigen von geschützten Werken durch Verbraucher zu privaten Zwecken - also das Fotokopieren oder Mitschneiden von Musik oder Filmen erlaubt hätte - suchte man im englischen Recht bisher vergebens. Aus diesem Grund fehlte auch die korrespondierende Vergütungsregelung. In der übergroßen Mehrheit der EU-Staaten ist dagegen das Kopieren zu privaten – und, z.B. in Deutschland -  "eigenen Zwecken" für die wissenschaftliche oder berufliche Arbeit gestattet. Die angemessene Vergütung zahlen die Hersteller der Geräte und Trägermedien. Erst kürzlich wurde in Deutschland ein neuer Vertrag zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Geräteindustrie über die Vergütung für PCs geschlossen. Vergütungen, die in Deutschland und den Nachbarstaaten gezahlt werden, gelten aufgrund der EU-Regeln auch für Werke von EU-Urhebern, die in Deutschland vervielfältigt werden. Englische Schriftsteller, Fotografen, Musiker und Filmurheber erhalten also die deutschen Vergütungen in voller Höhe ausgezahlt.

    Europäische Urheber gehen weiter leer aus

    Umgekehrt aber blicken die europäischen Urheber bisher in die Röhre: Die britische Regierung vertrat bislang den Standpunkt, in ihrem Land würden allenfalls Filme zu Timeshifting-Zwecken kopiert werden; also zur späteren Betrachtung. Und im übrigen ignorierte sie die Tatsache, dass Milliarden von Privatkopien von den britischen Verbrauchern angefertigt wurden.

    Mit einem aus europäischer Sicht geradezu zynischen Gesetz hat die Regierung in Großbritannien die Situation nun legalisiert. Durch Ergänzung des Copyright Act wird eine Vorschrift zur Erlaubnis der Vervielfältigung zu privaten Zwecken eingeführt, die jedem Erwerber eines Werkstücks erlaubt, zu privaten Zwecken und ausschließlich für den eigenen Gebrauch eine Kopie anzufertigen; übrigens auch in digitaler Form zur Speicherung wie z.B. in der Cloud, solange dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

    Während in der Begründung des Gesetzes auf die Richtlinie verwiesen wird, die in diesem Fall eine Vergütung vorsieht und zudem fordert, dass die Ausnahme dem Rechteinhaber nur "minimalen" Schaden verursacht, sucht man im Text vergebens nach einer Vergütungsregelung. Die Regierung vertritt nämlich auf Grundlage eines Gutachtens, das sie sich zu Fragen der Modernisierung des Urheberrechts hat erarbeiten lassen, den Standpunkt, dass die Gebühr für das Kopieren eines erworbenen Werkstücks bereits im Verkaufspreis enthalten sei.

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es wird sich also nichts ändern. Der Diebstahl am geistigen Eigentum der nichtenglischen Europäer, die die Vergütung für die Kopie ihrer Werke eben nicht über den Verkaufspreis des Werkexemplar, sondern vom Gerätehersteller erhalten, wird fortgesetzt; aber jetzt auf scheinbar legaler Grundlage. Die Urheber aus Großbritannien werden in Europa hingegen weiter kassieren.

     

    14.04.2014 ¦ Deutscher Künstlerbund: Feierliche Eröffnung des neuen Kunstraumes in Berlin

    Zur Eröffnung der neuen Ausstellungsräume in Berlin zeigt der Deutsche Künstlerbund unter dem Titel »successive« Wandarbeiten von Katja Brinkmann und Renate Wolff. Die beiden Künstlerinnen, die zum ersten Mal in dieser Form zusammenarbeiten, haben speziell für den Anlass des Umzugs eine gemeinsame Arbeit entwickelt, die einerseits eine Verschiedenheit beider Herangehensweisen demonstriert, andererseits Spannungen thematisiert, die sich aus einem Prozess von Annäherung und Überlagerung ergeben.

    In seiner Begrüßungsrede an das Plenum unter der Anwesenheit des Ehrenpräsidenten des Deutschen Künstlerbundes, Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Horst Köhler und vielen Vertretern der kulturpolitischen Szene betont der Erste Vorsitzende, Frank Michael Zeidler, dass "der Kunstmarkt uns mit seinen Rekordmeldungen täglich Sand in die Augen streue und naiver Weise glauben alle Protagonisten, Künstlerinnen und Künstler sowie Galeristen an diesen Lottogewinn (...) aber die Realität in den Kommunen, in den Ausstellungshäusern, an den Akademien und in den Ateliers, in den vielen Galerien unseres Landes sähe in der Tat anders aus und die Situation der so hoch gelobten Kreativen, auf die keine Industrie und kein Städtemanagement mehr verzichten wolle, sei alles andere als rosig."

    Damit macht der Vorsitzende der Künstlervereinigung - selbst aktiver Künstler und Maler - auf die heute existentiell schwierige Situation der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland aufmerksam. Der Traum, von der Künstlerexistenz zu leben, bliebe für viele ein solcher, trotz künstlerisch überzeugender Leistung. Gerade der Nachwuchs sei davon betroffen. Viele Künstlerinnen und Künstler zögerten, sich einem Künstlerverband anzuschließen oder sich in Notsituationen bei den Sozialwerken zu melden, – sei es aus Unkenntnis, Scham oder aus falsch verstandenem Stolz.

    Förderungen durch die Politik & kulturelles Engagement 

    Frank Michael Zeidler sieht es als Aufgabe und ständige Herausforderung des Deutschen Künstlerbundes, "neben der Diskussion um die Kunst eben auch profiliert, klug und umsichtig, wortstark und intellektuell, politisch engagiert, gut informiert und sozial verantwortungsvoll sich für die Künstlerinnen und Künstler des ganzes Landes und zwar über die Vereinsgrenzen hinweg einzusetzen."

    Er appelliert dabei auch an die Kulturstaatsministerin Prof. Grütters, "darüber nachzudenken, ob eine Erhöhung der Mittel und eine Erleichterung der Administration für die Vertretungen von Künstlerinnen und Künstler nicht doch eine gute Investition, eben keine Subvention, sondern eine für unsere Gesellschaft im allgemeinen sinnvolle Investition für die Zukunft sein könnte."

    Der neue Projektraum des Deutschen Künstlerbundes soll künftig Platz für viele spannende Ausstellungen und einen lebendigen, inhaltlichen wie kulturpolitischen Diskurs schaffen. Noch bis zum 30. Mai 2014 können Interessierte in Berlin die Ausstellung "successive" von Katja Brinkmann und Renate Wolff besuchen.

    Öffnungszeiten:

    Dienstag bis Freitag 14 bis 18 h und nach Vereinbarung.

    Über den Deutschen Künstlerbund

    Als Forum der Avantgarde wurde der Deutsche Künstlerbund 1903 in Weimar auf Initiative des Kunstförderers Harry Graf Kessler von Lovis Corinth, Max Liebermann, Alfred Lichtwark, Max Slevogt und anderen ins Leben gerufen. Nach seiner Auflösung im Jahr 1936 durch die Nationalsozialisten wurde er 1950 durch die Künstler Willi Baumeister, Karl Hofer, Ewald Mataré und Karl Schmidt-Rottluff in Berlin neu begründet.

    Rund 600 namhafte Künstlerinnen und Künstler aller Generationen gehören heute dieser Vereinigung an. Der Deutsche Künstlerbund übernimmt seit seiner Entstehung engagiert und kompetent kulturpolitische Aufgaben in unserer Gesellschaft. Er versteht sich als ein Zusammenschluss von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die sich, mit Respekt vor dem Werk des anderen, im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen engagieren. Mitglieder des Künstlerbundes wirken in nationalen und internationalen Gremien, Kuratorien und Ausschüssen mit, die auch beratend an der Erarbeitung gesetzgebender Regelungen beteiligt sind. Viele Initiativen des Deutschen Künstlerbundes, wie zum Beispiel die Einrichtungen der Künstlersozialkasse, haben sich mittlerweile mit großer Selbstverständlichkeit im Kultur-Alltag etabliert.

    Der Deutsche Künstlerbund setzt sich ein für den Bestand der künstlerischen Freiheit als unverzichtbare Basis einer kulturellen Fortentwicklung und für die Stärkung der Position von Kunst und Künstlerinnen und Künstlern in der Gesellschaft.

    Nähere Informationen finden Sie unter www.kuenstlerbund.de 

     

    02.04.2014 ¦ Druckkosten-Sonderfonds der VG Bild-Kunst für Verlage 2015

    Die Stiftung Kunstfonds fördert die zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland. Sie schreibt zu diesem Zweck bundesweit verschiedene Förderprogramme aus. Im Bild-Kunst-Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen können in Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm nun wieder Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen.

    Die Regelförderung beträgt bis zu 75% der Herstellungskosten bei einer maximalen Auflage von 2000 Exemplaren. Wiederauflagen sind ausgeschlossen.

    Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014

    Vergaberichtlinien

    Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig. Die Vergabe erfolgt im September. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.

    Jeder Verlag kann bis zu drei Anträge pro Jahr stellen. Eine wiederholte Förderung ist zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Bücher gefördert werden, die im Förderjahr gedruckt werden. Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Anträge von Verlagen, deren Vertreter oder Angestellte Mitglieder der Jury sind, und Angestellte der Stiftung Kunstfonds.

    Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.

    Bücher, die von der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden bzw. wurden, sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

    Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung

    • Antragsformular
    • Buchbeschreibung (max. 1 Seite)
    • Druckkostenvorkalkulation für den Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen und, wenn das Buch im Rahmen einer Ausstellung erscheint ein Finanzplan zur Ausstellung verbindliche Liste der beteiligten bildenden Künstlerinnen und Künstler mit biografischen Angaben und Dokumentationsmaterialien zu deren künstlerischer Arbeit: Fotos (max. DIN A4) und/oder bis zu 3 Einzelkataloge, keine Gruppenkataloge. Nur für Video und Film: Werkbeispiele/ Ausschnitte mit einer Gesamtlänge von 10 min. auf einer DVD mit Menüfunktion und einer Inhaltsangabe auf der Hülle.

    Weitere Förderungen über die Stiftung Kunstfonds

    Außerdem können auch Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Museen und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.

    NEU: Bildende Künstlerinnen und Künstler mit festem Wohnsitz in Deutschland können einen finanziellen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für einen monografischen Katalog beantragen.

    Nähere Informationen finden Sie unter www.kunstfonds.de

    Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.

    25.03.2014 ¦ Ausstellungseröffnung: Ursula Burghardt - Frühe Arbeiten

    Vom 6. April bis 15. Mai 2014 läuft die Ausstellung "Ursula Burghardt - Frühe Arbeiten" im Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds im temporären Ausstellungspavillon.

    Kölschglas, Bratpfanne und Aktentasche, diese und weitere frühe Skulpturen von Ursula Burghardt (1928 Halle/Saale-2008 Köln) entstanden zwischen 1968 und 1970 und werden vom Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds im temporären Ausstellungspavillon gezeigt. Skulpturen, Skizzen und Archivalien beleuchten einen Ausschnitt aus der regen Kunst- und Kulturszene, die sich in Köln in dieser Zeit etabliert hatte und in der Ursula Burghardt zusammen mit ihrem Mann, dem Komponisten Mauricio Kagel, lebte und arbeitete.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter nachlass@kunstfonds.de oder telefonisch unter der 02234 435 1420.

    www.kunstfonds.de

    21.03.2014 ¦ Verwaltungsratssitzung in Hamburg

    Am 14. März tagte der Verwaltungsrat der Bild-Kunst in Hamburg. Im Mittelpunkt standen zwei Themen: der Bericht über die vorläufigen Geschäftszahlen für 2013 sowie die anstehende Satzungsreform. Gleichzeitig wurden Ort und Termin für die kommende Mitgliederversammlung festgelegt. Sie wird am 28. Juni 2014 in Mannheim stattfinden.

    Im Hinblick auf die Zahlen für 2013 konnte die Geschäftsstelle Positives berichten: Nach einem Rückgang der Erträge im Jahr 2012 ist für 2013 wieder mit einer Steigerung zu rechnen und zwar auf über 62 Mio. Euro. Dabei erwirtschaftet die Bild-Kunst zirka ein Fünftel ihrer Vergütungen aus der Verwaltung primärer Rechte der Berufsgruppe I (Bildende Kunst), zwei Fünftel durch die Geltendmachung gesetzlicher Vergütungsansprüche für das stehende Bild (Berufsgruppen I und II) und weitere zwei Fünftel durch Vergütungsansprüche ihrer Filmurheber (Berufsgruppe III).

    Von den 62 Mio. Euro der Erträge wurden knapp 55 Mio. Euro an die Berechtigten ausgeschüttet, knapp zwei Mio. Euro konnten an die Stiftungen Kultur- und Sozialwerk überwiesen und knapp 3,5 Mio. Euro mussten für Verwaltungskosten aufgewendet werden. Der Verwaltungskostensatz beträgt damit 5,55% und liegt nun wieder unter sechs Prozent, nachdem er in 2012 6,25% betrug. Erfreulich ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen: Zum Jahresende 2013 hatten insgesamt 54.559 Berechtigte mit der Bild-Kunst einen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet. Davon 12.977 Bildende Künstler, 31.412 Fotografen, Illustratoren und Designer sowie 10.170 Filmurheber.

    Notwendige Reform des Systems Privatkopievergütung & Satzungsreform 

    Nachdem es den Verwertungsgesellschaften im Januar 2014 gelungen war, mit den wesentlichen Verbänden der PC-Industrie Gesamtverträge über die Privatkopievergütung abzuschließen, werden die Hersteller und Importeure alsbald Nachzahlungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 leisten. Damit scheinen die Erträge der Bild-Kunst für das laufende Jahr gesichert. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass einmalige Nachzahlungen natürlich nicht einen regelmäßigen, stabilen Zahlungsfluss ersetzen. Für viele Produkte verweigert die Industrie schlichtweg jede Zahlung, so dass die Verwertungsgesellschaften hier auf den Gerichtsweg angewiesen sind, für den gut und gerne zehn Jahre anzusetzen sind. Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, das System der Privatkopievergütung so zu reformieren, dass es in der Praxis funktioniert.

    Im Hinblick auf das zweite große Thema der Verwaltungsratssitzung – die geplante Satzungsreform – gab die Geschäftsstelle zunächst einen Überblick über den Sachstand:

    Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften ist mittlerweile in Kraft getreten und muss nun von den nationalen Parlamenten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. Hierfür ist eine Frist von zwei Jahren vorgesehen: Spätestens im Frühjahr 2016 werden die Bestimmungen in Kraft treten.

    Ein erstes Paket an Änderungen wurde in der Verwaltungsratssitzung diskutiert und soll den Mitgliedern der Bild-Kunst am 28. Juni bei der diesjährigen Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Es handelt sich einerseits um zwingende Vorschriften der Richtlinie, die schon jetzt umgesetzt werden können; insbesondere die Zuweisung vermehrter Entscheidungskompetenz an die Mitgliederversammlung. Zum anderen sind einige Themenbereiche der Satzung zu überarbeiten, um sie klarer und transparenter zu gestalten. Die bisherige Wahlordnung beispielsweise war auf der letzten Mitgliederversammlung 2013 von vielen Teilnehmern als unnötig kompliziert kritisiert worden. Sie soll jetzt einfacher und klarer ausgestaltet werden.

    Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Frank Michael Zeidler (Berufsgruppe I), berichtete von der von ihm geleiteten Mediation innerhalb der Berufsgruppe III der Filmurheber, die ein zweites Paket an Satzungsänderungen anstoßen könnte. Es geht hier um die Rechte und Befugnisse der einzelnen Berufssparten innerhalb dieser Berufsgruppe oder salopp gesagt: das Verhältnis der Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenenbildner und Kostümbildner zueinander.

    Ein drittes Paket an Satzungsänderungen geht wiederum auf die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften zurück, wird aber momentan bewusst noch nicht angefasst, weil hier die Umsetzung in deutsches Recht abgewartet werden soll. Beispielsweise ist die Regelung der Richtlinie stark umstritten, nach der sich Mitglieder in der Versammlung in Zukunft von jedermann vertreten lassen dürfen: Ein Verein lebt schließlich vom Engagement seiner Mitglieder und benötigt deren Input. Sollte sich die Mitgliederversammlung in eine Versammlung von Agenten und Rechtsanwälten verwandeln, würde dies den Charakter der Bild-Kunst als Urhebergesellschaft unterhöhlen. Der deutsche Gesetzgeber ist hier aufgefordert, alle Spielräume der Richtlinie zu nutzen und eine solche Entwicklung zu verhindern.

    Termin Mitgliederversammlung 2014: 28. Juni in Mannheim

    20.03.2014 ¦ Preisträger des 50. Grimme-Preises sind bekannt

    Die Gewinner des 50. Grimme-Preises 2014 stehen fest. Alexa Karolinski erhält das Eberhard-Fechner-Förderstipendium der VG Bild-Kunst für "Oma & Bella", einem Film über zwei alte, in Berlin lebende jüdische Freundinnen mit großer Kochleidenschaft und Lebensfreude. Die Preisverleihung findet am 4. April 2014 im Theater Marl statt. Sie wird ab 19 Uhr live auf 3sat ausgestrahlt.

    "Auch der Jubiläumsjahrgang bietet herausragende Fernsehproduktionen mit einer großen Bandbreite an Formen, Inhalten und ganz individuellen Handschriften", so Grimme-Direktor Uwe Kampmann. Bemerkenswert sei ein deutlicher Akzent auf Gegenwartsthemen, sowohl bei der Fiktion als auch bei den Informationssendungen. Insgesamt werden in den drei Wettbewerbskategorien Fiktion, Information & Kultur sowie Unterhaltung zwölf Preise für modellhafte und vorbildliche TV-Produktionen vergeben.

    Eberhard-Fechner-Förderstipendium der VG Bild-Kunst

    Alexa Karolinski erhält das Eberhard-Fechner-Förderstipendium der VG Bild-Kunst für "Oma & Bella" (RB), einem Film über zwei alte, in Berlin lebende jüdische Freundinnen mit großer Kochleidenschaft und Lebensfreude. Karolinski porträtiert in ihrem Dokudebüt "Oma & Bella" ihre Großmutter Regina Karolinski (87) und deren Freundin Bella Katz (91). Eine besondere Rolle im Leben der beiden Holocaustüberlebenden spielt dabei die jüdische Esskultur.

    > Mehr Informationen zu "Oma & Bella" finden Sie hier.

    > Mehr Information zum Förderstipendium der VG Bild-Kunst finden Sie hier.

    Die 50. Verleihung des Grimme-Preises findet am 4. April 2014 im Theater Marl statt. Sie wird ab 19 Uhr live auf 3sat ausgestrahlt. Michael Steinbrecher wird die Preisgala moderieren.

    Kurzbiografie zu Alexa Karolinski (Buch/Regie)

    Alexa Karoliniski wurde 1984 in Berlin geboren. Sie studierte Kunstgeschichte in London und arbeitete für das Szenemagazin "Vice", als Journalistin für den Sender ARTE. In New York studierte sie an der School of Visual Arts Dokumentarfilm-Regie. Für ihren Abschlussfilm drehte die Deutsch-Kanadierin das Portrait "Oma & Bella".

    Aktuell arbeitet die Filmemacherin an einem Videoportrait über den Andy Warhol Factory-Fotografen Billy Name. Sie lebt in Berlin und Los Angeles.

    Textquelle: www.grimme-institut.de

    14.03.2014 ¦ Verleihung 14. Marburger Kamerapreis & 16. Bild-Kunst Kameragespräche

    Am 8. März wurde der polnische Kameramann Pawel Edelman mit dem Marburger Kamerapreis 2014 ausgezeichnet. Die Verleihung fand am 7. März im Rahmen der 16. Bild-Kunst-Kameragespräche statt. Die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst unterstützt diese Veranstaltung.

    Paweł Edelman nahm in diesem Jahr den mit 5.000 Euro dotierten Marburger Kamerapreis 2014 entgegen. Im Rahmen der 16. Bild-Kunst Kameragespräche fand die Verleihung statt. Es wurde Filme wie "Pokłosie", "Das Massaker von Katyn" und "Der Ghostwriter" von ihm gezeigt, über die der polnische Kameramann mit Filmkritikern und Filmwissenschaftlern diskutierte. Die Laudatio auf den diesjährigen Preisträger Edelman hielt der Warschauer Drehbuchautor und Regisseur Władysław Pasikowski (Pokłosie).

    Der MARBURGER KAMERAPREIS wird von der Universitätsstadt Marburg und der Philipps-Universität jährlich verliehen und ist mit 5.000 Euro dotiert. Der Preis wird für national und international herausragende Bildgestaltung im Film und im Fernsehen verliehen.

    Er wird im Rahmen der BILD-KUNST KAMERAGESPRÄCHE verliehen, die jeweils im März stattfinden. Die Mitveranstalter der BILD-KUNST KAMERAGESPRÄCHE sind der bvk – Berufsverband Kinematografie und die MARBURGER FILMKUNSTTHEATER. Die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst zählt zu den Sponsoren und Partnern dieser Veranstaltung. 

    Quelle: www.marburger-kamerapreis.de

     

    25.02.2014 ¦ Kulturwerk: Projektförderung 2014 BG III

    Der Förderbeirat der Stiftung Kulturwerk der Berufsgruppe III (Film/Fernsehen/Audiovision) hat in seiner Sitzung vom 24. Februar die Anträge auf Förderung für den Bewerbungstermin 31. Januar 2014 beraten und entschieden. Für diese Vergaberunde waren 25 Anträge eingegangen. Die Vergabekommission hat sieben Projekte mit einer Gesamtsumme von rund 55.000 Euro bewilligt.

    Geförderte Projekte Berufsgruppe III - 2014
    Filmplus: Veranstaltung für Filmschnitt und Montagekunst, Köln
    Freundeskreis Wolfgang Längsfeld: Zuschuss für die Auszeichnung des originellsten Films auf dem Internationalen Festival der Filmhochschulen in München
    HFF Konrad Wolf: Veranstaltungskostenzuschuss für die Durchführung einer internationalen Konferenz über Film- und Drehbuchforschung
    Kiss, Anna Luise: Druckkostenzuschuss für die Publikation "Jede Menge Perspektive. Der Regisseur Hermann Zschoche"
    Institut für Medienwissenschaft, Philipps Universität Marburg: Druckkostenzuschuss für die Publikation über den Kameramann Roberto Berta
    Revolver – Zeitschrift für Film: Grafik-Relaunch und Online-Publikation der Filmzeitschrift Revolver
    VSK – Verband der Berufsgruppen Szenen- und Kostümbild: Bild-Kunst-Förderpreis Kostümbild und Bild-Kunst-Förderpreis Szenenbild im Rahmen der Internationalen Hofer Filmtage

    » Zum Gesamtüberblick geförderte Projekte Berufsgruppe III

    Mitglieder der Vergabekommission waren:

    • Matthias Kammermeier
    • Dr. Jürgen Kasten
    • Dietmar Kraus
    • Rüdiger Laske
    • Dr. Thorolf Lipp
    • Niki Stein von Kamienski
    • C. Cay Wesnigk

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 

    Ansprechpartnerin: Dr. Britta Klöpfer

    Telefon: 0228 91534 13, kloepfer@bildkunst.de

    21.02.2014 ¦ Bild-Kunst beantwortet EU-Fragebogen

    Die Bild-Kunst hat ihre Antworten zur öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht eingereicht. Diese startete Anfang Dezember 2013 –initiiert von der EU-Kommission- und läuft bis zum 5. März 2014. An der Konsultation kann sich jeder Interessierte beteiligen. Die im Anschluss zusammengetragenen Ergebnisse sollen nach den Europa-Parlamentswahlen im Mai 2014 als eine Art Wegweiser für das künftige europäische Urheberrecht dienen. Wohin die Reise geht, bleibt noch abzuwarten.

    Standpunkt der Bild-Kunst – die wichtigsten Auszüge im Überblick

    Wir setzen unseren Fokus auf spezielle, unsere Mitglieder betreffende Fragen und sind unter anderem der Meinung, dass auf EU-Ebene einige Maßnahmen notwendig sind, um eine grenzüberschreitende Zugänglichkeit zu Content-Diensten im Binnenmarkt und zugleich einen angemessenen Schutz für die Rechteinhaber zu gewährleisten.

    Zum Thema Hyperlinks zu urheberrechtlich geschützten Werken halten wir die Auffassung des EuGH für sachgerecht: Hyperlinking bedarf demnach keiner Zustimmung der Rechteinhaber, wenn der Inhalt auch auf der Originalseite für jeden legal und ohne weiteres zugänglich ist. Ist der Zugang zur Originalseite jedoch beschränkt – z.B. weil es sich um einen Bezahldienst handelt -, dann darf nur mit Zustimmung der Rechteinhaber verlinkt werden.

    Beim Framing ist aus Sicht der Bild-Kunst eine differenzierte Lösung sinnvoll. Hier bindet ein Website-Betreiber technisch die auf einer fremden Website gehosteten Inhalte auf seiner eigenen Website ein. Wenn er sie sich so zu Eigen macht, dass der Endkonsument die Einbindung nicht erkennt, dann ist auch ein Lizenzerwerb erforderlich. Nicht erforderlich ist dagegen ein Lizenzerwerb, wenn für den Endkonsumenten erkennbar ist, dass der Website-Betreiber fremde Inhalte einbindet. Dann stellt die Einbindung nur eine bequemere Art der klassischen Verlinkung dar.

    Eine kritische Frage befasst sich mit dem Weiterverkauf von erworbenen digitalen Inhalten. Hier lehnt die Bild-Kunst einen gesetzlichen Rahmen für den Weiterverkauf von digitalen Werkexemplaren durch Endkonsumenten ab, da wir negative Konsequenzen für die Rechteinhaber befürchten. 

    Bei der Frage zur Schaffung eines Registrierungssystems auf EU-Ebene für die Identifizierung und Lizenzierung von Werken nennen wir klare Bedenken, denn nicht jedes schutzfähige Werk eignet sich für eine Registrierung. Insbesondere im Bildbereich würde ein Registrierungserfordernis die Rechteinhaber vor enorme Probleme stellen - schlicht wegen der Vielzahl der geschützten Werke, die z.B. ein Fotograf, ein Grafiker oder bildender Künstler schafft. 

    Eine Werkregistrierung hat aus unserer Sicht auch nur dann Erfolg, wenn diese weltweit verpflichtend eingeführt wird; natürlich vollständig. Bei dieser Idee stünde man vor enormen Investitionen und laufenden Kosten, die keine greifbaren Vorteile für Rechteinhaber bieten.

    Die Konsultation wirft auch die Frage nach dem Umgang mit so genannten Remixes und Mashups auf – also der Verwendung vorbestehender Werke für neue Inhalte. Wir halten die deutsche Regel in § 24 UrhG für sachgerecht: Wer sich fremder Werke bedient, muss sich hierfür die Rechte beschaffen, es sei denn, das neue Werk ist so eigenständig, dass das vorbestehende Werk dahinter zurücktritt. Bei der Suche nach einer Lösung für die massenhafte Verwendung vorbestehender Werke z.B. auf YouTube erscheint es uns sachgerecht, in erster Linie die Plattformbetreiber zu verpflichten, eine entsprechende Vergütung an die Schöpfer vorbestehender Werke über Verwertungsgesellschaften zu entrichten. Dafür könnte die nicht-kommerzielle Verbreitung der Inhalte über die genannten Plattformen frei gegeben werden. Ein solcher Kompromiss würde Endkonsumenten und Kreative gleichermaßen zugute kommen.

    Zum Thema digitale Privatkopien haben wir ebenfalls Stellung bezogen. Die Abschaffung der Privatkopieschranke und ein Verweis auf Lizenzlösungen ist aus Sicht der Bild-Kunst keine Option für Urheber, ausübende Künstler und Verbraucher. Letztere würden ihre Freiheit verlieren, legal erworbene Werkexemplare zu privaten Zwecken zu kopieren. Urheber und ausübende Künstler würden eine Einnahmequelle verlieren, die ihnen aufgrund der Rechtsprechung des EuGH nicht entzogen werden kann. Daher sollte man aus Sicht der Bild-Kunst das System der Privatkopie nicht abschaffen, sondern an die Erfordernisse der digitalen Zeit anpassen. 

    Handlungsbedarf bei Vergütungsregelungen

    Gesucht wird auf EU-Ebene der beste Mechanismus, um sicherzustellen, dass Urheber eine hinreichende Vergütung für die Verwertung Werke und Leistungen erhalten. Die Bild-Kunst sieht vor allem für ihre Filmurheber und Bildjournalisten Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für Online-Nutzungen. Hier verhindert die derzeitig weit verbreitete Praxis der Buy-Out-Verträge eine Anpassung der Vergütung in Abhängigkeit vom Erfolg, den ein Filmwerk am Markt erzielt. Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Beteiligung der Filmurheber am kommerziellen Erfolg ihrer Werke würde für viele Betroffenen eine Grundsicherung darstellen, mit deren Hilfe Zeiten überbrückt werden könnten, in denen man keine Aufträge erhält.

    Die VG Bild-Kunst befürwortet die Einführung eines unverzichtbaren Vergütungsanspruches für Filmurheber, der von der Abtretung der Onlinerechte unberührt und beim Filmurheber verbleibt. Damit die Vergütung angemessen ausgestaltet werden kann, müsste sich der Anspruch nicht gegen die Filmproduzenten richten, sondern gegen die Werkmittler, die über die Endkundenbeziehung verfügen (Fernsehsender, Online-Plattformen).

    Buy-Out-Verträge ohne zeitliche Befristung der Rechteübertragung und damit ohne die Möglichkeit der Nachverhandlung verhindern, dass Urheber am späteren Erfolg ihrer Werke finanziell teilhaben. Der Gesetzgeber sollte diese Praxis auf EU-Ebene beenden.

    Die vollständigen Antworten zum EU-Fragebogen können Sie hier einsehen.

    20.02.2014 ¦ Arpad Dobriban: HAP-Grieshaber-Preisträger 2014

    Am 8. Februar 2014 hat die Jury der Stiftung Kunstfonds den mit 25.000 Euro dotierten HAP-Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst dem bei Düsseldorf lebenden Künstler Arpad Dobriban für herausragende künstlerische Leistungen zugesprochen.

    Arpad Dobriban (*1957) studierte u. a. an der Städelschule Frankfurt bei Peter Kubelka und der Kunstakademie Düsseldorf, wo er 1989 Meisterschüler bei Nam June Paik wurde. Er ist der 16. HAP-Grieshaber-Preisträger.

    Geschmack von Speisen und kollektive Wahrnehmung

    Dobribans Werk rankt um das "Kochen als älteste überlebenswichtige Kulturtechnik". Er konzipiert und inszeniert Gastmahle für 40 bis 150 Gäste mit dem Ziel einer gemeinsamen Geschmackserfahrung, weil für ihn der Geschmack der Speisen individuelle wie kollektive Erfahrungen und Stimmungen heraufbeschwört. Diese unverwechselbaren Geschmackserinnerungen hängen von sozialen und geografischen Wurzeln der Rezeptgeber und den jeweiligen Zubereitungspraktiken ab. Während der Menüfolgen erläutert Dobriban die Entstehungsgeschichte der einzelnen Speisen, kommentiert die Zutaten und deren kulturhistorische Bedeutung. Das gemeinsame Essen als kommunikatives soziales Event, als partizipatorisches Kunstprojekt, wird so zum Anlass interessierter und kritischer Fragen zu den Produktionsbedingungen unserer Nahrungsmittel und zu unserem Umgang mit diesen lebenswichtigen Ressourcen. Dobribans kommentierte Speisefolgen erlauben einen unmittelbaren sensuellen Zugang zu den essentiellen Grundlagen menschlichen Lebens und öffnen den Blick für kulturhistorische Phänomene.

    Der Preisträger wird im Herbst 2014 seine Werke im Projektraum des Deutschen Künstlerbundes in Berlin zeigen. 

    Mit der Vergabe des nach dem Maler und Holzschneider HAP Grieshaber benannten Preises ehrt die Bild-Kunst einen Künstler, der maßgeblich an der Initiative zum Aufbau der Bild-Kunst beteiligt war. Grieshaber hatte sich seit den siebziger Jahren außerordentlich für die Urheberrechte seiner Künstlerkollegen eingesetzt und ebenso vehement für den Ausbau der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern ausgesprochen.

    Die Fördergelder des HAP-Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst stellt die Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst aus den Mitteln zur Verfügung, die es aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der Bild-Kunst erhält. 

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

    Stiftung Kunstfonds

    Dr. Karin Lingl

    Telefon: 0228 915 34-11

    info@kunstfonds.de

     

    18.02.2014 ¦ Unterzeichnung der "Key Principles und Empfehlungen zur Anwendung des Folgerechts"

    2013 hat die EU-Kommission einen sogenannten Stakeholder-Dialogue durchgeführt; die Bild-Kunst berichtete. Ziel war es, für alle Mitgliedsstaaten praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung des Folgerechts zu erarbeiten. Es ist in nur vier Sitzungen gelungen, ein gemeinsames Papier zur Anwendung des Folgerechtes zu entwickeln – die Key Principles zum Folgerecht.

    Mit einer Richtlinie aus dem Jahr 2001 wurde das Folgerecht europaweit harmonisiert. Ein vollständiges und umfangreiches Folgerecht, das auch die Erben bereits verstorbener Künstler berechtigt, wird in einigen Mitgliedsstaaten jedoch erst seit 2010 gewährt. Seit Beginn der Harmonisierung des Folgerechts wehrt sich vor allem der englische Kunsthandel vehement dagegen.

    Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission einen sogenannten Stakeholder-Dialogue durchgeführt, in dem alle interessierten Beteiligten zur Anwendung und Umsetzung des Folgerechts Stellung nehmen konnten. Ziel dieses Stakeholder Dialogs war es, für alle Mitgliedsstaaten praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung dieses Rechts zu erarbeiten. Am Stakeholder Dialog waren alle Betroffenen beteiligt: Künstlerverbände, Verwertungsgesellschaften und Vertreter der internationalen Kunsthandelsverbände.

    Es ist in nur vier Sitzungen gelungen, ein gemeinsames Papier zur Anwendung des Folgerechtes zu entwickeln – die Key Principles zum Folgerecht. Sie befassen sich sowohl mit den Fragen der Transparenz und der Verwaltung, als auch mit Empfehlungen zur Information der betroffenen Kreise in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Auch die vom Kunsthandel ins Feld geführten praktischen Probleme werden behandelt.

    Unterzeichnung in Brüssel

    Am 17. Februar 2014 erfolgte in Brüssel die Unterzeichnung der Key Principles zum Folgerecht in Anwesenheit des EU-Kommissars der Generaldirektion Markt, Michel Barnier. An einem offiziellen Festakt in der Kommission nahm auch Anke Schierholz für die Bild-Kunst teil.

    Nun gilt es, die in den Key Priciples formulierten Empfehlungen in der Praxis umzusetzen. Während das Folgerecht in Deutschland aufgrund der guten und engen Zusammenarbeit zwischen der VG Bild-Kunst und den Galerien, Auktionshäusern und Kunsthandelsverbänden weitgehend unproblematisch wahrgenommen werden kann, gibt es in einigen Mitgliedsstaaten immer noch Verwaltungsprobleme. Diese Probleme sollen nun in nationalen Workshops gelöst werden. Auch die Bild-Kunst wird sich dabei engagieren, um sicherzustellen, dass dieses wichtige Recht für alle Künstler europaweit angemessen verwaltet wird.

     

    17.02.2014 ¦ Über den Wert der Onlinerechte von Filmurhebern

    Was haben ein deutscher Filmkomponist, ein italienischer Drehbuchautor und ein französischer Regisseur gemeinsam? Sie können sich entspannt zurücklehnen, denn sie erhalten individuelle Vergütungen für die Nutzungen ihrer Onlinerechte.

    Onlinerechte sind quasi das Portemonnaie der digitalen Zukunft. In einer Zeit, in der jeder mantrahaft die große Bedeutung des Licensings für die digitale Zukunft vorbetet, sollte sich jeder Urheber wie ein Trambahnfahrer im dichten Gedrängel vergewissern, ob seine Geldbörse noch in seiner Hosentasche bzw. in ihrer Handtasche steckt.

    Leider sind einige Filmurheber in Europa ohne Geldbörse unterwegs.

    In Deutschland beispielsweise wird ihnen das Onlinerecht quasi vom Gesetz wieder weggenommen, denn alle wichtigen Rechte sollen beim Produzenten gebündelt werden, damit dieser seinen Film in Ruhe auswerten kann. Auch Filmurheber in anderen Ländern teilen ihr Schicksal.

    Das Urheberrecht gibt, das Urheberrecht nimmt.

    Einigen wird jedoch nur gegeben und nichts genommen: den deutschen Filmkomponisten und Drehbuchautoren zum Beispiel. Ihnen schreibt das Gesetz nicht vor, dass sie ihre Onlinerechte bei den Produzenten abzugeben haben, weil man Filmmusik und Drehbücher unabhängig vom Film verwerten kann - oder so.

    Auch in Italien und Frankreich können die Produzenten ihre Filme in Ruhe aus-werten, ohne über die Onlinerechte der Filmurheber vollständig zu verfügen. Filme lassen sich in diesen Ländern sogar verwerten, obwohl die Urheber etwas von den Verwertungserlösen abbekommen. Das Geschäftsmodell ist nicht etwa zusammengebrochen – nein! Es floriert.

    Vieles wird im Rahmen der Reformdebatte um das Urheberrecht diskutiert. Viele melden sich zu Wort: die Verbraucher, die Netzpolitiker, die Abmahner.

    Wer eine einfache, klare Botschaft vertritt, hat Vorteile im Diskurs.

    Wir fordern deshalb: 

    Gebt den deutschen Filmurhebern ihre digitale Geldbörse zurück!

    Hintergrund dieser Forderung

    Die EU präsentierte am 10. Februar 2014 eine Studie über die Vertragspraxis im Kreativbereich, die im vergangenen Jahr vom Rechtsausschuss des Europaparlaments in Auftrag gegeben wurde. Untersucht wurde die Situation in acht Ländern: Frankreich, Spanien, Großbritannien, Deutschland, Polen, Ungarn, Schweden und Belgien. Eine weitere Studie, die Ende 2014 fertig sein soll, wird das Vergütungsniveau quer durch Europa beleuchten.

    Die Studie zur Vertragspraxis ist - leider nur - auf Englisch zu beziehen.

    Zur Studie

    Ein ins Deutsche übersetztes Zitat fasst das Ergebnis knapp aber treffend zusammen:

    "Diese Studie führt Beispiele für die Schwierigkeit auf, eine angemessene Vergütung auch für Online-Auswertungen zu erzielen, für die Praxis der Buy-Out-Verträge, für die Vermutung der Rechteübertragung (Anmerkung des Übersetzers: an Verwerter), für die Weigerung, Vergütungen an Verwertungsgesellschaften für die Filmurheber zu bezahlen. All diese Beispiele zeigen auf, wie sich die Kräfteverhältnisse zwischen den Beteiligten zum Nachteil der Urheber verschieben." (Zitat aus: Study "Contractual arrangements applicable to creators: Law and practise of selected member states", Kapitel Executive Summary, S. 13, Conclusion and recommendations, Zeile 7-11)

    Die Studie gibt auch Anregungen, wie der Gesetzgeber die vertragliche Situation für die Urheber verbessern könnte:

    1. So könnte eine angemessene Vergütung für die Urheber gesetzlich vorgeschrieben werden (haben wir bereits in Deutschland), wobei das Gesetz auch die Art und Weise der Berechnung vorgeben sollte (das haben wir nicht).

    2. Der Gesetzgeber könnte die Werknutzer darüber hinaus verpflichten, ihre Erlöse aus der Werkeverwertung offen zu legen (das tun bislang nur Verwertungsgesellschaften, Verwerter dagegen sind nur an die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften gebunden).

    3. Die Einführung von unverzichtbaren Vergütungsansprüchen für einige digitale Verwertungsformen (diese gibt es bereits für den Bereich der Kabelweitersendung).

    Der letzte Vorschlag beschreibt eine der Möglichkeiten, den deutschen Filmurhebern ihre digitale Geldbörse zurückzugeben.

     

    14.02.2014 ¦ Landgericht überprüft AGB Klausel der VG Bild-Kunst

    In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bild-Kunst ist ein sogenannter Medienkontrollzuschlag in Höhe von 100% für nichtgenehmigte Nachauflagen vorgesehen. Diese Klausel ist nun vom Landgericht Köln überprüft und für wirksam befunden worden. Das Landgericht stellt in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2013 gut begründet fest, warum diese Klausel keine Benachteiligung von Verlagen darstellt, die es versäumt haben, Nachauflagen rechtzeitig bei der Bild-Kunst zu melden.

    Der Zuschlag stelle laut Gericht eine zulässige Vertragsstrafenvereinbarung dar. An einer solchen Vertragsstrafe bzw. an der Erhebung eines Tarifzuschlags hat die Bild-Kunst ein berechtigtes Interesse, denn die Abrechnungen für Lizenzen an Verlage erfolgen nach der von den Verlagen gemeldeten Druck- bzw. Auflagenhöhe. Weil die Nutzer, also die Verlage selbst durch die Meldung der Auflagenhöhe eigens den Umfang der Lizenz bestimmen und daher wissen, wann die genehmigte Auflagenhöhe überschritten werden würde, ist eine solche Vertragsstrafenvereinbarung angemessen. Die Bild-Kunst könne die Auflagenhöhe nicht selber überprüfen, so das Gerichtsurteil.

    Auch zur Höhe des Zuschlages äußert sich das Gericht: Der Betrag, der zur Herstellung des gewünschten Anreizes zu vertragsgemäßem Verhalten maximal erforderlich ist, ist –unter Berücksichtigung der Interessen der Verlage- bei einem Zuschlag von 100% nicht überschritten. Selbst wenn der Anspruch bereits bei einer geringfügigen Rechtsverletzung entsteht -und sowohl vom Umfang als auch vom Ausmaß der Rechtsverletzung sowie vom Verschulden des Verlages unabhängig ist-, werden berechtigte Interessen der Verlage nicht beeinträchtigt, da die absolute Höhe des Zuschlages von der Schwere der Rechtsverletzung bestimmt wird. Der Zuschlag erfolgt immer zu 100% des Tarifs für die ungenehmigten Nutzungen. Dieser "Normaltarif" bestimmt sich in Abhängigkeit zu Nutzungsumfang und Auflagenhöhe. Die absolute Höhe des Zuschlages ist also davon abhängig, in welchem Umfang die genehmigte Auflagenhöhe überschritten wurde – je höher die Abweichung von der genehmigten Auflagenhöhe ist, umso höher fällt die Vertragsstrafe aus.

    Unsere dringende Bitte an die Verlage: Bitte denken Sie daran, Nachauflagen stets rechtzeitig genehmigen zu lassen!

    10.02.2014 ¦ IGBK: Interessenvertretung für die Bildende Kunst mit neuem Online-Service

    Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) vereint als Lobby für bildende Künstlerinnen und Künstler die drei wichtigsten deutschen überregional tätigen Künstlerorganisationen: den BBK, den Deutschen Künstlerbund sowie den Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer (GEDOK). Sie bietet nun einen Online-Service für Interessierte an internationalen Projekten an.

    In der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) vereinen sich gleich drei deutsche überregional tätige Künstlerverbände: BBK, Deutscher Künstlerbund, Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer (GEDOK). Seit 1957 bietet die IGBK mit rund 14.000 bildenden Künstlerinnen und Künstlern ein vielfältiges Angebot an internationalen Arbeits- und Austauschmöglichkeiten an. Symposien und Workshops thematisieren aktuelle Fragen zu den Bedingungen, Perspektiven und dem Selbstverständnis zeitgenössischer, künstlerischer Arbeit. 

    Interesse an internationaler Tätigkeit?

    Mit striktem Servicegedanken bietet die IGBK zusammen mit dem Internationalen Theaterinstitut (ITI) Deutschland das Online-Portal www.touring-artists.info an. 

    Künstlerinnen und Künstler, die internationale Projekte realisieren möchten, finden in diesem Portal Informationen auf Deutsch und Englisch zu Themen wie Visa/Aufenthalt, Transport/Zoll, Steuern, Sozialversicherung sowie Urheberrecht. Darüber hinaus findet man hilfreiche Checklisten und weiterführende Links. Eine Datenbank gibt Antworten zu internationalen Fördermöglichkeiten. Zielgruppen sind Bildende Künstler/innen sowie Kreative der Darstellenden Kunst. 

    Das gesamte Service- und Beratungsangebot der IGBK steht allen organisierten und nicht-organisierten bildenden Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie unter www.igbk.de.

    05.02.2014 ¦ Zahlen & Fakten zur Entwicklung der Kreativbranche

    Der aktuelle Monitoringbericht 2012 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie untersucht die Entwicklungen der Kultur- und Kreativwirtschaft vom Wirtschaftskrisenjahr 2009 bis 2012. Insbesondere durch die steigende Digitalisierung wachsen die gesellschaftlichen Ansprüche an diesen Wirtschaftszeig. Zugleich sinkt jedoch das Bewusstsein der Verbraucher über die Bedeutung geistigen Eigentums. Dieses wird zunehmend als Ramschware betrachtet, Gratismentalität steckt in den Köpfen, Urheberrechtsverstöße sind die Folge.

    Rund 772.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind für den Wirtschaftszweig Kultur- und Kreativwirtschaft 2012 tätig. Dazu zählt das statistische Bundesamt 247.000 Selbstständige sowie zusätzlich 375.000 geringfügig Beschäftigte. Diese rund 1,63 Millionen Erwerbstätigen erzielen 62,8 Milliarden Euro und tragen damit 2,35 Prozent zur gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland bei. Damit reiht sich die Kultur- und Kreativwirtschaft noch vor den Wirtschaftszweigen "Chemische Industrie" und "Energieversorgung" bei der Bruttowertschöpfung ein; stärker sind nur noch die Zweige Maschinenbau und Automobilindustrie.

    Digitalisierung: Chancen & Herausforderungen

    Gerade die Kreativwelt ist vom Fortschritt durch die Digitalisierung betroffen: Bücher gibt es als E-Books, Werbung ist digital, man setzt auf Social Media, Musik und Filme werden zunehmend gestreamt und Bilder können problemlos geteilt werden; Facebook lässt grüßen. Mobile Endgeräte machen zudem die räumliche Unabhängigkeit möglich. 54,7 Prozent der Unternehmen in diesem Wirtschaftszweig beklagen einen Nachfragerückgang zu traditionellen Produkten bzw. Dienstleistungen; diese müssen der Digitalisierung zunehmend weichen. 

    Umsatzentwicklungen & Unterschiede in den Teilmärkten

    Die Entwicklungen der Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft sind sehr unterschiedlich. Der Kunstmarkt erzielte zwischen 2009 und 2012 eine Umsatzentwicklung von 4,8 Prozent, zum Vergleich erzielte die Musikwirtschaft 3,2 Prozent. Teilmärkte wie Film und Design erreichen 2,2 Prozent Umsatzwachstum und liegen damit im Durchschnitt der gesamten Branche. 

    Herausforderung Urheberrechtsverstöße

    Unternehmen und Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen vermehrt Urheberrechtsverstöße als große Herausforderung in der Zukunft. Besserungsbedarf besteht insbesondere beim rechtlichen Schutz geistigen Eigentums aber auch bei steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kreativschaffenden. Der Bericht nennt mögliche Ansatzpunkte zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft aus wirtschaftspolitischer Sicht. Forderungen nach einer Stärkung des rechtlichen Schutzes geistigen Eigentums unterstützt die Bild Kunst ohnehin; gerade die zahlreichen Selbstständigen in der Kreativbranche sowie Kleinstunternehmen sind zunehmend von Urheberrechtsverstößen durch die Digitalisierung betroffen. 

    Bleibt abzuwarten, was insbesondere auf EU-Ebene nach den Europaparlamentswahlen im Mai passiert. Ein modernes, stabiles und faires Urheberrecht, das den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gewachsen ist, wird jedenfalls auch von der Wirtschaft eingefordert, wie der Bericht des Ministeriums zeigt.

    » Download Kurzfassung Monitoring Kultur & Kreativwirtschaft 2012

     

    21.01.2014 ¦ Endspurt bis zur EU-Parlamentswahl im Mai

    Im Mai wird die neue EU-Kommission gewählt. Die aktuell amtierenden EU-Beamten wollen ihren Nachfolgern den Weg vorbereiten – im Dezember 2013 wurde eine öffentliche Konsultation mit rund 80 Fragen versendet – Wie kann man das europäische Urheberrecht modernisieren? Und: behutsam oder radikal? Ein klarer Trend fordert uns heraus.

    Die Amtszeit der derzeitigen EU-Kommission ist an die Legislaturperiode des Europaparlaments geknüpft, welches im Mai – in ziemlich genau vier Monaten – neu gewählt wird. Normalerweise passiert vor Wahlen nicht mehr viel – der amerikanische Präsident wird sogar vor dem Ende einer zweiten (und letzten) Amtsperiode als "lame duck" bezeichnet. Umso erstaunlicher erscheint es, dass die Kommission im Bereich des Urheberrechts momentan in hektische Betriebsamkeit verfallen ist. Über Weihnachten wurde an die betroffenen Kreise eine öffentliche Konsultation versendet mit knapp 80 Fragen, wie man den europäischen Urheberrechtsrahmen modernisieren könnte.

    Endspurt Richtlinienentwurf 

    Erkennbar wollen die jetzigen EU-Beamten ihren Nachfolgern den Weg bereiten, wenn diese im Spätsommer die Amtsgeschäfte aufnehmen. Dann sollen die für den europäischen Gesetzgebungsprozess üblichen Grünbücher, Konsultationen, Folgenabschätzungen und Fahrpläne fertig auf dem Tisch liegen, so dass zügig ein Richtlinienentwurf vorgelegt werden kann.

    Diese Vorgehensweise stellt einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen dar: 

    Denn auch auf europäischer Ebene gibt es die Besonnenen, die eine behutsame Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft befürworten. Und die Ungeduldigen, die das Urheberrecht radikal zurechtstutzen wollen, um damit neuen digitalen Diensten möglichst schnell alle Hindernisse - also die Pflicht zum Erwerb von Lizenzen - aus dem Weg zu räumen.

    Urheberrechtsreform: Behutsam oder radikal?

    Die Besonnenen werden angeführt von Binnenmarktkommissar Michel Barnier, einem Franzosen, was nicht verwunderlich ist, wenn man bedenkt, dass das kontinentaleuropäische Urheberrecht in Frankreich "erfunden" wurde. Dieses sieht den Urheber im Zentrum des Geschehens. Die Radikalen werden angeführt von Neelie Kroes, einer Niederländerin, die dem angelsächsischen Urheberrechtsverständnis zugeneigt ist. Dieses sieht das Urheberrecht als reines Instrument zur Förderung von Innovationen an. Der Urheber ist dort aber nur ein Teil der Verwertungskette.

    Es kam zum Streit um den richtigen Umgang mit dem Urheberrecht zwischen Barnier und Kroes, so dass sich Kommissionspräsident Barroso Ende 2012 gezwungen sah, die Kontrahenten zu einem Kompromiss zu verpflichten. Danach wurde eine zweigleisige Vorgehensweise verabredet: 

    Zunächst sollte 2013 ein Dialog der Interessengruppen durchgeführt werden. Ziel war es, dass die Beteiligten – Rechteinhaber und Nutzer – für einige der drängenden Probleme freiwillige Lösungen aushandeln. Hinter diesem Dialog stand Michel Barnier, der darauf setzt, dass man für die Probleme der Digitalisierung auch im bestehenden Urheberrechtsrahmen Lösungen finden kann. Die abschließende Plenarsitzung dieses Dialogs mit dem bezeichnenden Namen "Lizenzen für Europa" fand am 13. November 2013 statt. Wir haben darüber berichtet.

    Nach dem Abschluss dieser Initiative folgt nun das im Dezember 2012 ausgehandelt Zugeständnis an die radikalen Urheberrechtsreformer, also an Kommissarin Neelie Kroes: Die Vorbereitung des Prozesses einer möglichen Änderung des europäischen Urheberrechtsrahmens.

    Fragebogen gibt angloamerikanische Richtung vor

    Der vorliegende Fragebogen der Kommission, der bis zum 5. Februar beantwortet werden muss, will Bereiche identifizieren, in denen ein Reformbedarf besteht. Aber alleine die Auswahl der Fragen zeigt, in welche Richtung der Hase laufen soll: Es geht vor allem um die Schranken des Urheberrechts. Die Radikalen wollen das Urheberrecht so beschneiden, dass vielfältige Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken durch moderne digitale Dienstleister ohne Lizenzerwerb möglich werden. 

    Die USA dienen als Vorbild: Dort entschied Mitte November ein Berufungsgericht, dass das Einscannen von 20 Millionen Büchern durch Google auch ohne Lizenzerwerb möglich sei – Begründung: der neue Dienst nütze der Gesellschaft. Das ist auch unbestritten. Warum aber die Urheber dabei komplett leer ausgehen sollen, ist nach dem kontinental-europäischen Urheberrechtsverständnis nicht nachvollziehbar. Das US-Gericht stützte seine Entscheidung übrigens auf die Schranke des "fair use", eine Art Universalausnahme zum Urheberrechtsschutz, die den Gerichten als Gummiparagraph dient und Rechtssicherheit erst nach ewigen Verfahren möglich macht. Google begann bereits 2004 mit dem Einscannen – das Verfahren ist immer noch nicht rechtskräftig entschieden.

    Die von der EU-Kommission mit dem Fragebogen eingeleitete öffentliche Konsultation gibt allen Anhängern des angloamerikanischen Urheberrechtsverständnis eine Steilvorlage, ihre Reformwünsche zu artikulieren und den Hardlinern in der Kommission wiederum die Möglichkeit, den Reformbedarf als dringend notwendig darzustellen. 

    Alle Vertreter eines kontinentaleuropäischen Urheberrechtsverständnisses, die es für notwendig ansehen, dass die Werkschöpfer auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung erhalten sollen, sind jetzt gefordert. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

    09.01.2014 ¦ Änderungen Meldekarte Honorare & Merkblatt

    Seit Januar 2014 gibt es eine neue Meldekarte für Honorare, die ab sofort im Downloadbereich auf unserer Webseite zur Verfügung steht. Diese Meldekarte gilt für die Meldung Ihrer Honorare, die Sie ab 2013 bei der Bild Kunst einreichen.

    Die bisherige Meldekarte gilt hingegen für Meldungen, die Sie für das Jahr 2012 bei der Bild Kunst einsenden; hier gilt natürlich das Ende der jeweiligen Nachmeldefristen.

    Bitte beachten Sie: Wir haben seit Januar 2014 auch das Merkblatt zur Ermittlung von Ansprüchen aus Bibliothekstantieme, Kopiervergütung, Reprografievergütung digitale Medien, Lesezirkelvergütung, Pressespiegelvergütung, Weitersendevergütung für Sie aktualisiert. 

    Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.