News Archiv 2018
26.09.2018 ¦ EU-Parlament verabschiedet Richtlinienentwurf zum Urheberrecht
Die Diskussion um die Abstimmung im Juli und die zwischenzeitlich diskutierten Änderungsvorschläge haben sich vor allem auf die Themen „Presseverleger-Leistungsschutzrecht“ und „Plattformverantwortlichkeit“ konzentriert; mit Kampfbegriffen wie „Link-Steuer“ und „Zensurmaschine“ wurden die Artikel, die darauf abzielen, Rechteinhabern eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet zu sichern, diskreditiert. Davon hat sich die Mehrheit der Abgeordneten bei der Abstimmung am 12. September nicht schrecken lassen und die Verantwortlichkeit von Plattformen für die von ihnen verbreiteten Inhalte auf eine neue Grundlage gestellt.
Die Bild-Kunst ist erleichtert, dass der Richtlinienentwurf nun eine weitere wichtige Hürde genommen hat. Neben der Plattformhaftung enthält er wichtige Aspekte für Urheberinnen und Urheber: Vergütungspflichtige Schrankenregelungen für die Präsentation des digitalen kulturellen Erbes und der Nutzung im Unterricht stellen sicher, dass die Werke der Mitglieder gezeigt werden können und die Kreativen dafür angemessen vergütet werden. Die Regelungen zum Urhebervertragsrecht stärken die Position der Kreativen gegenüber ihren Vertragspartnern in der Industrie.
Entscheidend hat zu diesem positiven Ergebnis die Initiative Urheberrecht beigetragen, die für alle deutschen Kreativen mit einer kraftvollen Stimme sprechen konnte und damit wichtige Verbesserungen erreicht hat. Auch den Abgeordneten gilt unser Dank, die grenz- und fraktionsübergreifend für eine Stärkung der Urheberrechte gekämpft haben!
Nach einer fast fünfzehn Jahre währenden Durstrecke für Urheberinnen und Urheber scheint nun das Pendel umzuschlagen: Die blinde Begeisterung für Digitaldienste (aus den USA) ist gesunder Skepsis gewichen, ob im Steuerrecht, im Datenschutzbereich oder – für uns entscheidend – auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Darauf müssen wir aufbauen!
Konkret gilt es jetzt, in den Verhandlungen im Trilog weiter für eine konsequente Stärkung der Rechte der Kreativen zu kämpfen und zu verhindern, das wesentliche Verbesserungen, die das Parlament gegenüber dem Entwurf der Kommission vorschlägt, nicht verwässert werden.
13.03.2018 ¦ Wo sind die weiblichen Regisseure und Drehbuchautoren?
Margarethe von Trotta, Isabel Coixet, Julie Bertuccelli, Lynsey Miller, Diane Redmond und Susanna White sind nur einige der weiblichen Drehbuchautoren und Regisseure, die die Petition für eine faire Bezahlung der europäischen audiovisuellen Urheber unterzeichnet haben. Heute, am Internationalen Frauentag (8. März), ist es angemessen hervorzuheben, dass nicht nur faire Bezahlung für Urheber eine Notwendigkeit ist sondern ebenso, dass es eine chronische Unterrepräsentation von weiblichen Regisseuren und Drehbuchautoren in der Filmindustrie gibt.
Das ist nicht weiter verwunderlich: Es spiegelt die Ungleichheit der Geschlechter in der gesamten Gesellschaft wider. Allerdings wurde dieses Thema nun in den Blickpunkt dank der jüngsten Europäischen Studien gerückt. Und, machen wir uns klar, insbesondere heute ist es Zeit zu handeln!
Wenn man sich Großbritannien diesbezüglich ansieht, sind Frauen im Filmstudium und ihr Eintritt in die Filmindustrie auf den ersten Blick kein Problem. Ganz im Gegenteil, genauso viele Frauen wie Männer studieren und treten in die Industrie ein. Frauen werden einfach nur weniger oft als Regisseure eingestellt, wie die Studie von Directors UK belegt. Eine CNC Studie (Staatliches Zentrum für Film und bewegte Bilder) zeigt eine ähnliche Situation in Frankreich auf.
Erst in 51 Jahren werden genauso viele Frauen wie Männer bei Filmen Regie führen. Laut der Studie des Europarates führten zwischen 2003 und 2012 bei nur 1.372 Filmen Frauen allein die Regie, verglichen mit 7.357 von Männern allein. Zwischen 2005 und 2014 führten bei 16,1% der Low-Budget-Filme (unter £500.000 (GBP)) Frauen Regie und bei Big-Budget-Filmen (über £30 Millionen (GBP)) lag die Rate noch weiter drunter, es waren nämlich nur 3,3% der Filme. Über einen Zeitraum von zehn Jahren stieg die Rate von UK Filmen, in denen Frauen Regie führten, um nur geringfügige 0,6% stellt Directors UK fest. Die Zahlen sind auch für ganz Europa ähnlich: Unter den Top-Verdienern bei Filmregisseuren sind nur 4,2% Frauen und unter Filmautoren liegt die Zahl bei 13,2% wie eine Studie des Europäischen Parlaments zeigt.
Bei der Geschlechterungleichheit geht es um fehlendes Bewusstsein und die Stereotype des Regisseurs als Mann. Die von Directors UK 2014 erstellte Studie spricht von einer Kultur immer denselben männlichen Regisseur einzustellen und einer „Wahrnehmung, dass Frauen nicht imstande sein könnten große, hauptsächlich männliche Crews zu leiten, die, im Gegenzug, sich unwohl fühlen könnten, wenn sie von einer Frau geführt werden. Einige männliche Hauptdarsteller mögen es nicht, wenn Frauen Regie führen“.
Bei der Geschlechtergleichheit geht es um gleichen Zugang zur Filmindustrie und um die Bilder, die auf der Leinwand gezeigt werden. Die meisten weiblichen Regisseure tendieren dazu weibliche Protagonisten zu haben und erzählen die Geschichte aus der Sicht eines weiblichen Erzählers. Eine Typologie, die sehr selten bei Top-Produktionen von männlichen Regisseuren vorkommt. Während Filme von Frauen seltener in offiziellen Wettbewerben bei einigen der größeren Festivals ausgesucht werden, erhalten Sie jedoch proportional gesehen mehr Auszeichnungen. Dies zeigt wie wichtig es ist, weibliche Regisseure und Drehbuchautoren zu fördern und zu unterstützen, da ihre kreative Arbeit eine Schlüsselrolle spielt, wenn es um die Förderung von Geschlechtergleichheit im Sektor wie auch in der Gesellschaft im Allgemeinen geht. Unter‘m Strich: Wenn Frauen nicht auf gleicher Basis vor sowie hinter der Kamera einbezogen werden, wird der Film nie in Gänze das Publikum, dem er dient, widerspiegeln.
Directors UK gibt einige Empfehlungen für direkte Interventionen, um die Zahl der Regisseurinnen, die in der Filmindustrie arbeiten zu verbessern, darin inbegriffen ist die Unterstützung und Beratung sowie das Sammeln von Informationen. Die „Strategie für Geschlechtergleichheit in der Filmindustrie“ des Europarates hat eine Rate von 50/50 bis 2020 zum Ziel. Das Schwedische Filminstitut ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sichergestellt wird, dass die öffentlichen Gelder zwischen männlichen und weiblichen Regisseuren gleich aufgeteilt werden. Eine faire Bezahlung für On-demand Nutzung der Werke von Drehbuchautoren und Regisseuren zu unterstützen ist ein Weg ihnen zu ermöglichen, sich ihren Lebensunterhalt damit zu verdienen – Männer und Frauen gleichermaßen.
Übersetzt nach Annica Ryngbeck „Where are the female directors and screenwriters“
Den Originaltext finden Sie hier.
09.03.2018 ¦ Klaus Staeck wird 80
Klaus Staeck, ein Einmischer, der mit ebenso neugierigen wie auch kritischen Augen auf seine Umwelt blickt und darauf mit Kunst reagiert. Herausgekommen ist ein umfangreiches Werk von Collagen, Zeichnungen, Fotos und Grafiken, das in mehr als 3000 Ausstellungen, in Museen, in Gemeinschaftseinrichtungen, Botschaften und Kulturinstitutionen gezeigt wurde. Legendär sind seine Plakataktionen und politischen Postkarten, mit denen er sich immer wieder in aktuelle kulturpolitische Debatten einschaltet. Beinahe jeder kennt Plakate „Würden Sie dieser Frau ein Zimmer vermieten?“ mit einem Porträt der Mutter Albrecht Dürers, „Deutsche Arbeiter – die SPD will Euch Eure Villen im Tessin wegnehmen“ oder „Alle reden vom Frieden – wir nicht“ mit dem raketen-gespickten Gruppenbild der Rüstungslobbyisten.
Als Künstler ist Klaus Staeck schon früh mit dem Kunstmarkt in Berührung gekommen, als Jurist hat er das Hinterfragen von geschäftlichen Beziehungen gelernt. Als Künstler und Jurist weiß er um den Wert des Urheberrechts und die Notwendigkeit, diese Rechte für die Künstler zu verteidigen. Als freier Geist formuliert er stets seine eigene Sicht der Dinge – in Wort und Bild und immer dem Gemeinwohl verpflichtet.
Als Kunstverleger leistet er einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung der Kunst. Kunst soll nicht nur im Museum stattfinden, sondern für jedermann in Auflagen erschwinglich sein. Bei der Edition Staeck werden günstige Multiples und Auflagenwerke fast aller namhaften Zeitgenossen angeboten.
Als Präsident der Akademie der Künste hat er den Umzug der Akademie in das neue Gebäude am Pariser Platz genutzt, die Akademie der Künste als Ort von kunst-und gesellschaftspolitischer Aktivität und Diskussion einem breiten Publikum zu öffnen. Dort fanden die großen Tagungen der Initiative Urheberrecht zu aktuellen Themen des Urheberrechtes statt, dort hat der Bundesverband bildender Künstler wichtige Themen angestoßen.
Wir sind stolz, Klaus Staeck zu unseren Mitgliedern und Unterstützern zu zählen und wünschen ihm viele weitere Jahre voller Schaffenskraft und politischem Engagement!
Happy Birthday, Klaus Staeck!
09.03.2018 ¦ Filmrecht und Berlinale
Weil Filmurheber und ausübende Künstler ihre Urheberrechte an die Filmproduzenten abtreten müssen, erhalten sie in der Regel keine faire Beteiligung an den Online-Erlösen. Der Vergütungsanspruch, der europaweit gefordert wird, würde die Vergütung der Filmschaffenden endlich an die digitale Wirklichkeit der Filmdistribution anknüpfen, ohne bestehende Verwertungsketten der Branche zu beeinträchtigen. Informationen finden Sie auf der Bild-Kunst Website.
Mit der Paneldiskussion wurde der Dialog mit deutschen Europaparlamentariern eröffnet. Während der zweistündigen Diskussionsrunde wurde angeregt und konzentriert diskutiert und den Forderungen der Filmschaffenden Nachdruck verliehen. Der Zeitpunkt war gut gewählt – im April will sich der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments festlegen.
In Ihrer Eröffnungsrede belegte Cécile Despringre, dass Filmschaffende an den Online-Erlösen aus der Filmverwertung in vielen Ländern Europas systematisch nicht beteiligt werden – und das vor dem Hintergrund sinkender Vergütungen für konventionelle Verwertungsformen (TV, Videovermietung etc.).
Vergleichbare Entwicklungen sieht Urban Pappi in den (bestehenden) gesetzlichen Vergütungsansprüchen wie Kabelweiterleitung und Privatkopievergütung, da sich die Nutzungen zunehmend in Richtung VOD-Plattformen verschieben.
Helga Trüpel sieht Europa vor einer großen Entscheidung: Wird es eine faire Vergütung für Kreative geben, oder werden sich die Geschäftsmodelle der großen Global Player durchsetzen?
Auch Axel Voss bekannte sich vorbehaltslos zur Forderung, das Value Gap zu schließen, ließ aber erkennen, dass er noch nicht davon überzeugt sei, dass ein solcher unverzichtbarer gesetzlicher Vergütungsanspruch funktioniere.
Niki Stein berichtete, wie seine Vergütungen drastisch zurückgehen, weil er hauptsächlich fürs Fernsehen arbeite. Daher sei seine Haupteinnahmequelle die Wiederholungshonorare in den TV-Vollprogrammen. Würden aber die Streaming-Dienste weiterhin zunehmen und bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Wiederholungen durch die Mediatheken ersetzt werden, dann gäbe es keine Wiederholungshonorare mehr, weil die Mediathekennutzungen der Sender bereits mit dem Erst-Honorar für wenig Geld abgegolten seien – diese Beschreibung bestätigten weitere Beispiele aus dem Publikum.
Nach der Podiumsdiskussion konnte im kleinen Kreis mit Axel Voss die Vereinbarkeit von gesetzlichem Vergütungsanspruch und klassischer Verwertungskette vertieft werden. Daraus entstand ein Argumentationspapier für den Rechtsausschuss, den es noch zu überzeugen gilt – die Ausschüsse „Wirtschaft“ und „Kultur“ des europäischen Parlaments haben sich bereits für einen unverzichtbaren Vergütungsanspruch ausgesprochen. Doch im Europäischen Rat muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Wir kämpfen weiter – und Sie können uns, die SAA, die Berufsverbände der Filmschaffenden unterstützen: Unterzeichnen Sie die Petition für einen unverzichtbaren Vergütungsanspruch, tragen Sie die Forderung weiter an Ihre Europa-Abgeordneten, nutzen Sie das Argumentationspapier, jetzt muss die Stimme der Kreativen hörbar werden!
09.03.2018 ¦ Meldungen Kunstpräsentationen
Im Sommer 2017 hatte die Mitgliederversammlung den Verteilungsplan modernisiert und die herkömmliche Webseiten-Meldung durch eine neue „Kopiervergütung Kunstausstellung“ ersetzt. Auch wenn die Notwendigkeit einer Erneuerung des mehr als 15 Jahre alten bisherigen Verteilungsplans nicht bezweifelt wurde, kam im Vorfeld der Versammlung Kritik an den Details der neuen Regelung auf. Diese Kritik wurde auf einer Informationsveranstaltung der Bild-Kunst im Dezember 2017 diskutiert und Lösungen aufgezeigt.
Es wurde als problematisch empfunden, dass der neue Meldeparameter der „Kunstausstellung“ dem fließenden Kunstbegriff nicht gerecht würde und ein zu traditionelles Kunstverständnis offenbare. Auf der kommenden Berufsgruppenversammlung am 2. Mai 2018 wird die Geschäftsstelle deshalb eine „Reform der Reform“ vorlegen, in deren Kern eine Erweiterung des Parameters steht: Der Begriff der Kunstausstellung soll durch den Begriff der Kunstpräsentation ersetzt werden, der gleichzeitig offener definiert wird. Damit wird es möglich, eine breitere Palette künstlerischer Ausdrucksformen zu erfassen und niemanden von der neuen Verteilsystematik von vornherein auszuschließen.
Die Berufsgruppenversammlung wird der Mitgliederversammlung die Verteilungsplanänderung empfehlen und zur Beschlussfassung vorlegen. Obwohl die Mitgliederversammlung dieses Jahr erst am 28. Juli stattfindet, wird die Bild-Kunst ihren Mitgliedern die Meldungen von Kunstpräsentationen schon jetzt nach dem vorgeschlagenen, neuen System ermöglichen. Denn nur auf diese Weise können die neuen gesetzlichen Ausschüttungsfristen eingehalten und das Geld für 2016 und 2017 – es geht um zwei Jahre – im Herbst 2018 ausgeschüttet werden. Sollte die Mitgliederversammlung die Reform ablehnen, müssten die Karten im Jahr 2019 neu gemischt werden – aber nach den vielen Diskussionen der letzten Monate erscheint dies unwahrscheinlich.
<link internal-link internen link im aktuellen>Alle näheren Informationen zu den Meldungen finden sich auf der Website der Bild-Kunst.
05.03.2018 ¦ Online Urheberrecht: Wird die EU Vorreiter oder nur Zuschauer sein?
Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zu der vorgeschlagenen Richtlinie „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ werden nicht nur über die Rechte und die Vergütung audiovisueller Urheber in Europa entscheiden sondern ebenso über die Position der EU auf globaler Ebene: wird die EU Vorreiter oder nur Zuschauer sein?
Die Petition, die wir zusammen mit FERA und FSE vor drei Wochen zur Unterstützung der Drehbuchautoren und Regisseure in Europa ins Leben gerufen haben, hat bis dato 10.500 Unterschriften gebracht (und wir sollten weitermachen! Bitte unterschreiben Sie, falls Sie es noch nicht getan haben). Die Tatsache, dass Menschen aus mehr als 85 Ländern weltweit unterschrieben haben, zeigt, dass die Unterstützung sich weit über Europa hinaus erstreckt. Und wir werden nicht nur unterstützt, die EU steht unter Beobachtung.
Der Präsident und die Vize-Präsidenten des Internationalen Verbands der Gesellschaften für Urheber und Komponisten (CISAC) haben den Mitgliedern des Europäischen Parlaments ein Schreiben zukommen lassen, um ihre Unterstützung zu zeigen, indem sie an die EU Gesetzgeber appellieren in der neuen Urheberrechtsrichtlinie ein unabdingbares Recht auf Vergütung für audiovisuelle Urheber für die on-demand Nutzung ihrer Werke aufzunehmen. In der letzten Woche haben sich zudem 160 berühmte Filmemacher bei der Berlinale zu einem Statement zusammengefunden. Unter Anderem erwähnten sie die einzigartige Gelegenheit einen europäischen Mechanismus zu etablieren, der „eine faire, proportionale und unabdingbare Vergütung gewährleisten wird, wenn ihre Filme und audiovisuellen Werke auf digitalen Plattformen angeschaut werden.“
Ich habe vorher im Bereich Menschenrechte gearbeitet, ein Politikfeld, auf welches die EU ob ihrer Vorreiter-Position sehr stolz ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Entscheidungsträger sich ebenso freimütig wie über ihren Stolz auf Europas kulturelle Vielfalt auch über den EU Rechte-Standard in Außenbeziehungen und Unterstützung für Entwicklungsarbeit in der Welt äußern. Die EU sollte die Vielfalt der originellen europäischen Filme, Serien, TV- und Webprogramme feiern, ebenso wie die dahinterstehenden Schöpfer. Es wäre ungerecht und ignorant die Drehbuchautoren und Regisseure bei der Verhandlung der neuen Urheberrechtsrichtlinie außen vor zu lassen, zumal mehrere Mitgliedsstaaten solche Vergütungsmechanismen für audiovisuelle Urheber bereits bieten, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich, Belgien und Polen.
Mariya Gabriel, die Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, spricht oft über ihre Absicht die EU zum digitalen Champion zu machen, um sicherzustellen, dass wir den Zug nicht verpassen, auf den die USA, China und andere schon aufgesprungen sind. Sie hat Recht. Allerdings muss man, um Champion zu werden, auch die Gelegenheit nutzen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Vergütungsrechte für Urheber in Europa bringen. Wenn diese Gelegenheit nicht genutzt wird, werden sich viele wundern, warum die EU nicht genauso involviert ist wie z.B. Chile und Kolumbien, die außerhalb Europas ein Beispiel geben und ein unabdingbares Vergütungsrecht für audiovisuelle Urheber in ihren jeweiligen Gesetzen aufnehmen.
Als SAA erwarten wir von der EU Vorreiter zu sein und ein EU Urheberrechtsgesetz zu verabschieden, das ein faires und unabdingbares Vergütungsrecht für die on-demand Nutzung von Werken audiovisueller Urheber beinhaltet.
Übersetzt nach Annica Ryngbeck „Online copyright: will the EU be a global front-runner or a bystander?“
Den Originaltext finden sie hier.
Zur Petition geht's HIER.
28.02.2018 ¦ Copyright, eine ganz neue Welt für mich
Vor einem Monat habe ich als der neue Öffentlichkeits- und Kommunikationsdirektor bei der SAA begonnen, nachdem ich 8 Jahre lang im Bereich für Menschenrechte in Brüssel gearbeitet habe. Da mein beruflicher Hintergrund Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ist, sind audiovisuelle Urheberrechte neu für mich. In den ersten Wochen war es sehr spannend, sich in das Thema einzuarbeiten und schnell einige Dinge zu erfahren.
Erstens habe ich die breite europäische und internationale Unterstützung gegenüber der EU Führung kennengelernt, wenn es um die Verabschiedung der EU Urheberrechtsrichtlinie im digitalen Binnenmarkt geht, welche die Rechte aller und nicht nur einiger weniger Urheber stärkt. Ich hatte die Gelegenheit zusammen mit der Federation of European Film Directors (FERA) [Verband der europäischen Filmregisseure] und der Federation of Screenwriters in Europe (FES) [Verband der Drehbuchautoren in Europa] eine Petition zu erstellen, die als Unterstützung für eine von 126 prominenten Drehbuchautoren und Regisseuren unterzeichneten Erklärung dient, in der sie eine Vergütung ihrer Werke für On-demand-Nutzung verlangen. Die Unterstützung ist da. In nur zwei Wochen haben wir bereits mehr als 7.000 Unterschriften aus über 70 Ländern weltweit gesammelt.
Zweitens hat der Online-Kurs „Exploring Copyright“ („Urheberrecht entdecken“) der International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) [Internationaler Verband der Gesellschaften für Urheber und Komponisten] mir die Augen geöffnet, dass gesetzgebende Maßnahmen und Umsetzungen im digitalen Umfeld immer noch relativ neu sind, das Urheberrecht hingegen als solches schon seit Jahrhunderten existiert. Außerdem habe ich gelernt, dass sich die Urheber in allen EU Staaten durch eigens gegründete Organisationen Gehör verschaffen. Die „Society of Authors and Composers of Dramatic Works“ (SACD) [Gesellschaft für Urheber und Komponisten von Theaterstücken”], Frankreich, gegründet 1977, war weltweit die erste von Urhebern gegründete Organisation, um gemeinsam die eigenen Rechte zu verwalten. Die SAA zählt heute 31 Verwertungsgesellschaften als Mitglieder. Die lange Historie einiger zeigt, dass es bereits viel Wissen auf nationaler Ebene gibt, sowie auch bestehende Lösungen für Probleme, die die EU Entscheidungsträger versuchen zu beheben.
Drittens habe ich verstanden, dass die Rechte der Urheber und Komponisten musikalischer Werke für lange Zeit besser durch das Urheberrecht geschützt waren und selbstverständlich gemeinsam verwaltet wurden, während die Rechte audiovisueller Urheber immer noch nicht aufgeschlossen haben. Der Grund ist einfach: Das Filmgeschäft nahm erst im frühen 20. Jahrhundert Formen an und Fernsehgeräte gab es ab den 1950ern. Das Internet kam in den frühen 1990ern auf und on-demand-Plattformen, die Filme, Serien und andere Programme bieten, gibt es erst seit ungefähr einem Jahrzehnt. Zur gleichen Zeit beinhaltet der Online-Bereich keine neuen Rechte (wie bereits erwähnt haben einige Mitgliedsstaaten längst Lösungen, die auf den Online-Bereich anzuwenden sind, gefunden). Wir hören schon lange Musik über Online-Plattformen wie Spotify und die Komponisten werden bezahlt. In gleicher Art und Weise sehen wir Filme und Serien online und die audiovisuellen Urheber haben ebenso ein Recht auf Vergütung (denn die Komponisten von Musikfilmen werden bereits vergütet). In unserem Blog Post „Das Leben eines Drehbuchautors“ zeigen wir, dass heutzutage nach wie vor Urheber nicht von ihrer Arbeit leben können, selbst wenn sie berühmt sind. Die Realität audiovisueller Autoren im heutigen Europa sieht nämlich so aus: Ihre Rechte werden im Online-Bereich nicht geschützt. Es zeigt ebenso die verletzliche Position der Drehbuchautoren und Regisseure bei der Aushandlung ihrer Verträge und dementsprechend warum sie von Verwertungsgesellschaften profitieren würden. Diese vertreten nämlich ihre Rechte, insbesondere wenn es um die Nutzung im Online-Bereich geht.
Zu guter Letzt: Es lagen viele Jahrhunderte zwischen der Einführung der Druckpresse 1440 durch Gutenberg bis zu dem Tag, dass Urhebern selbst Rechte zugestanden wurden und sie für den Erfolg ihrer Werke belohnt wurden. Es ist Zeit zu handeln, um sicher zu gehen, dass nicht wieder so viel Zeit vergeht, von dem Aufkommen der Video-on-demand-Plattformen bis zu einer fairen Vergütung der audiovisuellen Urheber für ihren Online-Erfolg.
Übersetzt nach Annica Ryngbeck „Copyright, a new world to me“
Den Originaltext finden sie hier.
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28.02.2018 ¦ Das Leben eines Drehbuchautors
Das war sein Moment. Die Chance, auf die er gewartet hatte. Hier war er, bei Studio Production. Es war wirklich ein Glücksfall: Ein gemeinsamer Freund hatte sein Skript einem Kontakt bei Studio Production vorgelegt, der davon begeistert war. Steve bekam den Anruf vorbeizukommen und den Vertrag zu unterschreiben.
Nach zwei Jahren Verfassen, Freunde um Kommentare bitten, Leute wegen Kontakten nerven, Agenten und Produzenten ausfindig machen…eigentlich war es kein Glücksfall sondern harte Arbeit!
Eine Chance. Etwas sehr Seltenes, das man nutzen muss, wenn sie sich bietet.
Der Produktionsvertrag lag vor ihm. Mit vielen Einschränkungen – das Produktionsbudget musste immer noch zusammengeschustert werden. Das Casting hatte noch nicht angefangen. Aber das war es. Steves Skript würde in Produktion gehen.
Er hörte sich um. Ein ziemlicher Standardvertrag.
Da war diese große Zahl auf Seite 6, die die Bezahlung und die Erwerbsrechte abgolt.
„Wow“, dachte Steve, „also wie viel werde ich dann bekommen wenn er wirklich rauskommt“. Er blätterte durch den Vertrag und suchte nach Restbeträgen oder permanenten Bezahlungen für den Fall, dass sein Film an einen anderen Sender oder on-demand-Service verkauft würde. Er konnte nichts finden…
Keine laufende Bezahlung. „Können wir das abändern?“, fragte Steve. „Nein“, war die Antwort. Das ist die Gesamtsumme.
Steve rechnete kurz durch. „Aber ich habe zwei Jahre daran gearbeitet“, dachte er. Die große Zahl auf Seite 6 wurde auf einmal viel kleiner. Und dann kamen die Bedingungen: Teilweiser Zahlungsaufschub bis zum Abschluss des Drehs. Werbeverpflichtungen. Es lagen noch gut 6 Monate Arbeit vor ihnen bis das Ding abgedreht, geschnitten und die Postproduktion durch war. Die große Zahl auf Seite 6 wurde noch kleiner.
Aber so eine Chance bekommt man nicht jeden Tag. Das war der Fuß in der Tür.
Stift auf Papier. Mit einem Wisch war er unterschrieben.
Es war eine Achterbahnfahrt. Schauspieler fielen aus. Überarbeitungen wurden angeordnet. Aber es passierte. Und die Leute liebten es. Kino, DVD, TV.
10 Jahre später. Steve ist aus der Filmindustrie ausgeschieden. Sein nächstes Projekt lief nicht wirklich und er konnte es finanziell nicht stemmen.
Er saß da auf seinem Sofa und machte Netflix an. Es fehlt ihm an Inspiration. Also klickte er auf „Unsere Empfehlung für Sie“. Und da war er. Sein Film war gerade auf Netflix hinzugefügt worden und er wusste es noch nicht einmal. Und ganz sicher hatte er keine Bezahlung hierfür erhalten, da es in seinem Land keine Rechte auf Vergütung gibt.
Eine Chance…
Eine Chance haben jetzt das Europaparlament und der Europäische Rat, um sicherzustellen, dass so etwas in Zukunft nicht in Europa passiert. Und das betrifft nicht nur Anfänger wie Steve. Renommierte Drehbuchautoren und Regisseure werden genauso um jegliche finanzielle Belohnung für den Erfolg ihrer Werke gebracht, wenn diese in Ländern gezeigt werden, in denen es keine Rechte auf Vergütung gibt.
Wenn in den Richtlinienentwurf zu Copyright im digitalen Binnenmarkt ein unabdingbares Recht auf Vergütung für on-demand Verwertung aufgenommen wird, kann ein kleiner Prozentsatz des Geldes, das aus Verkäufen, Vermietung oder Streaming kommt, zugunsten des Schöpfers gehen.
Unterschreiben Sie die Petition – unterstützen Sie Europas Drehbuchautoren und Regisseure
126 prominente Drehbuchautoren und Regisseure aus ganz Europa haben sich zusammen getan, um an die Gesetzgeber der Europäischen Union zu appellieren, den Moment der Einführung der Copyright Richtlinie im digitalen Binnenmarkt zu nutzen, um die Europäischen Schaffenden im Online-Bereich zu unterstützen.
Den Originaltext finden Sie hier.
Zur Petition geht's HIER.