Kann ich auch Einzelbilder hinter sogenannten Bezahlschranken melden?

Auch Einzelbilder, die zum Beispiel in kostenpflichtigen digitalen Verlagsangeboten genutzt werden, können gemeldet werden.

Bitte beachten Sie: Für Meldungen von Einzelbildern auf Websites hinter Bezahlschranken oder auf Websites mit vergleichbaren Zugangs­beschränkungen können Screenshots als Nachweis der Veröffentlichung verlangt werden.
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