Meine Honorarmeldung überschreitet die Summe von 24.000 Euro. Was muss ich beachten?

Überschreitet die Summe der von Ihnen insgesamt gemeldeten Honorare 24.000 Euro für ein Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich:

Ihr*e Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in muss Ihnen die Gesamtsumme Ihrer gemeldeten Honorare bestätigen. Alternativ zu dieser Bestätigung können Sie uns auch digitale Kopien aller Honorarrechnungen einreichen, indem Sie diese an auswertung-bild@bildkunst.de senden. 

Für die Bestätigung gilt nach wie vor die Frist des 30. Juni. Die Honorarmeldung selbst muss somit bis zum 31. März eingereicht werden, die Bestätigung kann bis zum 30. Juni nachgereicht werden.

Sie haben Ihre Steuererklärung für das betreffende Nutzungsjahr noch gar nicht fertiggestellt? Bitten Sie Ihre*n Steuerberater*in um eine vorgezogene Bestätigung der Gesamt-Honorarsumme oder reichen Sie digitale Kopien aller Honorarrechnungen ein.

Die Meldung über das Online-Meldeportal oder mit Hilfe des schriftlichen Formulars muss in jedem Fall spätestens am Tag des Meldeschlusses bei der VG Bild-Kunst eingehen, also am 31. März des Folgejahres. Für das Einreichen der Nachweise (Steuerberaterbestätigung oder Kopien aller Honorarrechnungen) gilt nach wie vor die Frist des 30. Juni.