Wer kann was melden?
Mitglieder der Berufsgruppen I und II können Präsentationen ihrer eigenen Werke unabhängig von der Werkart (bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) als „Werkpräsentation“ melden.
Hierzu zählen zum Beispiel: Ausstellungen in Museen, Kunstvereinen, kommunalen Einrichtungen oder Präsentationen im öffentlichen Raum (Street Art, künstlerische Spaziergänge, Enthüllung eines Kunstwerks am Bau).
Pro Jahr können maximal 12 Werkpräsentationen gemeldet werden.
Für jede Werkpräsentation müssen Nachweise eingereicht werden, z. B. Werbeflyer, Einladungen zu Vernissagen oder Enthüllungsfeiern, Ausstellungsplakate, Presseberichte.