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FAQ › FAQ Meldung › Meldung Werkpräsentationen › Ich nehme an einer Gruppenausstellung teil, mein Name wird allerdings nicht im Flyer aufgeführt. Wie kann ich dennoch nachweisen, dass meine Werke Teil der Ausstellung sind?
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FAQ › FAQ Meldung › Meldung Werkpräsentationen › Ich nehme an einer Gruppenausstellung teil, mein Name wird allerdings nicht im Flyer aufgeführt. Wie kann ich dennoch nachweisen, dass meine Werke Teil der Ausstellung sind?
Ich nehme an einer Gruppenausstellung teil, mein Name wird allerdings nicht im Flyer aufgeführt. Wie kann ich dennoch nachweisen, dass meine Werke Teil der Ausstellung sind?

In diesem Fall schicken Sie uns bitte eine Bestätigung des Veranstalters bzw. der Veranstalterin, dass Sie mit eigenen Werken an der Ausstellung teilnehmen.

Weitere Fragen zum Thema

Wer kann was melden?
Was versteht man unter Werkpräsentationen?
Warum melde ich Werkpräsentationen?
Kann ich neben einer Werkpräsentationsmeldung auch Einzelbilder melden?
Kann ich Werkpräsentationen melden, die im Ausland stattgefunden haben?
Wie viele Werkpräsentationen kann ich pro Jahr melden?
Wie kann ich meine Meldung einreichen?
Meine Kunstwerke sind in Sammlungen vertreten und/oder stehen auf öffentlichen Plätzen. Muss ich jedes Jahr meine Werke erneut melden?
Meine Werke sind in einer Wanderausstellung vertreten. Was bedeutet das für meine Meldung?
Sind Kunstmessen meldefähig?
Ich bin Performance-Videokünstler*in bzw. nehme an partizipatorischen Projekten Teil. Was kann ich melden?
Was bedeutet Netzkunst und was ist hier meldefähig?
Kann ich auch virtuelle Ausstellungen melden?
Was heißt öffentliches Bewerben meiner Ausstellung? Muss ich der VG Bild-Kunst Belegexemplare zukommen lassen?
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Weberstraße 61 · 53113 Bonn

info@bildkunst.de · Telefon 0228 979 20 -600

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