Der oder die Urheber*in ist nicht geschäftstüchtig. Was ist zu tun?

Wenn ein*e Urheber*in nicht mehr geschäftstüchtig ist, dann kümmert sich ein*e Betreuer*in um deren bzw. dessen Belange. Zum Nachweis der Betreuung muss der VG Bild-Kunst der Betreuerausweis oder eine Generalvollmacht übersandt werden.

Die Unterlagen können eingescannt an dokumentation@bildkunst.de geschickt werden.

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