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FAQ › FAQ Mitgliedschaft › Fernsehausstrahlung Kunst › Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im lokalen Fernsehen gezeigt werden?
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FAQ › FAQ Mitgliedschaft › Fernsehausstrahlung Kunst › Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im lokalen Fernsehen gezeigt werden?
Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im lokalen Fernsehen gezeigt werden?

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der VG Bild-Kunst in Verbindung, damit wir prüfen können, ob für die Ausstrahlung eine Genehmigung erforderlich war und ob eine solche erteilt wurde.

Ihr Kontakt: repro-senderechte@bildkunst.de

Weitere Fragen zum Thema

Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt werden?
Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im deutschen Privatfernsehen gezeigt werden?
Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im ausländischen Fernsehen gezeigt werden?
Kann ich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im Fernsehen gezeigt wurden, meine Vergütungsansprüche (online) melden?
Worin besteht der Unterschied zwischen der Senderechtsvergütung und der Weitersendevergütung?
Wann findet die Ausschüttung „Pauschale Senderechte“ statt?
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Weberstraße 61 · 53113 Bonn

info@bildkunst.de · Telefon 0228 979 20 -600

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