Künstlersuche
Welche Urheber*innen wir als direkte Mitglieder oder als Mitglieder der Schwestergesellschaften vertreten, prüfen Sie bitte zunächst über unsere Künstlersuche.
Neben verschiedenen gesetzlichen Vergütungsansprüchen nehmen wir in der Regel für unsere Mitglieder der Berufsgruppe I (bildende Kunst) eine Auswahl an Exklusivrechten wahr. Zusätzlich übertragen uns sowohl unsere Mitglieder der Berufsgruppe I als auch der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design) regelmäßig die Wahrnehmung des Folgerechts an ihren Werken.
Nur wenn das für Sie relevante Recht hinter dem Namen aufgelistet ist, sind wir die korrekten Ansprechpartner für Ihre Fragen.
Die Suchergebnisse zeigen Ihnen an, welche Rechte wir für die gefundenen Urheber*innen für Nutzungen in Deutschland vertreten.
Die relevanten unterschiedlichen Rechte sind folgende:
Folgerecht
Das Folgerecht betrifft den Weiterverkauf von Originalen unter Einbeziehung eines oder einer professionellen Kunsthändler*in.
Dieses Recht ist für Sie relevant, wenn Sie als Vertreter*in des Kunsthandels (Galerie, Auktionshaus, Kunsthändler*in etc.) prüfen möchten, ob Sie bei einem Weiterverkauf eines Original-Kunstwerkes Abgaben an die VG Bild-Kunst entrichten müssen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Lizenzen/Folgerecht“.
Onlinerecht
Das Onlinerecht betrifft die Verwendung eines Bildwerkes auf einer Website oder in anderen digitalen Veröffentlichungen (wie beispielsweise in einer App, einem E-Book, einem E-Pub etc.). Dieses Recht benötigen Sie, bevor Sie ein Kunstwerk online oder in anderer digitaler Form zugänglich machen möchten. Nähere Informationen zur Anfrage einer Reproduktionsgenehmigung finden Sie im Bereich „Lizenzen/Bildrechte klären“.
Reproduktionsrecht
Das Reproduktionsrecht betrifft die Verwendung von Werken in, auf oder für physische Produkte (beispielsweise gedruckt in einem Buch, einem Kalender, auf einer Tasse, als Schal, als Schlüsselanhänger etc.). Dieses Recht benötigen Sie, bevor Sie ein Kunstwerk in gedruckter Form vervielfältigen und verbreiten möchten. Nähere Informationen zur Anfrage einer Reproduktionsgenehmigung finden Sie im Bereich „Lizenzen/Bildrechte klären“.
Beachten Sie auch Folgendes:
Künstlernamen
Es werden alle Künstlernamen angezeigt, die die von Ihnen eingegebenen Begriffe enthalten. Berücksichtigt werden Namen, Vornamen und Pseudonyme.
Mehrteilige Namen
Mit leichten Schreibfehlern kommt die Suche zurecht. Prüfen Sie im Zweifelsfall aber bitte trotzdem verschiedene Schreibweisen oder geben Sie bei mehrteiligen oder durch Satzzeichen getrennten Namen nur einzelne Namensbestandteile ein.
Akzente oder Sonderzeichen
Bei Namen mit Akzenten oder Sonderzeichen (z. B. Namen aus anderen Sprachfamilien) prüfen Sie bitte, ob die Akzente und Sonderzeichen korrekt gesetzt sind.
Groß-und Kleinschreibung
Die Groß- und Kleinschreibung beeinflusst die Suche nicht.
Suchergebnisse
Name wird nicht angezeigt
Wird der gesuchte Name nicht angezeigt, vertreten wir das ausgewählte Recht für den gesuchten Künstler oder die gesuchte Künstlerin nicht. Prüfen Sie bitte einmal, ob die oben genannten Hinweise zu den Schreibweisen weiterhelfen können. Eindeutige Treffer werden immer zuerst angezeigt.
Umfangreicher Abgleich
Wenn Sie einen umfangreichen Abgleich einer Vielzahl von Urhebern benötigen, melden Sie sich bitte bei uns, wir bemühen uns gerne um eine Lösung.