Künstlersuche

Welche Urheber*innen wir als direkte Mitglieder oder als Mitglieder der Schwestergesellschaften vertreten, prüfen Sie bitte zunächst über unsere Künstlersuche.

Neben verschiedenen gesetzlichen Vergütungsansprüchen nehmen wir in der Regel für unsere Mitglieder der Berufsgruppe I (bildende Kunst) eine Auswahl an Exklusivrechten wahr. Zusätzlich übertragen uns sowohl unsere Mitglieder der Berufsgruppe I als auch der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design) regelmäßig die Wahrnehmung des Folgerechts an ihren Werken.

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Suche zunächst, welches Recht für Ihr Vorhaben relevant ist. Die Suchergebnisse zeigen Ihnen alle von uns vertretenen Urheber*innen an, wir nehmen aber nicht für alle Urheber*innen die gleichen Rechte wahr.  

Nur wenn das für Sie relevante Recht hinter dem Namen aufgelistet ist, sind wir die korrekten Ansprechpartner für Ihre Fragen.
Name, Vorname / Künstlername
Rechte
Staatsangehörigkeit
 Ergebnisse von  geladen
Bei Namen, die mit einem nachgestellten Stern gekennzeichnet sind, handelt es sich um Pseudonyme, zu denen der VG Bild-Kunst ein bürgerlicher Name (Patronym) bekannt ist.
Künstlerinnen und Künstler, die mit einem nachgestellten (!) gekennzeichnet sind, vertreten wir nicht mehr für Nutzungen im laufenden Jahr, sondern nur noch für Nutzungen bis zum Vorjahr. Die Schutzfrist ist Ende des Vorjahres abgelaufen.

Die Suchergebnisse zeigen Ihnen an, welche Rechte wir für die gefundenen Urheber*innen für Nutzungen in Deutschland vertreten.

Die relevanten unterschiedlichen Rechte sind folgende: 

Folgerecht

Das Folgerecht betrifft den Weiterverkauf von Originalen unter Einbeziehung eines oder einer professionellen Kunsthändler*in.

Dieses Recht ist für Sie relevant, wenn Sie als Vertreter*in des Kunsthandels (Galerie, Auktionshaus, Kunsthändler*in etc.) prüfen möchten, ob Sie bei einem Weiterverkauf eines Original-Kunstwerkes Abgaben an die VG Bild-Kunst entrichten müssen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Lizenzen/Folgerecht“.

Onlinerecht

Das Onlinerecht betrifft die Verwendung eines Bildwerkes auf einer Website oder in anderen digitalen Veröffentlichungen (wie beispielsweise in einer App, einem E-Book, einem E-Pub etc.). Dieses Recht benötigen Sie, bevor Sie ein Kunstwerk online oder in anderer digitaler Form zugänglich machen möchten. Nähere Informationen zur Anfrage einer Reproduktionsgenehmigung finden Sie im Bereich „Lizenzen/Bildrechte klären“.

Reproduktionsrecht

Das Reproduktionsrecht betrifft die Verwendung von Werken in, auf oder für physische Produkte (beispielsweise gedruckt in einem Buch, einem Kalender, auf einer Tasse, als Schal, als Schlüsselanhänger etc.). Dieses Recht benötigen Sie, bevor Sie ein Kunstwerk in gedruckter Form vervielfältigen und verbreiten möchten. Nähere Informationen zur Anfrage einer Reproduktionsgenehmigung finden Sie im Bereich „Lizenzen/Bildrechte klären“.

Beachten Sie auch Folgendes:

Künstlernamen

Es werden alle Künstlernamen angezeigt, die die von Ihnen eingegebenen Begriffe enthalten. Berücksichtigt werden Namen, Vornamen und Pseudonyme.

Mehrteilige Namen

Mit leichten Schreibfehlern kommt die Suche zurecht. Prüfen Sie im Zweifelsfall aber bitte trotzdem verschiedene Schreibweisen oder geben Sie bei mehrteiligen oder durch Satzzeichen getrennten Namen nur einzelne Namensbestandteile ein.

Akzente oder Sonderzeichen

Bei Namen mit Akzenten oder Sonderzeichen (z. B. Namen aus anderen Sprachfamilien)  prüfen Sie bitte, ob die Akzente und Sonderzeichen korrekt gesetzt sind.

Groß-und Kleinschreibung

Die Groß- und Kleinschreibung beeinflusst die Suche nicht.

Suchergebnisse

Name wird nicht angezeigt

Wird der gesuchte  Name nicht angezeigt, vertreten wir das ausgewählte Recht für den gesuchten Künstler oder die gesuchte Künstlerin nicht. Prüfen Sie bitte einmal, ob die oben genannten Hinweise zu den Schreibweisen weiterhelfen können. Eindeutige Treffer werden immer zuerst angezeigt. 

Umfangreicher Abgleich

Wenn Sie einen umfangreichen Abgleich einer Vielzahl von Urhebern benötigen, melden Sie sich bitte bei uns, wir bemühen uns gerne um eine Lösung.