Die <link http: www.kuenstlersozialkasse.de external-link-new-window externen link in neuem>Künstlersozialkasse eröffnet selbstständig arbeitenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der "Arbeitgeberanteil" wird von den Auftraggebern und der öffentlichen Hand gemeinsam getragen. In vielen Branchen wurden sogenannte Ausgleichsvereinigungen gebildet, deren Mitgliedern eine erleichterte Abrechnung in Form von Pauschalen ermöglicht wird.
Eine der ältesten Ausgleichsvereinigungen ist die <link internal-link internen link im aktuellen>AV Kunst, die 1980 gemeinsam von den Kunsthandelsverbänden und der VG Bild Kunst gegründet wurde und von dieser bislang auch verwaltet wird. Mitglieder sind Galeristen, Kunsthändler und Auktionshäuser, die über die Ausgleichsvereinigung einerseits das Folgerecht und andererseits Künstlersozialabgaben in vereinfachter Form abrechnen können.
Zur aktuellen Situation der AV Kunst
Die AV Kunst konnte trotz steigender Abgabenlast über dreißig Jahre ihren Aufgaben gerecht werden. Doch nun führen sowohl eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage, als auch des Abgabesatzes der Künstlersozialabgabe zu weiteren Belastungen des Kunsthandels. Es ist kaum möglich, diese Doppelbelastung den Mitgliedern (Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser) zu vermitteln. Damit schwindet insbesondere die Solidarität unter den Mitgliedern, die für die Existenz der Ausgleichsvereinigung unabdingbar ist. Unter diesen Umständen konnte unter den im Beirat der AV vertretenen Kunsthandelsverbänden und der VG Bild Kunst in diesem Jahr erstmalig keine Einigung über den AV-Abgabesatz für 2014 erzielt werden.
Die bestehende Ausgleichsvereinigung Kunst erweist sich damit als nicht mehr zukunftsfähig.
Aus diesem Grund hat die VG Bild Kunst im Einvernehmen mit den Kunsthandelsverbänden die AV Kunst zum Ablauf des Kalenderjahres 2014 gekündigt. Es soll jedoch der Versuch unternommen werden, gemeinsam mit der Künstlersozialkasse ein modernisiertes und zukunftsfähiges Modell einer neuen Ausgleichsvereinigung zu finden. Gelingt dies im Laufe des kommenden Jahres, so könnte die dann neu gegründete Ausgleichsvereinigung Kunst zu Beginn 2015 ihre Arbeit aufnehmen. Sollte der Versuch nicht gelingen, würde die Bild Kunst ab 2015 das Folgerecht individuell wahrnehmen; eventuell auf Basis von Rahmenverträgen mit den Kunsthandelsverbänden.