Ausstellungsvergütung

Dieses Jahr findet im September eine Bundestagswahl statt. Traditionell positionieren sich im Vorfeld Verbände und Interessengruppen, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Die Bild-Kunst unterstützt die Initiative Ausstellungsvergütung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, das Auskommen Bildender Künstlerinnen und Künstler zu verbessern.

Die<link http: initiativeausstellungsverguetung.de _blank external-link-new-window externen link in neuem> Initiative Ausstellungsvergütung wird getragen vom BBK, dem Deutschen Künstlerbund, der GEDOK, der ver.di Fachgruppe Bildende Kunst und der VG Bild-Kunst. Sie fordert die Einführung einer Vergütung für die Ausstellung von Kunstwerken. Damit soll einerseits die finanzielle Situation der Urheberinnen und Urheber verbessert werden, aber nicht nur: es geht auch um die Schließung einer Gerechtigkeitslücke und damit um die Anerkennung der künstlerischen Leistung.

Urheberrechtlich geschützte Werke werden vergütet, indem die Werkmittler Lizenzen erwerben und die Vergütung wiederum auf die Konsumenten abwälzen: Wer Musik hört, der zahlt dafür durch den Kauf eines Downloads, durch sein Streaming-Abo oder durch das Ticket eines Konzerts. Wer sich einen Film ansieht, der zahlt an der Kinokasse, für eine DVD, für ein Streaming-Abo oder durch Entrichtung der Rundfunkgebühr. Wer ein Buch lesen will, muss es kaufen, egal ob physisch oder als E-Book oder als Hörbuch. Einen Teil des Preises wird an die Schöpfer der Musik, des Films, des Buches weitergegeben. (Branchenverbände, Gewerkschaften und Verwertungsgesellschaften kämpfen darum, dass dieser Anteil angemessen ist.)

Im Bereich der Bildenden Kunst zahlt der Kunstinteressierte ebenfalls Eintritt für den Besuch eines Museums oder einer Ausstellung. Anders als in den oben genannten Beispielen wird den Künstlern in diesen Fällen aber nichts weiter gereicht. Denn die Zurschaustellung von Bildender Kunst stellt nach geltendem Recht keine urheberrechtliche Nutzung dar.

Das ist ungerecht und sollte geändert werden. Neu ist die Forderung nicht: eine entsprechende Gesetzesvorlage war bereits im Jahr 2005 vorbereitet – sie scheiterte daran, dass Bundeskanzler Schröder damals vorzeitige Neuwahlen ansetzte und die Vorlage so nicht mehr vom Bundestag beschlossen werden konnte. Unter den späteren CDU-geführten Bundesregierungen fehlte der politische Wille zur Umsetzung. Wir finden, es ist Zeit, das Thema wieder auf die Agenda zu setzen.

Am 7. März 2017 findet in Berlin eine <link http: initiativeausstellungsverguetung.de category veranstaltungen _blank external-link-new-window externen link in neuem>Veranstaltung der Initiative Ausstellungsvergütung statt, um 19.30 Uhr im Gebäude des ver.di-Bundesvorstandes (Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin).