Bericht aus dem Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Bild Kunst trat am vergangenen Dienstag 19. November, zu einer Sondersitzung am Frankfurter Flughafen zusammen, um zwei dringende Themen zu behandeln: Einerseits ging es um die Frage, wie die Bild Kunst auf das Urteil des OLG München im Verfahren Vogel ./. VG Wort reagieren soll. Andererseits musste über die nächsten Schritte im Projekt "Satzungsreform" entschieden werden.

Verfahren Vogel ./. VG Wort

Das OLG München musste über die Frage entscheiden, ob die VG Wort berechtigt ist, Vergütungen pauschal zwischen Urhebern und Verlegern aufzuteilen, ohne im einzelnen zu prüfen, wer ihr die Rechte übertragen hat. Ebenso wie die Vorinstanz hält auch das OLG diese jahrzehntelang geübte Praxis für rechtswidrig; auch wenn sie bislang erfolgreich einen Verteilungskampf verhindern konnte. Denn diese Praxis finde keine Stütze im Gesetz, so die Richter; Verwertungsgesellschaften könnten nicht einseitig Rechtsfortbildung betreiben. Betroffen sind neben der VG Wort auch die GEMA, die Bild Kunst und die VG Musikedition.

Seit Bekanntwerden des Urteils am 17. Oktober 2013 spricht der Kläger von einem Sieg für die Urheber: Die Verwertungsgesellschaften müssten die Tantiemen nun in den allermeisten Fällen alleine an diese auszahlen. Wenn sie dies nicht täten, handelten sie treuwidrig. Im Verwaltungsrat der Bild Kunst gab es Vertreter, die den Kläger deshalb für seinen Einsatz für die Urheber lobten.

Im Gesamtüberblick kam der Verwaltungsrat dann jedoch zu einer differenzierten Betrachtungsweise: 

Im Grunde genommen ist unbestritten, dass den Verlegern ein Teil der gesetzlichen Vergütungsansprüche zukommen soll. Das hat vor Kurzem der Gesetzgeber ausdrücklich bestätigt, leider jedoch nicht in Form einer gesetzlichen Norm, sondern "nur" in der amtlichen Begründung eines Gesetzes. "Reicht nicht" urteilten die Richter: Wenn man die Verleger beteiligen wolle, müsse der Gesetzgeber dies schon explizit regeln. 

Das Grundproblem des Verfahrens liegt somit in einem schlecht formulierten Gesetz. Der Kläger - selbst Richter und wissenschaftlicher Autor - hat sozusagen mit scharfem juristischen Sachverstand einen Konstruktionsfehler im Recht aufgedeckt. Inhaltlich hätte die Forderung - stets alle Tantiemen an die Urheber auszuschütten - nur auf Europarecht gestützt werden können aber genau in diesem Punkt mochte das OLG dem Kläger nicht folgen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Verwaltungsrat der Bild Kunst das Urteil gegen die VG Wort nicht als Sieg für die Urheber an, sondern als Aufruf an die Beteiligten, nun gemeinsam in einem Branchendialog über eine sachgerechte Lösung zu diskutieren und diese dem Gesetzgeber vorzuschlagen. Einen unnötigen Keil zwischen Urhebern und Verlegern brauchen wir nicht.

Selbstverständlich wird die Bild Kunst daneben nunmehr in die Analyse eintreten, wie das Urteil des OLG München in der Praxis umgesetzt werden müsste; wenn es denn vom BGH bestätigt würde. Dies gebietet neben allen kaufmännischen und rechtlichen Überlegungen schon der Respekt vor der Justiz.

Satzungsreform

Eine Weiterentwicklung der Binnenregularien der Bild Kunst wurde im vergangenen Sommer aus zwei Gründen auf die Agenda gesetzt. Einerseits befindet sich eine EU-Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften in der gesetzgeberischen Pipeline, die bestimmte Änderungen notwendig macht. Andererseits gilt es, einzelne Vorschläge aus der Berufsgruppe III (Film) zu diskutieren, bestehende Strukturen zu ändern.

Da es die Mitgliederversammlung ist, die über die Satzung entscheidet - und zwar mit qualifizierter Mehrheit -, benötigen alle Änderungsvorhaben eine lange Anlaufzeit: In einem ersten Schritt hatten Vorstand und Verwaltungsrat im September und Oktober die Themen zusammengestellt, für die ein Änderungsbedarf gesehen wird. Diese Themen wurden in der Sondersitzung des Verwaltungsrats ausführlich diskutiert. Für kontroverse Punkte wurde jeweils ein Fahrplan entworfen, wie man in den kommenden drei Monaten möglichst einen Konsens erzielen kann. Das Ziel besteht darin, in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats am 14. März 2014 eine Einigung zu erzielen, so dass der Mitgliederversammlung im Sommer 2014 ein abgestimmter Vorschlag zur Beratung und Beschlussfassung empfohlen werden kann.

Inhaltlich wurde erwartungsgemäß am intensivsten über die Vorschläge einer Strukturreform diskutiert. Der Verband der Szenen- und Kostümbildner VSK fordert eine dauerhafte Vollmitgliedschaft der beiden von ihm vertretenen Berufe im Verwaltungsrat der Bild Kunst. Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure wiederum schlägt vor, eine eigene Berufsgruppe Regie zu schaffen, um damit einerseits den latenten Konflikt um die Verteilungsquoten zu befrieden und andererseits die Weichen für eine künftige Administrierung von Erstrechten durch die Bild Kunst im Bereich Film zu stellen.

In der Sitzung wurden viele Argumente - pro und contra - einer Änderung teilweise sachlich und teilweise emotional vorgetragen. Im Ergebnis einigte man sich darauf, im nächsten Schritt unter der Moderation des Verwaltungsratsvorsitzenden Frank Michael Zeidler (Deutscher Künstlerbund) intern Kompromisslinien zu erkunden. Eine Mediation wurde allgemein als zielführend angesehen, ein sachlich befriedigendes Ergebnis zu finden.