BG III: Informationen zur Meldung von Werbefilmen

Im Verteilungsplan der Bild-Kunst wird für den Filmbereich eine Mindestlänge meldefähiger Filmwerke von drei Minuten gefordert, bei Animationsfilmen ist es eine Minute. Das heißt jedoch nicht, dass die Meldung von Werbespots für unsere Filmurheber*innen ausgeschlossen ist. Seit Sommer 2017 verfügt die Bild-Kunst über eine Repräsentationsvereinbarung mit der TWF, die Privatkopie- und Kabelvergütungen für Werbespots verwaltet. In diesem Artikel wollen wir über die neuesten Entwicklungen berichten.

In den letzten Jahren haben die deutschen Verwertungsgesellschaften intensiv darüber diskutiert, welche Erlösanteile dem Werbefilm bei der Privatkopievergütung und Kabelweitersendung zustehen.

Die erfreuliche Nachricht ist, dass Ende 2019 Ergebnisse erzielt werden konnten. Damit ist die holperige Startphase nun vorbei und regelmäßige Ausschüttungen können erfolgen.

Im Bereich der Privatkopievergütung wurden die Erlösanteile für Filmurheber*innen und für das Drehbuch zusammengeführt. Denn in der Praxis kommen bei Werbespots nur in Ausnahmefällen klassische Drehbücher zur Anwendung. Vielmehr sind es häufig die Regisseure und die auftraggebenden Agenturen, die letztlich die Gestaltung eines Spots bestimmen. Die TWF als Verwertungsgesellschaft der Beteiligten am Werbefilm wird in Zukunft den gesamten Urheberanteil mit Ausnahme der Filmmusik verwalten. Ein ähnliches Ergebnis wurde im Bereich der Kabelweitersendung erzielt.

Die Bild-Kunst hatte schon im Sommer 2017 mit der TWF eine so genannte „Repräsentationsvereinbarung“ abgeschlossen. Diese bewirkt, dass Bild-Kunst Filmurheber*innen ihre Werbespots genauso im Meldeportal der TWF anmelden können wie die direkten Mitglieder der TWF. Natürlich werden unsere Mitglieder auch bei der Ausschüttung absolut gleichbehandelt. Der Unterschied besteht allein darin, dass Sie Ihre Ausschüttungsabrechnung von der Bild-Kunst erhalten, unmittelbar nach der TWF-Ausschüttung versteht sich.

Nähere Informationen für unsere Filmurheber*innen haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt.

Im Jahr 2019 konnten Werbespot-Ausstrahlungen des Jahres 2018 bei der TWF gemeldet werden, die zu einer erstmaligen Ausschüttung führten. Nach der jetzt erfolgten Einigung der Verwertungsgesellschaften über die Erlösanteile der TWF kann diese nun damit beginnen, auch Gelder für zurückliegende Zeiträume auszuschütten. Deshalb der wichtige Hinweis: Wer innerhalb der letzten ca. zehn Jahre an der Schaffung eines Werbespots beteiligt war, sollte die Möglichkeit nutzen, eine entsprechende Meldung im elektronischen Meldeportal der TWF einzureichen. Auch für das Jahr 2018 ist die Meldemöglichkeit noch einmal eröffnet.