Bild-Kunst Mitgliederversammlung 2015

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Bild-Kunst fand am Samstag, den 11. Juli, in München statt. Die Tagesordnung war dicht gedrängt, weil eine Reihe von wichtigen Entscheidungen im Verteilungsbereich zu treffen waren. Beflügelt wurde die Sacharbeit durch den Bericht über gute Zahlen des Geschäftsjahres 2014 und eine ebenso positive Aussicht auf das laufende Jahr 2015. Der geschäftsführende Vorstand, Dr. Urban Pappi, nahm die Medienkampagne zur Panoramafreiheit zum Anlass in seiner Ansprache vor den Gefahren einer unsachlichen Debatte über die Modernisierung des Urheberrechts zu warnen.

Im Geschäftsjahr 2014 erwirtschaftete die Bild-Kunst einen Gesamtertrag von EUR 78,4 Mio. und lag damit um EUR 17 Mio. über dem Vorjahr 2013. Der Grund für diese außerordentliche Steigerung bestand in einer größeren Nachzahlung von Privatkopie-Vergütungen für das Produkt PC. Aufgrund von aussichtsreichen Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie ist in naher Zukunft mit weiteren Verträgen in diesem für die Bild-Kunst so wichtigen Inkassobereich zu rechnen. Deshalb besteht die berechtigte Aussicht, den durchschnittlichen Jahresertrag der letzten Jahre von EUR 60 Mio. dauerhaft auf ein Niveau von ca. EUR 70 Mio. anzuheben.

Die Nettoausgaben der Bild-Kunst beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf EUR 3,6 Mio. und lagen damit um TEUR 300 über denen des Vorjahres. Wegen des hohen Ertrages sank der durchschnittliche Kostensatz trotzdem von 5,44% auf 4,65%. Der Anstieg der Kosten setzt sich aus echten Mehrausgaben - vor allem in Investitionen im IT-Bereich - in Höhe von TEUR 200 zusammen sowie aus geringeren Erstattungen für Dienstleistungen (TEUR 100), welche mit den Bruttokosten aufgerechnet werden und diese dadurch senken.

Die Anzahl der Mitglieder stieg von 54.559 (31.12.2013) auf 56.408 (31.12.2014) an, wobei die Berufsgruppe I (Bildende Künstler) jetzt 13.313 Mitglieder umfasst, die Berufsgruppe II (Bildurheber) 32.523 und die Berufsgruppe III (Filmurheber) 10.572.

Die Mitglieder diskutierten und entschieden in der Versammlung über folgende Themen:

Satzungsreform
Wie schon im vergangenen Jahr wurde auch 2015 die Satzung in Teilen angepasst. Dieses Mal stand im Vordergrund, die Ergebnisse der Mediation innerhalb der Berufsgruppe III (Film) umzusetzen: So wurde die Anzahl der Verwaltungsräte pro Berufsgruppe von fünf auf sechs erhöht, um eine angemessene Präsenz aller Berufssparten im Kontrollgremium zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Regelung über die im Verwaltungsrat vertretenen Berufssparten der Berufsgruppe III überarbeitet. Eine weitere Neuregelung betrifft die erforderliche Mehrheit für Verteilungsplanänderungen: diese wurde auf 2/3 angehoben, wie es auch GEMA und VG Wort praktizieren. Verteilungspläne stellen das Herzstück von Verwertungsgesellschaften dar. Durch die höheren Anforderungen soll bewirkt werden, dass für Änderungen schon im Vorfeld ein breiter Konsens der Betroffenen gefunden wird.

In der Mitgliederversammlung fand darüber hinaus eine angeregte Diskussion statt, ob die Satzung in Zukunft die Vorgabe erteilen sollte, dass die Gremien und Kommissionen der Bild-Kunst möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Momentan befinden sich die männlichen Vertreter mit 70% bis 80% deutlich in der Überzahl. Weil eine solche Regelung bei entsprechender Ausgestaltung in die Wahlfreiheit der Mitglieder eingreifen würde, soll das Thema zunächst intern weiter analysiert werden. Zur Mitgliederversammlung 2016 wird ein entsprechender Vorschlag zur Abstimmung gestellt werden.

Änderung der Wahrnehmungsverträge
Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften gewährt den Mitgliedern von Verwertungsgesellschaften eine Reihe von Rechten, die zum Teil über das hinausgehen, was bei der Bild-Kunst bereits zum Standard gehörte. Die Mitgliederversammlung beschloss deshalb, die Wahrnehmungsverträge anzupassen und schon vor dem Ablauf der Frist richtlinienkonform auszugestalten.

Änderung der Verteilungspläne und Verteilungsbeschlüsse
Der Vorstand der Bild-Kunst kündigte für die zweite Jahreshälfte 2015 die Durchführung eines größeren Projektes zur Modernisierung der Verteilungspläne an. Es wird auch hier darum gehen, Anpassungen an die neuen Bestimmungen der EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften vorzunehmen. Darüber hinaus soll insbesondere der Verteilungsplan 7 modernisiert werden, der beschreibt, wie die Vergütungen für das digitale Kopieren von Bildwerken ausgeschüttet werden.

In der Mitgliederversammlung 2015 wurde der Wortlaut des Verteilungsplans 11 (Kabelweitersendung Film) überarbeitet und transparenter gestaltet. Weiterhin wurde ein neuer Verteilungsplan 14 beschlossen, der die Verteilung von Vergütungen für den Werbefilm regelt. Für das Kopieren von TV-Werbespots erhält die Bild-Kunst seit Kurzem einen gesondert ausgewiesenen Geldbetrag von der ZPÜ.

Die Mitgliederversammlung beschloss darüber hinaus eine Regelung zur Beteiligung ausländischer Schwestergesellschaften an den Erlösen, die über Verteilungsplan 6 (analoges Kopieren von Bildwerken) ausgeschüttet werden. Für die Auslandsbeteiligung an den Erlösen des Verteilungsplans 7 (digitales Kopieren von Bildwerken) wurde bis zum Inkrafttreten eines neuen Regelwerks eine interimistische Lösung verabschiedet. Durch beide Maßnahmen wird eine angemessene Berücksichtigung der Mitglieder unserer Schwestergesellschaften im Bild-Bereich sichergestellt.

Auch im Jahr 2015 standen erneut die notwendigen Sicherungsmaßnahmen anlässlich des Grundsatzverfahrens Vogel ./. VG Wort auf der Tagesordnung. Es geht hierbei um die Rechtmäßigkeit der pauschalen Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen Bild. Das Verfahren befindet sich derzeit vor dem Bundesgerichtshof, der momentan auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall wartet und deshalb wohl erst im Frühjahr 2016 entscheiden wird. Nach einer sorgfältigen Analyse der Risikolage empfahlen Vorstand und Verwaltungsrat der Mitgliederversammlung, die Ausschüttungen an Verlage bis auf Weiteres auszusetzen, es sei denn, diese verpflichten sich vertraglich im Fall der Fälle zur Rückzahlung des Erhaltenen. Die Mitgliederversammlung genehmigte diesen Vorschlag. In einer Sondersitzung des Verwaltungsrats im Herbst 2015 soll entschieden werden, ob dieses Verfahren auch auf die von der Bild-Kunst vertretenen Bildagenturen erstreckt werden muss.