Bild-Kunst MV 2016 - Bericht

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Bild-Kunst fand am Samstag, dem 2. Juli 2016, in Bonn statt. Sie stand im Zeichen der alle drei Jahre stattfindenden Wahlen der ehrenamtlichen Gremienmitglieder. Der Vorstand berichtete über ein wirtschaftlich sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2015 – das zweitbeste in der Geschichte der Bild-Kunst. Darüber hinaus beschloss die Mitgliederversammlung eine umfangreiche Änderung der Satzung und setzte eine Reihe von internen Richtlinien in Kraft, die maßgeblich auf das neue Verwertungsgesellschaftengesetz zurückzuführen sind.

 

Im Geschäftsjahr 2015 konnte die Bild-Kunst für ihre Mitglieder und die mit ihr verbundenen ausländischen Schwestergesellschaften einen Gesamterlös von EUR 88,4 Mio. erwirtschaften. Nach EUR 78,4 Mio. im Vorjahr 2014 führte die Erlössteigerung um 12,85% zum zweitbesten Ergebnis der Bild-Kunst überhaupt. Ursächlich war die Nachzahlung der Geräteindustrie für Privatkopievergütungen Drucker für die Jahre 2001 bis 2007, der ein dreizehn Jahre langer <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article bgh-entscheidung-im-druckerverfahren.html external-link-new-window externen link in neuem>Rechtsstreit voraus gegangen war.

Die Verwaltungskosten stiegen um knapp EUR 0,5 Mio. auf EUR 4,1 Mio. Einerseits beruht diese Entwicklung auf Investitionen in den Personal- und IT-Bereich, andererseits fiel nach Auflösung der <link internal-link internen link im aktuellen>Ausgleichsvereinigung Kunst deren Geschäftsführungsgebühren weg und es konnten 50% weniger Zinserträge erwirtschaftet werden als im Vorjahr. Zuflüsse dieser Art werden zur Senkung der Verwaltungskosten verwendet. Aufgrund der gestiegenen Erträge betrug der Verwaltungskostensatz jedoch wie im Vorjahr nur 4,65%. Die Bild-Kunst überwies EUR 1,15 Mio. an die Stiftung Sozialwerk und EUR 2,2 Mio. an die Stiftung Kulturwerk.

Die Anzahl der Mitglieder stieg von 56.408 (31.12.2014) auf 57.755 (31.12.2015) an, wobei die Berufsgruppe I (Bildende Künstler) jetzt 13.542 Mitglieder umfasst, die Berufsgruppe II (Bildurheber) 33.351 und die Berufsgruppe III (Filmurheber) 10.862.

Auf Vorschlag der Berufsgruppenversammlungen wählte die Mitgliederversammlung neue ehrenamtliche Vertreter in die Gremien der Bild-Kunst: Im <link internal-link internen link im aktuellen>Vorstand wurden Werner Schaub für die BG I (Kunst) und Frauke Ancker für die BG II (Foto, Design) für die kommenden drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Einen Wechsel gab es in der BG III (Film), nachdem Rolf Silber nach sechs Jahren Tätigkeit nicht wieder kandidierte. Zum ehrenamtlichen Vorstand der BG III wurde der Regisseur und Drehbuchautor Jobst Oetzmann gewählt, der bis dahin bereits als Verwaltungsrat für die Bild-Kunst tätig war.

Als <link internal-link internen link im aktuellen>Vorsitzende der Berufsgruppen wurden Frank Zeidler (BG I) und Lutz Fischmann (BG II) bestätigt. In der Berufsgruppe III wurde Peter Carpentier zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er löst damit in dieser Funktion Cay Wesnigk ab, der weiterhin als Verwaltungsrat ein Amt in der Bild-Kunst ausübt.

In den Verwaltungsrat wurden erstmalig pro Berufsgruppe sechs Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Diese Erweiterung hatte die Mitgliederversammlung 2015 getroffen, um die angemessene Vertretung aller Berufssparten der Mitglieder in diesem Gremium zu gewährleisten. Die <link internal-link internen link im aktuellen>Mitglieder des neuen Verwaltungsrates finden Sie <link internal-link internen link im aktuellen>hier. Weiterhin wurden auch die Förderbeiräte der Stiftungen <link internal-link internen link im aktuellen>Kulturwerk und <link internal-link internen link im aktuellen>Sozialwerk sowie die Mitglieder der Bewertungskommission der BG III für die kommenden drei Jahre neu gewählt.

Die von der Mitgliederversammlung neu beschlossene Satzung befindet sich derzeitig zur Prüfung beim Ordnungsamt Frankfurt/Main. Sobald wir über die Genehmigung verfügen, werden wir sie auf der Website der Bild-Kunst zur Verfügung stellen. Dann werden auch die weiteren von der Versammlung verabschiedeten Statuten veröffentlicht, nämlich 

  • die neue Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung und der Berufsgruppenversammlungen,
  • die neue Richtlinie „Nicht-kommerzielle Nutzungen“,
  • die neue Richtlinie „Geldanlage“ sowie
  • die neue Richtlinie „Vergütung Ehrenamt“.