BILD KUNST Urheberrechtsgesellschaft?

"Der Name ist Programm", heißt es so schön.

In einer Zeit, in der Selbstverständnis und Zukunftsfähigkeit von Verwertungsgesellschaften Gegenstand der öffentlichen Debatte sind, kann es sinnvoll sein, innezuhalten und über den Namen der eigenen Gesellschaft nachzudenken. Hat er eine positive Ausstrahlung? Ist er aussagekräftig?

Lutz Hackenberg, Designer und seit über 25 Jahren ehrenamtlich für die BILD KUNST tätig – zur Zeit als Vorsitzender der Berufsgruppe II –, hält eine Namensänderung jetzt für angebracht. Denn der vom Gesetz verwendete Begriff "Verwertungsgesellschaft" wecke bei den meisten Unbeteiligten negative Assoziationen:

"Der normale Bürger, der weder mit dem Urheberrecht noch mit dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vertraut ist, wird den Begriff »Verwertungsgesellschaft« wohl eher dem Bereich der Abfall- oder Fleischverwertung zuordnen. Denjenigen, die das Urheberrecht vehement bekämpfen oder sogar vollständig abschaffen wollen, liefert die Bezeichnung »Verwertungsgesellschaft« weitere Munition für ihren Feldzug gegen die angeblich geldgierigen Urheber, die nichts anderes als die möglichst ertragreiche »Verwertung« ihrer Werke im Sinn haben."

Lutz Hackenberg plädiert für eine Namensänderung unserer Gesellschaft, "um solchen bewussten oder unbewussten Fehldeutungen die Grundlage zu entziehen, die Funktion der BILD KUNST in der Öffentlichkeit positiver darzustellen und die Position der Urheber insgesamt zu stärken."

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung, die am Samstag, den 6. Juli 2013, in Bonn stattfinden wird, werden unsere Mitglieder zu entscheiden haben, ob sie den traditionellen Namen »Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST« bzw. »VG BILD-KUNST« beibehalten wollen oder ob sie ihre Stimme einem neuen Namen geben, nämlich BILD KUNST Urheberrechtsgesellschaft, bzw. BILD KUNST. Lutz Hackenberg hat bewusst nicht den Namen »Urhebergesellschaft« gewählt, da unsere Gesellschaft ja auch Verleger, Bildagenturen und Dokumentarfilmproduzenten in unseren Reihen hat und sich alle Mitglieder mit dem neuen Namen identifizieren sollen. Auch nach einer Namensänderung in diesem Sinne bliebe die BILD KUNST natürlich eine Verwertungsgesellschaft im Rechtssinne. Inhaltlich würde sich an der Beziehung zwischen der Gesellschaft, ihren Mitgliedern und den Nutzern nichts ändern.