Branchendialog Filmurheber*innen

Die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht aus dem Jahr 2019 gibt Anlass, den rechtlichen Rahmen für Filmurheber*innen in Deutschland gründlich zu modernisieren. Seit 2002 setzt der Gesetzgeber auf individualvertragliche Lösungen in den Bereichen Regie, Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild sowie Schauspiel.

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Sie liefern jedoch nur teilweise gute Lösungen, insbesondere wenn ein Berufsverband oder eine Gewerkschaft es schafft, mit den Produzenten eine Branchenlösung zu verhandeln. Diese kommen jedoch nur selten zustande und bieten zudem strukturell keine Lösungen für Auswertungsformen, die fern vom Produzenten stattfinden. Deshalb sollten die individualvertraglichen Lösungen durch kollektive Lösungen ergänzt werden. Im Gegensatz zu Filmkomponist*innen und Drehbuchautor*innen ist es den von der VG Bild-Kunst vertretenen Filmurheber*innen jedoch rechtlich nicht möglich, einzelne ihrer Rechte einer Verwertungsgesellschaft anzuvertrauen. Die Bild-Kunst setzt sich dafür ein, dass der deutsche Gesetzgeber diese Benachteiligung nun zügig beseitigen und damit angemessene und verhältnismäßige Vergütungen für Filmurheber*innen in einer sich rasant wandelnden Filmbranche ermöglichen sollte

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