EU Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt

Bis Juni 2021 muss die EU Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) aus dem Jahr 2019 in Deutsches Recht umgesetzt sein. Über die Stellungnahme der VG Bild-Kunst zu dem im Juni veröffentlichten Diskussionsentwurf haben wir Sie im letzten politischen Newsletter informiert. Dieser Entwurf befasst sich schwerpunktmäßig mit der Plattform-Verantwortlichkeit für die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte.

Nun wird der Regierungsentwurf vorbereitet. Als Grundlage dient ein inoffizieller Referentenentwurf des Justizministeriums, der Mitte September an die interessierte Öffentlichkeit gelangte. Unsere wichtigsten Forderungen haben darin keine Berücksichtigung gefunden. Allerdings hört man aus gut unterrichteten Kreisen, dass zwischen den beteiligten Ministerien für Justiz und für Wirtschaft in wichtigen Punkten unterschiedliche Ansätze vertreten werden.


Zugleich wird deutlich, dass die Plattformen versuchen, den Bildbereich als irrelevant darzustellen und ernsthafte Lizenzbemühungen nur für Musik und Film zeigen. Das allerdings wird der großen Bedeutung, die Bilder in den Sozialen Medien haben, nicht gerecht. Auch wenn ein Großteil der Bilder von den Nutzern der Plattformen selbst erstellt wurde und die Plattformen für die eigenen Werke ihrer Nutzer die erforderlichen Rechte erworben haben dürften (indem die Nutzer ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen erteilt haben), werden auch in erheblichem Umfang professionell geschaffene Bilder unserer Mitglieder (Kunst, Foto, Grafik) verwendet und tragen erheblich zur Attraktivität der Plattformen bei.


Deswegen stehen BVPA und VG Bild-Kunst seit einigen Monaten in intensivem Austausch mit dem Ziel, Social-Media-Plattformen umfassende Lizenzen aus einer Hand anbieten zu können und zwar für die Nutzung professionell erstellter, hochwertiger Bilder, die von Privatnutzern der Plattformen hochgeladen werden. 


Während sich Politik und Plattformen auf Lösungen für Musik und Film konzentrieren, werden die Besonderheiten des Bildbereichs nicht wahrgenommen. So streben BVPA und VG Bild-Kunst einfache Lizenzverträge mit einer pauschalen Abgeltung der Rechte an und wollen die Plattformen nicht zu einer Einzelbild-Abrechnung verpflichten. Sie haben in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber den beteiligten Ministerien bereits in der vergangenen Woche im Hinblick auf die angestrebte Kooperation aufgefordert, die Vorschriften so zu fassen, dass sie die Bildlizenzierung nicht behindern.


Mit einer gemeinsamen Presseerklärung stellen sie heute die angestrebte Zusammenarbeit auch der Öffentlichkeit vor.


Hier geht es zur gemeinsamen Stellungnahme


Hier geht es zur gemeinsamen Presseerklärung