EuGH Entscheidung "Best Water"

In der EuGH Entscheidung „Best Water“ geht es um die Frage der urheberrechtlichen Bedeutung der Verlinkung auf einzelne Werke auf fremden Webseiten.

Auf Vorlage des Bundesgerichtshofes hat der Europäische Gerichtshof eine höchst problematische Entscheidung zum Framing getroffen. Beim Framing verlinkt ein Nutzer auf eine andere Webseite, ohne dass der Besucher der verlinkenden Seite erkennt, dass der Inhalt auf einer fremden Seiten Seite und nicht auf der verlinkenden Seite liegt. Im entschiedenen Fall ging es um die Einbindung eines Videos, das bei youtube veröffentlicht war. Doch die Überlegungen des EuGH sind auch für den Bildbereich relevant. Eine solche Art der Verlinkung, die nicht erkennbar macht, dass das Werk nicht auf der eigenen, sondern auf einer fremden Seite liegt, führe nicht dazu, dass dies Werk einer neuen oder anderen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, denn mit der Einstellung ins Internet haben die Inhaber des Urheberrechts ja bereits an alle Internetnutzer als Publikum gedacht.

Die VG Bild-Kunst wird auf Grund dieser Entscheidung überprüfen müssen, ob überhaupt noch Lizenzen für Nutzungen im Internet erteilen werden können, wenn nicht durch technische Maßnahmen eine Verlinkung unmöglich gemacht wird. Auch alle bestehenden Lizenzen müssen überprüft werden und gegebenenfalls widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH die Lizenzierung von Werken im Internet sehr erschwert.

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