Filmurheber: Abrechnungsfähige Sender 2015

Am 15. Januar tagte die Bewertungskommission Film und traf nach den Vorschriften des Verteilungsplans eine Entscheidung über die abrechnungsfähigen Sender des Ausstrahlungsjahres 2015. Gleichzeitig wurden die Senderfaktoren und die Kulturfaktoren festgesetzt. Damit wissen die in der Bild-Kunst vertretenen Filmurheber, welche TV-Ausstrahlungen ihrer Werke sie in 2015 melden können und wie lohnenswert eine solche Meldung ausfallen wird.

Kurzer Rückblick: Die Mitgliederversammlung hatte 2014 für den Filmbereich beschlossen, die Anzahl der abrechnungsfähigen Sender zu verdoppeln. Das neue System fand zum ersten Mal für das Ausstrahlungsjahr 2013 Anwendung.

Im Filmbereich schüttet die Bild-Kunst im Wesentlichen Erlöse aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an ihre Mitglieder aus, die ihre Erstverwertungsrechte an die Produzenten abtreten. Finanziell bedeutsam sind vor allem die Privatkopievergütung, die Vergütung für Kabelweitersendungen sowie die Bibliothekstantieme für das Ausleihen von audiovisuellen Werken.

Die Verteilung der Erlöse richtet sich dabei nach den Ausstrahlungen der audiovisuellen Werke im Fernsehen. Für jedes Werk wird eine Punktzahl errechnet, die sich aus der Multiplikation des Senderwertes (weiter unten), des Kulturfaktors (weiter unten), des Zeitfaktors (Länge des Werkes in Minuten) und des Werkfaktors berechnet. Für jede Ausstrahlung in einem abrechnungsfähigen Sender wird diese Rechnung separat vorgenommen, wobei Höchstgrenzen für Wiederholungen zu beachten sind.

Auch 2015 sind alle Sender abrechnungsfähig, die im Ausstrahlungsjahr einen durchschnittlichen jährlichen Marktanteil von mindestens 0,3% erreicht haben. Dies trifft für 42 Sender zu, für einen weniger als 2014: der Sender VIVA fällt aus der Abrechnung heraus.

Die Senderwerte entsprechen laut Verteilungsplan dem Zehnfachen des durchschnittlichen jährlichen Marktanteils, so dass sich für 2015 das folgende Bild ergibt:

ARD116ZDF125RTL99SAT.179
Pro753VOX51RTL237Kabel138
NDR25WDR22MDR20SuperRTL18
SWF/SDR18BR17HR12KiKa11
3SAT11Phönix11RBB11ZDF neo16
N2411n-tv10Sport19Tele59
ARTE10Dmax10Nickeodeon8RTL Nitro14
ZDFinfo10Sixx8SAT.1 Gold14Pro7 Maxx7
Eurosport7Disney Channel8Comedy413th Street3
Eins.Plus6Eins.Festival6Tagesschau.246ARD alpha6
ZDFkultur4ORF 2 Europe3

 

Zusätzlich führte die Verteilungsplanrevision 2014 einen neuen Kulturfaktor ein. Für normale Sender hat er den Wert „1“, für Sender, die maßgeblich Programme aus den Bereichen Kultur, Bildung und Information ausstrahlen, wird ein Wert zwischen „2“ und „5“ vergeben.

Der Verteilungsplan sieht vor, dass die Kulturfaktoren von der Bewertungskommission der Berufsgruppe III vergeben werden. Diese hat für das Abrechnungsjahr 2015 die Werte festgesetzt, wie sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben sind.

ARDIZDFIRTLISAT.1I
Pro7IVOXIRTL2IKabel1I
NDRIIWDRIIMDRIISuperRTLI
SWF/SDRIIBRIIHRIIKiKaIII
3SATIVPhönixIIRBBIIZDF neoIII
N24In-tvISport1ITele5I
ARTEIVDmaxINickeodeonIRTL NitroI
ZDFinfoIIISixxISAT.1 GoldIPro7 MaxxI
EurosportIDisney ChannelIComedyI13th StreetI
Eins.PlusIIEins.FestivalIIITagesschau.24IARD alphaIII
ZDFkulturIIORF 2 EuropeII

 

Zur Erinnerung: Wie wirken sich die Kulturfaktoren aus? Letztendlich handelt es sich um Multiplikatoren der Senderwerte. Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen:

Das ZDF hat einen Senderwert von „125“, der Kulturfaktor beträgt „I“. Damit bleibt es bei einem Wert von 125, denn 1 x 125 = 125.
ARTE dagegen wurde ein Kulturfaktor von „IV“ zugeordnet. Der Senderwert beträgt „10“. Durch Multiplikation erreicht ARTE somit einen Wert von „40“, denn 4 x 10 = 40.