Ihre Bild-Kunst 2023

Auch in diesem Jahr geht die Modernisierung der Bild-Kunst weiter: Das Software-Projekt ArtUs tritt in seine entscheidende Phase ein, in der es erstmalig für Kollektivausschüttungen eingesetzt wird. Daneben gilt es für die Belegschaft in der Geschäftsstelle Bonn, eine Vielzahl weiterer Projekte zu bewältigen, über die wir im Folgenden einen Überblick geben wollen.

Die anwachsende Flut bürokratischer Regeln aus Brüssel und Berlin ging auch an der Bild-Kunst nicht spurlos vorüber und machte in den letzten Jahren eine Aufstockung der Belegschaft notwendig. Mittlerweile arbeiten 60 Personen in der Weberstraße 61 in Bonn, viele davon allerdings in Teilzeit. Weitere Stellen sind bereits genehmigt: So werden sich künftig zum Beispiel zwei Personen ausschließlich um die Überprüfung von Meldungen und Nachweisen der Mitglieder kümmern und so über die Einhaltung der Regeln des Verteilungsplans wachen.

Wegen akutem Raummangel am gegenwärtigen Standort, dem Haus der Kultur in Bonn, stand 2022 eigentlich ein Umzug auf dem Plan. Letztlich wurde dieser aber verworfen, weil die Mehrkosten als zu hoch eingestuft wurden. Trotz dem Trend zum Homeoffice sind moderne Büroflächen in Bonn immer noch rar und teuer. Alternativ wird die Bild-Kunst Anfang März 2023 ein Zusatzbüro direkt am Hauptbahnhof in der Wesselstraße 1 beziehen. Hier werden die Stiftungen Sozialwerk und Kulturwerk, unsere Justitiarin Frau Schierholz sowie Herr Pappi mit seinem Stab angesiedelt. Auch ein Sitzungsraum wird hier zur Verfügung stehen.

Wie eingangs schon erwähnt, wird auch das Jahr 2023 durch das Softwareprojekt ArtUs geprägt: Im ersten Halbjahr soll die Kollektivverteilung Kunst/Bild erstmalig auf Basis des neuen Systems laufen, ab dem zweiten Halbjahr erfolgt dann die Programmierung der Kollektivverteilung Film. Alle Arbeiten müssen nach wie vor neben dem Tagesgeschäft erfolgen, was leider Verzögerungen in den Ausschüttungen mit sich bringen wird. Die Individualausschüttungen Kunst laufen bereits mit der neuen Software.

Weitere Projekte im IT-Bereich betreffen den Aufbau einer Opt-out-Datenbank für die Social-Media-Bildlizenz sowie die Schaffung der Möglichkeit für elektronische Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und in den Berufsgruppenversammlungen. In diesem Zusammenhang sei auch die Frage beantwortet, ob die Bild-Kunst hybride Mitgliederversammlungen plant: Dies ist nicht der Fall. Die Kosten und der Aufwand werden als zu hoch eingestuft. Als kleine Verwertungsgesellschaft hat die Bild-Kunst nicht die gleichen Ressourcen wie eine GEMA oder eine VG Wort.

Im Bereich der Kommunikation wird derzeit an einem Relaunch der Webseite gearbeitet. Nach zehn Jahren ist die aktuelle Seite in die Jahre gekommen, was vor allem beim Aufruf der mobilen Version sichtbar wird. Aber auch die sehr textlastige Informationsvermittlung ist nicht zeitgemäß – vielleicht war sie es nie für eine Gesellschaft, die im visuellen Werkbereich tätig ist.

Eine neu gestaltete Webseite soll ein Sprungbrett für weitere Kommunikationskanäle werden. Die Geschäftsstelle prüft derzeit das Für und Wider eines YouTube-Kanals. Weiterhin plant die Geschäftsstelle ein Angebot an Webinaren für Themen, die für unsere Mitglieder interessant sind: Im Mittelpunkt steht hier das Thema Meldungen.

Inkassoseitig dreht sich im Jahr 2023 alles um die Social-Media-Bildlizenz – wer noch keinen Blick auf die Kampagnenwebseite geworfen hat, kann dies hier tun. Derzeit geht es darum, mit circa 100 potenziell lizenzpflichtigen Social-Web-Anbietern in Kontakt zu treten und Verhandlungen über einen Lizenzabschluss zu starten. Die Bild-Kunst bereitet sich auch schon auf die Durchführung von Verfahren vor der Schiedsstelle vor, also auf die streitige Auseinandersetzung. Neuigkeiten werden auf der Kampagnenwebseite veröffentlicht.

Wo Erlöse erwartet werden, muss auch die Verteilung geplant werden: Die Ausschüttung von Social-Media-Erlösen an Bildagenturen soll diesen Sommer von der Mitgliederversammlung verabschiedet werden. Die Ausschüttung an die Bildurheber*innen ist komplizierter, weshalb ein Beschluss im Jahr 2024 anvisiert wird. Ebenfalls im Jahr 2024 will die Bild-Kunst die Verteilungsregeln für die Presseverleger verabschieden.

Die Aufzählung zeigt: Momentan fährt die Geschäftsstelle unter Volllast. Wir bitten unsere Mitglieder und alle Interessierten um Verständnis, dass nicht alles so reibungslos läuft wie früher und es hier und da zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen kommen kann.