Meldefristen 2017

Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz zwingt die Bild-Kunst, die Tantiemen zügig auszuschütten. Diese positive Regelung bedeutet aber auch, dass die Mitglieder kürzere Meldefristen einhalten müssen. Die Meldefristen in diesem Jahr laufen bald ab. Lesen Sie weiter, wenn Sie Ihre Meldungen bislang noch nicht abgegeben haben!

Berufsgruppen I und II

In den Bereichen Kunst und Bild können für das Nutzungsjahr 2016 Abbildungen in Büchern und Honorare für Zeitungen und Zeitschriften gemeldet werden. (Mitglieder der Berufsgruppe I haben es insofern etwas leichter, weil die Bild-Kunst Abbildungen ihrer Werke in Büchern und Periodika automatisch berücksichtigt, wenn sie die Lizenzen für deren Verwendung vergeben hat.) Die Meldungen von Abbildungen in Websites ist derzeit ausgesetzt, weil der Verteilungsplan inhaltlich geändert werden muss.

Die Frist für Meldungen auf Papier ist am 30. Juni 2017 abgelaufen. Einmalig in 2017 wurde jedoch die Frist zur Abgabe von Onlinemeldungen auf den

31. Juli 2017

verlängert. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Ende des Monats Juli, wenn Sie bislang noch keine Meldungen abgegeben haben!

Berufsgruppe III

Im Filmbereich bewirken die neuen Regeln für eine schnellere Ausschüttung, dass die Bild-Kunst aufholen muss und so schnell wie möglich die Ausstrahlungsjahre 2014, 2015 und 2016 abrechnen muss!

Alle Meldungen für die Ausstrahlungsjahre 2014, 2015 und 2016 müssen spätestens bis zum

31. Juli 2017

erfolgen. Für schriftliche Meldungen mit dem Erhebungsbogen gilt das Datum des Posteingangs bei der Bild-Kunst, das Datum des Poststempels genügt nicht. Bitte machen Sie verstärkt von der Möglichkeit einer Online-Meldung Gebrauch, vor allem wenn Sie viele Werke anmelden wollen!