Meldeschluss 2021

Es sind schwierige Zeiten, die viel Veränderung mit sich bringen. Eine Frist in diesem Jahr bleibt jedoch bestehen: Am 30. Juni 2021 ist Meldeschluss für das Nutzungsjahr 2020! Die Meldefrist gilt für alle Berufsgruppen und somit für alle Mitglieder der Bild-Kunst. Machen Sie Ihre Ansprüche aus 2020 jetzt geltend und melden Sie fristgerecht.

In den vergangenen Newslettern wurde mehrfach darauf hingewiesen, die Meldungen fristgerecht und vollständig einzureichen, denn die Masse der Meldungen sowie deren Bearbeitung stellt die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stets vor große Herausforderungen. Durch die aktuelle Situation sind die Mitarbeiter*innen nun noch größeren Belastungen ausgesetzt.

Gleichfalls sollte es in Ihrem Interesse sein, die Gelder aus dem letzten Nutzungsjahr für Ihre Arbeit zu erhalten.

Bedenken Sie bitte auch, dass die Bild-Kunst gesetzlich zur Gleichbehandlung und zur Beachtung des Verteilungsplans verpflichtet ist. Deshalb können verspätet oder unvollständig eingereichte Meldungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden – unabhängig von den persönlichen Gründen. Glauben Sie uns – die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstellen würden gerne kulant sein, gerade in der jetzigen Krisensituation, sie dürfen es aber nicht.
Deshalb: werden Sie jetzt aktiv – informieren Sie sich und reichen Sie in nächster Zeit Ihre Meldungen ein.

  • Informationen finden Sie auf der Bild-Kunst Webseite.
  • Melden Sie online über das Online-Meldeportal.

Noch ein Wort zu persönlichen Beratungen, insbesondere zu telefonischen Auskünften:

Die Bild-Kunst ist Ihr Verein, sie verwaltet Ihr Geld. Es gilt deshalb das Gebot der Sparsamkeit. Deshalb stehen mehr als 63.000 Mitgliedern nur knapp 55 Mitarbeiter*innen in den Geschäfts-stellen gegenüber. Nur etwa 10 Kolleg*innen können Anfragen zu den Meldungen kompetent beantworten, einige davon arbeiten in Teilzeit. Wenn jedes Mitglied zum Telefonhörer greifen würde, anstatt sich auf der Webseite zu informieren, kann das nicht funktionieren.
Außerdem arbeiten dieselben Kolleg*innen derzeit rund um die Uhr daran, die sowieso schon verzögerten Ausschüttungen auf den Weg zu bringen. Jedes Telefonat verschiebt die Ausschüttungen weiter nach hinten!

Deshalb: Wenn Sie Fragen zu den Meldungen haben, informieren Sie sich bitte zuerst und vor allem auf unserer Webseite. Sollte Ihr Anliegen dann immer noch nicht geklärt sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail und schildern Sie Ihr Anliegen knapp und präzise. Rufen Sie bitte nicht an.

Ankündigung:
Um den Geschäftsbetrieb in der Zeit unmittelbar vor dem Meldeschluss am 30. Juni 2021 auf-recht zu erhalten, hat der Vorstand beschlossen, dass ab dem 14. Juni nur noch ein eingeschränkter Telefondienst gewährt wird. Weiterhin kann nicht garantiert werden, dass schriftliche Anfragen noch rechtzeitig vor dem Meldeschluss beantwortet werden. Außerdem kann in diesem Zeitraum nicht garantiert werden, dass die Geschäftsstelle Rückmeldung bei fehlerhaft eingereichten Meldungen gibt.

Deshalb: Reizen Sie die Meldefrist in Ihrem eigenen Interesse bitte nicht aus!