Meldeschluss 2022 I

Meldeschluss für die Meldungen des Jahres 2021 ist der 30. Juni 2022. Bitte melden Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern. Verspätete Meldungen führen ohne Ausnahme zum Verlust Ihrer Ansprüche. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Meldungen abzugeben!

Neue Meldemöglichkeiten

Nach der jüngsten Reform des Verteilungsplans stehen bildenden Künstler*innen der Berufsgruppe I neue Meldemöglichkeiten offen, diese haben sich stark erweitert. Es lohnt sich also, sich mit den neuen Meldeformaten zu beschäftigen! Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Wir informieren in diesem Newsletter erneut, denn der Meldeschluss für das Jahr 2021 rückt näher: Meldeschluss ist am 30. Juni 2022. Nur wer meldet, erhält eine Ausschüttung aus der Kollektivverteilung.

Was hat sich für mich geändert und was kann ich melden?

  • Bücher: Sie können nun wieder Bücher melden, wie es bis 2016 schon möglich war. Wenn Ihre Werke in Büchern verwendet wurden, können Sie diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Werke melden. Museumskataloge lohnen sich besonders, denn dafür erhalten Sie eine Zusatzausschüttung! Außerdem ist es möglich, Bücher fünf Jahre rückwirkend zu melden – jetzt also ab dem Erscheinungsjahr 2017.
  • Einzelbilder auf Webseiten: Sie können jetzt bis zu 200 einzelne Abbildungen Ihrer Werke melden, die 2021 auf deutschen Webseiten gezeigt wurden – inklusive Ihrer eigenen Webseite (maximal 200 auf allen Webseiten insgesamt!).
  • Das separate Meldeformular „Eigene Webpräsenz“ gibt es nicht mehr!
  • Digitale Verlagsprodukte und Printausgaben der Presse: Zusätzlich können Sie 200 einzelne Abbildungen Ihrer Werke melden, die in digitalen Verlagsprodukten veröffentlicht wurden (Onlineausgaben von Presseprodukten). Werke, die es in die Printausgaben der Presse geschafft haben, können Sie in unbegrenzter Anzahl melden. Hierzu zählen auch kleine Lokalzeitungen und Kunstzeitschriften.
  • Werkpräsentationen (ehemals Kunstpräsentationen): Wie gehabt können Sie pro Jahr bis zu 12 Werkpräsentationen melden. Allerdings können Sie keine Werkpräsentationen im Ausland mehr melden; hierfür steht Ihnen die Einzelbildmeldung „Webseite“ oder die Einzelbildmeldung „Telemedien (Digitale Verlagsprodukte)“ / „Zeitungen und Zeitschriften (Print)“ zur Verfügung.
  • Kunst am Bau: Neu ist die Möglichkeit, Kunst am Bau zu melden. Die Kunstwerke müssen 2021 fertig gestellt worden sein, damit Sie sie jetzt melden können. Beachten Sie hierfür unser Merkblatt „Meldeformular Kunst am Bau“.
  • Honorare: Verwalten Sie Ihre Urheberrechte selber, so können Sie erzielte Lizenzhonorare melden. Achtung: Es geht hier nicht um Verkaufserlöse für Kunstwerke, sondern nur um Honorare für Nutzungsrechte, die Sie z.B. an Fotografien, Illustrationen oder Werken der bildenden Kunst eingeräumt haben!

Wie kann ich melden?

Die Meldungen können Sie bequem über das elektronische Meldeportal der Bild-Kunst einreichen. Wenn es nur um wenige Meldungen geht, können Sie sich auch von der Webseite der Bild-Kunst die Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, scannen und per E-Mail an die Geschäftsstelle schicken oder per Post schicken.

Die Nutzung des Meldeportals vereinfacht der Geschäftsstelle die Arbeit sehr.

Bis wann kann ich melden?

Nutzungssachverhalte, die 2021 betreffen, müssen die Geschäftsstelle bis zum 30. Juni 2022 erreicht haben.
 

Wie jedes Jahr erreichen uns auch diesmal ab spätestens Mitte Mai eine Vielzahl von Mitgliederanfragen. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab, damit sich die Kolleg*innen in den Geschäftsstellen nun vollkommen auf die Bearbeitung der eingegangenen Unterlagen konzentrieren können.

Wir bemühen uns, schriftliche Anfragen zu beantworten, können dies aber aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden E-Mails nicht mehr garantieren.

Danke für Ihr Verständnis!