Meldungen für das Jahr 2021 ausgesetzt

Die Meldemöglichkeiten für Mitglieder der Berufsgruppen I und II für das Jahr 2021 werden bis Anfang Dezember 2021 ausgesetzt, weil die Mitgliederversammlung voraussichtlich über eine Reform der Kollektivverteilung für diese Berufsgruppen entscheiden wird. Meldungen für das Jahr 2021 sind dann wieder möglich bis zum 30. Juni 2022.

In den Gremien der Bild-Kunst wird seit 1 ½ Jahren über eine Reform der Kollektivverteilung für die Berufsgruppen I und II beraten. Das Ziel ist eine wesentliche Vereinfachung des Systems, die durch eine Zusammenlegung der Ausschüttungen für die BG I und die BG II erreicht werden soll. Alle Mitglieder der BG I hätten dann den gleichen Zugang zu allen Meldeformaten und es käme nicht mehr darauf an, welches Bildwerk gemeldet wird (Kunstwerk, Fotografie, Illustration etc.). Das neue Prinzip würde heißen: ein Werk ist ein Werk.

Die Mitglieder werden die Reform in den Berufsgruppenversammlungen am 2. September 2021 in Bonn diskutieren und dann der Mitgliederversammlung vorlegen, die abschließend am 4. Dezember 2021 über das Paket entscheiden soll. In den nächsten Wochen werden wir Sie ausführlich über das Projekt informieren. Wichtig: Die Reform soll bereits für das Nutzungsjahr 2021 Anwendung finden.

Weil die Reform auf Vereinfachung zielt, sollen die bisherigen Meldemöglichkeiten erhalten bleiben:

  • Buch
  • Honorar
  • Einzelbild
  • Werkpräsentation

Nur die Meldemöglichkeit für die eigene Webpräsenz würde entfallen. Entsprechende Werke könnten als Einzelbild gemeldet werden. Mitglieder der BG I erhalten mit der Reform zusätzlich Zugang zu den Meldemöglichkeiten Buch, Honorar und Einzelbild, Mitglieder der BG II zusätzlich zu der Meldung Werkpräsentationen (bislang: Kunstpräsentationen). Wie gesagt: alle Mitglieder werden alle Meldeformate nutzen können.

Weil in den einzelnen Meldeformaten trotz des Ziels der Vereinfachung kleine Änderungen unumgänglich sind, setzen wir die Meldemöglichkeit nach dem derzeitigen System für das Jahr 2021 nunmehr aus und bitten Sie um Geduld bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung. Bitte sehen Sie auch davon ab, uns Meldungen für 2021 mittels E-Mail oder per Post zu übersenden.

Ansonsten bestünde die Gefahr, dass Sie Ihre Meldungen für 2021 umsonst abgeben und später nach dem neuen System wiederholen müssten. Nach der Entscheidung der Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2021 schalten wir die Formulare in ihrer dann gültigen Form frei. Sie haben dann immer noch mehr als ein halbes Jahr Zeit – bis zum 30. Juni 2022 –, um Ihre Meldungen für 2021 bei uns einzureichen.