Vorbereitet wurde die Mitgliederversammlung wie üblich von den Berufsgruppen, die dieses Jahr am 11. April in Kassel zusammengekommen waren. Breiten Raum in der dortigen Diskussion nahm wenig überraschend die generative künstliche Intelligenz (KI) mit ihren Auswirkungen auf die Kreativbereiche Kunst, Bild und Film ein.
In der Mitgliederversammlung wird es demgegenüber zunächst um die Zahlen des Geschäftsjahres 2023 gehen – ein Jahr, das für die Bild-Kunst ordentlich gelaufen ist, das aber auch durch viele Projekte und entsprechende Kostensteigerungen geprägt war.
Im Anschluss wird sich alles um die Anpassung der Statuten drehen. Im Fokus stehen 2024 die Wahrnehmungsverträge: Es wird vorgeschlagen, diese so anzupassen, dass die Bild-Kunst im Rahmen ihrer Tätigkeiten den Vorbehalt für die Verwendung von Kunst-, Bild- und Filmwerken für das Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) aussprechen kann.
Zur Erinnerung: Bevor ChatGPT, Midjourney & Co. Ende 2022 ihren Durchbruch erlebt hatten, führte der Gesetzgeber in § 44 Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine urheberrechtliche Schranke zu Gunsten von „Text- und Data-Mining“ ein, was einen Freibrief für das Training von generativer KI bedeuten könnte. Um keine Unverhältnismäßigkeit zu riskieren, wurde die Schranke jedoch dahingehend abgemildert, dass Rechteinhabende einen maschinelesbaren Vorbehalt erklären dürfen. Ob sich die Ersteller*innen der Datensätze zum Training künstlicher Intelligenz auf diese Vorschrift berufen können, ist sehr umstritten. Genau um diesen Vorbehalt dreht sich die angestrebte Änderung der Wahrnehmungsverträge – die Bild-Kunst soll in die Lage versetzt werden, diesen Vorbehalt für ihre Mitglieder auszusprechen. Die meisten europäischen Musik-Verwertungsgesellschaften und einige Bild-Verwertungsgesellschaften haben bereits einen entsprechenden Vorbehalt auf ihren Websites veröffentlicht.
Daneben können auch die Rechte zur Lizenzierung der Nutzung von Werken zum Training für künstliche Intelligenz auf die Bild-Kunst übertragen werden. Hier gilt es, früh die Weichen zu stellen, ob diese Rechte kollektiv über die Verwertungsgesellschaften verwaltet oder den individuellen Nutzer*innen eingeräumt werden sollen. Vor einer evtl. Lizenzierung (dies ist derzeit weder aktiv geplant, noch liegen entsprechende Anfragen vor) soll den Mitgliedern der Bild-Kunst die Möglichkeit zum Opt-out gegeben werden.
Wie jedes Jahr werden auch 2024 einige Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt zur Weiterentwicklung des Verteilungsplans:
Um die im Januar 2024 ausgesetzte Kultur- und Sozialförderung wieder in Gang zu setzen und um ausschüttungsseitig den Vorgaben eines Urteils des OLG München vom Juli 2023 zu genügen, sollen relativ viele Passagen des Verteilungsplans präzisiert werden.
Die 2021 eingeführte neue Verteilungssparte „Periodika Verleger“ soll mit Leben gefüllt werden – bislang gab es noch keine Regeln.
Bei den Faktoren für die verschiedenen Buchtypen soll die Abwertung für Kinder-, Jugend- und Schulbücher gestrichen werden.
Die mittlerweile mehr als 70.000 Mitglieder der Bild-Kunst aus allen drei Berufsgruppen werden die Einladungen zur Mitgliederversammlung Ende Mai übersendet erhalten. Wer keine Zeit hat, an der Versammlung am 13. Juli 2024 persönlich in Berlin teilzunehmen, ist aufgerufen, ihre oder seine Stimme auf einen Berufsverband, eine Gewerkschaft oder ein anderes Mitglied zu übertragen, was bequem elektronisch veranlasst werden kann. Die Bild-Kunst bietet ebenfalls die Möglichkeit an, im Vorfeld der Versammlung über die Anträge elektronisch abzustimmen und der Versammlung im Live-Stream zu folgen.